Glossar

A

Begriff: Alleinwohnender

Definition: Alleinwohnend ist eine Person, die tatsächlich allein wohnt und sich nicht in einer Situation befindet, in der sie als Arbeitnehmer/-in mit Familie zu Lasten anzusehen ist (was beispielsweise der Fall wäre, wenn sie Unterhaltsgeld zahlen müsste).

Begriff: Arbeitslosenamt

Definition: Das Arbeitslosenamt ist die lokale Dienststelle des LfA.

Begriff: Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit

Definition: Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit wird Vollarbeitslosen gezahlt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor ihrem Antrag lange genug in Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sind.

Begriff: Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag

Definition: Die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag ist eine frührentenähnliche Maßnahme der Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld sinkt das durch einen Betriebszuschlag ergänzte Arbeitslosengeld im Zeitablauf nicht ab. Der Betriebszuschlag wird von dem ehemaligen Arbeitgeber gezahlt oder auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

Begriff: Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen

Definition: Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen bedeutet, dass der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Faktoren, unabhängig von anderen Faktoren wie einer mangelhaften Organisation, vorübergehend nicht in der Lage ist, den bestehenden Arbeitsrhythmus aufrechtzuerhalten.

Begriff: Arbeitstag

Definition: Arbeitstage sind Tage, an denen in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber gearbeitet wird und für die ein arbeitslosenversicherungsbeitragspflichtiges Entgelt gezahlt wird. Bestimmte andere Tage werden mit Arbeitstagen gleichgestellt.

Begriff: Arbeitswiederaufnahmezulage

Definition: Die Arbeitswiederaufnahmezulage ist eine Leistung, die unter bestimmten Bedingungen älteren Arbeitslosen, die in einer der 9 ostbelgischen Gemeinden wohnhaft sind, bei einer Arbeitsaufnahme bewilligt wird und deren Anspruchsdauer sich entweder nach der bereits zurückgelegten Laufbahndauer richtet oder erst am Ende der aufgenommenen Beschäftigung ausläuft.

Begriff: Ausfallentschädigung

Definition: Die Ausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die das LfA unter bestimmten Bedingungen Tageseltern bewilligt, die Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, weil Kinder, die bei ihnen angemeldet sind, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, fehlen.

Begriff: ausländischer Arbeitnehmer

Definition: Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Arbeitnehmende, die nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Um Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu erhalten, muss die Gesetzgebung über den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften eingehalten werden.

Begriff: Aussperrung

Definition: Eine Aussperrung bedeutet, dass ein oder mehrere Arbeitgeber eine Gruppe von Arbeitnehmenden an der Arbeit hindern, um die Entgeltauszahlung einzustellen. Ziel ist es, auf diese Arbeitnehmenden oder auf Dritte Druck auszuüben.

B

Begriff: Berufsausbildung

Definition: Eine von dem regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB) organisierte, anerkannte oder subventionierte Berufsausbildung oder individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen (IBU).

Begriff : Berufseingliederungsgeld 

Definition: Das Berufseingliederungsgeld (BEG) ist eine Pauschalleistung, die unter bestimmten Bedingungen Schulabgängern bewilligt wird, wenn diese noch nicht lang genug gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen. Der Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ist zeitlich befristet.

Begriff: Berufseingliederungszeit

Definition: Bevor ein arbeitsloser junger Mensch als Schulabgänger Berufseingliederungsgeld beanspruchen kann, muss er eine 156-tägige Berufseingliederungszeit durchlaufen. Diese besteht aus Tagen, an denen der junge Mensch als arbeitsuchend eingetragen ist, und anderen damit gleichgestellten Tagen (z. B. Arbeitstagen).

Beschützungsgeld

Begriff: Beschützungsgeld

Definition: Das Beschützungsgeld, auch Schutzzulage genannt, ist eine Leistung, die das LfA nichtmobilisierbaren Arbeitsuchenden zahlt, nachdem ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ausgelaufen ist.

D

Begriff: Degressivität

Definition: Das Arbeitslosengeld ist degressiv. Das bedeutet, dass der tägliche Arbeitslosengeldbetrag im Zeitablauf stufenweise absinkt. 

