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1. Privatsektor Zeitkredit
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1.1. Allgemeines System
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1.1. Zeitkredit - Allgemeines System
Vollzeit-Zeitkredit
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr (Vollständige Unterbrechung) Bruttobetrag 563,59 EUR 657,53 EUR Nettobetrag 506,50 EUR 590,93 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.Halbzeit-Zeitkredit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 281,79 EUR 281,79 EUR Nettobeträge 197,26 EUR 233,47 EUR Beschäftigte mit 5 Jahren oder mehr Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 328,76 EUR 328,76 EUR Nettobeträge 230,14 EUR 272,38 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 281,79 EUR 281,79 EUR Nettobeträge 183,17 EUR 233,47 EUR Beschäftigte mit 5 Jahren oder mehr Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 328,76 EUR 328,76 EUR Nettobeträge 213,70 EUR 272,38 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%, wenn der Beschäftigte ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
- Bruttobetrag: 185,57 EUR
- Nettobetrag: 120,63 EUR
Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Ohne Kind(er) zu Lasten Nur mit einem oder mehreren Kind(ern) zu Lasten Bruttobetrag 239,48 EUR 245,23 EUR Nettobetrag 155,67 EUR (3) 203,18 EUR (4) Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
(3) Berufssteuervorabzug = 35%.
(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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1.2. Laufbahnendesystem
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1.2. Zeitkredit - Laufbahnendesystem
Wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen möchten, gelten die Beträge des "allgemeinen Systems".
Halbzeit-Zeitkredit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag
561,29 EUR
561,29 EUR
Nettobetrag
364,84 EUR
465,03 EUR
Am 01.05.2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
1/5-Zeitkredit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
- Bruttobetrag: 260,72 EUR
- Nettobetrag: 169,47 EUR
Alleinstehende Beschäftigte (2)
Ohne Kinder zu ihren Lasten
Beschäftigte, die ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen
Bruttobetrag
314,63 EUR
314,63 EUR
Nettobetrag
204,52 EUR (3)
260,68 EUR (4)
Am 01.05.2022 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäft.igte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
(3) Berufssteuervorabzug = 35%.
(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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2. Thematische Urlaube
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2.1. Thematische Urlaube - Privatsektor
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2.1. Thematische Urlaube - Privatsektor
Monatliche Leistungen der thematischen Urlaube für die Beschäftigten des Privatsektors (im engeren Sinne)
Index vom 01/05/2022.
Kalendermonatliche Beträge ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.Monatliche Leistungen der thematischen Urlaube für Beschäftigte des Privatsektors (im engeren Sinne)
Kalendermonatliche Beträge ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Vollständige Unterbrechung
Unabhängig vom Alter
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 921,83 EUR 828,45 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 1.551,85 EUR 1.394,65 EUR Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- das Kind, für welches Sie eine Auszeit nehmen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung - Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 460,91 EUR 381,87 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 775,93 EUR 642,86 EUR Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder für Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 621,37 EUR 514,81 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 775,93 EUR 642,86 EUR Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs wegen Palliativpflege oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre erhöht werden, wenn Ihr Kind behindert ist.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung - Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel
Beschäftigte unter 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 156,36 EUR 129,55 EUR Erhöhte Beträge für alleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag 210,27 EUR (1) 174,21 EUR (1) 310,36 EUR (2) 257,14 EUR (2) Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um diesen erhöhten Betrag beanspruchen zu können, müssen Sie nur mit einem Kind zu Lasten oder nur mit mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen (das Lebensalter Ihres Kindes oder Ihrer Kinder spielt dabei keine Rolle).
(2) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 234,54 EUR 194,32 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 310,36 EUR (2) 257,14 EUR (2) Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Teilweise Unterbrechung – Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel im Rahmen des Elternurlaubs
Beschäftigte unter 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 78,18 EUR 64,78 EUR 105,13 EUR (1) 87,10 EUR (1) (1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem Kind zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen (wobei das Alter des Kindes keine Rolle spielt), und welche die Bedingungen für eine Erhöhung des Unterbrechungsgeldbetrages als Alleinerziehende nicht erfüllen.
Erhöhte Beträge für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 155,18 EUR
128,57 EUR Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 117,27 EUR 97,16 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 155,18 EUR 128,57 EUR Beträge indexiert am 01/05/2022.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
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2.2. Thematische Urlaube - Öffentlicher Sektor (von ihm abhängige Verwaltungen und Dienste, autonomen öffentlichen Unternehmen, ...)
