Sie möchten Arbeitslose als Freiwillige beschäftigen?

E39

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Welches sind die erlaubten ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Ein Arbeitsloser (oder ein Arbeitsloser mit Betriebszuschlag) darf eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben u.a. für:

  • eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht;
  • einen öffentlichen Dienst;
  • eine Einrichtung öffentlichen Interesses;
  • eine von einer Gemeinschaft organisierte, anerkannte oder subventionierte Unterrichtseinrichtung;
  • ein Kulturzentrum;
  • ein Jugendheim;
  • eine Kirchenfabrik

Die ehrenamtliche Tätigkeit muss jedoch beim LfA gemeldet werden.

Individuelle oder allgemeine Meldung?

Individuelle Meldung (Lokalprojekte)

Im Falle eines Lokalprojektes (z.B. Kulturzentrum, Initiative der Gemeinde, lokale VoG, ÖSHZ, …Schule...) wird die Meldung vom Arbeitslosen (auch vom Arbeitslosen mit Betriebszuschlag) anhand eines FORMULARS C45B vorgenommen. Der Arbeitslose füllt die Rubrik I dieses Formulars aus und die Organisation die Rubrik II.
Das Formular C45B wird vorzugsweise über die Zahlstelle eingereicht.
Diese individuelle Meldung wird vom zuständigen Arbeitslosenamt bearbeitet.

Sobald die Meldung eingereicht worden ist, brauchen die Arbeitslosen nicht auf die Entscheidung des Direktors zu warten, bevor sie die ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Der Direktor verfügt über eine Frist von 12 Werktagen, um seine Entscheidung zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist, wird angenommen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit für eine unbestimmte Dauer erlaubt worden ist.

Eine spätere Ablehnungsentscheidung ist möglich, jedoch ist sie lediglich für die Zukunft wirksam.

  • Genehmigung des Direktors ist für eine unbestimmte Dauer gültig, es sei denn:
  • es geht aus der Meldung hervor, dass die Tätigkeit nur eine bestimmte Zeit ausgeübt wird, in welchem Fall die Genehmigung für eine bestimmte Dauer gültig ist;
  • Der Direktor erachtet es als notwendig, die Dauer der Genehmigung zu begrenzen (ein Antrag auf Verlängerung kann dann eingereicht werden).

Allgemeine Meldung (nichtlokale Projekte)

Wenn Ihre Organisation im ganzen Land oder in verschiedenen Regionen angesiedelt oder aktiv ist, kann die Zentralverwaltung des LfA die die Kumulierung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem Bezug der Arbeitslosenunterstützungen allgemein erlauben.

Der allgemeine Antrag wird von der Organisation anhand des FORMULARS C45F gestellt. Dieses Formulars wird gesendet an das
LfA/ONEM, Zentralverwaltung
Direktion Arbeitslosenregelung
Boulevard de l'Empereur 7
1000 Brüssel

Die Entscheidung der Zentralverwaltung des LfA

Das LfA verfügt über einen Ermessensspielraum, was die Kumulierung der Arbeitslosenunterstützungen mit der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit betrifft. So kann das LfA die Kumulierung verweigern wenn die Tätigkeit, angesichts ihres Inhalts, ihres Umfangs, ihrer Häufigkeit oder des Rahmens, in dem sie ausgeübt wird, nicht oder nicht mehr die Eigenschaften einer Tätigkeit hat, die im Vereinsleben gewöhnlich von Ehrenamtlichen ausgeübt wird, oder wenn die Tätigkeit im Allgemeinen nicht mehr den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli über die Rechte der Freiwilligen genügt.

Die Tätigkeit darf insbesondere weder dem regulären Arbeitskreislauf Konkurrenz machen, noch eine Erwerbsbeschäftigung ersetzen.

Die Regel: Allgemeingenehmigung ohne Befreiung von der individuellen Meldung

In diesem Fall vermerken Sie die Allgemeingenehmigungsnummer auf dem Formular C45B an, das der Arbeitslose bei seiner Zahlstelle einreicht.

Die Ausnahme: Allgemeingenehmigung mit Befreiung von der individuellen Meldung

Falls eine allgemeine Genehmigung erteilt wird, können die Arbeitslosen von der Pflicht zur Einreichung einer individuellen Meldung befreit worden. In diesem Fall braucht der Arbeitslose keine Formalitäten, weder gegenüber seiner Zahlstelle noch gegenüber dem Arbeitslosenamt zu erledigen (er muss also kein Formular C45B einreichen). Er darf die ehrenamtliche Tätigkeit nach Maßgabe der Allgemeingenehmigung ausüben.

Wie lange ist die Genehmigung des LfA gültig?

Die Regel: die Genehmigung wird im Prinzip für eine unbestimmte Dauer erteilt.

Die Ausnahme: das LfA kann jedoch entscheiden, die Genehmigung für eine Zeit von 12 Monaten zu erteilen, die vorbehaltlich der Einreichung eines neuen vorangehenden Antrages verlängert werden kann.

Können gewisse Vorteile mit Arbeitslosenunterstützungen kumuliert werden?

Eine ehrenamtliche Arbeit ist eine Arbeit, die unentgeltlich verrichtet wird.
Gewisse Vergütungen, die im Rahmen von ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeiten gewährt werden, können jedoch mit Arbeitslosenunterstützungen kumuliert werden, SOFERN diese Vergütungen zur Rückerstattung der Unkosten gezahlt werden.

Es kann sich handeln um:

  • entweder eine Vergütung zur Rückerstattung der effektiven Unkosten;
  • oder um eine Pauschalvergütung, soweit diese von der Steuerverwaltung als ein steuerfreier Vorteil betrachtet wird. Dazu darf die Vergütung keine 41,48 Euro pro Tag übersteigen, mit einem Höchstbetrag von 1.659,29 Euro pro Jahr (indexierte Beträge – gültig ab dem 01.01.2024).

Darf der Jugendliche, der seine Berufseingliederungszeit durchläuft, eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben?

Der sich in der Berufseingliederungszeit befindliche Jugendliche darf während seiner Berufseingliederungszeit eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, vorausgesetzt, dass er dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht. Diese ehrenamtliche Tätigkeit muss nicht beim Arbeitslosenamt gemeldet werden.