Begriff: duale Ausbildung

Definition: Eine duale Ausbildung ist eine Ausbildung, die aus einer schulischen, eventuell allgemeinbildenden, Ausbildung besteht, die durch eine betriebliche Ausbildung ergänzt wird.

E

Begriff: Einkommenssicherungszulage

Definition: Die Einkommenssicherungszulage bei Teilzeitarbeit wird unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosen gezahlt, die die Arbeit in Teilzeit wieder aufnehmen. Ziel ist es, diesen Teilzeitbeschäftigten ein Einkommen zu sichern, das zumindest dem Arbeitslosengeld entspricht, das sie bei weiterer Vollarbeitslosigkeit erhalten hätten. Die Einkommenssicherungszulage ist zeitlich befristet.

Begriff: Eintragung als arbeitsuchend 

Definition: Arbeitsuchende lassen sich bei ihrem regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB) eintragen. Dies ist außer in einigen Ausnahmefällen eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit oder Berufseingliederungsgeld.

Begriff: Entlassungsausgleichentschädigung

Definition: Die Entlassungsausgleichsentschädigung ist eine Entschädigung, die das LfA unter bestimmten Bedingungen an Arbeitnehmenden zahlt, deren Arbeitsvertrag vor 2014 abgeschlossen wurde und nach 2013 beendet wurde und die eine ausreichend lange Betriebszugehörigkeit haben. Diese Entschädigung soll die finanziellen Einbußen ausgleichen, die dadurch entstanden sind, dass die 2014 wirksam gewordenen vorteilhafteren Kündigungsregeln noch nicht vollständig für Sie zur Anwendung kommen konnten.

Begriff: Entschädigbarkeitsbedingungen

Definition: Entschädigbarkeitsbedingungen, auch Leistungsbezugsbedingungen genannt, sind Voraussetzungen, die Arbeitslose während ihrer Arbeitslosigkeit erfüllen müssen, um das Arbeitslosengeld tatsächlich zu beziehen. Sie gelten für Personen, die bereits die Zulässigkeitsbedingungen erfüllen und somit einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, die Arbeitsfähigkeit sowie die Tatsache, unfreiwillig, d. h. unverschuldet, ohne Arbeit und ohne Erwerbseinkommen zu sein.

Begriff: Entschädigungsperiode

Definition: : Mit den 2 Entschädigungsperioden, auch Leistungsbezugsperioden genannt, die in verschiedenen Leistungsbezugsphasen unterteilt sind, sind die Stufen des zeitlich sinkenden Ablaufs des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes bei Vollarbeitslosigkeit gemeint. Für jede Periode und für jede Phase einer jeden Periode gelten gesonderte Regeln. Diese Regeln können je nach der familiären Situation der arbeitslosen Person unterschiedlich sein.

Begriff: Ermäßigungskarte Umstrukturierungen

Definition: Eine Ermäßigungskarte bei Umstrukturierung ist eine Bescheinigung, die das LfA bestimmten entlassenen Arbeitnehmenden ausstellt. So können bei einer Wiederaufnahme der Arbeit unter bestimmten Bedingungen Ermäßigungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge bewilligt werden. Es gibt eine Karte für Arbeitnehmende, die im Rahmen einer Umstrukturierung (nach einer Kollektiventlassung) entlassen wurden und in einer „Beschäftigungszelle“ eingetragen sind, und eine Karte für Arbeitnehmende, die infolge eines Konkurses, einer Schließung oder einer Liquidation entlassen wurden.

Begriff: Ersatzeinkommen

Definition: Ein Ersatzeinkommen ist ein Einkommen, das eine Person bezieht, die kein Erwerbseinkommen mehr erhält. Die familiäre Situation einer arbeitslosen Person ist von der Höhe des Ersatzeinkommens der Person beeinflusst, mit der sie zusammenwohnt.

Begriff: Erwerbseinkommen

Definition: Es handelt sich um alle Einkommen, die eine Person durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erzielt. Die Dauer der Tätigkeit oder die Höhe des Einkommens spielen dabei keine Rolle. Es spielt ebenfalls keine Rolle, ob es sich um eine rein finanzielle Vergütung oder um eine Sachleistung handelt. Die familiäre Situation einer arbeitslosen Person kann von der Höhe des Berufseinkommens der Person, mit welcher sie zusammenwohnt, beeinflusst sein.

