Einhaltung der Arbeitsregelung während einer Laufbahnunterbrechung (gewöhnliche Laufbahnunterbrechung / thematische Urlaube) oder eines Zeitkredits

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Zuletzt aktualisiert am 1.12.2019

Im vorliegenden Infoblatt finden Sie allein Erklärungen zu den Grundsätzen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeitregelung während einer Laufbahnunterbrechung, für welche die Inspektionsdienste des LfA gesetzmäßig zuständig sind. Auskünfte zu den restlichen Aspekten der Arbeitszeitplanung im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung erteilt der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Infoblatt allein die allgemeinen Grundsätze erläutert werden und nicht die besonderen Bestimmungen, die einem bestimmten Sektor oder einer bestimmten paritätischen Kommission eigen sind. 

Bei Fragen zu den Bestimmungen, die einem bestimmten Sektor oder einer bestimmten paritätischen Kommission eigen sind, wenden Sie sich bitte an die Direktion Regelung Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA an die Adresse proxitime@onem.be.

Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Infoblatt die Bezeichnung "Laufbahnunterbrechung" für alle Arten von Unterbrechung der Berufslaufbahn benutzt, nämlich sowohl für den Zeitkredit (gewöhnliche Unterbrechungen der Berufslaufbahn im Privatsektor), als auch für die gewöhnlichen Laufbahnunterbrechungen (im öffentlichen Sektor, im Unterrichtswesen und in den autonomen öffentlichen Unternehmen) und für die thematischen Urlaube (in allen Sektoren). Des Weiteren wird hier für alle Beschäftigten pauschal die Bezeichnung "Arbeitnehmer" benutzt.

Dieses Infoblatt ist für Sie als Arbeitgeber bestimmt. Sie soll Sie unter anderem an die Regeln in Sachen Teilzeitarbeit im Rahmen der Laufbahnunterbrechung und an die Konsequenzen einer Nichteinhaltung dieser Regeln erinnern.

Welche Regeln sind in Bezug auf die Teilzeitarbeit zu beachten?

Diese Grundsätze gelten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Privatsektors, als auch für alle Beschäftigten des Staats; der Provinzen, Agglomerationen, Gemeindeföderationen, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen, die von ihnen abhängen; der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der vom Staat subventionierten freien Unterrichtseinrichtungen, die keinem Statut unterliegen.

Einem Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung zu einer Teilzeitarbeitsregelung übergeht, wird durch diesen Übergang das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers verliehen.   

Somit kommen für ihn die Vorschriften über Teilzeitarbeit zum Tragen (die im Artikel 11bis des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge und den Artikeln 157 bis 169 des Programmgesetzes vom 22. Dezember 1989 enthalten sind).

Am Ende der Laufbahnunterbrechung besteht für ihn ein Rechtsanspruch auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz oder zur einer gleichartigen oder gleichwertigen arbeitsvertrags- oder ernennungsgerechten Arbeit.

Für die vorschriftsmäßigen Aspekte, die nicht zu den Aufgabenbereichen des LfA gehören, wird ebenfalls auf die Dokumentation verwiesen, die von der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung abgerufen werden kann: https://www.beschaeftigung.belgien.be/de.

Schriftlicher Arbeitsvertrag mit Angabe der vereinbarten Arbeitsregelung und des vereinbarten Arbeitsstundenplanes

  • Der für eine Teilzeitarbeit vereinbarte Arbeitsvertrag muss obligatorisch spätestens zum Zeitpunkt, wo der Arbeitnehmer mit der Erfüllung seines Teilzeitarbeitsvertrages beginnt, schriftlich abgefasst werden.

Wenn der Arbeitnehmer vor der Laufbahnunterbrechung mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt war, muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen oder muss ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag, welcher den gesamten Zeitraum der Laufbahnunterbrechung abdeckt, erstellt werden. Der Zusatzvertrag, welcher von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterzeichnen ist, zielt darauf ab, die Bedingungen oder Modalitäten der Verpflichtungen des ursprünglichen Vertrages zu ändern.

Sollte der Arbeitnehmer vor der Laufbahnunterbrechung jedoch mit einem mündlichen Arbeitsvertrag beschäftigt gewesen sein (weil er unbefristet Vollzeit arbeitete), muss dieser mündliche Vertrag spätestens zum Zeitpunkt, wo der Arbeitnehmer anfängt, Teilzeit zu arbeiten, schriftlich abgefasst werden.

  • Der schriftliche Arbeitsvertrag oder der Zusatzvertrag zum ursprünglichen Arbeitsvertrag muss unbedingt die Teilzeitarbeitsregelung und den Arbeitsstundenplan des Arbeitnehmers enthalten.
Was ist eine Arbeitsregelung?

