Verfahren zur Beantragung des Zeitkredits

T159

Zuletzt aktualisiert am 1.07.2024

Vorwort

Wenn Sie im Privatsektor einen Zeitkredit beantragen möchten, müssen Sie das in den Vorschriften festgelegte Verfahren befolgen.

Dieses Verfahren verläuft obligatorisch in zwei Phasen: zuerst die schriftliche Benachrichtigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber übermitteln müssen, und dann den Antrag bei dem LfA. Dieses Verfahren muss bei jedem Antrag (Erstantrag, Verlängerungsantrag oder neuem Antrag) durchlaufen werden.

In diesem Infoblatt werden bestimmte Fragen beantwortet, wie beispielsweise: Wie verläuft das Verfahren bei meinem Arbeitgeber? In welcher Frist muss der Arbeitgeber mir antworten? Wie verläuft das Verfahren zur Beantragung des vom LfA gezahlten Unterbrechungsgeldes? Was macht das LfA, wenn es meinen Antrag erhalten hat?

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Der Inhalt dieses Infoblatts gilt für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber nach dem 31.05.2017 schriftlich benachrichtigt haben (das Verfahren bei dem Arbeitgeber wird im Folgenden erklärt).

Auf der Grundlage der derzeit geltenden Vorschriften können Sie entweder einen Zeitkredit mit Begründung oder einen Zeitkredit im Laufbahnendesystem erhalten.

Weitere Informationen zum

  • Zeitkredit mit Begründung entnehmen Sie dem Infoblatt T160 ;
  • Zeitkredit im Laufbahnendesystem, finden Sie :

-  im Infoblatt T161, was den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber betrifft.

-   im Infoblatt T162, was den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld betrifft.

Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen, um einen Zeitkredit in Anspruch zu nehmen?

Wie verläuft das Verfahren bei Ihrem Arbeitgeber?

Bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit müssen Sie den Arbeitgeber davon benachrichtigen, dass Sie eine Auszeit oder eine Arbeitszeitverkürzung nehmen möchten.

Je nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten Personen muss diese Benachrichtigung entweder:

  • 3 Monate im Voraus geschehen, wenn es mehr als 20 Arbeitnehmende gibt;
  • 6 Monate im Voraus geschehen, wenn es 20 oder weniger Arbeitnehmende gibt.

Dies bedeutet, dass Sie dem Arbeitgeber Ihre Benachrichtigung 3 oder 6 Monate vor dem gewünschten Beginn des Zeitkredits übermitteln müssen. Diese Fristen sind nicht variabel. Sie müssen bei jedem neuen Antrag, aber auch bei einer Verlängerung des ursprünglichen Zeitkredits, eingehalten werden. Sie können jedoch in beiderseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden.

Diese Benachrichtigung muss schriftlich erfolgen. Sie müssen sie dem Arbeitgeber persönlich abgeben, wobei er eine Kopie als Empfangsbestätigung unterschreiben muss, oder sie ihm per Einschreiben senden.

Diese schriftliche Benachrichtigung muss folgende Angaben enthalten:

  • die Art des beantragten Zeitkredits (mit Begründung oder im Laufbahnendesystem);
  • die gewählte Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).
  • das Datum des Beginns und die Dauer des gewünschten Zeitkredits;
  • bei einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel, Ihren Vorschlag, wie Sie Ihr Recht ausüben wollen, d. h. wie Sie Ihre restliche Arbeitszeit konkret verteilen wollen.

Es gibt keine Vorlage für die schriftliche Benachrichtigung, die dem Arbeitgeber zu übermitteln ist. Sie können Ihre Benachrichtigung also so aufsetzen, wie Sie es für richtig halten, solange sie die oben genannten Angaben enthält.

Im Falle von Zeitkrediten mit Begründung beizulegende Bescheinigung

Sie müssen Ihrem Benachrichtigungsschreiben eine "Zeitkreditbescheinigung" beifügen, damit Ihr Arbeitgeber prüfen kann, ob Sie die Anspruchsdauer des Zeitkredits noch nicht verbraucht haben, und ob er Ihrem Antrag somit stattgeben kann.

