Erklärung zur Barrierefreiheit | Landesamt für Arbeitsbeschaffung

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) verpflichtet sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Lesen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Staatsblatts (auf Französisch) ein.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Grad der Einhaltung

Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549) auf der Website des ETSI (auf Englisch).

Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.

Weitere Informationen können Sie im Prüfbericht von BOSA einsehen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Seiten der Website des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) enthalten nicht barrierefreie Inhalte:

Einige Seiten enthalten Bilder (img-Elemente) ohne alt-Attribut. Dabei handelt es sich um Text, der als Alternative zu nicht in Textform angezeigten Inhalten dient.

  • Einige Seiten enthalten Textelemente mit Unterstreichungen oder Sonderzeichen ohne semantische Hervorhebung.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Zellen, die nicht über id- und header-Attribute mit header-Zellen verbunden sind.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Kopfzellen, die nicht über scope-Attribute mit Datenzellen verbunden sind.
  • Einige Seiten enthalten Tabellen mit Tabellenüberschriften, die über das caption-Element mit den Tabelleninhalten verbunden sind, wobei die Tabellen jedoch keine Kopfzellen enthalten.
  • Einige Seiten enthalten Zwischenüberschriften, die nicht als h1-h6 ausgewiesen werden.
  • Einige Seiten enthalten eine Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche, die nicht durch Programmierung bestimmt werden kann.
  • Einige Seiten enthalten Elemente mit unzureichendem Kontrast, das heißt, mit einem Kontrastverhältnis von weniger als 4,5:1 zwischen Text (einschließlich Text in Bildform) und Texthintergrund.
  • Einige Seiten enthalten frame- und iframe-Elemente, die nicht über ein title-Attribut entsprechend gekennzeichnet sind. Einige Seiten enthalten Youtube-Videos mit iframe-Elementen, in denen Inhalte nicht per Titel gekennzeichnet werden.
  • Einige Seiten enthalten Formulare ohne Absendefeld (submit).
  • Einige Seiten enthalten doppelte ID-Werte.
  • Einige Seiten verwenden keine standardmäßigen HTML-Angaben für Formulare und Links.
  • Einige Seiten der Website enthalten Dateien (PDF, Dokumente, Videos...), deren Barrierefreiheit nicht garantiert werden kann.

Angebotene Alternativen

Für die beschriebenen nicht barrierefreien Inhalte gibt es derzeit keine Alternative. Es ist uns jedoch ein großes Anliegen, diese Barrieren abzubauen.

Ausarbeitung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:

  • den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool 
  • einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
  • manuellen Tests
  • dem Prüfbericht

Die Prüfung wurde am 06.12.2025 durchgeführt.

Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht  zur Barrierefreiheit dieser Website an.

Diese Erklärung wurde am 24.11.2025. erstellt.

Verbesserungsplan

Wir sind ständig bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Dies ist unser Aktionsplan:

  • Korrektur von Inhaltsfehlern: Unser Redaktionsteam ist geschult, Probleme mit Inhalten (wie unzureichender Kontrast, fehlende Bildbeschreibungen oder falsche Titelhierarchie) zu korrigieren, sobald sie festgestellt werden.
  • Behebung technischer Probleme: Technische Probleme, die bei unseren Tests entdeckt oder von Benutzern gemeldet werden, werden erfasst und behoben. Wir beabsichtigen, diese technischen Korrekturen mindestens einmal pro Jahr im Rahmen unserer geplanten Aktualisierungen durchzuführen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website? Bitte führen Sie die folgenden Schritte in der genannten Reihenfolge aus:

1.       Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA)

Adresse : Boulevard de l'Empereur 7 - 1000 Bruxelles

Telefon : +32 2 515 41 11

Sie können uns auch per E-Mail an  webmaster@onem.be. kontaktieren

oder Sie füllen das Kontaktformular

2.      Beschwerdeverfahren

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie unser Beschwerdeverfahren durchlaufen und zwar über die entsprechende Seite der Website

3.      Föderaler Ombudsmann

Wenn die Antwort von der Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) nicht zufriedenstellend ist, können Sie Kontakt mit unserem Föderalen Ombudsmann aufnehmen.

Adresse: Rue de Louvain 48, bte 6 in 1000 Brüssel

Telefon: 0800 999 61 (kostenlose Nummer) oder +32 2 289 27 27 (wenn Sie aus dem Ausland anrufen)
E-Mail: contact@foderalerombudsmann.be
Website Föderaler Ombudsmann