F

Begriff: familiäre Situation

Definition: Die familiäre Situation wird dadurch bestimmt, ob man mit anderen Personen eine faktische Familie bildet oder für andere Personen finanziell verantwortlich ist. Ein Arbeitsloser kann als Alleinwohnender, als Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten oder als Zusammenwohnender ohne Familie zu Lasten betrachtet werden.

Begriff: freiwillige Arbeitslosigkeit

Definition: Von freiwilliger Arbeitslosigkeit ist die Rede, wenn Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit zu verantworten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ohne gültigen Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind oder ihnen wegen eines schuldhaften Verhaltens gekündigt wurde.

Begriff: freiwillige Teilzeit

Definition: Freiwillig Teilzeitbeschäftigte sind Teilzeitbeschäftigte, die nicht als Teilzeitbeschäftigte mit Aufrechterhaltung der Rechte und auch nicht als Teilzeitbeschäftigte, die einem Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt sind, angesehen werden können.

Begriff: Freiwilligenarbeit

Definition: . Freiwilligenarbeit ist eine aus freiem Willen und ohne Vergütung ausgeübte Tätigkeit zugunsten einer Person, einer Gruppe oder einer Organisation, meist mit sozialer, humanitärer, kultureller, sportlicher oder umweltbezogener Zielsetzung.

G

Begriff: Grenzgänger

Definition: Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Arbeitnehmende, die in einem europäischen Mitgliedstaat (dem sogenannten Beschäftigungsstaat) arbeiten und in einem anderen europäischen Mitgliedstaat (dem sogenannten Wohnsitzstaat), in den sie in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche zurückkehren, ihren Wohnsitz haben.

H

Begriff: höhere Gewalt

Definition: Höhere Gewalt setzt ein plötzliches, unvorhersehbares und vom Willen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden unabhängiges Ereignis voraus, das die Erfüllung des Arbeitsvertrages vorübergehend und vollkommen unmöglich macht.

I

Begriff: individuelle Kunstarbeitsbescheinigung

Definition: Die individuelle Kunstarbeitsbescheinigung wird von der Kunstarbeitskommission des FÖD Soziale Sicherheit ausgestellt.

J

Begriff: Jugendurlaub

Definition: Jugendurlaub kann unter bestimmten Bedingungen Menschen unter 25 Jahren, die noch keinen vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub erworben haben, ergänzend bewilligt werden. Während des Jugendurlaubs erhalten sie Jugendurlaubsgeld.

K

Begriff: Karenzzeit

Definition: Während der Karenzzeit haben Arbeitslose keinen Anspruch auf eine Geldleistung des LfA. Die Dauer der Karenzzeit wird allgemein festgelegt und die Situation, in der sie einzulegen ist, sind gesetzlich definiert und liegen nicht im Ermessen des LfA.

Begriff: Kinderbetreuungszulage

Definition: Die Kinderbetreuungszulage ist eine Prämie, die das LfA unter bestimmten Bedingungen alleinstehenden Eltern mit Kind zu Lasten12 Monate zahlt, wenn sie seit mindestens 3 Monaten leistungsberechtigte Vollarbeitslose sind und die Arbeit wieder aufnehmen, sei es als Selbständige oder in einem Arbeitsverhältnis.

Begriff: Kunstarbeitender

Definition: Kunstarbeitende werden als solche von der Kunstarbeitskommission anerkannt und besitzen eine entsprechende individuelle Kunstarbeitsbescheinigung, deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.

Begriff: Kunstarbeitskommission

Definition: die Kunstarbeitskommission wurde beim FÖD Soziale Sicherheit eingerichtet. Ihre hauptsächlichste Aufgabe besteht darin, individuelle Kunstarbeitsbescheinigungen auszustellen. 

L

Begriff: Laufbahnunterbrechung

Definition: Es handelt sich um die Unterbrechung der Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst. Die Laufbahnunterbrechung ermöglicht es Beamten, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, und eventuell monatliches Unterbrechungsgeld zu beziehen, das ihre Einkommenseinbußen in Grenzen halten soll.

