Glossar

A

Begriff: Aktiva

Definition: Der Aktiva-Plan ist eine Beschäftigungsmaßnahme, die die Eingliederung von Langzeitarbeitssuchenden am regulären Arbeitsmarkt fördern soll. Diese Maßnahme besteht in der Bewilligung einer Nettoentgeltbeteiligung in Form von Aktivierungsgeld sowie einer Ermäßigung der Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge.

Begriff: Aktivierung des Arbeitslosengeldes

Definition: Von Aktivierung des Arbeitslosengeldes ist die Rede, wenn LfA-Geldleistungen als Nettoentgeltbeteiligung für die Wiederbeschäftigung vor allem von Langzeitarbeitslosen verwendet werden.

Begriff: Aktivierungsgeld

Definition: Das Aktivierungsgeld (Arbeitsunterstützung) ist die Nettoentgeltbeteiligung des LfA im Rahmen der Aktiva-Maßnahme.

Begriff: Alleinwohnender

Definition: Alleinwohnend ist eine Person, die tatsächlich allein wohnt und sich nicht in einer Situation befindet, in der sie als Arbeitnehmer/-in mit Familie zu Lasten anzusehen ist (was beispielsweise der Fall wäre, wenn sie Unterhaltsgeld zahlen müsste).

Begriff: Anschaffungspreis

Definition: Nominaler Wert der LBA-Schecks, die von der Benutzerin oder vom Benutzer gekauft werden müssen, um LBA-Beschäftigten zu vergüten.

Begriff: Anwartschaftszeit

Definition: Die Anwartschaftszeit ist die je nach Alter unterschiedliche Menge an Arbeitstagen oder damit gleichgestellten Tagen, die eine arbeitslose Person innerhalb eines unterschiedlich langen Referenzzeitraums, der dem Antrag vorangeht, nachweisen muss, um einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

Begriff: Arbeitskarte

Definition: Mit der Arbeitskarte bescheinigt das LfA, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer die Voraussetzung für eine Aktiva-Beschäftigung erfüllt.

Begriff: Arbeitslosenamt

Definition: Das Arbeitslosenamt ist die lokale Dienststelle des LfA.

Begriff: Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit

Definition: Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit wird Vollarbeitslosen gezahlt, die innerhalb eines unterschiedlich langen Zeitraums vor ihrem Antrag unterschiedlich viele Tage als Arbeitnehmende beschäftigt gewesen sind.

Begriff: Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag

Definition: Die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag ist eine frührentenähnliche Maßnahme der Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld sinkt das durch einen Betriebszuschlag ergänzte Arbeitslosengeld im Zeitablauf nicht ab. Der Betriebszuschlag wird von dem ehemaligen Arbeitgeber gezahlt oder auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

Begriff: Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen

Definition: Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Faktoren, unabhängig von anderen Faktoren wie einer mangelhaften Organisation, vorübergehend nicht in der Lage ist, den bestehenden Arbeitsrhythmus im Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Begriff: Arbeitstag

Definition: Arbeitstage sind Tage, an denen als arbeitnehmend gearbeitet wird und für die ein arbeitslosenversicherungsbeitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Bestimmte andere Tage werden mit Arbeitstagen gleichgestellt.

Begriff: Arbeitsvermittlungsdienst

Definition: Jede Region, sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft, hat eine öffentliche Einrichtung, deren Aufgabe darin besteht, Arbeitsuchende in Arbeit zu vermitteln. Dabei handelt es sich um das Arbeitsamt der DG für die neun Gemeinden der deutschsprachigen Gemeinschaft, das Forem im französischen Sprachgebiet der wallonischen Region, den VDAB in der flämischen Region und Actiris in der Region Brüssel-Hauptstadt. Grundsätzlich müssen Arbeitslose dort eingetragen sein, um Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen zu dürfen.

Begriff: Arbeitswiederaufnahmezulage

Definition: Die Arbeitswiederaufnahmezulage ist eine Leistung, die unter bestimmten Bedingungen älteren Arbeitslosen bei einer Arbeitswiederaufnahme bewilligt wird und die je nach der bereits zurückgelegten Laufbahndauer zeitlich befristet ist oder erst am Ende der aufgenommenen Beschäftigung entfällt.

Begriff: Ausfallentschädigung

Definition: Die Ausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die das LfA unter bestimmten Bedingungen Tageseltern bewilligt, die Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, weil Kinder, die bei ihnen angemeldet sind, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, fehlen.

Begriff: ausländischer Arbeitnehmer

Definition: Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Arbeitnehmende, die nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Um Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu erhalten, muss der Gesetzgebung über den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften genügt werden.