Im Onlinedienst Break@Work können Sie sehen, wie viel Monate und Tage Zeitkredit Ihnen nach Abzug der bereits genommenen Zeiträume noch übrig bleiben, und die Zeitkreditbescheinigung, die für Ihren Arbeitgeber bestimmt ist, herunterladen.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie diese Bescheinigung bei dem örtlich zuständigen LfA-Büro oder, wenn Sie keinen Wohnsitz in Belgien haben, beim LfA-Büro, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, erhalten.

Anm.: Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie einen Antrag auf Zeitkredit im Laufbahnendesystem stellen.

Nachweis über das Vorhandensein der Zeitkreditbegründung, der dem Antrag beizufügen ist

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber das Vorhandensein der Begründung anhand eines der folgenden Dokumente nachweisen:

Begründung „Betreuung Ihres unter 8-jährigen Kindes“

Wenn der Arbeitgeber sie noch nicht bekommen hat, müssen Sie ihm spätestens zu Beginn des Zeitkredits eine Kopie der Geburtsurkunde des unter 8-jährigen Kindes vorlegen, das Sie betreuen möchten.

Im Falle einer Adoption des Kindes müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, die die Adoption des Kindes belegt, sowie eine Haushaltszusammensetzung, die nachweist, dass das Kind zum Zeitpunkt des Antritts des Zeitkredits in Ihrem Haushalt wohnt.

Begründung „Betreuung in Form von Palliativpflege“

Spätestens zu Beginn des Zeitkredits müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Hausarztes des Palliativpatienten vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie sich bereit erklärt haben, diese Palliativpflege zu leisten.

Die Identität des Palliativpatienten braucht in der Bescheinigung nicht angegeben zu werden.

Das LfA hat eine Musterbescheinigungangefertigt: Bescheinigung 2, verfügbar unter www.lfa.be. Diese Bescheinigung ist von Ihnen und dem Hausarzt des Palliativpatienten auszufüllen.  Die Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.

Nachdem die Bescheinigung vom Hausarzt Palliativpatienten ausgefüllt wurde, müssen Sie sie in die elektronische Anwendung Break@work hochladen.

Wenn der Antrag auf Unterbrechungsgeld mit einem Formular auf Papier gestellt wird, ist die Bescheinigung bereits im Formular selbst eingebaut.

Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“

Spätestens zu Beginn des Zeitkredits müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine vom behandelnden Arzt des schwerkranken Patienten ausgestellte Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie sich bereit erklärt haben, den Patienten zu betreuen oder zu pflegen und dass Ihre soziale, familiäre oder moralische Betreuung oder Pflege zur Genesung des Patienten vonnöten ist, und zwar zusätzlich zur eventuellen professionellen Hilfe, die dem Patienten anderweitig zuteilwerden kann und dass diese Betreuung oder Pflege den beantragten Zeitkredit voraussetzt.

Sie müssen dem Arbeitgeber auch mitteilen, in welcher Beziehung Sie zu dem schwerkranken Patienten stehen, d. h. ob es sich um einen Familienangehörigen (und wenn ja, welchen), um ein Mitglied Ihres Haushalts oder um den Vater, die Mutter oder das Kind der gesetzlich mit Ihnen zusammenwohnenden Person handelt, sowie die Identität des Patienten angeben.

Das LfA hat eine Musterbescheinigung angefertigt: Bescheinigung 1 verfügbar unter www.lfa.be. Diese Bescheinigung ist von Ihnen und dem Hausarzt des Patienten auszufüllen. Die Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Anhand dieser Bescheinigungsvorlage wird der Arbeitgeber einfach feststellen können, ob Sie den Zeitkredit, den Sie bei ihm beantragen, in Anspruch nehmen dürfen, und wird das LfA sich vergewissern können, dass Ihnen Unterbrechungsgeld zusteht.