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2.2. Thematische Urlaube - Öffentlicher Sektor (davon abhängige Verwaltungen und Dienste)
Monatliche Leistungen im Rahmen der thematischen Urlaube für Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen, der föderalen Verwaltungen, und der regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen sowie der Dienste, die von den genannten Verwaltungen abhängen.
Vollständige Unterbrechung
Unabhängig vom Lebensalter Bruttobetrag Nettobetrag 921,83 EUR 828,45 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 460,91 EUR 381,87 EUR Beschäftigte ab 50 Jahren (1)
Bruttobedrag Nettobetrag 621,37 EUR 514,81 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit”
Verkürzung um ein Fünftel
Beschäftigte unter 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 156,36 EUR 129,55 EUR 210,27 EUR (1) 174,21 EUR (1) Beschäftigte ab 50 Jahren (2)
Bruttobetrag Nettobetrag 234,54 EUR 194,32 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
(2) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel”
Arbeitszeitverkürzung im Rahmen eines Einzehntel-Elternurlaubs
Beschäftigte unter 50 Jahren
Bruttobetrag
Nettobetrag
78,18 EUR
64,78 EUR
105,13 EUR(1)
87,10 EUR (1)
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag
Nettobetrag
117,27 EUR
97,16 EUR
Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel”.
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2.3. Thematische Urlaube - Unterrichtswesen
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2.3. Thematische Urlaube - Unterrichtswesen
Vollständige Unterbrechung
Leistung (1) Bruttobetrag Nettobetrag 921,83 EUR 828,45 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung > Betrag der Leistung X Beschäftigungsbruchzahl.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 921,82 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 763,73 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Beschäftigung in mindestens 3/4-Zeit und Verkürzung auf genau die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung Bruttobetrag Nettobetrag 460,91 X Beschäftigungsbruchzahl 381,87 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 1.242,72 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.029,60 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Beschäftigung in mindestens 3/4-Zeit und Verkürzung auf genau die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung Bruttobetrag Nettobetrag 621,37 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 514,81 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Verkürzung um 1/5
Beschäftigte unter 50 Jahren
Nichtalleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag 921,82 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 763,73 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Alleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag Ohne Kinder zu Lasten 921,82 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
763,73 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend 1.051,37 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 871,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 1.242,72 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.029,60 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Verkürzung um 1/10 (Elternurlaub)
Siehe auch die FAQ
Beschäftigte unter 50 Jahren
Nichtalleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag 921,82 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 763,73 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Alleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag Ohne Kinder zu Lasten 921,82 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
763,73 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend 1.051,37 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 871,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 1.242,72 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.029,60 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
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3. Öffentlicher Sektor
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3.1. Vollzeitige Unterbrechung
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3.1. Vollzeitige Unterbrechung
Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind Bruttobetrag 471,70 EUR 516,58 EUR 561,49 EUR Nettobetrag 423,92 EUR 464,26 EUR 504,62 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
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3.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
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3.2. Allgemeines System
Verkürzung der Arbeitszeit
Verkürzung um 1/5 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 94,32 EUR 103,32 EUR 112,29 EUR Nettobetrag 78,15 EUR 85,61 EUR 93,04 EUR Verkürzung um 1/4 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 117,93 EUR 129,15 EUR 140,38 EUR Nettobetrag 97,71 EUR 107,01 EUR 116,31 EUR Verkürzung um 1/3 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 157,21 EUR 172,19 EUR 187,17 EUR Nettobetrag 130,25 EUR 142,66 EUR 155,07 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 235,84 EUR 258,31 EUR 280,72 EUR Nettobetrag 195,40 EUR (1) 214,02 EUR (1) 232,58 EUR (1) 165,09 EUR (2) 180,82 EUR (2) 196,51 EUR (2) 153,30 EUR (3) 167,91 EUR (3) 182,47 EUR (3) Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
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3.3. Laufbahnendesystem
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3.3. Laufbahnendesystem
Verkürzung der Arbeitszeit
Verkürzung um 1/5 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 188,67 EUR 197,67 EUR 206,64 EUR Nettobetrag 156,32 EUR 163,77 EUR 171,21 EUR Verkürzung um 1/4 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 235,84 EUR 247,08 EUR 258,31 EUR Nettobetrag 195,40 EUR 204,71 EUR 214,02 EUR Verkürzung um 1/3 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 314,41 EUR 329,44 EUR 344,39 EUR Nettobetrag 260,49 EUR 272,95 EUR 285,33 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 471,70 EUR 494,12 EUR 516,58 EUR Nettobetrag 390,81 EUR (1) 409,38 EUR (1) 427,99 EUR (1) 306,61 EUR (2) 321,18 EUR (2) 335,78 EUR (2) Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.