Begriff: Aussperrung

Definition: Eine Aussperrung bedeutet, dass ein oder mehrere Arbeitgeber eine Gruppe von Arbeitnehmenden an der Arbeit hindern, woraufhin diese zeitweilig arbeitslos werden.

B

Begriff: Berufsausbildung

Definition: Eine von dem regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB) organisierte oder subventionierte Berufsausbildung oder individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen (IBU), die von dem regionalen Arbeitsamt anerkannt und vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA akzeptiert wurde.

Begriff : Berufseingliederungsgeld 

Definition: Das Berufseingliederungsgeld (BEG) ist eine Pauschalleistung, die unter bestimmten Bedingungen und zeitlich befristet (in der Regel für höchstens drei Jahre) Schulabgängern bewilligt wird, die noch nicht genug gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen. Es müssen allerdings bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. So müssen Anwärter auf das Berufseingliederungsgeld unter anderem zunächst eine 310 Tage lange Berufseingliederungszeit (die frühere Wartezeit) durchlaufen.

Begriff: Berufseingliederungszeit

Definition: Bevor ein arbeitsloser junger Mensch als Schulabgänger Berufseingliederungsgeld beanspruchen kann, muss er eine 310-tägige Berufseingliederungszeit durchlaufen. Diese besteht aus Tagen, an denen der junge Mensch als arbeitssuchend eingetragen ist, und anderen damit gleichgestellten Tagen (z. B. Arbeitstagen).

Begriff: Berufseinkommen

Definition: Es handelt sich um alle Einkommen, die eine Person durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als selbständig berufstätig oder als arbeitnehmend erzielt. Die Dauer der Tätigkeit oder die Höhe des Einkommens spielen dabei keine Rolle. Es ist ebenfalls unerheblich, ob es sich um eine rein finanzielle Vergütung oder um eine Sachleistung handelt. Die familiäre Situation einer oder eines Arbeitslosen wird von der Höhe des Erwerbseinkommens der Person beeinflusst, mit welcher sie oder er zusammenwohnt.

Begriff: Berufsübergangsprogramm

Definition: Ein Berufsübergangsprogramm ist ein Programm, das Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt ermöglicht. Dies geschieht, indem sie zunächst Berufserfahrung bei einem nichtkommerziellen Arbeitgeber sammeln dürfen. Das LfA zahlt eine Nettoentgeltbeteiligung in Form von Integrationsgeld und es werden Sozialversicherungsbeitragsermäßigungen bewilligt.

D

Begriff: Degressivität

Definition: Das Arbeitslosengeld ist degressiv. Das bedeutet, dass der tägliche Arbeitslosengeldbetrag im Zeitablauf stufenweise absinkt. Wie schnell das Arbeitslosengeld sinkt und wie hoch es bleibt, hängt unter anderem von der familiären Situation, der Dauer der Arbeitslosigkeit und der bereits zurückgelegten Laufbahndauer der arbeitslosen Person ab.

Befriff: Dienstleistungsscheck

Definition: Ein Dienstleistungsscheck ist ein Zahlungsmittel, der eine öffentliche finanzielle Beteiligung beinhaltet. Er ermöglicht es Privatpersonen, einem zugelassenen Unternehmen Arbeiten oder Dienstleistungen im Nahbereich zu bezahlen, die von einer oder einem Arbeitnehmenden mit Dienstleistungsscheck-Arbeitsvertrag ausgeführt werden.

Begriff: duale Ausbildung

Definition: Eine duale Ausbildung ist eine Ausbildung, die aus einer schulischen, eventuell allgemeinbildenden, Ausbildung besteht, die durch eine betriebliche Ausbildung ergänzt wird. Sie wird im Rahmen der Teilzeitschulpflicht oder einer anderen anerkannten Unterrichtsform erteilt.

E

Begriff: Einführungsdarlehen

Definition: Ein Einführungsdarlehen ist ein Darlehen, das unter bestimmten Bedingungen vom Beitragsfonds an einen Arbeitslosen bewilligt werden kann, der eine Existenz gründet.

Begriff: Einkommenssicherungszulage

Definition: Die Einkommenssicherungszulage bei Teilzeitarbeit (auch Einkommensgarantieunterstützung genannt) wird unter bestimmten Bedingungen unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten bewilligt, wenn sie vor der Teilzeitbeschäftigungsaufnahme Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, dem ein Vollzeitentgelt zugrunde lag. Ziel ist es, diesen Teilzeitbeschäftigten ein Einkommen zu sichern, das zumindest dem Arbeitslosengeld entspricht, das sie bei (weiterer) Vollarbeitslosigkeit erhalten hätten.

