Vertraulichkeitserklärung – LfA

Im Rahmen seiner (gesetzlichen) Aufgaben verarbeitet das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) personenbezogene Daten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für das LfA sehr wichtig. Das bedeutet, dass alle Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen wie der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 erfolgen.

Verantwortlicher der Verarbeitung

Was die Dienstleistungen anbelangt, die es im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, wie der Arbeitslosenversicherung, der Laufbahnunterbrechung und des Zeitkredits, erbringt, ist das LfA für die Datenverarbeitung verantwortlich.

Gemäß der DS-GVO hat das LfA, mit Sitz am Boulevard de l'Empereur 7 in 1000 Brüssel, ZDU-Nr. 0206737484, einen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) ernannt.

Der DSB ist per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: dpo@onem.be.

Er ist auch per Post erreichbar unter der Adresse:

LfA
Service Sécurité de l’information 18000 (Data Protection Officer)
Boulevard de l'Empereur 7 – 1000 Bruxelles 

Warum werden Ihre Daten verarbeitet?

Das LfA verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung der folgenden Aufgaben und Zwecke erforderlich sind.

Das LfA prüft, ob die arbeitslose Person Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, und legt die Höhe des Arbeitslosengeldes fest. Es tut dies, nachdem die arbeitslose Person bei einer Zahlstelle einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat. 

Die arbeitslose Person erhält sein Arbeitslosengeld nicht direkt vom LfA, sondern von ihrer Zahlstelle. Das LfA prüft, ob die Zahlstelle das Arbeitslosengeld korrekt ausgezahlt hat, ob sie die Anspruchsvoraussetzungen kontrolliert hat und ob sie die Zahlung auf das richtige Bankkonto geleistet hat. 

Sozialversicherte, die Arbeitslosengeld beziehen, müssen, um Arbeitslosengeld zu beziehen, bestimmten Pflichten nachkommen. Das LfA prüft die Akten, wenn sich herausstellt, dass die sozialversicherte Person einigen dieser Plichten nicht nachkommt oder bestimmte Fehler begeht.  

Darüber hinaus führt das LfA im Rahmen der Rechtdurchsetzung und Betrugsbekämpfung Kontrollen durch, bei denen seine Sozialinspektor/-innen und Mitarbeiter/-innen der Abteilung Kontrolle zum Einsatz kommen.

Das LfA ist für die Bearbeitung der Akten im Bereich der Laufbahnunterbrechung und des Zeitkredits zuständig. Diese Verarbeitung umfasst die Information von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern, die Ausstellung von Antragsformularen, die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung des Unterbrechungsgeldes.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten?

  • Königlicher Erlass vom 25.11.1991: Königlicher Erlass zur Regelung der Arbeitslosigkeit
  • Ministerieller Erlass vom 26.11.1991: Ministerieller Erlass über die Modalitäten der Anwendung der Vorschriften über Arbeitslosigkeit
  • 06.06. 2010: Sozialstrafgesetzbuch

  • Gesetz vom 22.01.1985: Sanierungsgesetz zur Festlegung sozialer Bestimmungen
  • Königlicher Erlass vom 22.03.1995: Königlicher Erlass über den Urlaub für Palliativpflege zur Ausführung von Artikel 100bis des Sanierungsgesetzes vom 22 Januar 1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 2. Januar 1991 über die Gewährung von Unterbrechungszulagen.
  • Königlicher Erlass vom 22.12.1995: Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 104bis §4 Absatz 2 des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen
  • Gesetz vom 10.08.2001: Gesetz über das In-Einklang-Bringen von Beschäftigung und Lebensqualität
  • Königlicher Erlass vom 03.12.2009: Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Berufssteuervorabzugs
  • Gesetz vom 13.04.2011: Gesetz zur Aufhebung der Altersgrenzen für das Kind mit Beeinträchtigung bei Elternurlaub

Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?

Das LfA verarbeitet unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke:

  • Identifikationsdaten (z. B.: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
  • Haushaltszusammensetzung
  • Kontaktdaten (z. B.: die Adresse)
  • Bankdaten (z. B.: Kontonummer)
  • Daten, die für die Feststellung von Ansprüchen in Anwendung der Vorschriften relevant sin

Über welche Informationsquellen verfügen wir?