Es handelt sich um die wöchentliche Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuhalten hat. Die Arbeitsregelung kann fest oder variabel sein.

Feste Arbeitsregelung

Die Arbeitsregelung gilt als "fest", wenn die Arbeitszeit über eine Woche oder über einen Zyklus von mehr als einer Woche stets gleichbleibend ist.

Wenn die Arbeitszeit sich nach einem Zyklus richtet, der sich über mehr als eine Woche erstreckt, muss jederzeit bestimmt werden können, wann der Zyklus beginnt. Ansonsten sind Sie verpflichtet, den Verpflichtungen in Sachen Bekanntmachung der variablen Arbeitsstundenpläne nachzukommen.

Beispiel 1: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Arbeitnehmer 20 Stunden pro Woche arbeitet. 

Beispiel 2: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Teilzeitarbeitnehmer über einen zweiwöchigen Zyklus 30 Stunden arbeitet: 20 Stunden während der Woche 1 und 10 Stunden während der Woche 2.

Variable Arbeitsregelung

Die Arbeitsregelung gilt als "variabel", wenn die wöchentliche Arbeitszeit über einen Referenzzeitraum im Durchschnitt einzuhalten ist. Der Referenzzeitraum beträgt grundsätzlich höchstens drei Monate, aber er kann per kollektives Arbeitsabkommen, das auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene vereinbart wurde, oder per Arbeitsordnung auf höchstens ein Jahr verlängert werden.

Beispiel: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Teilzeitarbeitnehmer durchschnittlich 30 Stunden pro Woche arbeitet, und dass er diese Stundenanzahl über einen Referenzzeitraum von einem Quartal einzuhalten hat. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistungen folgendermaßen: er arbeitet 30 Stunden/Woche in den ersten 5 Wochen, dann 33 Stunden/Woche in den darauffolgenden 5 Wochen und 25 Stunden/Woche in den letzten 3 Wochen.

Was ist ein Arbeitsstundenplan?

Es handelt sich um den tatsächlichen Plan (Tage und Stunden) der Arbeitsleistungen, nach dem der Arbeitnehmer sich richten muss. Dieser Arbeitsstundenplan kann fest oder variabel sein.

Fester Arbeitsstundenplan

Der Arbeitsstundenplan gilt als "fest", wenn die Arbeitstage und -stunden über eine Woche oder über einen Zyklus von mehr als einer Woche identisch sind.

Beispiel 1: der Arbeitsvertrag sieht einen festen Arbeitsstundenplan von 20 Stunden vor, die auf eine Woche verteilt sind: es wird montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr gearbeitet.

Beispiel 2: der Arbeitsvertrag sieht einen festen Arbeitsstundenplan vor, der auf einen Zyklus von 2 Wochen verteilt ist: 15 Stunden in der ersten Woche (montags, mittwochs und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und 20 Stunden in der zweiten Woche (montags, mittwochs, freitags und samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr).

Variabler Arbeitsstundenplan

Der Arbeitsstundenplan gilt als variabel, wenn die Arbeitstage und -stunden wechselnd sein können und vom Arbeitgeber arbeitsordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen mitgeteilt werden. Die Tatsache, dass der Arbeitsstundenplan variabel ist und arbeitsordnungsgemäß festgelegt wird, muss dem Arbeitsvertrag zu entnehmen sein.

Beispiel: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Teilzeitarbeitnehmer wöchentlich 20 Stunden mit einem variablen Arbeitsstundenplan beschäftigt ist, der arbeitsordnungsgemäß festgelegt wird.

  • In Ermangelung eines schriftlichen Arbeitsvertrages, in dem die Teilzeitarbeitsregelung und der Arbeitsstundenplan festgeschrieben sind, kann der Arbeitnehmer unter den Teilzeitarbeitsregelungen und Arbeitsstundenplänen, die im Unternehmen angewandt werden, die Arbeitsregelung und den Arbeitsstundenplan auswählen, die für ihn am günstigsten sind.

Aufbewahrung einer Kopie des Teilzeitarbeitsvertrages oder eines Auszugs aus dem Teilzeitarbeitsvertrag

Eine Kopie des Arbeitsvertrages des Teilzeitarbeitnehmers oder ein Auszug aus diesem Vertrag mit Angabe der Identität des betroffenen Arbeitnehmers, der Arbeitsregelung, des Arbeitsstundenplanes und der Unterschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers muss in gedruckter oder elektronischer Form dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsordnung eingesehen werden kann.