Begriff: Eintragung als arbeitsuchend 

Definition: Die Eintragung als arbeitsuchend bei dem regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB) ist außer in einigen Ausnahmefällen eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld.

Begriff: Entlassungsausgleichentschädigung

Definition: Die Entlassungsausgleichsentschädigung ist eine Entschädigung, die das LfA unter bestimmten Bedingungen an Arbeitnehmenden zahlt, deren Arbeitsvertrag vor 2014 abgeschlossen wurde und nach 2013 beendet wurde und die eine ausreichend lange Betriebszugehörigkeit haben. Diese Entschädigung soll die finanziellen Einbußen ausgleichen, die dadurch entstanden sind, weil die 2014 wirksam gewordenen vorteilhafteren Kündigungsregeln noch nicht vollständig für Sie zur Anwendung kommen konnten.

Begriff: Entlassungszulage

Definition: Die Entlassungszulage ist eine mit dem Arbeitslosengeld vereinbare Zulage, die unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmenden, die nach dem 31.12.2011 entlassen wurden, bewilligt wird.

Begriff: Entschädigungsbedingung

Definition: Die Leistungsbezugsbedingungen, auch Entschädigungsbedingungen genannt, sind die Bedingungen, die Arbeitslose, welche die Zulässigkeitsbedingungen erfüllen und somit einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, während ihrer Arbeitslosigkeit erfüllen müssen, um die Leistungen bei Arbeitslosigkeit tatsächlich beziehen zu dürfen. Dazu gehören z. B. die Voraussetzungen in Bezug auf die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, die Arbeitsfähigkeit und die Tatsache, dass man unfreiwillig ohne Arbeit und ohne Erwerbseinkommen ist.

Begriff: Entschädigungsperiode

Definition: Mit den drei Leistungsbezugsperioden, auch Entschädigungsperioden genannt, die wiederum in verschiedenen Leistungsbezugsphasen unterteilt sind, sind die Stufen des zeitlich sinkenden Ablaufs des Arbeitslosengeldsatzes gemeint. Für jede Periode und für jede Phase einer jeden Periode gelten gesonderte Regeln für die Bestimmung des Arbeitslosengeldsatzes. Diese Regeln können je nach der familiären Situation der arbeitslosen Person unterschiedlich sein.

Begriff: Ermäßigungskarte Umstrukturierungen

Definition: Eine Ermäßigungskarte-Umstrukturierungen ist eine Bescheinigung, die das LfA bestimmten entlassenen Arbeitnehmenden ausstellt. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung können bei einer Wiederaufnahme der Arbeit unter bestimmten Bedingungen der oder dem Arbeitnehmenden und dem neuen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeitragsermäßigungen bewilligt werden. Es gibt eine Karte für Arbeitnehmende, die im Rahmen einer Umstrukturierung (nach einer Kollektiventlassung) entlassen wurden und in einer Beschäftigungszelle eingetragen sind, und eine Karte für Arbeitnehmende, die infolge eines Konkurses, einer Schließung oder einer Liquidation des Unternehmens entlassen wurden.

Begriff: Ersatzeinkommen

Definition: Ein Ersatzeinkommen ist ein Einkommen, das eine Person bezieht, die kein Berufseinkommen mehr erhält. Die familiäre Situation einer oder eines Arbeitslosen wird von der Höhe des Ersatzeinkommens der Person beeinflusst, mit welcher sie oder er zusammenwohnt.

Begriff: Erstbeschäftigungsvertrag

Definition: Ein Erstbeschäftigungsvertrag ist die Beschäftigung einer oder eines Arbeitnehmenden unter 26 Jahren im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags, der mindestens für eine Halbzeit abgeschlossen wurde und in Kombination mit einer Ausbildung oder einem Lehr-, Praktikums- oder Eingliederungsvertrag erfüllt wird.

F

Begriff: familiäre Situation

Definition: Die familiäre Situation wird dadurch bestimmt, ob man mit anderen Personen eine faktische Familie bildet oder nicht, oder ob man für andere Personen finanziell verantwortlich ist oder nicht. Ein Arbeitsloser kann als Alleinwohnender, als Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten oder als Zusammenwohnender ohne Familie zu Lasten betrachtet werden.

