Zeitweilige Arbeitslosigkeit - elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA
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Zuletzt aktualisiert am 20.09.2024
Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Elektronische Mitteilung an das LfA
Mitteilungen an das LfA über zeitweilige Arbeitslosigkeit müssen1 außer in Ausnahmefällen (siehe „Einschreiben statt elektronischer Mitteilung“) elektronisch gesandt werden.
Wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit einführen, müssen Sie bestimmte Formalitäten erledigen.
Unter anderem müssen Sie eine Mitteilung an das LfA senden,
- über die voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit, wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zu einführen beabsichtigen;
- über die Art der technischen Störung, wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung einführen;
- über die Art der höheren Gewalt, wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (medizinisch bedingte höhere Gewalt ausgenommen) einführen;
- bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung, am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats;
- bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats;
- bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung, am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats;
- bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit als direkte oder indirekte Folge eines Streiks oder einer Aussperrung.
1 Gesetz vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge, geändert durch das Programmgesetz vom 04.07.2011, BS 19.07.2011 und KE vom 14.11.2011 zur Ausführung der Artikel 49, 50 und 51 des Gesetzes vom 03.071978 über Arbeitsverträge in Bezug auf Mitteilungen an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung, BS 30.11.2011.
Wie sendet man die elektronische Mitteilung an das LfA?
Die elektronische Mitteilung sendet man über das Portal der Sozialen Sicherheit.
Dafür benötigt das Unternehmen einen Zugriff auf die gesicherten Onlinedienste der Sozialen Sicherheit.
Ist dies bereits der Fall, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis + Kartenlesegerät oder mit Ihrem Benutzernamen + Passwort anmelden.
Wenn Sie noch keinen Zugriff für Ihr Unternehmen haben, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen Antrag auf elektronischen Zugriff einreichen.
Haben Sie Probleme mit dem Zugriff? Wenden Sie sich an das Kontaktcenter Eranova (Tel. 02/511.51.51 oder centredecontact@eranova.fgov.be).
Neben der Mitteilung über das Portal können Arbeitgebende und Sozialsekretariate die Mitteilungen auch über Batch-Nachrichten (= strukturierte elektronische Nachrichten) senden.
Informationen über die Batch-Nachrichten finden Sie unter www.socialsecurity.be.
Wenn die Mitteilung sich auf Leiharbeitskräfte bezieht, wird sie immer vom Leiharbeitsvermittler gesandt, da dieser der gesetzliche Arbeitgeber der Leiharbeitskräfte ist.
Vorteile
Die elektronische Mitteilung bietet unter anderem folgende Vorteile:
- Schnelle Bearbeitung der elektronischen Mitteilung durch das LfA.
- Wenn die Mitteilung nicht in Ordnung ist (z. B. unvollständig), kontaktiert das LfA Sie sofort, damit Sie die Situation schnell in Ordnung bringen können, indem Sie eine neue Mitteilung senden oder die fehlenden Daten nachreichen.
- Mehr Rechtssicherheit. Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit einer einheitlichen Ticketnummer. So können Sie Ihre elektronische Mitteilung später abfragen – je nach dem ausgewählten Mitteilungsweg, ebenfalls über Batch oder über das Portal.
- Nötigenfalls können Sie Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.
- Ein Dokument, das Ihre Mitteilung zusammenfasst, kann ebenfalls direkt heruntergeladen werden.
Einschreiben statt elektronischer Mitteilung
In den folgenden 3 Situationen dürfen Sie die elektronische Mitteilung durch ein Einschreiben an das zuständige LfA-Büro ersetzen.
Erste Mitteilung
Es handelt sich um Ihre allererste Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit oder um Ihre erste Mitteilung nach 24 Monaten?
Das LfA-Büro nimmt Ihre Mitteilung per Einschreiben für dieses Mal entgegen und schickt Ihnen einen Brief über Ihre Pflicht zur elektronischer Mitteilung und die Ausnahmen davon.
Es fehlen der notwendigen IT-Mittel
Sie weisen nach, dass die nötigen IT-Mittel Ihnen fehlen? Dann kann das LfA-Büro für Sie eine Ausnahme machen.
Diese Ausnahme beantragen Sie formlos per Brief an das LfA-Büro, das für die Adresse des Betriebssitzes zuständig ist.
In diesem Brief vermerken Sie den folgenden Satz:
„Ich bestätige ehrenwörtlich, dass ich nicht über die für den Versand einer elektronischen Mitteilung erforderlichen IT-Mittel verfüge, denn... (z. B. „ich verfüge nicht über eine Internetverbindung“). Ich bitte das LfA also, ab dem ##.##.#### von der Pflicht, meine Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit elektronisch zu senden, befreit zu werden, und zwar für einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten“.
Die Ausnahme wird für jeweils 24 Monate bewilligt. Wenn Sie die Ausnahme verlängern wollen, müssen Sie sie von Neuem beantragen.
Technische Probleme
Sie können die Mitteilung wegen technischer Probleme nicht elektronisch senden (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne ...)?
Beschrieben Sie dann Ihre technischen Probleme in Ihrer Mitteilung per Einschreiben.