Nachdem die Bescheinigung vom Hausarzt des Patienten ausgefüllt wurde, müssen Sie sie in die elektronische Anwendung Break@work hochladen.

Wenn der Antrag auf Unterbrechungsgeld mit einem Formular auf Papier gestellt wird, ist die Bescheinigung bereits im Formular selbst eingebaut.

Begründung „Bildung“ (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung verfolgen).

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule, Zentrum für Grundbildung usw.) vorlegen. in dem Sie angeben, dass Sie gültig eingeschrieben sind:

  • um eine von der (Deutschsprachigen, Französischen oder Flämischen) Gemeinschaft oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung zu verfolgen, die mindestens 360 Stunden bzw. 27 Kreditpunkte pro Jahr oder 120 Stunden bzw. 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt;
  •  um eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Ausbildung, die auf den Erwerb eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts abzielt, zu verfolgen, wobei diese Ausbildung oder Schulung mindestens 300 Stunden pro Jahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt.

Das LfA hat eine Bescheinigungsvorlage angefertigt: Einschreibungsbescheinigung – Aus- oder Weiterbildung – Zeitkredit mit der Begründung „Bildung“, verfügbar unter www.lfa.be. Diese Bescheinigung ist von Ihnen und von der Schule oder Bildungseinrichtung auszufüllen. Die Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.Achtung! Während der Ausbildung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber und dem LfA innerhalb von 20 Kalendertagen nach Ende eines jeden Quartals eine Bescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme an der Aus- oder Weiterbildung vorlegen (siehe die Frage „Müssen Sie während des Zeitkredits weitere Schritte dem LfA gegenüber unternehmen?“).

Begründung „Betreuung Ihres unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung“

Spätestens zu Beginn des Zeitkredits müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, die die körperliche oder geistige Beeinträchtigung Ihres Kindes von mindestens 66% nachweist, oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Erkrankung, an der das Kind leidet, zu einer Anerkennung von mindestens 4 Punkten in der Säule I der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften führt.

Begründung „Betreuung Ihres schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört“.

Spätestens zu Beginn des Zeitkredits müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des behandelnden Arztes Ihres schwerkranken minderjährigen Kindes oder des schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört, vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie sich bereit erklärt haben, das Kind zu betreuen.

Das LfA hat eine Bescheinigungsvorlage angefertigt: Bescheinigung 3, verfügbar unter www.lfa.be. Diese Bescheinigung ist von Ihnen und von dem Hausarzt des Kindes auszufüllen. Die Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Anhand dieser Bescheinigungsvorlage wird der Arbeitgeber einfach feststellen können, ob Sie den Zeitkredit, den Sie bei ihm beantragen, in Anspruch nehmen dürfen, und wird das LfA sich vergewissern können, dass Ihnen Unterbrechungsgeld zusteht.

Muss die Höchstprozentsatz gleichzeitiger zeitkreditbedingter Abwesenheiten der Belegschaft in Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers erwähnt werden?

Wenn beim Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist der Anspruch auf Zeitkredit auf einen Höchstprozentsatz gleichzeitiger zeitkreditbedingter Abwesenheiten begrenzt, außer wenn ein Antrag auf einen Einfünftel-Zeitkredit für eine oder einen Arbeitnehmenden ab 55 Jahren gestellt wird.

Im Regelfall entspricht diese Grenze 5% der Belegschaft. Diese Grenze kann jedoch per kollektives Arbeitsabkommen oder Arbeitsordnung geändert werden. Wenn die Grenze erreicht oder überschritten wird, muss der Arbeitgeber den beantragten Zeitkredit aufschieben. In diesem Fall gilt ein Planungs- und Vorrangsmechanismus. Daran wird festgemacht, wer vorrangig für einen Zeitkredit infrage kommt. Dieser Mechanismus kann intern festgelegt werden. Andernfalls kommt der in den Vorschriften vorgesehene Mechanismus zur Anwendung.