Eine Mitteilung über den Ort, wo die Arbeitsordnung eingesehen werden kann, muss an einer sichtbaren und zugänglichen Stelle in jedem Ort angeschlagen sein, wo Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Bei unterbliebener Verwahrung einer Kopie des Teilzeitarbeitsvertrages oder eines Auszuges aus diesem Vertrag kann gemäß Artikel 151, 1° und 2° des Sozialstrafgesetzbuches ein Pro-Justitia (Protokoll zur Feststellung eines Verstoßes) von einem Sozialinspektor des LfA gegen Sie erstellt werden. 

Bekanntmachung und Aufbewahrung des variablen Arbeitsstundenplanes

Bei einem variablen Arbeitsstundenplan sind Sie verpflichtet, dem Teilzeitarbeitnehmer seinen Arbeitsstundenplan mithilfe einer Bekanntmachung im Voraus mitzuteilen, und zwar gemäß den Modalitäten, die in der Arbeitsordnung des Unternehmens enthalten sind.

Diese Bekanntmachung muss:

  • den individuellen Arbeitsstundenplan eines jeden Teilzeitarbeitnehmers mit variablem Arbeitsstundenplan festlegen;
  • vom Arbeitgeber, seinen Angestellten oder seinen Beauftragten schriftlich abgefasst und datiert werden;
  • den Teilzeitarbeitnehmern innerhalb der arbeitsordnungsmäßigen Frist und auf zuverlässiger, angemessener und zugänglicher Art und Weise mitgeteilt werden. Diese Frist beträgt 5 Werktage, kann aber per allgemeinverbindlich erklärtes kollektives Arbeitsabkommen oder per Königlichen Erlass geändert, jedoch nie auf weniger als einen Werktag verkürzt werden.

Sobald und solange der variable Arbeitsstundenplan wirksam ist, muss sich die Bekanntmachung mit den individuellen Arbeitsstundenplänen oder eine Kopie dieser Bekanntmachung am Ort befinden, wo die Arbeitsordnung eingesehen werden kann.

Die Bekanntmachung mit den individuellen Arbeitsstundenplänen oder ihre Kopie muss ab dem Tag, wo der Arbeitsstundenplan, den sie enthält, außer Kraft tritt, ein ganzes Jahr weiter verwahrt werden.

Wenn die vorgenannten Grundsätze nicht beachtet werden, kann gemäß Artikel 151, 3° bis 5° des Sozialstrafgesetzbuches ein Pro-Justitia (Protokoll zur Feststellung eines Verstoßes) von einem Sozialinspektor des LfA gegen Sie erstellt werden. 

Führung und Aufbewahrung des Abweichungsdokuments

Als Arbeitgeber der Teilzeitarbeitnehmer beschäftigt, müssen Sie ein Abweichungsdokument führen, in welches alle Abweichungen von den vereinbarten festen oder variablen Arbeitsstundenplänen eingetragen werden müssen.

Beispiel: der Teilzeitarbeitnehmer, der seine Arbeitsleistungen gemäß einer Arbeitsregelung von 15 Stunden pro Woche mit festem Arbeitsstundenplan (montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) erbringt, bleibt auf Bitte des Arbeitgebers an einem Freitag bis 14:00 Uhr. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Abweichungsdokument für den Zeitraum, der vom ursprünglichen Arbeitsstundenplan abweicht, nämlich für den Zeitraum von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, auszufüllen bzw. ausfüllen zu lassen.

Dieses Abweichungsdokument muss folgende Angaben enthalten: 

  • den Anwendbarkeitszeitraum des Dokuments; 
  • das Datum des Tages der Abweichung; 
  • die Personalien des von der Abweichung betroffenen Arbeitnehmers; 
  • den abweichenden Arbeitsstundenplan, d.h.:
    • wenn die Arbeitsleistungen nach der im Arbeitsstundenplan vorgesehenen Uhrzeit beginnen oder vor dieser Uhrzeit enden: die Uhrzeit des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes (diese Angaben müssen im ersten Fall zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und im zweiten Fall zum Zeitpunkt des Arbeitsendes eingetragen werden);
    • wenn die Arbeitsleistungen außerhalb der vorgesehenen Arbeitsstundenpläne erbracht werden: die Uhrzeit des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Ruhezeiten (diese Angaben müssen zum Zeitpunkt eingetragen werden, wo die Arbeitsleistungen und die Ruhezeiten beginnen und enden).
  • die Unterschrift des Arbeitnehmers für jede Angabe; 
  • die zumindest wöchentliche Unterschrift des Arbeitgebers, seines Angestellten oder seines Beauftragten.