Begriff: LBA

Definition: Lokale Beschäftigungsagentur. Einrichtung, die es Arbeitsuchenden ermöglicht, bestimmte Tätigkeiten bei Kunden (Privatpersonen, VoG, lokale Behörden, Bildungseinrichtungen ...) auszuüben. Zuständig sind die Regionen.

Begriff: Lehrperson

Definition: Eine Lehrperson ist eine Person, deren Aufgabe darin besteht, in einer von einer Gemeinschaft anerkannten oder subventionierten Unterrichtseinrichtung Unterricht zu erteilen.

Begriff: Leistungsbezugsbedingungen

Definition: Leistungsbezugsbedingungen, auch Entschädigbarkeitsbedingungen genannt, sind Voraussetzungen, die Arbeitslose während ihrer Arbeitslosigkeit erfüllen müssen, um das Arbeitslosengeld tatsächlich zu beziehen. Sie gelten für Personen, die bereits die Zulässigkeitsbedingungen erfüllen und somit einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, die Arbeitsfähigkeit sowie die Tatsache, unfreiwillig, d. h. unverschuldet, ohne Arbeit und ohne Erwerbseinkommen zu sein.

Begriff: Leistungsbezugsperiode

Definition: Mit den 2 Leistungsbezugsperioden, auch Entschädigungsperioden genannt, die in verschiedenen Leistungsbezugsphasen unterteilt sind, sind die Stufen des zeitlich sinkenden Ablaufs des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes bei Vollarbeitslosigkeit gemeint. Für jede Periode und für jede Phase einer jeden Periode gelten gesonderte Regeln. Diese Regeln können je nach der familiären Situation der arbeitslosen Person unterschiedlich sein.

M

Begriff: Mangelberuf

Definition: Ein Mangelberuf, auch Engpassberuf genannt, ist ein Beruf, für den ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften vorliegt. Ausbildungen, die auf einen solchen Beruf vorbereiten, stehen auf einer von den Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Liste. 

N

Begriff: Nebenberuf oder nebenberufliche Tätigkeit

Definition: Ein Nebenberuf oder eine nebenberufliche Tätigkeit ist ein Beruf, der für eigene Rechnung oder im Auftrag einer Drittperson grundsätzlich in Kombination mit einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Arbeitslose im Laufe der Arbeitslosigkeit einen Nebenberuf aufnehmen oder fortsetzen und die Leistung bei Arbeitslosigkeit weiter beziehen.

Begriff: Nichtmobilisierbarer Arbeitsuchender

Definition: Nicht mobilisierbare Arbeitsuchende sind mit einem Zusammenspiel psychischer, medizinischer und sozialer Faktoren konfrontiert, die ihre Gesundheit oder ihre soziale Integration dauerhaft beeinträchtigen, was zur Folge hat, dass sie weder in den normalen Arbeitsmarkt integriert noch in eine angepasste oder betreute Arbeit, sei diese bezahlt oder nicht, vermittelt werden können. Als nicht mobilisierbar werden Sie von ihrem regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB), und zwar anhand des international anerkannten Instruments (International Classification of Functioning, Disability and Health), eingestuft.

O

Befriff: Outplacement

Definition: Ein Outplacement ist die Gesamtheit der individuellen oder kollektiven Beratungsdienstleistungen und Hilfestellungen, die ein Dienstleister im Auftrag eines Arbeitgebers für Arbeitnehmende erbringt. Ziel ist es, dass sie so schnell wie möglich einen Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber finden oder eine Existenz gründen.

P

Begriff: Partner

Definition: 1. Im Sinne der Haushaltszusammensetzung: die Partnerin oder der Partner ist die Person, mit der die arbeitslose Person eine faktische Familie bildet. 2. Im Sinne von LfA-Partner: Partner des LfA sind die Organisationen, mit denen das LfA zusammenarbeitet oder Kontakte pflegt. Zum Beispiel die regionalen Arbeitsämter (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB), die Zahlstellen (CSC, FGTB, HfA und SYNOVA), die belgischen Arbeitnehmersozialversicherungsträger (Landesamt für Soziale Sicherheit, Föderaler Pensionsdienst …) und die entsprechenden Einrichtungen in anderen Ländern oder auf internationaler Ebene.