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4. Unterrichtswesen
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4.1. Vollzeitige Unterbrechung (Unterrichtswesen)
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4.1. Vollständige Unterbrechung (Unterrichtswesen)
Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder darauffolgendes Kind (*) Bruttobetrag 471,70 EUR 516,58 EUR 561,49 EUR Nettobetrag 423,92 EUR 464,26 EUR 504,62 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Teil dieser Beträge, der folgendermassen ausgerechnet wird: (Betrag der Zulage X Anzahl wegfallender Stunden) / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes.
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4.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System (Unterrichtswesen)
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4.2. Die teilweise Unterbrechung - Allgemeines System (Unterrichtswesen)
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
Basiszulage
Erhöhte Zulage 2. Kind (*)
Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)
Bruttobetrag
471,70 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
516,58 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
561,49 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag
390,81 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
427,99 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
465,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Betreäge um 5 % reduziert.Verkürzung auf 1/2-Zeit
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage
Erhöhte Zulage 2. Kind (*)
Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)
Brutttobetrag
471,70 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
516,58 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
561,49 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)
330,19 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
361,61 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
393,05 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)
390,81 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
427,99 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
465,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Nichtalleinstehende im Alter von 50 Jahren oder +) (2)
306,61 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
335,78 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
364,97 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Beschäftigung van mindestens 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage
Erhöhte Zulage 2. Kind (*)
Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)
Brutttobetrag
235,84 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
258,31 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
280,72 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)
165,09 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
180,82 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
196,51 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)
195,40 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
214,02 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
232,58 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Nichtalleinstehende im Alter von 50 Jahren oder +) (2)
153,30 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
167,91 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
182,47 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Nichtalleinstehende: Berufssteuervorabzug = 30 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehend ist derjenige, der ganz allein wohnt oder derjenige, der im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(2) Nichtalleinstehende ab 50 Jahren, die kein Laufbahnendesystem in Anspruch genommen haben.
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4.3. Verkürzung der Arbeitszeit - (Unterrichtswesen)
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4.3. Die teilweise Unterbrechung - Laufbahnendesystem (Unterrichtswesen)
1. Mit unwiderruflicher Verpflichtung bis zur Pension
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 943,35 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.033,15 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.122,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag 781,57 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 855,97 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 930,39 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigung von mindestens 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 471,70 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 516,58 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 561,49 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (1) 306,61 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 335,78 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 364,97 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (2) 390,81 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 427,99 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 465,20 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Berufssteuervorabzug: 35 %
(2) Berufssteuervorabzug: 17,15%(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 943,35 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.033,15 (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.122,98 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (4) 613,18 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 671,55 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 729,94 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (5) 781,57 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 855,97 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 930,39 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) wobei dieser Betrag 471,70 EUR (Brutto) – 306,61 EUR (Netto) oder 390,81 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(2) wobei dieser Betrag 516,58 EUR (Brutto) – 335,78 EUR (Netto) oder 427,99 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(3) wobei dieser Betrag 561,49 EUR (Brutto) – 364,97 EUR (Netto) oder 465,20 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(4) Berufssteuervorabzug: 35%
(5) Berufssteuervorabzug: 17,15%(*) Wenn SIe jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.2. Ohne widerrufliche Verplichtung bis zur Pension
Siehe die Beträge der "allgemeinen Regelung".
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5. Autonome öffentliche Unternehmen
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5.1. Vollzeitige Unterbrechung
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5.1. Vollzeitige Unterbrechung
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Bruttobetrag 563,59, EUR Nettobetrag 506,50 EUR Beschäftigte mit 5 oder mehr Jahren Dienstalter Bruttobeträge 657,53 EUR Nettobeträge 590,93 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
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5.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
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5.2. Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Bruttobetrag 281,79 EUR Nettobetrag 197,26 EUR (1) 233,47 EUR (2) 183,17 EUR (3) Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr Bruttobetrag 328,76 EUR Nettobetrag 230,14 EUR (1) 272,38 EUR (2) 213,70 EUR (3) Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte Alleinstehende Beschäftigte Bruttobetrag 185,57 EUR 239,48 EUR Nettobetrag 120,63 EUR (1) 155,67 EUR (2) 198,41 EUR (3) Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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5.3. Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
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5.3. Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte (2) Bruttobetrag 561,29 EUR 561,29 EUR Nettobetrag 364,84 EUR 465,03 EUR Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte Bruttobetrag 260,72 EUR 314,63 EUR Nettobetrag 169,47 EUR (1) 204,52 EUR (2)
260,68 EUR (3)
Am 01/05/2022 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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