Die Formulare Arbeitgeber - Allgemeines

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Zuletzt aktualisiert am 18.11.2013

In welcher Sprache werden die Formulare ausgestellt?

Der Sprachgebrauch im Sozialwesen wird durch ein föderales Gesetz und durch die niederländischen und französischen Sprachdekrete geregelt. Diese Gesetzgebungen beziehen sich sowohl auf die vorgedruckten Texte der Formulare wie auch auf die Sprache, in der das Formular ausgefüllt werden muss. Das Formular muss also immer in der Sprache ausgefüllt werden, in der es verfasst wurde.

Für die Formulare ist es die Sprache des Ortes, wo sich der Betriebssitz des Unternehmens (und nicht etwa der Wohnsitz des Arbeitnehmers, der Beschäftigungsort oder der Gesellschaftssitz des Unternehmens) befindet, die benutzt wird.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wohnt in Löwen und arbeitet für eine Firma, die ihren Gesellschaftssitz in Brüssel und ihren Betriebssitz (Produktionseinheit) in Nivelles hat. Im Falle von Entlassung muss das Formular in Französisch ausgestellt werden.

In den Regionen von französischer, niederländischer und deutscher Sprache gebraucht man jeweils die französische, die niederländische und die deutsche Sprache (ebenfalls in den Gemeinden, die dazu gehören).

In der zweisprachigen Region Brüsel-Hauptstadt wird die französische oder die niederländische Sprache verwendet, je nach dem, ob es sich um einen französischsprachigen oder einen niederländischsprachigen Arbeitnehmer handelt.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtdokumente nicht ausstellt?

Wenn der Arbeitgeber ein Pflichtdokument nicht ausstellt, kann der Sozialkontrolleur des LfA selbst an Stelle des Pflichtdokuments ein Ersatzdokument ausstellen. Diese Kompetenz ist im das Sozialstrafgesetzbuch vorgesehen.

z.B.: Im Falle von Entlassung weigert sich der Arbeitgeber, ein Formular C 4 auszustellen; der Kontrolleur wird es in diesem Fall selbst ausstellen können.

Außerdem kann der Kontrolleur ein Protokoll erstellen, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Pflichtdokument auszufertigen, auszustellen oder auszufüllen. Der Arbeitgeber setzt sich also auch einer strafrechtlichen Verurteilung aus.

Die Kompetenzen der LfA-Kontrolleure gehen also sehr weit. So können Sie nicht nur die Pflichtdokumente verlangen, sondern auch alle Dokumente, die sie als notwendig erachten (z.B. eine Kopie des Kündigungsschreibens) und davon kostenlose Kopien anfordern.

Wenn der Arbeitgeber dem in zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeitnehmer nicht das Formular C 3.2 übergibt, muss dieser unverzüglich mit dem Arbeitslosenamt des LfA Kontakt aufnehmen, um eine Ersatz-Kontrollkarte zu erhalten.

Was sind die Fälle, in denen der LfA-Kontrolleur ein Protokoll erstellen kann?

Der Kontrolleur ist mit der Kontrolle der Arbeitslosenregelung und auch anderer Gesetzgebungen beauftragt. Was die Arbeitslosenregelung betrifft, kann der Kontrolleur des LfA ein Protokoll erstellen, wenn der Arbeitgeber (oder die Person, die dazu befugt ist, an seiner Stelle zu handeln) :

  • sich weigert oder es unterlässt, die von der Arbeitslosenregelung vorgeschriebenen Dokumente frist- und ordnungsgemäß auszustellen oder auszufüllen;
  • unrichtige oder unvollständige Erklärungen (in Wort oder Schrift, auf standardisierten Dokumenten oder nicht) über die Entlassung eines Arbeitnehmers abgibt (z.B. unrichtige Angaben auf dem Formular C4) ;
  • unrichtige oder unvollständige Erklärungen über die zeitweilige Arbeitslosigkeit oder die Teilzeitbeschäftigung abgibt ;
  • die für die Kontrolle der Arbeitslosigkeit nötigen Informationen innerhalb der vom Kontrolleur gesetzten Fristen nicht übermittelt ;
  • für die Kontrolle der Arbeitslosigkeit nötige Informationen übermittelt, die unrichtig oder unvollständig sind.