Begriff: FMD

Definition: Freiwilliger Militärdienst, manchmal auch freiwilliger militärischer Einsatz (FME)

Begriff: freiwillige Arbeitslosigkeit

Definition: Von freiwilliger Arbeitslosigkeit ist die Rede, wenn die oder der Arbeitslose ihre oder seine Arbeitslosigkeit zu verantworten hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die oder der Arbeitslose ohne gültigen Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist oder aus schwerwiegendem Grund entlassen wurde.

Begriff: freiwillige Teilzeit

Definition: Freiwillig Teilzeitbeschäftigte sind Teilzeitbeschäftigte, die nicht als Teilzeitbeschäftigte mit Aufrechterhaltung der Rechte und auch nicht als Teilzeitbeschäftigte, die einem Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt sind, angesehen werden können.

Begriff: Freiwilligenarbeit

Definition: Freiwilligenarbeit ist die Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit für eine Privatperson oder eine Organisation, ohne dafür eine Entlohnung oder Sachleistung zu erhalten. Der/die Freiwillige erhält lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Begriff: Frühpension

Definition: Die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (früher Frühpension genannt) ist eine frührentenähnliche Maßnahme der Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld sinkt das durch einen Betriebszuschlag ergänzte Arbeitslosengeld im Zeitablauf nicht ab. Der Betriebszuschlag wird von dem ehemaligen Arbeitgeber gezahlt oder auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

G

Begriff: Grenzgänger

Definition: Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Arbeitnehmende, die in einem europäischen Mitgliedstaat (dem sogenannten Beschäftigungsstaat) arbeiten und in einem anderen europäischen Mitgliedstaat (dem sogenannten Wohnsitzstaat), in den sie in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche zurückkehren, ihren Wohnsitz haben.

H

Begriff: höhere Gewalt

Definition: Höhere Gewalt setzt ein plötzliches, unvorhersehbares und vom Willen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden unabhängiges Ereignis voraus, das die Erfüllung des Arbeitsvertrages vorübergehend und vollkommen unmöglich macht.

I

Integrationsgeld

Definition: Das Integrationsgeld ist eine Leistung, die das LfA Langzeitarbeitslosen im Rahmen eines Berufsübergangsprogramms zahlt. Es handelt sich um eine Nettoentgeltbeteiligung.

J

Begriff: Jugendurlaub

Definition: Jugendurlaub ist ein ergänzender Urlaub, der unter bestimmten Bedingungen jungen Menschen bewilligt werden kann, die noch keinen vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub erworben haben, weil sie noch nicht lange genug gearbeitet haben. Während des Jugendurlaubs erhalten sie Jugendurlaubsgeld.

K

Begriff: Karenzzeit

Definition: Eine Karenzzeit ist ein fester Zeitraum, in dem die oder der Arbeitslose keinen Anspruch auf eine Geldleistung des LfA hat. Die Dauer dieses Zeitraums und die Situation, in der er einzulegen ist, sind verordnungsrechtlich definiert und liegen nicht im Ermessen des LfA.

Begriff: Kinderbetreuungszulage

Definition: Die Kinderbetreuungszulage ist eine Prämie, die das LfA unter bestimmten Bedingungen 12 Monate lang einem alleinstehenden Elternteil (mit Kindern zu Lasten) bewilligt, die oder der seit mindestens drei Monaten leistungsberechtigte(r) Vollarbeitslose(r) ist und die Arbeit als arbeitnehmend oder hauptberuflich selbständig wieder aufgenommen hat.

Begriff: künstlerische Tätigkeit

Definition: Eine künstlerische Tätigkeit besteht aus der Schaffung, Aufführung oder Darbietung eines Kunstwerks. Es handelt sich um eine Arbeit in den audiovisuellen oder bildenden Künsten, der Musik, der Literatur, den darstellenden Künsten, dem Theater oder der Choreografie.

L

Begriff: Laufbahnunterbrechung

Definition: Die Laufbahnunterbrechung ist eine Maßnahme, die es Arbeitnehmenden und Beamten ermöglicht, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, und eventuell monatliches Unterbrechungsgeld zu beziehen, das ihre Einkommenseinbußen in Grenzen halten soll.

Begriff: LBA

Definition: Lokale Beschäftigungsagentur, gemeinnützige Organisation, die Langzeitarbeitslose für die Erbringung von Nachbarschaftsdienstleistungen an Privatpersonen vermittelt.

Begriff: LBA-Arbeitsvertrag

Definition: Arbeitsvertrag, der zwischen der oder dem aktiven LBA-Arbeitnehmenden und der LBA geschlossen wird.

Begriff: LBA-Tätigkeit

Definition: Nachbarschaftsdienstleistungen, die von Langzeitarbeitslosen erbracht werden, welche von einer lokalen Beschäftigungsagentur an Privatpersonen vermittelt werden.