Anm.: Nähere Auskunft zum Planungs- und Vorrangsmechanismus erteilt Ihr Arbeitgeber.

In Ihrer schriftlichen Benachrichtigung können Sie daher bei Bedarf die Elemente angeben, die für die Anwendung des Planungs- und Vorrangsmechanismus erforderlich sind (z. B.: wenn Sie einen Einelternhaushalt mit einem oder mehreren Kindern unter 12 Jahren bilden).

In welcher Frist muss der Arbeitgeber Ihnen antworten?

Im Regelfall muss der Arbeitgeber Ihnen seine Antwort spätestens am letzten Tag des Monats mitteilen, der auf den Monat folgt, in dem Sie ihn schriftlich benachrichtigt haben.

Wenn er jedoch den Beginn Ihres Zeitkredits verschieben möchte, muss er Ihnen seine Absicht innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Benachrichtigung mitteilen. Der Aufschub kann aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt werden oder in Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmenden, wenn der Höchstprozentsatz gleichzeitiger zeitkreditbedingter Abwesenheiten erreicht oder überschritten wird oder, bei Arbeitnehmenden ab 55 Jahren, die einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, falls diese eine Schlüsselfunktion ausüben.

Beispiel : Sie möchten einen Zeitkredit am 15. Juli antreten. Da das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmende beschäftigt, übermitteln Sie dem Arbeitgeber Ihre schriftliche Benachrichtigung 3 Monate im Voraus, d. h. am 15. April.

  • Wenn der Arbeitgeber den Zeitkredit aufschieben möchte, muss er Ihnen seine Absicht vor Ablauf des 14. Mai mitteilen, d. h. innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Benachrichtigungsschreibens;
  • Wenn er den Zeitkredit nicht aufschieben möchte, muss der Arbeitgeber Ihnen seine Antwort vor Ablauf des 30. Mai mitteilen, d. h. am letzten Tag des Monats, der auf den Monat April folgt (den Monat, in dem Ihre schriftliche Benachrichtigung erfolgt ist).

In seiner Antwort muss der Arbeitgeber Ihnen mitteilen, ob Sie den beantragten Zeitkredit erhalten können (abhängig davon, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen) und wenn ja, ob der Zeitkredit zum gewünschten Beginndatum angetreten werden kann oder ob er aufgeschoben wird. Im Falle eines Aufschubs muss der Arbeitgeber seine Entscheidung begründen und Ihnen mitteilen, wann Sie den beantragten Zeitkredit antreten werden können. Bei einem Antrag auf einen Halbzeit- oder einen Einfünftel-Zeitkredit muss der Arbeitgeber auch angeben, ob er Ihren Vorschlag hinsichtlich der Verteilung der restlichen Arbeitszeit annimmt. Ist dies nicht der Fall, muss die Verteilung der Arbeitszeit spätestens am Tag des Antritts des Zeitkredits einvernehmlich vereinbart und anschließend schriftlich in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Wenn Sie eine positive Antwort vom Arbeitgeber erhalten haben und sobald der Tag des Antritts vereinbart ist, müssen Sie Ihren Antrag bei dem LfA einreichen.

Mit diesem Antrag können Sie das Unterbrechungsgeld beantragen. Im Falle eines Zeitkredits mit Begründung kann so auch der Zeitraum, der Ihnen vom Arbeitgeber bewilligt wurde, auf Ihre Gesamtanspruchsdauer angerechnet werden.

Achtung! Selbst wenn Sie den Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld beantragen, sind Sie verpflichtet, einen Antrag bei dem LfA einzureichen, damit unsere Dienste den Zeitraum, den Ihr Arbeitgeber Ihnen bewilligt hat, registrieren können.

Das im Folgenden beschriebene Verfahren muss für jeden Antrag auf Zeitkredit, d. h. für jeden neuen Antrag und alle nachfolgenden Verlängerungen, befolgt werden.

(...)