Das Protokoll wird dem Arbeitsauditor und dem zuständigen Beamten des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung übermittelt. Dieser kann eine administrative Geldbuße verhängen, es sei denn, der Arbeitgeber wird vor dem Strafgericht verfolgt, in welchem Fall er zu einer Gefängnisstrafe und/oder einer strafrechtlichen Geldbuße verurteilt werden kann.

Neben der Erstellung eines Protokolls ist der Kontrolleur des LfA ebenfalls dazu befugt, eine Verwarnung auszusprechen oder eine Frist festzulegen, in welcher der Arbeitgeber sich den Vorschriften anpassen soll.

Was machen, wenn man sich beim Ausfüllen eines Formulars geirrt hat?

Wenn der Arbeitgeber sich beim ausfüllen des Formulars irrt und Korrekturen auf ein Formular anbringt (z.B. auf das Formular C4 oder das Formular C 3.2 ARBEITGEBER), muss jede Korrektur am Rand von der Person, die die Rubrik unterschrieben hat, paraphiert werden (Verwendung eines Namenstempels, Firmenstempels oder vollständige Unterschrift). Diese Verfahrensweise gilt auch für die auszufüllenden Formulare, die vom LfA zurückgeschickt wurden, weil sie unvollständig waren.

Wo können Sie unbeschriebene Formulare erhalten?

Sie können unbeschriebene Formulare beim Verwaltungsdienst des Arbeitslosenamtes, in dessen Verwaltungsbezirk Sie niedergelassen sind, bestellen. Die Formulare werden kostenlos geliefert.

Unbeschriebene Formulare im pdf. Format stehen auf der Website des LfA, in der Rubrik Dokumentation < Formulare - Bescheinigungen. Sie können das benötigte Formular finden, indem Sie entweder per Nummer oder per Gegenstand suchen.

Dürfen Sie eigene Formulare benutzen?

Es obliegt dem LfA die Muster aller Formulare festzulegen.

Wenn Sie kein LfA-Formular benutzen wollen, aber selbst ein Formular anfertigen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Sie können die ONEM Formulare Rekto-Verso kopieren oder drucken. Diese Formulare finden Sie auf der Website des LfA im pdf. Format in der Rubrik Dokumentation < Formulare - Bescheinigungen (in der Rubrik ‚Neu' finden Sie das Word Format einiger neuen Formulare).

Wenn Sie das LfA-Formular drucken und es vollständig übernehmen, brauchen Sie keine Erlaubnisnummer zu beantragen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Drucknummer in der unteren linken Ecke anzugeben. Diese Nummer entspricht dem Druckdatum des LfA-Formulars.

Wenn Sie Ihr eigenes Muster mit einer verschiedenen Seiteneinteilung gebrauchen wollen, müssen Sie dieses Muster dem LfA, Direktion Reglementierung, Boulevard de l'Empereur Nr 7 in 1000 Brüssel, mit dem Antrag auf Erhalt einer Erlaubnisnummer zuschicken. Diese Nummer wird gewährt, wenn der Inhalt des Formulars dem offiziellen Muster entspricht. Sie müssen die Erlaubnisnummer in der obersten rechten Ecke des Formulars und die Drucknummer in der unteren linken Ecke angeben.

Die beschriebene Prozedur kann auf das Kontrollformular zeitweilige Arbeitslosigkeit C 3.2 A nicht angewendet werden. Sie dürfen die nummerierten Kontrollformulare C 3.2 A nicht kopieren oder drucken, sondern, Sie müssen sie beim Arbeitslosenamt bestellen. Sie können die Identitätsangaben elektronisch ausfüllen, bevor Sie das Kontrollformular dem Arbeitnehmer aushändigen.