Ich bezog Arbeitslosengeld vor dem 1. März 2026. Wird mein Arbeitslosengeld zeitlich befristet?
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Übergangsmaßnahmen
T33
Zuletzt aktualisiert am 13.08.2025
Worüber handelt sich dieses Infoblatt?
In Anwendung des Gesetzes vom 18.07.2025 wird das Arbeitslosengeld zeitlich befristet. Dieses Gesetz tritt zum 01.03.2026 in Kraft.
Für diejenigen, die vor dem 01.03.2026 bereits Arbeitslosengeld bezogen, gibt es Übergangsmaßnahmen. Diese Übergangsmaßnahmen erläutern wir in diesem Infoblatt.
Beziehen Sie kein Arbeitslosengeld auf der Grundlage von Arbeitstagen sondern Berufseingliederungsgeld auf der Grundlage des verfolgten Studiums, so lesen Sie bitte das Infoblatt T27.
Wird mein Arbeitslosengeld zeitlich befristet?
Ich bin...
Weitere Informationen
Hier finden Sie alle Informationen zur Reform der Arbeitslosenversicherung:
Reform des Arbeitslosengeldes
In diesem Video erklären wir Ihnen, was die Reform für Sie bedeutet, wenn Sie am Stichtag des 30. Juni 2025 bereits Arbeitslosengeld beantragt hatten.
Bitte beachten Sie: Falls Ihre erstmalige Leistung (d. h. Ihr Zulassungsdatum) nach dem 30. Juni 2025 liegt oder Sie vor diesem Datum bereits Leistungen bezogen, Ihr Leistungsbezug zum 30. Juni 2025 jedoch um 28 Arbeitstage oder mehr unterbrochen war, lesen Sie bitte das Infoblatt T33.
Reform des Berufseingliederungsgeldes
In diesen Videos erklären wir Ihnen, was die Reform für Sie bedeutet, falls Sie das Berufseingliederungsgeld bereits beantragt haben oder es noch vor dem 1. März 2026 beantragen wollen. Je nach dem Datum Ihrer erstmaligen Leistung (d. h. je nach Ihrem Zulassungsdatum) trifft eines der 3 Videos zu.
- Zwischen dem 2. Januar 2025 und dem 28. Februar 2026 (Situation 1)
- Zwischen dem 2. Januar 2023 und dem 1. Januar 2025 (Situation 2)
- Vor dem 2. Januar 2023 (Situation 3)
Die aktuellsten Informationen, die Sonderbedingungen und alle Ausnahmen finden Sie im entsprechenden Infoblatt.
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