Der Antrag ist vorzugsweise elektronisch einzureichen. Er kann aber auch mithilfe eines papiernen Formulars gestellt werden.

Pro Antrag können Sie jeweils nur Folgendes beantragen :

  • einen einzigen zusammenhängenden Zeitkreditzeitraum;
  • eine einzige Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).
  • ein einziges Zeitkreditsystem (mit Begründung oder Laufbahnende);
  • jeweils nur eine Begründung, wenn ein Antrag auf Zeitkredit mit Begründung gestellt wird.

Seit dem 1.Juli 2024 müssen alle Anträge elektronisch bei dem LfA eingereicht werden.

Damit sich jeder mit dem Online-Antrag vertraut machen kann, sieht das LfA eine allgemeine Übergangszeit von drei Monaten vor. Für Beschäftigte, die Schwierigkeiten haben, den Antrag online auszufüllen, wird das LfA bis zum 30. September 2024 noch Anträge auf Papier annehmen.

Haben Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen des Antrags? Besuchen Sie die Website des LfA, wo Sie Anleitungen und Erklärungsvideos finden. Wenn Sie den Antrag immer noch nicht online einreichen können, rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02/515.44.44 an. Sie können so einen Termin mit einem Digicoach in einem der LfA-Büros vereinbaren, um den Antrag vor Ort elektronisch einzureichen.

Da der Arbeitgeber einen Teil des Antrags ausfüllen muss, kann es auch praktisch sein, den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber auszufüllen und ihn sofort bei dem LfA einzureichen.

Nützliche Links und Tutorials: https://www.lfa.be/breakatwork

Onlineantrag

Der Antrag auf Unterbrechung wird vorzugsweise online gestellt.

Sie können einfach und schnell einen Antrag stellen, Ihre Akte einsehen, Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch nach einer Laufbahnunterbrechung benachrichtigen und die Anzahl der Monate, auf die Sie Anspruch haben, berechnen, indem Sie diesem Link folgen:

Break@Work – Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit (Bürger) (lfa.be)

Dort finden Sie auch Videos und Anleitungen, insbesondere zur Online-Identifizierung und zur Aktivierung der e-Box.

Dem LfA vorzulegende Nachweise

Bei einem Zeitkredit mit einer der hiernach genannten Begründungen muss die Bescheinigungsvorlage, die von Ihnen und je nach Fall vom behandelnden Arzt des Patienten, der die Betreuung benötigt, oder von der Schule oder Bildungseinrichtung, wo Sie die Unterrichte besuchen werden, obligatorisch dem LfA vorgelegt werden.

Nachfolgend sind die Zeitkredite mit Begründung und die jeweiligen vorzulegenden Bescheinigungen aufgezählt:

 

  • Der Zeitkredit mit Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“ > Ärztliche Bescheinigung 1 - Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung Pflege
  • Der Zeitkredit mit Begründung „Betreuung in Form von Palliativpflege“à Ärztliche Bescheinigung 2 – Urlaub für Palliativpflege oder Zeitkredit mit Begründung Palliativpflege

  • Der Zeitkredit mit Begründung „Betreuung Ihres schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört“à Ärztliche Bescheinigung 1 - Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung Pflege

  • Der Zeitkredit mit Begründung „Bildung“ à Einschreibungsbescheinigung – Aus- oder Weiterbildung .

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, müssen Sie die Bescheinigung in die Applikation hochladen. Ansonsten ist der Antrag unvollständig und wird das LfA ihn nicht bearbeiten können.

Die anderen Belege, die dem Arbeitgeber vorzulegen sind, um ihm nachzuweisen, dass der Zeitkreditantrag gerechtfertigt ist (z.B. die Bescheinigungen, die bei einem Zeitkredit mit Begründung für ein adoptiertes Kind oder für ein Kind mit Beeinträchtigung erforderlich sind), brauchen dem für das LfA bestimmten Onlineantrag nicht beigefügt zu werden. Allerdings müssen Sie diese Nachweise unbedingt gut verwahren. Das LfA könnte Sie nämlich im Rahmen einer Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit darum bitten, diese Nachweise nachzureichen.

