Zeitweilige Arbeitslosigkeit - elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA

E53

Zuletzt aktualisiert am 9.01.2020

Einleitung

Wenn Sie ein System von zeitweiliger Arbeitslosigkeit einführen, müssen Sie bestimmte Formalitäten erledigen.

Sie müssen in den nachfolgenden Fällen insbesondere eine Mitteilung an das LfA vornehmen.

  • bei der Einführung eines Systems von zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge eines Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen ;
  • bei der Einführung eines Systems von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen einer technischen Störung ;
  • am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung ;
  • am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats im Falle von zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge eines Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen im Bausektor.
  • am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen einer technischer Störung ;
  • bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die die direkte oder indirekte Folge eines Streiks oder einer Aussperrung ist.

Die Mitteilung muss auf elektronischem Wege geschehen (Gesetz des 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, geändert durch das Programmgesetz des 4. Juli 2011, BS 19.07.2011 und Königlicher Erlass vom 14. November 2011 zur Ausführung der Artikel 49, 50 und 51 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, was die Mitteilungen an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung betrifft), außer wenn Sie sich in einem der drei Fälle befinden, für die vom Prinzip der obligatorischen elektronischen Mitteilung abgewichen wird (siehe weiter).

In vorliegendem Infoblatt werden allein Erklärungen über die elektronischen Mitteilungen gegeben. Näheres über die verschiedenen Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit, über die Verfahrensweise, über die Mitteilungsfristen usw. erfahren Sie in den diesbezüglichen Infoblättern zum Thema zeitweilige Arbeitslosigkeit, die bei dem Arbeitslosenamt des LfA oder auf der Website des LfA (www.lfa.be), unter der Rubrik Dokumentation > Infoblätter Arbeitgeber > zeitweilige Arbeitslosigkeit, erhältlich sind.

Elektronische Mitteilung an das LfA

Wie muss man vorgehen?

Die elektronische Mitteilung kann über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Rubrik Arbeitgeber > Sozialrisiken > Vorübergehende Arbeitslosigkeit und Validationsbuch) vorgenommen werden.

Um eine elektronische Mitteilung vornehmen zu können, muss das Unternehmen Zugriff zu den gesicherten Onlinediensten der sozialen Sicherheit haben.

  • Wenn Sie bereits über einen Zugriff für das Unternehmen verfügen, können Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort einloggen (www.socialsecurity.be > Rubrik Arbeitgeber > anmelden);
  • Wenn Sie noch nicht über einen Zugriff für Ihr Unternehmen verfügen, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen elektronischen Zugriff beantragen (www.socialsecurity.be > Rubrik Arbeitgeber > registrieren).

Der Verantwortliche Ihres Unternehmens kann diesen Antrag online ausfüllen und dann :

  • ihn mit seinem elektronischen Personalausweis unterzeichnen und online abschicken ;
  • oder ihn ausdrucken, unterzeichnen und per Post abschicken.

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff haben, setzen Sie sich in Verbindung mit dem Kontaktcenter Eranova (Tel. 02.515.51.51 oder centredecontact@eranova.fgov.be).

Neben der Webmeldung besteht für Arbeitgeber und Sozialsekretariate die Möglichkeit, die Meldungen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit dem LfA mittels strukturierter elektronischer Nachrichten zu übermitteln. Alle nötigen Auskünfte zur Sendung von strukturierten Nachrichten befinden sich auf der Website www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Nachrichten.

Welches sind die Vorteile ?

Die elektronische Mitteilung bietet u.a. die folgende Vorteile :

  • schnelle Bearbeitung der elektronischen Mitteilung. Wenn die Mitteilung nicht in Ordnung ist (z.B. unvollständig, verspätet), werden Sie sofort vom LfA kontaktiert und können Sie somit die Situation direkt in Ordnung bringen, indem Sie eine neue Mitteilung schicken oder die fehlenden Angaben nachreichen;
  • mehr Rechtssicherheit. Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie sofort eine Empfangsbestätigung mit Angabe des Datums der Mitteilung, einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung;
  • wenn die elektronische Mitteilung verspätet ist, erhalten Sie sofort eine Fehlernachricht und können Sie somit umgehend die nötigen Vorkehrungen treffen;
  • Sie können Ihre elektronischen Mitteilungen einsehen und nötigenfalls annullieren oder ändern.

Kann die elektronische Mitteilung in bestimmten Fällen durch ein Einschreiben ersetzt werden?

Allein in den drei nachfolgenden Fällen können Sie die elektronische Mitteilung durch eine per Einschreiben an das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA geschickte Mitteilung ersetzen :

Erste Mitteilung

Sie nehmen zum ersten Mal eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages vor oder Sie nehmen wieder eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit nach einer 24-monatigen Unterbrechung vor.

Beim Erhalt Ihrer Mitteilung per Einschreiben wird das LfA Ihnen ein Informationsschreiben über Ihre Pflicht, die Mitteilung auf elektronischem Wege zu tätigen, und über die Ausnahmen von diesem Prinzip zukommen lassen, damit Sie dieser Pflicht bei einer späteren Mitteilung nachkommen können.

Die nötigen Datenverarbeitungsmittel fehlen

Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Mitteilung auf elektronischem Wege und Sie haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Mitteilung vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.

Die Befreiung kann per gewöhnliches Schreiben an den Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des Arbeitslosenamtes des LfA, das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständig ist, beantragt werden.

Das Befreiungsantragsschreiben enthält die nachfolgende ehrenwörtliche Erklärung : "Ich erkläre auf Ehre, dass ich nicht über die Datenverarbeitungsmittel verfüge, die zur Sendung einer elektronischen Mitteilung notwendig sind, da ... (Sie geben die Gründe an, beispielsweise 'ich über keinen Internetanschluss verfüge' ). Ich bitte demzufolge, ab dem TT/MM/JJ von der Pflicht, meine Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit auf elektronischem Wege vorzunehmen, befreit zu werden, und zwar für einen Zeitraum von 24 Monaten".

Die Befreiung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt und kann mittels Einreichung eines neuen Antrags erneut gewährt werden.

Technische Probleme

Sie können die Mitteilung auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne...)

In diesem Fall geben Sie das technische Problem, mit dem Sie konfrontiert sind, in dem Einschreiben mit der Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit an.

In den drei vorerwähnten Fällen kann die Mitteilung des ersten Tages Arbeitslosigkeit des Monats wegen ungünstiger Witterung oder aus wirtschaftlichen Gründen im Bausektor ebenfalls per Fax erfolgen.