Neues System für Schulabgänger
Das System der Leistungen, die Schulabgängern gewährt werden, wurde am 1. Januar 2012 geändert.
Seitdem nennt man die Warteunterstützungen und die Wartezeit "Eingliederungsgeld" und "Berufseingliederungszeit".
Die hauptsächlichen Änderungen, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind, sind die Folgenden:
- Bevor sie in den Genuss von Eingliederungsgeld kommen können, müssen Schulabgänger, gleichgültig wie alt sie sind, eine Berufseingliederungszeit von 310 Tagen durchlaufen, in der sie sich nachweislich um Arbeit bemühen müssen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Schulabgänger, die die Schule im Juni oder Juli 2011 beendet haben und vor dem 10. August 2011 als arbeitsuchend eingetragen wurden, frühestens ab dem 27. Juli 2012 einen Anspruch auf Leistungen erheben konnten (und sich dann bei einer Zahlstelle melden konnten, um einen Antrag zu stellen).
- Die Berufseingliederungszeit wird durch Studentenarbeit nicht verlängert oder verkürzt. Die Tage Studentenarbeit nach dem 31. Juli, der auf das Ende der Schule folgt, werden jedoch für das Erfüllen der Berufseingliederungszeit berücksichtigt.
- Das Eingliederungsgeld wird für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten gewährt, der unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann. Die Berechnung des 36-monatigen Kredits beginnt ab dem 1. Januar 2012 (mit anderen Worten werden die Arbeitslosigkeitszeiträume, die vor dem 1. Januar 2012 mit Warteunterstützungen entschädigt wurden, bei der Berechnung des Kredits neutralisiert).
Abweichungsregeln sind vorgesehen für junge Arbeitnehmer, die Zusammenwohnende mit Familie zu Lasten, Alleinstehende oder bevorrechtigte Zusammenwohnende sind.