Begriff: Lehrperson

Definition: Eine Lehrperson ist eine Person, deren Aufgabe darin besteht, in einer von einer Gemeinschaft anerkannten oder subventionierten Unterrichtseinrichtung Unterricht zu erteilen.

Begriff: Leistungsbezugsbedingung

Definition: Die Leistungsbezugsbedingungen, auch Entschädigungsbedingungen genannt, sind die Bedingungen, die Arbeitslose, welche die Zulässigkeitsbedingungen erfüllen und somit einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, während ihrer Arbeitslosigkeit erfüllen müssen, um die Leistungen bei Arbeitslosigkeit tatsächlich beziehen zu dürfen. Dazu gehören z. B. die Voraussetzungen in Bezug auf die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, die Arbeitsfähigkeit und die Tatsache, dass man unfreiwillig ohne Arbeit und ohne Erwerbseinkommen ist.

Begriff: Leistungsbezugsperiode

Definition: Mit den drei Leistungsbezugsperioden, auch Entschädigungsperioden genannt, die wiederum in verschiedenen Leistungsbezugsphasen unterteilt sind, sind die Stufen des zeitlich sinkenden Ablaufs des Arbeitslosengeldsatzes gemeint. Für jede Periode und für jede Phase einer jeden Periode gelten gesonderte Regeln für die Bestimmung des Arbeitslosengeldsatzes. Diese Regeln können je nach der familiären Situation der arbeitslosen Person unterschiedlich sein.

Begriff: lokaler Beschäftigungsladen

Definition: Der Beschäftigungsladen ist eine Arbeitsgemeinschaft zwischen dem LfA, dem flämischen VDAB, den ÖSHZ und anderen Organisationen. Er bietet allen, die Arbeit suchen, einen Ort, an den man sich wenden kann, um Hilfe, Informationen und Dienstleistungen zu erhalten.

M

Begriff: Mangelberuf

Definition: Ein Mangelberuf, auch Engpassberuf genannt, ist ein Beruf, für den ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften vorliegt. Vollzeitausbildungen, die auf einen solchen Beruf vorbereiten, stehen auf einer jährlich erstellten Liste. Die oder der Arbeitslose darf die vorbereitende Ausbildung unter flexibleren Bedingungen als üblich unter Fortzahlung des Arbeitslosengeldes absolvieren.

Begriff: Mobilitätszulage

Definition: Die Mobilitätszulage ist eine Einmalzahlung, die das LfA Langzeitarbeitslosen bewilligt, die eine Beschäftigung als arbeitnehmend aufnehmen, welche aufgrund der Entfernung, der Pendelzeiten oder ihrer völligen Abwesenheit vom Wohnort nicht als zumutbar eingestuft werden kann.

N

Begriff: Nebenberuf oder nebenberufliche Tätigkeit

Definition: Ein Nebenberuf oder eine nebenberufliche Tätigkeit ist ein Beruf, der für eigene Rechnung oder im Auftrag einer Drittperson grundsätzlich in Kombination mit einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Arbeitslose im Laufe der Arbeitslosigkeit einen Nebenberuf aufnehmen oder fortsetzen und die Leistung bei Arbeitslosigkeit weiter beziehen.

O

Befriff: Outplacement

Definition: Ein Outplacement ist die Gesamtheit der individuellen oder kollektiven Beratungsdienstleistungen und Hilfestellungen, die ein Dienstleister im Auftrag eines Arbeitgebers für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer erbringt. Ziel ist es, dass sie oder er so schnell wie möglich selbst einen Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber findet oder eine Existenz gründet.

P

Begriff: Partner

Definition: 1. Im Sinne der Haushaltszusammensetzung: der Partner ist die Person, mit der die arbeitslose Person eine faktische Familie bildet.

2. Im Sinne von LfA-Partner: Partner des LfA sind die Organisationen, mit denen das LfA zusammenarbeitet oder Kontakte pflegt, wie die regionalen Arbeitsämter (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB), die Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB und HfA), die belgischen Arbeitnehmersozialversicherungsträger (Landesamt für Soziale Sicherheit, Föderaler Pensionsdienst ...) und die entsprechenden Einrichtungen in anderen Ländern oder auf internationaler Ebene.

Begriff: Praktikumsbonus

Definition: Der Praktikumsbonus ist eine Prämie, die unter bestimmten Bedingungen einem Arbeitgeber bewilligt wird, der junge Menschen im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags beschäftigt oder ausbildet. Es handelt sich um junge Menschen, die im Rahmen der Teilzeitschulpflicht eine anerkannte Ausbildung absolvieren.