Ihre Daten stammen hauptsächlich aus:

  • den von Ihnen, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person mitgeteilten Informationen;
  • den Daten, die Ihre Zahlstelle über Sie führt;
  • den Daten anderer öffentlicher Einrichtungen der sozialen Sicherheit über das Netzwerk der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit.

Von wem werden Ihre Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden von hierzu befugtem Personal verarbeitet, welches statutarisch oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Die Mitarbeiter des LfA, die Zugang zu Informationen haben, mit denen Personen identifiziert werden können, sind verpflichtet, diese Informationen gemäß der Politik zum Schutz personenbezogener Daten zu schützen. Insbesondere müssen die Mitarbeiter davon absehen, diese Informationen für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Darüber hinaus werden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

An wen können Ihre Daten weitergegeben werden?

Das LfA kann Ihre personenbezogenen Daten weitergeben: 

  • an Sie selbst und/oder an Ihre gesetzlichen Vertreter (ggf. Ihren vorläufigen Verwalter) und/oder an Ihren Vertreter (Berufsberater, Anwalt, Ombudsmann ...);
  • an andere Sozialversicherungsträger (Partner), worunter: 
    • an (die öffentliche oder die gewerkschaftlichen) Zahlstellen;
    • an das Landesamt für soziale Sicherheit, das Landesinstitut für Sozialversicherungen für Selbstständige;
    • an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung;
    • an das Landesamt für Jahresurlaub;
    • an die Krankenkassen;
    • an andere (öffentliche) Institutionen, wenn sie diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, worunter:
    • an Sigedis (Verwaltet den Rentenversicherungsverlauf); 
    • an den FÖD Finanzen;
  • an das ÖSHZ und die regionalen Arbeitsämter, worunter:
    • den VDAB;
    • das Forem;
    • Actiris;
    • das Arbeitsamt der DG;
  • an Organisationen, die über eine vorherige Genehmigung des Ausschusses für Informationssicherheit verfügen.

Wer sind unsere Subunternehmer?

Das LfA verarbeitet die Daten zur Erfüllung seiner Grundaufgaben selbst.

Werden Ihre Daten Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weitergegeben?

Das LfA kann Ihre personenbezogenen Daten eventuell an Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weitergeben, jedoch nur insoweit, als dies für die Erfüllung supranationaler oder internationaler Normen erforderlich ist, die für die belgischen Behörden gelten.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es zur Erreichung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Zeiträume der Arbeitslosigkeit oder der Laufbahnunterbrechung wirken sich auf andere soziale Rechte und insbesondere auf Ihre Pension aus. Aus diesem Grund ist das LfA als authentische Quelle dieser Daten verpflichtet, sie so lange aufzubewahren, wie sie für die Gewährleistung Ihrer sozialen Rechte nützlich sind, oft bis nach Ihrer Pensionierung.

Welches sind Ihre Rechte?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie das Recht, eine Bestätigung zu erhalten, dass Ihre Daten von dem LfA verarbeitet werden, und das Recht, auf diese Daten zuzugreifen. Dazu können Sie einen schriftlichen, datierten und unterschriebenen Antrag an unseren Datenschutzbeauftragten richten und eine Kopie der Vorderseite/Rückseite Ihres Personalausweises beifügen (siehe oben genannte Kontaktdaten).

Sofern Ihre Rechte nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Pflichten, denen das LfA unterliegt, und zum öffentlichen Interesse stehen, haben Sie auch das Recht, in Bezug auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • die Berichtigung aller unrichtigen oder unvollständigen Daten zu verlangen;
  • die Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
  • sich der Verarbeitung von Daten zu widersetzen;
  • auf digitales Vergessen (Recht auf Löschung);
  • auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich jederzeit an die Datenschutzbehörde wenden, und zwar über die Website https://www.datenschutzbehorde.be/zivilist.

Können Sie Ihre Zustimmung zurückziehen?

Das LfA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Notwendigkeit, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, und es benötigt dazu nicht Ihre Zustimmung.  Sie können diese daher nicht zurückziehen.

Werden unsere Entscheidungen maschinell getroffen?

Sie sind nicht Gegenstand automatisierter Entscheidungen. Das LfA macht tatsächlich Gebrauch von Datamining- und Datamatching-Mechanismen. Dazu werden Daten aus Datenbanken zur Detektion und Vorauswahl verwendet. Erst nach einer eingehenden Untersuchung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des LfA wird eventuell eine mit Gründen versehene Entscheidung getroffen.