R

Begriff: Regionales Arbeitsamt

Definition: Jede Region, sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft, hat eine öffentliche Einrichtung, die die Beschäftigungspolitik umsetzt. Dabei handelt es sich um das Arbeitsamt der DG für die neun Gemeinden der deutschsprachigen Gemeinschaft, das Forem im französischen Sprachgebiet der wallonischen Region, den VDAB in der flämischen Region und Actiris in der Region Brüssel-Hauptstadt. Grundsätzlich müssen Arbeitslose dort eingetragen sein, um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit zu beziehen.

Begriff: Ruling

Definition: Ein Ruling ist ein Verfahren zur Einholung einer Vorabentscheidung zu einem künftigen Sachverhalt, der in den Ermessensspielraum des LfA fällt. Die hierbei abgegebene Stellungnahme ist für das LfA verbindlich, vorausgesetzt, der Sachverhalt wurde korrekt und vollständig dargelegt und die einschlägigen Rechtsvorschriften haben sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

S

Begriff: Schlechtwetter

Definition: Ungünstige Witterung, auch Schlechtwetter genannt, setzt voraus, dass die Witterungsbedingungen dermaßen ungünstig sind, dass sie die Ausführung der Arbeit unmittelbar unmöglich machen.

Begriff: Schließung wegen Ausgleichsruhe

Definition: Wird Kurzarbeit (= eine teilweise Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung) einführt und werden Ausgleichsruhetage gewährt, kann der Betrieb durch Zusammenlegen dieser Tage eine Zeit lang kollektiv geschlossen werden.

Eine Schließung wegen Jahresurlaub ist eine kollektive Schließung eines Betriebes für einen vereinbarten Zeitraum. Während dieses Zeitraums müssen die Arbeitnehmenden ihre bezahlten Urlaubstage verbrauchen.

Begriff: Selbständiger

Definition: Selbständig ist eine Person, die für eigene Rechnung und ohne Weisungsbefugnis Dritter einen Beruf oder berufliche Tätigkeiten ausübt, welche somit nicht arbeitslosenversicherungspflichtig sind.

Begriff: Seniorenurlaub

Definition: Arbeitnehmende im Alter von mindestens 50 Jahren, die nach einem Zeitraum der Vollarbeitslosigkeit oder Invalidität im Vorjahr wieder in einem Arbeitsverhältnis arbeiten, haben keinen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaubs und erhalten deswegen eine ergänzende Geldleistung des LfA.

Begriff: SINE-Beschäftigung

Definition: Eine SINE-Beschäftigung ist die Beschäftigung eines schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen in der Eingliederungssozialwirtschaft (ESW). Diese Beschäftigung wird gefördert, indem dem Arbeitgeber eine Nettoentgeltbeteiligung in Form von Wiedereingliederungsgeld und Sozialversicherungsbeitragsermäßigungen bewilligt werden.

Begriff: Streik

Definition: Ein Streik ist die kollektive und organisierte Arbeitsniederlegung einer Gruppe von Beschäftigten. Es soll der Betrieb lahmgelegt und Druck auf den Arbeitgeber oder auf Dritte ausgeübt werden.

T

Begriff: Tageseltern

Definition: Tageseltern sind Personen, die in einem familiären Umfeld die Betreuung von Kindern wahrnehmen, die von ihren Eltern zu ihnen gebracht werden. Die Tagesmutter oder der Tagesvater ist bei einem von der Gemeinschaft anerkannten Dienst angemeldet, ohne mit diesem Dienst in einem Arbeitsverhältnis zu stehen und ohne selbständig berufstätig zu sein.

Begriff: Tätigkeit für eigene Rechnung

Definition: Von einer Tätigkeit für eigene Rechnung ist die Rede, wenn berufliche Arbeitsleistungen als selbständig berufstätige Person erbracht werden, oder wenn umfangreiche Arbeiten privat ausgeführt werden.