Begriff: Pseudofrühpension

Definition: Die Pseudofrühpension ist eine frührentenähnliche Maßnahme der Arbeitslosenversicherung, bei der ältere Arbeitnehmende zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit eine ergänzende Entschädigung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder aus einem Fonds erhalten, ohne dass sie arbeitslos mit Betriebszuschlag (d.h. ohne dass sie frühpensioniert) sind.

R

Begriff: Ruling

Definition: Ein Ruling ist ein Verfahren, bei dem in Bezug auf einen Aufgabenbereich, in dem das LfA über einen Ermessensspielraum verfügt, eine Person einen Sachverhalt, der sich noch nicht ereignet hat, beschreibt und im Voraus fragt, welche Entscheidung das LfA treffen wird, falls er sich ereignet. Die Stellungnahme, die das LfA in diesem Verfahren im Voraus abgibt, ist für das LfA verbindlich, falls der Sachverhalt korrekt und vollständig beschrieben wurde und sich die Vorschriften in der Zwischenzeit nicht geändert haben.

S

Begriff: Schlechtwetter

Definition: Ungünstige Witterung, auch Schlechtwetter genannt, setzt voraus, dass die Witterungsbedingungen dermaßen ungünstig sind, dass sie die Ausführung der Arbeit unmittelbar unmöglich machen.

Begriff: Schließung wegen Ausgleichsruhe

Definition: Wird Kurzarbeit (= eine teilweise Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung) einführt und werden Ausgleichsruhetage gewährt, kann der Betrieb durch Zusammenlegen dieser Tage eine Zeit lang kollektiv geschlossen werden.

Eine Schließung wegen Jahresurlaub ist eine kollektive Schließung eines Betriebes für einen vereinbarten Zeitraum. Während dieses Zeitraums müssen die Arbeitnehmenden ihre bezahlten Urlaubstage verbrauchen.

Begriff: Selbständiger

Definition: Selbständig ist eine Person, die für eigene Rechnung und ohne Weisungsbefugnis Dritter einen Beruf oder berufliche Tätigkeiten ausübt, welche somit nicht arbeitslosenversicherungspflichtig sind.

Begriff: Seniorenurlaub

Definition: Arbeitnehmende im Alter von mindestens 50 Jahren, die nach einem Zeitraum von Vollarbeitslosigkeit oder Invalidität im Vorjahr wieder als arbeitnehmend arbeiten, haben keinen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaubs und erhalten deswegen eine Geldleistung des LfA für die fehlenden Tage.

Begriff: SINE-Beschäftigung

Definition: Eine SINE-Beschäftigung ist die Beschäftigung eines schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen in der Eingliederungssozialwirtschaft (ESW). Diese Beschäftigung wird gefördert, indem dem Arbeitgeber eine Nettoentgeltbeteiligung in Form von Wiedereingliederungsgeld und Sozialversicherungsbeitragsermäßigungen bewilligt werden.

Begriff: Stadtwächter

Definition: Stadtwächter führen für lokale Behörden Tätigkeiten im Bereich der Prävention und Sicherheit durch. Die Tätigkeit wird entweder von einer LBA organisiert oder sie findet im Rahmen des Aktiva-Plans statt.

Begriff: Startbonus

Definition: Der Startbonus ist eine Prämie, die jungen Menschen bewilligt wird, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine duale Ausbildung absolvieren und eine praktische betriebliche Ausbildung bestanden haben.

Begriff: Streik

Definition: Ein Streik ist die kollektive und organisierte Arbeitsniederlegung einer Gruppe von Beschäftigten, mit dem Ziel, den Betrieb lahmzulegen.

T

Begriff: Tageseltern

Definition: Tageseltern sind Personen, die in einem familiären Umfeld die Betreuung von Kindern wahrnehmen, die von ihren Eltern zu ihnen gebracht werden. Die Tagesmutter oder der Tagesvater ist bei einem von der Gemeinschaft anerkannten Dienst angemeldet, ohne mit diesem Dienst in einem Arbeitsverhältnis zu stehen und ohne selbständig berufstätig zu sein.

Begriff: Tätigkeit für eigene Rechnung

Definition: Von einer Tätigkeit für eigene Rechnung ist die Rede, wenn berufliche Arbeitsleistungen als selbständig berufstätige Person erbracht werden, oder wenn umfangreiche Arbeiten privat ausgeführt werden.

Begriff: Tätigkeit im Auftrag einer Drittperson

Definition: Unter der Aufsicht einer anderen Person berufliche Arbeitsleistungen erbringen, in der Regel gegen eine Vergütung oder einen materiellen Vorteil, der zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen kann.