Antrag mit einem Papierformular

Wenn keine elektronische Beantragung möglich ist, können Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.09.2024 je nach der Situation mit einem der folgenden Formulare einreichen:

  • C61 – Vollzeit-Zeitkredit – KAA 103ter – 06/17
  • C61 – Halbzeit-Zeitkredit – KAA 103ter – 06/17
  • C61 – Einfünftel-Zeitkredit – KAA 103ter – 06/17
  • C61-Laufbahnende-Zeitkredit – KAA Nr. 103 ter – 06/17

Achtung! Die im Antragsformular eingebaute Bescheinigung, die das Vorhandensein der Umstände, die die Begründung ausmachen, nachweisen soll, muss für die Begründungen „Betreuung in Form von Palliativpflege“, „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“ und „Betreuung Ihres schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört“ vom behandelnden Arzt des Patienten ausgefüllt und unterschrieben werden. Für die Begründung „Bildung“ muss sie von der Bildungseinrichtung ausgefüllt werden.

Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn beide Teile des Antrags (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf demselben Papierformular ausgefüllt werden, das Sie auf www.lfa.be finden.

Sie müssen den Teil 1 (Arbeitnehmer) ausfüllen und Ihre Personalabteilung den Teil 2 (Arbeitgeber).

Achtung: Mit einem und demselben Formular kann nur eine Laufbahnunterbrechung beantragt werden.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, muss es dem Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, per Einschreiben zugeschickt werden. Für die Einwohner der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Büro des LfA von Verviers zuständig.

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Fallevon Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Hinweis: Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien, sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular bei dem Dienst Laufbahnunterbrechung-Zeitkredit des Büros des LfA eingereicht werden, das für die technische Betriebseinheit der Verwaltung oder des öffentlichen Dienstes örtlich zuständig ist.

Die Kontaktdaten der verschiedenen LfA-Büros finden Sie auf www.lfa.be.

Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag bereits elektronisch eingereicht hat, muss er zunächst die bereits beim LfA elektronisch unternommenen Schritte (seinen Teil des Antrags) annullieren und seinen Teil des Antrages auf einem Papierformular von Neuem ausfüllen.

Es ist also viel einfacher und schneller, den von Ihrem Arbeitgeber eingeleiteten Antrag auf elektronischem Wege fortzusetzen.

Welches Büro des LfA ist für Sie zuständig?

Im Regelfall ist Ihr Büro des LfA das für Ihren Wohnort örtlich zuständige Büro.

Als Ausnahme von dieser Regel gilt Folgendes: Wenn Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen, ist Ihr Büro des LfA das für die Gemeinde des Betriebssitzes Ihres belgischen Arbeitgebers örtlich zuständige Büro des LfA.

Sollte es Ihnen, bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit Begründung, unmöglich sein, die Zeitkreditbescheinigung von dem Onlinedienst Break@Work abzurufen, stellt Ihnen das Büro des LfA diese Bescheinigung aus, damit Sie sie Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers beifügen können.

An dieses Büro des LfA muss auch Ihr Antrag auf Zeitkredit weitergeleitet werden.

Wenn Sie wissen möchten, welches Büro des LfA für Sie zuständig ist, tragen Sie einfach die Postleitzahl der Gemeinde Ihres Wohnsitzes (bzw. die Postleitzahl der Gemeinde des Betriebssitzes Ihres belgischen Arbeitgebers) in die dafür vorgesehene Suchmaschine auf dieser Website ein.

Für jede Frage zur Bearbeitung Ihrer Akte (Empfang des Antrages, bewilligender oder ablehnender Bescheid, Zahlung des Unterbrechungsgeldes usw.), können Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Büro des LfA wenden. Dazu können Sie das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen oder unser Kontaktcenter unter der Nummer 02.515.44.44 anrufen.

In welcher Frist muss der Antrag bei dem LfA eingereicht werden?