Sie sind jedoch von der Pflicht befreit, ein Abweichungsdokument zu führen, wenn in Ihrem Unternehmen ein System zur Kontrolle der Arbeitszeit benutzt wird und wenn dieses System die folgenden Angaben enthält:

  • die Identität des Arbeitnehmers;
  • die Uhrzeit seines Arbeitsbeginns und seines Arbeitsendes und die Uhrzeit des Beginns und des Endes seiner Ruhezeiten;
  • den Zeitraum, auf den sich die eingetragenen Angaben beziehen.

Die in das System zur Kontrolle der Arbeitszeit einzutragenden Angaben müssen während des betroffenen Zeitraums fortgeschrieben werden, sodass sie jederzeit auf dem neuesten Stand sind und vom Arbeitnehmer jederzeit eingesehen werden können.

Das Abweichungsdokument muss in allen Beschäftigungsorten an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt werden und ab dem Ende des Quartals, in dem der Tag liegt, an dem die letzte obligatorische Angabe eingetragen wurden, fünf Jahre weiter verwahrt werden.

Bei unterbliebener Führung und Verwahrung eines Abweichungsdokuments oder bei Nichtbeachtung der obengenannten Grundsätze, kann gemäß Artikel 152 des Sozialstrafgesetzbuches ein Pro-Justitia (Protokoll zur Feststellung eines Verstoßes) von einem Sozialinspektor des LfA gegen Sie erstellt werden. 

Welche Arbeitszeit muss ein in Laufbahnunterbrechung befindlicher Arbeitnehmer einhalten?

Während der (bezahlten oder unbezahlten) Laufbahnunterbrechung ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die arbeitsvertragsmäßige oder zusatzvertragsmäßige Arbeitszeit, nämlich die Arbeitszeit, die sich aus der beantragten Laufbahnunterbrechung ergibt, unter Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und des beantragten Laufbahnunterbrechungszeitraums zu leisten.

Welches sind die geltenden Regeln bei einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung im Unternehmen?

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=29448

Obwohl für Teilzeitarbeitnehmer grundsätzlich keine kollektive Arbeitszeitverkürzung greifen kann, lässt das LfA es zu, dass in Laufbahnunterbrechung befindliche Arbeitnehmer sich in kollektiver Arbeitszeitverkürzung befinden, unter der Voraussetzung, dass die Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung, d.h. die Ausgleichsruhetage, während des gesetzlich vorgesehenen und ferner auf die Laufbahnunterbrechung befristeten Zeitraums verbraucht werden, es sei denn, die Arbeitsordnung setzt für das Unternehmen einen festen Zeitpunkt fest, wo diese Tage verbraucht werden müssen.

Beispiel: der Arbeitnehmer nimmt eine einfünftelzeitige Laufbahnunterbrechung vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019. In seinem Unternehmen besteht eine Regelung zur kollektiven Arbeitszeitverkürzung, welche gemäß einem kollektiven Arbeitsabkommen vorsieht, dass Vollzeitarbeitnehmer zwar 39 Stunden pro Woche statt 38 Stunden arbeiten müssen, dafür aber 6 Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung (Ausgleichsruhetage) erhalten, die sie zwischen Weihnachten und Neujahr verbrauchen müssen. Der in Laufbahnunterbrechung befindliche Arbeitnehmer arbeitet zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.06.2019 31 St. 12 Min./39 St. statt 30 St. 24/38 St. und erhält dafür ein bestimmte Anzahl Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung, die im Verhältnis zu seinen Arbeitsleistungen während des betroffenen Zeitraums steht. Da der Zeitpunkt des Verbrauchs der Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung per kollektives Arbeitsabkommen geregelt ist, lässt das LfA es zu, dass der Arbeitnehmer vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 31 St. 12 Min./39 Stunden arbeitet, ohne seine Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung (Ausgleichsruhetage) noch während der Laufbahnunterbrechung zu verbrauchen.

"Welche Regeln sind bei Zusatzstunden oder Überstunden (freiwillige Überstunden und Bereitschaftsdienste einbegriffen) einzuhalten?"

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=42393

Aufgrund der Regeln hinsichtlich der Teilzeitarbeit und der Zielsetzung des Systems der Laufbahnunterbrechung, welches Beruf und Privatleben besser in Einklang bringen soll, müssen die vom Arbeitnehmer gearbeiteten Stunden mit der Arbeitszeit übereinstimmen, die sich aus der beantragten Laufbahnunterbrechung ergibt.