Technische Störung

Definition: Eine technische Störung ist eine vorübergehende und unvorhersehbare Störung, der die technische Ausstattung des Betriebes betrifft. Die Störung ereignet sich im Betrieb aufgrund einer Ursache, die mit dem Betriebsrisiko verbunden ist, und hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag vorübergehend nicht mehr erfüllt werden kann.

Begriff: Technische Tätigkeit im Kunstsektor

Definition: Beteiligung an der Vorbereitung, Darbietung, Verbreitung oder Aufführung bestimmter künstlerischer Werke durch Technikerinnen und Techniker oder Personen in einer unterstützenden Funktion.

Begriff: Teilzeitarbeitnehmer

Definition: Teilzeitarbeitnehmende sind Arbeitnehmende, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das kein Vollzeitarbeitsverhältnis ist. Die normale Arbeitszeit entspricht daher nicht der maximalen Arbeitszeit in dem Unternehmen oder das wöchentliche Entgelt entspricht nicht dem Entgelt, das für eine volle Arbeitswoche fällig ist.

Begriff: Teilzeit mit Aufrechterhaltung der Rechte

Definition: Arbeitnehmende können Ihre Rechte als Vollzeitbeschäftigte aufrechterhalten, wenn sie unfreiwillig zu Teilzeitbeschäftigten werden. Wenn sie zu Beginn ihrer Teilzeitbeschäftigung alle Zulassungsbedingungen erfüllen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, dem ein Vollzeitentgelt zugrunde liegt, können sie diesen Status beantragen, um nach Beendigung der Teilzeitbeschäftigung auf ihre Rechte als frühere Vollzeitbeschäftigte zurückzugreifen.

U

Begriff: Übergangsgeld

Definition: Übergangsgeld ist eine Leistung, die unter bestimmten Bedingungen zeitweilig arbeitslosen jungen Arbeitnehmenden bewilligt wird, die im Rahmen der Teilzeitschulpflicht einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Begriff: Übergangsprämie

Definition: Die Übergangsprämie ist eine Einmalzahlung, die das LfA unter bestimmten Bedingungen älteren Arbeitnehmenden bewilligt, die auf ihre eigene Bitte hin bei dem eigenen Arbeitgeber von einer schweren zu einer leichten Arbeit wechseln und dadurch Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Die Höhe der Prämie und ihre Dauer hängen vom Alter der oder des Arbeitnehmenden zum Zeitpunkt des Übergangs ab.

Begriff: Umstrukturierung

Definition: Ein Unternehmen des Privatsektors befindet sich "in Umstrukturierung", wenn es eine Kollektiventlassung nach einem bestimmten Verfahren angekündigt hat. Im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag kann dies außerdem der Fall sein, wenn es im Vorjahr einen bestimmten Prozentsatz an zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen hat melden müssen.

Begriff: ungünstige Witterung

Definition: Ungünstige Witterung, auch Schlechtwetter genannt, setzt voraus, dass die Witterungsbedingungen dermaßen ungünstig sind, dass sie die Ausführung der Arbeit unmittelbar unmöglich machen.

V

Begriff: Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt

Definition: Die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt setzt voraus, dass Arbeitslose dazu bereit sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Sie dürfen keine ungerechtfertigten Vorbehalte äußern, die die Beschäftigungsmöglichkeiten einschränken würden.

Begriff: Vollarbeitsloser

Definition: Vollarbeitslos ist eine Person, die keinerlei Erwerbstätigkeit nachgeht. Teilzeitbeschäftigte gelten für die Stunden, in denen sie normalerweise nicht arbeiten, ebenfalls als vollarbeitslos.

Begriff: Vollzeitbeschäftigung

Definition: Eine Beschäftigung gilt als Vollzeitbeschäftigung, wenn die normale arbeitsvertragliche Arbeitszeit der maximalen Arbeitszeit im Unternehmen entspricht und wenn das wöchentliche Entgelt dem Entgelt für eine volle Arbeitswoche im Unternehmen entspricht.

Begriff: vorläufiges Arbeitslosengeld 

Definition: Vorläufiges Arbeitslosengeld bewilligt das LfA Arbeitnehmenden, welche die Ihnen zustehende Kündigungsentschädigung nicht oder nur teilweise erhalten haben und diese vom Arbeitgeber einklagen. Es wird für den Zeitraum bewilligt, den diese Kündigungsentschädigung hätte abdecken sollen.