Den Antrag reichen Sie beim LfA ein, nachdem Ihr Arbeitgeber Ihnen den Zeitkredit bewilligt hat und das Datum des Beginns des Zeitkredits festgelegt wurde, und zwar :

  • frühestens 6 Monate vor dem Beginn des Zeitkredits oder seiner Verlängerung ;
  • und spätestens 2 Monate nach dem Beginn des Zeitkredits oder seiner Verlängerung.

Anm.: Diese zweimonatige Frist läuft ab dem Tag nach dem Beginndatum, das im Antrag steht, und wird in Kalendertagen berechnet.

Welche Konsequenzen hat eine verspätete Einreichung?

Die Zeitkreditakte ist erst ab dem Zeitpunkt vollständig, wo Sie Ihren Teil des Antrages gesendet haben (und nicht bereits ab der Einreichung des Arbeitgeberteils).  Daraus folgt, dass für die Einhaltung der Fristen der Zeitpunkt der Absendung Ihres Teils des Antrages maßgebend ist.

Wenn der Antrag nach Ablauf der 2 Monate nach dem Beginn (der Verlängerung) des Zeitkredits an das LfA gesendet wird, entsteht der Anspruch auf Unterbrechungsgeld erst ab dem Tag der Einreichung des von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ausgefüllten Antrags.

Zum Beispiel: Für einen Zeitkredit, der am 01.07 beginnt, muss der Antrag spätestens am 02.09 beim LfA eintreffen (d.h. binnen der vorgenannten zweimonatigen Frist).

  • Wenn der Antrag am 15.08 bei dem LfA eingereicht wird, kann der Unterbrechungsgeldanspruch rückwirkend ab dem 01.07 bewilligt werden.

Wenn der Antrag am 15.09 bei dem LfA eingereicht wird, wird der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dann bewilligt, was einen Verlust von zweieinhalb Monaten Unterbrechungsgeld zur Folge hat.

Wie bearbeitet das LfA Ihren Antrag?

Wenn der Antrag bei dem LfA eintrifft, überprüfen unsere Dienste zunächst, ob er vollständig ist. Wenn dem nicht so ist, wird das Büro des LfA Sie eventuell bitten, die fehlenden Angaben oder Nachweise nachzureichen.

Wenn der Antrag vollständig ist, wird er bearbeitet und Sie erhalten dann eine Antwort in Form eines bewilligenden oder ablehnenden Bescheides C62.

Der bewilligende oder ablehnende Bescheid C62 wird in Ihrer eBox abgelegt, wenn Sie diese aktiviert haben.  Andernfalls wird er Ihnen per Post zugeschickt.

Die eBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

(…)

Wenn Sie Zeitkredit mit Unterbrechungsgeld beantragen

wird das LfA Ihnen

  • entweder das Unterbrechungsgeld bewilligen, vorausgesetzt, dass alle Leistungsbezugsbedingungen erfüllt sind.

In diesem Fall enthält der bewilligende Bescheid C62 Ihre Personalien, die Art des Zeitkredits, die Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel), den Unterbrechungsgeldbetrag und den bewilligten Unterbrechungsgeldbezugszeitraum. Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen Ihr Unterbrechungsgeld nachträglich per Überweisung oder eventuell per Zirkularscheck.

  • oder das Unterbrechungsgeld verweigern, wenn eine der Leistungsbezugsbedingungen nicht erfüllt ist.

In einem solchen Fall werden Sie ins Büro des LfA zu einer Anhörung eingeladen, bevor irgendeine Ablehnungsentscheidung getroffen wird, damit das LfA Ihnen die Gründe der Ablehnung erklären kann und Sie die Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Sie können Ihre Argumente auch schriftlich darlegen. Nach der Anhörung bzw. nach Kenntnisnahme Ihrer schriftlichen Argumentation, stellt Ihnen das LfA den Bescheid C62 zu. Eine Kopie dieses Bescheids wird Ihrem Arbeitgeber zugeleitet.