Zusatzstunden und Überstunden sind nur nach Maßgabe der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und wenn die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind möglich:

  • sie werden auf die Bitte des Arbeitgebers hin gearbeitet (mit anderen Worten darf es sich weder um Zusatzstunden auf Bitte des Arbeitnehmers hin, noch um freiwillige Überstunden handeln);
  • sie werden während des hierfür vorgesehenen gesetzlichen Zeitraums und ferner innerhalb des Laufbahnunterbrechungszeitraums abgebaut; 
  • sie weisen keine Systematik auf, sondern treten nur ausnahmsweise auf. Es muss sich nämlich um punktuelle Situationen oder um Fälle höherer Gewalt handeln, die sich bei einer Kontrolle rechtfertigen lassen können (außer wenn es sich um zusätzliche Arbeitsleistungen wegen eines Bereitschaftsdienstes handelt).

Arbeitnehmer, die Bereitschaftsdienste bei ihnen zu Hause leisten, unterliegen einer besonderen Regelung, da ihre Arbeitsregelung in vielen Fällen es voraussetzt, dass Zusatzstunden gearbeitet werden. In einem solchen Fall ist es jedoch verboten, einen Bereitschaftsdienst während eines Zeitraums vorzusehen, der mit der Arbeitszeitverkürzung im Rahmen der Laufbahnunterbrechung zusammentrifft. Wenn als Folge des Bereitschaftsdienstes Zusatzstunden zu einem anderen Zeitpunkt gearbeitet werden, ist Ausgleichsruhe zu gewähren.

Welches sind die geltenden Regeln bei gleitenden Arbeitszeiten?

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=45748

Ein Arbeitnehmer in Einfünftel- oder Halbzeit-Laufbahnunterbrechung kann mit gleitenden Arbeitszeiten beschäftigt werden, sofern:

  • die gewöhnlichen Regeln bei Teilzeitarbeit beachtet werden;
  • die praktischen Modalitäten (Kernarbeitszeiten und Gleitzeiten, tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit...)der gleitenden Arbeitszeit des in halbzeitiger oder einfünftelzeitiger Laufbahnunterbrechung befindlichen Arbeitnehmers in der Arbeitsordnung und im Teilzeitarbeitsvertrag geregelt werden;
  • die Grundsätze, die in diesem Infoblatt erklärt sind, eingehalten werden: Im Besonderen soll die gearbeitete Arbeitszeit mit der im Zusatzvertrag festgeschriebenen Arbeitszeit übereinstimmen und zwar während des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums, welcher ferner auf die Laufbahnunterbrechung befristet ist.

Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie die Regeln, die in diesem Infoblatt erklärt sind, nicht beachten?

Der Inspektionsdienst des LfA kontrolliert die Einhaltung der Grundsätze, die in diesem Infoblatt erklärt sind, und berücksichtigt dabei jeden Erstantrag (im Gegensatz zu Verlängerungsanträgen), alle Rechtsnormen, die in Ihrem Unternehmen zur Anwendung kommen und die Situation des betroffenen Arbeitnehmers.

Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen droht:

  • Ihnen oder Ihrem Arbeitnehmer eine strafrechtliche Verfolgung
  • und/oder dem Arbeitnehmer eine Revision seines Anspruchs auf die Laufbahnunterbrechung; 
  • und/oder dem Arbeitnehmer eine Revision seines Leistungsanspruchs im Rahmen der Laufbahnunterbrechung;
  • und/oder dem Arbeitnehmer eine Rückforderung seines zu Unrecht bezogenen Laufbahnunterbrechungsgeldes. 

Sonderfall bei Zeitkredit (Privatsektor) und Elternurlaub (alle Sektoren): Wenn der Arbeitnehmer während der (bezahlten oder unbezahlten) Laufbahnunterbrechung mehr Stunden als sich aus der beantragten Laufbahnunterbrechung ergeben sollte gearbeitet hat, aber die Bestimmungen des Artikels 11bis des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge und die des KAA Nr. 103 erfüllt sind, darf der Arbeitnehmer sich in unbezahlter Laufbahnunterbrechung befinden.

Welche Dienststellen und Einrichtungen erteilen Ihnen nähere Auskünfte?

Wenn Sie Fragen zu den Vorschriften hinsichtlich der Arbeitszeit, der kollektiven Arbeitszeitverkürzung, der Zusatzstunden und der Überstunden haben, können Siesich an den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung wenden.

Wenn Sie Fragen zu den Vorschriften hinsichtlich der Bewilligung des Anspruchs auf eine Laufbahnunterbrechung haben, können Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02 515 44 44 anrufen oder auf die Website des LfA (www.lfa.be) gehen.