W

Wiedereingliederungsgeld

Begriff: Wiedereingliederungsgeld

Definition: Das Wiedereingliederungsgeld ist eine Nettoentgeltbeteiligung, die Arbeitgebern als Anreiz für die Beschäftigung von sehr schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden im Rahmen der Eingliederungssozialwirtschaft (SINE) bewilligt wird.

Z

Begriff: Zahlstelle

Definition: Eine Zahlstelle ist eine Einrichtung, die Arbeitslose über Ihre Rechte und Pflichten belehrt, Leistungsanträge für sie anlegt und bei dem LfA einreicht und mit der Auszahlung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und anderweitiger Geldleistungen beauftragt ist. Es gibt vier Zahlstellen: die CGSLB, die CSC, die FGTB und die öffentliche HfA.

Begriff: Zeitkredit

Definition: Laufbahnunterbrechung im Privatsektor.

Begriff: zeitweilig Arbeitsloser

Definition: Zeitweilig Arbeitslose sind Arbeitnehmende, deren Arbeitsvertrag weiter besteht aber vom Arbeitgeber vollkommen oder zum Teil ausgesetzt wird. Grund für die vollkommene Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung oder für die Kurzarbeit können ein Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, die ungünstige Witterung, eine technische Störung, höhere Gewalt, eine Kollektivschließung während des Jahresurlaubs, ein Streik oder eine Aussperrung sein.

Begriff: Zulässigkeitsbedingungen

Definition: Die Zulässigkeitsbedingungen, auch Zulassungsbedingungen genannt, sind die Voraussetzungen, die eine arbeitslose Person erfüllen muss, um einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Für das Arbeitslosengeld ist damit die Erfüllung der Anwartschaftszeit gemeint: Es muss innerhalb eines je nach Lebensalter unterschiedlich langen Referenzzeitraums eine unterschiedliche Menge an Arbeitstagen als arbeitnehmend zurückgelegt worden sein. Für das Berufseingliederungsgeld bedeutet dies unter anderem, dass der junge Mensch bestimmte Studien- oder Lehrgänge beendet hat und lange genug als arbeitssuchend eingetragen gewesen ist.
 

Begriff: Zulassungsbedingungen

Definition: Die Zulässigkeitsbedingungen, auch Zulassungsbedingungen genannt, sind die Voraussetzungen, die eine arbeitslose Person erfüllen muss, um einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Für das Arbeitslosengeld ist damit die Erfüllung der Anwartschaftszeit gemeint: Es muss innerhalb eines je nach Lebensalter unterschiedlich langen Referenzzeitraums eine unterschiedliche Menge an Arbeitstagen als arbeitnehmend zurückgelegt worden sein. Für das Berufseingliederungsgeld bedeutet dies unter anderem, dass der junge Mensch bestimmte Studien- oder Lehrgänge beendet hat und lange genug als arbeitssuchend eingetragen gewesen ist.

Begriff: zuletzt erhaltenes Entgelt

Definition: Der Berechnung des täglichen Arbeitslosengeldbetrages liegt allein das zuallerletzt erhaltene Entgelt zugrunde. Damit ist das nach oben begrenzte Entgelt für die letzten vier Beschäftigungswochen der letzten Beschäftigung von mindestens vier zusammenhängenden Wochen bei demselben Arbeitgeber gemeint, von dem Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbehalten wurden.

Begriff: zusammenwohnen

Definition: Zusammenwohnen bedeutet für zwei oder mehr Personen, dass sie unter einem Dach wohnen und die hauptsächlichsten Haushaltsangelegenheiten gemeinsam regeln. Von denjenigen, die aus beruflichen Gründen vorübergehend eine andere Unterkunft haben, kann dennoch angenommen werden, dass sie zusammenwohnen.

Begriff: Zusammenwohnender

Definition: Als Zusammenwohnende (ohne Familie zu Lasten) gelten Arbeitslose, die nicht tatsächlich allein wohnen und auch nicht als Zusammenwohnende mit Familie zu Lasten angesehen werden können.

Begriff: Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten

Definition: Als Zusammenwohnende mit Familie zu Lasten gelten Arbeitslose, die nachweisen, dass bestimmte Personen finanziell zu ihren Lasten sind. Dadurch erhalten sie bei Arbeitslosigkeit einen höheren Tagessatz. Dies kann z. B. der Fall sein, weil sie als Alleinwohnende Unterhalt zahlen oder weil sie mit einem Kind zusammenwohnen, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben, oder weil sie mit einem Partner oder Familienmitglied zusammenwohnen, der oder das weder über Berufs- noch über Ersatzeinkommen verfügt.