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Ich arbeite im Privatsektor. Was sind die Unterschiede zwischen einem Elternurlaub und einem Zeitkredit mit der Begründung "sich um sein Kind oder seine Kinder kümmern…?"
Der Elternurlaub und der Zeitkredit mit Begründung sind zwei Systeme von Unterbrechung der Berufslaufbahn, die es Ihnen erlauben, eine Zeit lang mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen, um sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder zu kümmern. Es bestehen mehrere Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen. Hiernach finden Sie eine Vergleichstabelle:
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Elternurlaub |
Zeitkredit mit Begründung |
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Lebensalter des anspruchsbegründenden Kindes |
Unter 12 Jahren zu Beginn des Elternurlaubs |
Unter 8 Jahren zu Beginn des Zeitkredits |
Höchstdauer |
Pro Kind:
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Über Ihre gesamte Berufslaufbahn: Höchstens 51 Kalendermonate für alle verschiedenen Begründungen zusammen. Diese Höchstdauer von 51 Kalendermonaten gilt unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben und welche Form von Unterbrechung (Vollzeit, Halbzeit oder ein Fünftel) Sie nehmen. Wichtiger Hinweis: Für die vollzeitige Unterbrechung und die Verkürzung auf eine Halbzeit ist das geltende auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene vereinbarte kollektive Arbeitsabkommen (KAA) für die Höchstdauer maßgebend. In manchen Fällen ist es also möglich, dass sie 51 Monate unterschreitet. Von dieser Anzahl Monate werden in jedem Fall die anderen Zeitkreditzeiträume abgezogen, die Sie früher eventuell bereits genommen haben. |
Bedingung der Betriebszugehörigkeit |
Mindestens 12 Monate innerhalb der 15 Monate vor dem Antrag beim Arbeitgeber. |
Mindestens 24 Monate, |
Beschäftigungsbedingung |
Für die vollständige Unterbrechung: Für die Verkürzung auf eine Halbzeit, um ein Fünftel oder um ein Zehntel: man muss unbedingt Vollzeit beschäftigt sein.
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Für die vollständige Unterbrechung: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung (Stundenplan spielt keine Rolle). Für die Verkürzung auf eine Halbzeit: man muss in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 3/4-Zeit beschäftigt gewesen sein; Für die Verkürzung um ein Fünftel: man muss in den vorangegangenen 12 Monaten Vollzeit beschäftigt gewesen sein. Möglichkeit, einen Einfünftel-Zeitkredit im Falle einer Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern zu nehmen, sofern die Gesamtbeschäftigung eine Vollzeit erreicht. Wichtiger Hinweis: bei einer Verkürzung um ein Fünftel oder auf eine Halbzeit, die sofort nach dem Elternurlaub genommen wird, müssen die 12 Monate Vollzeit- bzw. 3/4-Beschäftigung vor dem Elternurlaub zurückgelegt worden sein |
Antrag beim Arbeitgeber |
Schriftliche Benachrichtigung spätestens 2 Monate und frühestens 3 Monate vor dem Beginn (im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine andere Frist festgelegt werden) |
Schriftliche Benachrichtigung:
(im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine andere Frist festgelegt werden) |
Anspruch für den Arbeitnehmer |
Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um einen individuellen Anspruch, von dem jeder Arbeitnehmer des Unternehmens Gebrauch machen kann, unabhängig davon, wie viele Personen im Unternehmen beschäftigt sind. AUSNAHME für die Verkürzung um ein Zehntel: der Arbeitgeber darf Ihnen Antrag ablehnen (schriftlich). |
Für die Verkürzung um ein Fünftel kommt der Anspruch bei gleich welchen Arbeitgebern zum Tragen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Achtung! Für die vollzeitige Unterbrechung oder die Verkürzung auf eine Halbzeit kommt der Anspruch nur zum Tragen, wenn ein Unternehmens- oder sektorielles KAA hierzu abgeschlossen wurde und wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bemerkungen:
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Aufschub durch den Arbeitgeber |
Innerhalb des Monats nach Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers ist ein Aufschub von höchstens 6 Monaten aus Gründen, die mit dem guten Funktionieren des Dienstes verbunden sind, möglich. Hinweis: der Elternurlaub wird spätestens 6 Monate nach dem Monat beginnen, in dem der Arbeitgeber von seinem Aufschubrecht Gebrauch gemacht hat. |
Innerhalb des Monats nach Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers ist ein Aufschub von höchstens 6 Monaten aus dringenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen möglich. Hinweis: der Zeitkredit wird spätestens 6 Monate nach dem Tag beginnen, an dem er ohne Aufschub angetreten worden wäre. |
Entzug oder Änderung durch den Arbeitgeber |
/ |
Entzug oder Änderung der Ausübung des Rechts auf den Einfünftel-Zeitkredit aus bestimmten Gründen und für die Dauer der Umstände, die diese Gründe ausmachen (Gründe, die durch den Betriebsrat / den Arbeitgeber / die Gewerkschaftsvertretung / die Arbeitsregelung bestimmt werden). |
Antrag beim LfA |
Einreichung des Antragsformulars C61-Elternurlaub binnen 2 Monaten nach dem Beginn. |
Einreichung des Antragsformulars C61 Vollzeit-Zeitkredit, Halbzeit-Zeitkredit oder Einfünftel-Zeitkredit binnen 2 Monaten nach dem Beginn. |
Bescheinigungen |
Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Kindes) Bei einer Adoption, eine Bescheinigung über die Adoption des Kindes und ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister oder Fremdenregister Bei einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit des Kindes (das zwischen 12 und 21 Jahren alt ist), eine Bescheinigung über diese Unfähigkeit |
Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Kindes) Bei einer Adoption, eine Bescheinigung über die Adoption des Kindes und ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister oder Fremdenregister
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Näheres zum Thema Elternurlaub erfahren Sie im Infoblatt T19.
Näheres zum Thema Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.