Erklärung zur Barrierefreiheit | Landesamt für Arbeitsbeschaffung

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) verpflichtet sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch) ein.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Grad der Einhaltung

Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549) auf der Website des ETSI (auf Englisch).

Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.

Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Seiten der Website des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) enthalten nicht barrierefreie Inhalte:

Einige Seiten enthalten Bilder (img-Elemente) ohne alt-Attribut. Dabei handelt es sich um Text, der als Alternative zu nicht in Textform angezeigten Inhalten dient.

  • Einige Seiten enthalten Textelemente mit Unterstreichungen oder Sonderzeichen ohne semantische Hervorhebung.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Zellen, die nicht über id- und header-Attribute mit header-Zellen verbunden sind.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Kopfzellen, die nicht über scope-Attribute mit Datenzellen verbunden sind.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Tabellenüberschriften, die über das caption-Element mit den Tabelleninhalten verbunden sind, wobei die Tabellen jedoch keine Kopfzellen enthalten.
  • Einige Seiten enthalten Zwischenüberschriften, die nicht als h1-h6 ausgewiesen werden.
  • Einige Seiten enthalten eine Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche, die nicht durch Programmierung bestimmt werden kann.
  • Einige Seiten enthalten Elemente mit unzureichendem Kontrast, das heißt, mit einem Kontrastverhältnis von weniger als 4,5:1 zwischen Text (einschließlich Text in Bildform) und Texthintergrund.
  • Einige Seiten enthalten frame- und iframe-Elemente, die nicht über ein title-Attribut entsprechend gekennzeichnet sind. Einige Seiten enthalten Youtube-Videos mit iframe-Elementen, in denen Inhalte nicht per Titel gekennzeichnet werden.
  • Einige Seiten enthalten Formulare ohne Absendefeld (submit).
  • Einige Seiten enthalten doppelte ID-Werte.
  • Einige Seiten verwenden keine standardmäßigen HTML-Angaben für Formulare und Links.

Einige Seiten der Website enthalten Dateien (pdf, Dokumente, Videos...), deren Barrierefreiheit nicht garantiert werden kann.

Angebotene Alternativen

Derzeit gibt es keine Alternative für die beschriebenen nicht barrierefreien Inhalte. Es ist uns jedoch sehr wichtig, diese Hürden auszuräumen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die genannten Probleme bis zum Juni 2024 behoben sein werden.

Ausarbeitung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:

  • den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool 
  • einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
  • manuellen Tests
  • dem Prüfbericht

Die Prüfung wurde am 07.01.2024 durchgeführt.

Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht  zur Barrierefreiheit dieser Website an.

Diese Erklärung wurde am 21.04.2023 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.01.2024 überarbeitet.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website? Kontaktieren Sie uns per Mail an webmaster@onem.be.

Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@foderalerombudsmann.be.