Wenn Sie einen Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld beantragen

Das LfA nimmt Ihren Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld zur Kenntnis und rechnet bei einem Zeitkredit mit Begründung den von Ihrem Arbeitgeber bewilligten Zeitraum auf die Gesamtanspruchsdauer an.

In diesem Fall sind im Bescheid C62 nur Ihre Personalien, die bewilligte Unterbrechungsform und der Zeitraum, in dem Sie mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen, enthalten.

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können bei dem zuständigen Arbeitsgericht einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA einreichen. Nähere Auskünfte über die Schritte, die bei einem Einspruch zu erledigen sind, finden Sie im Infoblatt T110, das auf dieser Website erhältlich ist.

Wie erfahren Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Akte?

Sie können Ihre Akte auf dem Portal der sozialen Sicherheit www.socialsecurity.beund auf unserer Website Bürger | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be)einsehen.

In dieser Applikation können Sie Folgendes abfragen:

  • den Bearbeitungsstand Ihrer Akte
  • den Zahlungsverlauf
  • den bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62
  • die Steuerkarten
  • die Zeitkredit-Bescheinigung

Müssen Sie während des Zeitkredits weitere Schritte dem LfA gegenüber unternehmen?

Wenn eine oder mehrere Angaben, die Sie in Ihrem Antrag mitgeteilt haben, sich im Laufe Ihres Zeitkredits ändern, müssen Sie das LfA unverzüglich und schriftlich davon benachrichtigen. Es handelt sich um Ereignisse, wie :

  • eine Änderung Ihres Wohnorts;
  • eine Änderung der Bankkontonummer;
  • den Abbruch des laufenden Zeitkredits (der übrigens nur möglich ist, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist);
  • die Beendigung Ihres Arbeitsvertrages (weil Sie gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde);
  • eine Änderung des Arbeitgebers;
  • den Bezug einer Pension bzw. Rente (Ruhestandspension, Hinterbliebenenpension usw.);
  • die Aufnahme einer zusätzlichen selbständigen Tätigkeit;
  • die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit als Lohn- oder Gehaltsempfänger (Arbeitnehmertätigkeit);
  • die Ausweitung einer zuvor bestehenden zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit, deren gleichzeitige Ausübung erlaubt wurde;
  • usw.

Um diese Umstände dem für Sie zuständigen Büro des LfA mitzuteilen, können Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“, die auf dieser Website erhältlich ist, verwenden.

Anm.: Die Arbeitsunfähigkeit, die prophylaktische Entfernung aus dem Arbeitsplatz (Beschäftigungsverbot) wegen Schwangerschaft und/oder der Mutterschaftsurlaub haben keinen Einfluss auf den laufenden Zeitkredit. Sie brauchen sie dem LfA also nicht mitzuteilen. 

Bei einem Zeitkredit mit Begründung „Bildung“

Um weiterhin Anspruch auf den Zeitkredit und auf das damit verbundene Unterbrechungsgeld zu haben, müssen Sie am Ende eines jeden Quartals eine „Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme“ an das für Sie zuständige LfA-Büro übermitteln (siehe weiter oben).

Wenn es einen Zeitkredit mit der Begründung „Bildung“ bewilligt, sendet Ihnen Ihr LfA-Büro so viele unausgefüllte Vorlagen dieser Bescheinigung wie nötig zu.

Es muss am Ende eines jeden Dreimonatszeitraums nach der Anspruchsbewilligung eine solche Bescheinigung von der Bildungseinrichtung, an der Sie Ihren Unterricht absolvieren, ausgefüllt werden. Sie muss Ihrem LfA-Büro ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zukommen, und zwar

spätestens20 Kalendertage nach dem Ende eines jeden Dreimonatszeitraums. Achtung! Wenn diese Bescheinigung nicht innerhalb dieser Frist von 20 Kalendertagen bei dem LfA eintrifft, geht der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sowie der Anspruch auf die Unterbrechung selbst für das folgende Quartal verloren.