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Ich arbeite im Privatsektor. Welches sind die Unterschiede zwischen einem Urlaub wegen medizinischen Beistands und einem Zeitkredit mit der Begründung "einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen Pflege oder Beistand leisten“?
Der Urlaub wegen medizinischen Beistands und der Zeitkredit mit Begründung sind zwei Laufbahnunterbrechungssysteme, die es Ihnen ermöglichen, ganz mit der Arbeit auszusetzen, oder Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen, um "einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen Pflege oder Beistand zu leisten". Es bestehen mehrere Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen.
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Urlaub wegen medizinischen Beistands |
Zeitkredit mit Begründung |
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Höchstdauern (lassen sich nicht addieren) |
Pro Patient: Verkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel: höchstens 24 Monate Ausnahme für Alleinerziehende* bei einer schweren Krankheit des Kindes < 16 Jahre:
*Beschäftigte, die ausschließlich und tatsächlich mit einem oder mehreren ihrer Kinder zusammenwohnen Dauer je Antrag Mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate Ausnahme für ein schwerkrankes minderjähriges Kind während oder sofort nach der stationären Behandlung: Es kommt die Möglichkeit einer vollständigen Unterbrechung während einer Woche, nahtlos anschließend verlängerbar um eine weitere Woche, hinzu. |
Dauer über die gesamte Berufslaufbahn: höchstens 51 Kalendermonate für alle verschiedenen Begründungen zusammen. Diese Höchstdauer von 51* Monaten hängt keineswegs von der Anzahl Patienten und von der Unterbrechungsform (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel) ab. Bemerkung: für die vollständige Unterbrechung oder die Verkürzung auf eine Halbzeit ist für die höchstzulässige Dauer das auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene abgeschlossene KAA maßgebend. Sie kann also durchaus in gewissen Fällen 51 Monate unterschreiten. Von dieser Anzahl Monaten sind immer die anderen Zeitkreditzeiträume abzuziehen, die Sie eventuell früher bereits genommen haben. |
Bedingung der Betriebszugehörigkeit |
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Mindestens 2 Jahre zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers |
Beschäftigungsbedingung |
Zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers:
Keine Beschäftigungsbedingung für die vollständige Unterbrechung |
Während der 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers:
Möglichkeit, einen Einfünftel-Zeitkredit im Falle einer Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern zu nehmen, sofern die Gesamtbeschäftigung eine Vollzeit erreicht.
Keine Beschäftigungsbedingung für die vollständige Unterbrechung |
Antrag beim Arbeitgeber |
Schriftliche Benachrichtigung mindestens 7 Tage vor dem Beginndatum des Urlaubs, es sein denn, die Krankenhauseinweisung des Kindes war unvorhersehbar. (im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine andere Frist festgelegt werden) |
Schriftliche Benachrichtigung:
(im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann eine andere Frist festgelegt werden) |
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Anspruch für den Arbeitnehmer |
Der Anspruch kann bei allen Arbeitgebern erhalten werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind Bemerkungen:
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Für den Einfünftel-Zeitkredit kommt der Anspruch bei gleich welchen Arbeitgebern zum Tragen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Achtung! Für den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit kommt der Anspruch nur zum Tragen, wenn ein Unternehmens- oder sektorielles KAA hierzu abgeschlossen wurde und wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bemerkungen:
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Aufschub durch den Arbeitgeber |
Innerhalb von 2 Werktagen nach dem Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung ist ein siebentägiger Aufschub aus organisatorischen Gründen möglich (gilt nicht für ein Kind in stationärer Behandlung) |
Innerhalb des Monats nach der schriftlichen Benachrichtigung an den Arbeitgeber ist ein Aufschub von höchstens 6 Monaten aus dringenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen möglich Hinweis: der Zeitkredit wird spätestens 6 Monate nach dem Tag beginnen, an dem er ohne Aufschub genommen worden wäre. |
Entzug oder Änderung durch den Arbeitgeber |
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Entzug oder Änderung der Ausübung des Rechts auf den Einfünftel-Zeitkredit aus bestimmten Gründen und für die Dauer der Umstände, die diese Gründe ausmachen (Gründe, die durch den Betriebsrat / den Arbeitgeber / die Gewerkschaftsvertretung / die Arbeitsregelung bestimmt werden). |
Antrag beim LfA |
Einreichung des Antragsformulars C61 – Urlaub wegen medizinischen Beistands binnen 2 Monaten nach dem Beginn. |
Einreichung des Antragsformulars C61 Vollzeit-Zeitkredit, Halbzeit-Zeitkredit oder Einfünftel-Zeitkredit binnen 2 Monaten nach dem Beginn. |
Bescheinigung |
Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Patienten, der zum Haushalt oder zur Familie gehört oder Vater/Mutter/Kind der mit dem Antragssteller gesetzlich zusammenwohnenden Person ist) Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten (im Antragsformular eingebaut) Im Falle eines Kindes in stationärer Behandlung: Bescheinigung des Krankenhauses (im Antragsformular eingebaut) Bei einer schweren Krankheit des Kindes < 16 Jahre eines alleinerziehenden Arbeitnehmers: Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Haushaltszusammensetzung |
Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Patienten, der zum Haushalt oder zur Familie gehört oder Vater/Mutter/Kind der mit dem Antragssteller gesetzlich zusammenwohnenden Person ist) Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten (im Antragsformular eingebaut)
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Näheres zum Thema medizinischer Beistand erfahren Sie im Infoblatt T18.
Näheres zum Thema Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.