Begriff: Tätigkeit im Auftrag einer Drittperson

Definition: Tätigkeit, die unter der Aufsicht einer anderen Person erbracht wird, in der Regel gegen eine Vergütung oder einen materiellen Vorteil, der zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen kann.

Technische Störung

Definition: Eine technische Störung ist eine besondere Form der höheren Gewalt. Dabei handelt es sich um ein vorübergehendes und unvorhersehbares Ereignis, das im Betrieb auftritt und mit dessen technischen Mitteln und Ausrüstung verbunden ist. Die technische Störung hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag der Arbeiterinnen und Arbeiter vorübergehend nicht mehr erfüllt werden kann.

Begriff: Teilzeit mit Aufrechterhaltung der Rechte

Definition: Arbeitnehmende können Ihre Rechte als Vollzeitbeschäftigte aufrechterhalten, wenn sie später unfreiwillig teilzeitbeschäftigt werden. Wenn sie zu Beginn ihrer Teilzeitbeschäftigung alle Zulassungsbedingungen erfüllen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, dem ein Vollzeitentgelt zugrunde liegt, können sie diesen Status beantragen, um nach Beendigung der Teilzeitbeschäftigung auf ihre Rechte als frühere Vollzeitbeschäftigte zurückzugreifen.

Begriff: Teilzeitarbeitnehmer

Definition: Teilzeitarbeitnehmende stehen in einem Arbeitsverhältnis, das kein Vollzeitarbeitsverhältnis ist. Die normale Arbeitszeit entspricht daher nicht der maximalen Arbeitszeit im Unternehmen oder das wöchentliche Entgelt entspricht nicht dem Entgelt, das für eine volle Arbeitswoche fällig ist.

U

Begriff: Übergangsgeld

Definition: Übergangsgeld ist eine Leistung, die unter bestimmten Bedingungen jungen zeitweilig arbeitslosen Arbeitnehmenden bewilligt wird, die im Rahmen der Teilzeitschulpflicht einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Begriff: Umstrukturierung

Definition: Ein Unternehmen des Privatsektors befindet sich "in Umstrukturierung", wenn es eine Kollektiventlassung nach einem bestimmten Verfahren angekündigt hat. Im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag kann dies außerdem der Fall sein, wenn es im Vorjahr einen bestimmten Prozentsatz an zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen hat melden müssen.

Begriff: ungünstige Witterung

Definition: Ungünstige Witterung, auch Schlechtwetter genannt, setzt voraus, dass die Witterungsbedingungen die Ausführung der Arbeit unmöglich machen.

V

Begriff: Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt

Definition: Die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt setzt voraus, dass Arbeitslose dazu bereit sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Arbeitslose Personen dürfen keine ungerechtfertigten Vorbehalte äußern, die die Beschäftigungsmöglichkeiten einschränken würden.

Begriff: Vollarbeitsloser

Definition: Vollarbeitslos ist eine Person, die keinerlei Erwerbstätigkeit nachgeht. Teilzeitbeschäftigte gelten für die Stunden, an denen sie normalerweise nicht arbeiten, ebenfalls als vollarbeitslos.

Begriff: Vollzeitbeschäftigung

Definition: Eine Beschäftigung gilt als Vollzeitbeschäftigung, wenn die normale arbeitsvertragliche Arbeitszeit der maximalen Arbeitszeit beim Arbeitgeber entspricht und wenn das wöchentliche Entgelt dem Entgelt für eine volle Arbeitswoche beim Arbeitgeber entspricht.

Begriff: vorläufiges Arbeitslosengeld 

Definition: Vorläufiges Arbeitslosengeld bewilligt das LfA Arbeitnehmenden, welche die Ihnen zustehende Kündigungsentschädigung nicht oder nur teilweise erhalten haben und diese vom Arbeitgeber einklagen. Es wird für den Zeitraum bewilligt, den diese Kündigungsentschädigung hätte abdecken sollen, und der ferner auf die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes begrenzt ist.

