DE Intro Einstiegspraktikum

Neu ab dem 1. Januar 2013 : das Einstiegspraktikum (wird bereit sein, sobald die Regelung der Regionen und Gemeinschaften angepasst ist)

Was ist ein Einstiegspraktikum?

Ein Einstiegspraktikum ist ein Praktikum, das ein gering qualifizierter Jugendlicher in einem Unternehmen, einer VoG oder einem öffentlichen Unternehmen absolvieren kann. Dank des Einstiegspraktikums gewinnt der Praktikant Einblicke in den Arbeitsmarkt. Das Einstiegspraktikum dauert mindestens 3 Monate und höchstens 6 Monate. Das Einstiegspraktikum muss in Vollzeit absolviert werden. Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Prämie von 200 Euro. Die Prämie ist nicht sozialbeitragspflichtig.

Der Praktikant erhält zusätzlich zur monatlichen Prämie des Arbeitgebers eine Praktikumsunterstützung, die das LfA übernimmt.

Was muss der Arbeitgeber machen und welche Bedingungen muss das Einstiegspraktikum erfüllen?

Wenn Sie nähere Informationen zu den Praktikumsstellenangeboten und zum Abschluss von Verträgen benötigen, können Sie sich an die Dienste für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung wenden (die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website, unter der Rubrik Partner / Regionale und gemeinschaftliche Dienste). Wenn Sie Näheres über die Gewährung der Praktikumsunterstützung zu Lasten des LfA erfahren möchten, können Sie sich an die Arbeitslosenämter wenden (die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website, unter der Rubrik Kontakt).

Das Einstiegspraktikum kann erst nach dem sechsten Monat der Berufseingliederungszeit beginnen, die der Schulabgänger durchlaufen muss, bevor er Eingliederungsgeld beanspruchen kann. Das Einstiegspraktikum muss allerdings spätestens am letzten Tag dieser Berufseingliederungszeit einsetzen. Das Einstiegspraktikum wird in Vollzeit - eventuelle Kurse einbegriffen - absolviert.

Welche Jugendlichen kommen für das Einstiegspraktikum infrage?

Der Jugendliche muss :

  • gering oder mittelmäßig qualifiziert sein. Mittelmäßig qualifiziert ist ein Jugendlicher, der höchstens über ein Diplom oder Zeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts verfügt. Gering qualifiziert ist ein Jugendlicher, der kein Diplom oder Zeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts besitzt. Wichtiger Hinweis: die zuständige Gemeinschaft oder Region kann die Zielgruppe einschränken. So kommen in Flandern allein gering qualifizierte Jugendliche infrage;
  • zu Beginn des Einstiegspraktikums beim zuständigen regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsvermittlungsdienst (Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ACTIRIS, FOREM oder VDAB) als nichtbeschäftigter Arbeitsuchender eingetragen sein und sich noch in der Berufseingliederungszeit befinden.

Nähere Informationen?

Wenn Sie nähere Informationen zu den Praktikumsstellenangeboten und zum Abschluss von Verträgen benötigen, können Sie sich an die Dienste für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung wenden (die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website, unter der Rubrik Partner / Regionale und gemeinschaftliche Dienste).

Wenn Sie Näheres über die Gewährung der Praktikumsunterstützung zu Lasten des LfA erfahren möchten, können Sie sich an die Arbeitslosenämter wenden (die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Website, unter der Rubrik Kontakt).