W

Wiedereingliederungsgeld

Begriff: Wiedereingliederungsgeld

Definition: Das Wiedereingliederungsgeld ist eine Nettoentgeltbeteiligung, die Arbeitgebern als Anreiz für die Beschäftigung von sehr schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden im Rahmen der Eingliederungssozialwirtschaft (SINE) bewilligt wird.

Z

Begriff: Zahlstelle

Definition: Eine Zahlstelle ist eine Einrichtung, die Arbeitslose über Ihre Rechte und Pflichten belehrt, Leistungsanträge für sie anlegt und bei dem LfA einreicht, und mit der Auszahlung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und anderweitiger Geldleistungen beauftragt ist. Es gibt vier Zahlstellen: CSC, FGTB, die öffentliche HfA und SYNOVA.

Begriff: Zeitkredit

Definition: Unterbrechung der Berufslaufbahn im Privatsektor.

Begriff: zeitweilig Arbeitsloser

Definition: Zeitweilig Arbeitslose sind Arbeitslose, deren Arbeitsvertrag weiter besteht aber vom Arbeitgeber vollkommen oder zum Teil ausgesetzt wird. Grund für die vollkommene Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung oder für die Kurzarbeit können ein Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, die ungünstige Witterung, eine technische Störung, höhere Gewalt, eine Kollektivschließung während des Jahresurlaubs, ein Streik oder eine Aussperrung sein.

Begriff: Zulässigkeitsbedingungen

Definition: Zulässigkeitsbedingungen, auch Zulassungsbedingungen genannt, sind Voraussetzungen, die Arbeitslose erfüllen müssen, um einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Für das Arbeitslosengeld ist damit die Erfüllung der Anwartschaftszeit gemeint. Für das Berufseingliederungsgeld bedeutet dies unter anderem, dass der junge Mensch einen bestimmten Abschluss oder ein bestimmtes Diplom erworben hat und lange genug als arbeitssuchend eingetragen gewesen ist.

Begriff: Zulassungsbedingungen

Definition: Synonyme von Zulässigkeitsbedingungen. Zulässigkeitsbedingungen, auch Zulassungsbedingungen genannt, sind Voraussetzungen, die Arbeitslose erfüllen müssen, um einen theoretischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Für das Arbeitslosengeld ist damit die Erfüllung der Anwartschaftszeit gemeint. Für das Berufseingliederungsgeld bedeutet dies unter anderem, dass der junge Mensch einen bestimmten Abschluss oder ein bestimmtes Diplom erworben hat und lange genug als arbeitssuchend eingetragen gewesen ist.

Begriff: zuletzt erhaltenes Entgelt

Definition: Der Berechnung des täglichen Arbeitslosengeldes liegt allein das zuallerletzt erhaltene Entgelt zugrunde. Damit ist das nach oben begrenzte Entgelt für die letzten vier Beschäftigungswochen der letzten Beschäftigung von mindestens vier Wochen in Folge bei demselben Arbeitgeber gemeint, von dem Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbehalten wurden.

Begriff: zusammenwohnen

Definition: Zusammenwohnen bedeutet für zwei oder mehr Personen, dass sie unter einem Dach wohnen und die hauptsächlichsten Haushaltsangelegenheiten gemeinsam regeln. Von denjenigen, die aus beruflichen Gründen vorübergehend eine andere Unterkunft haben, kann dennoch angenommen werden, dass sie zusammenwohnen.

Begriff: Zusammenwohnender

Definition: Als Zusammenwohnende (ohne Familie zu Lasten) gelten Arbeitslose, die nicht tatsächlich allein wohnen und auch nicht als Zusammenwohnende mit Familie zu Lasten angesehen werden können.

Begriff: Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten

Definition: Als Zusammenwohnende mit Familie zu Lasten gelten Arbeitslose, die nachweisen, dass bestimmte Personen finanziell zu ihren Lasten sind. Dadurch erhalten sie bei Arbeitslosigkeit einen höheren Tagessatz. Dies kann z. B. der Fall sein, weil sie als Alleinwohnende Unterhalt zahlen oder weil sie mit einem Kind zusammenwohnen, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben, oder weil sie mit einem Partner oder Familienmitglied zusammenwohnen, der oder das weder über Berufs- noch über Ersatzeinkommen verfügt.