Offentlicher Sektor - Regionalisierung

Die Regionalisierung der Laufbahnunterbrechung (allgemeines System sowie Laufbahnendesystem) im öffentlichen Sektor betrifft den öffentlichen Dienst auf lokaler, provinzialer, gemeinschaftlicher und regionaler Ebene, sowie das Unterrichtswesen (mit Ausnahme der Vertragsbeamten, wenn die Vorschriften des Zeitkredits für sie gelten).

Mit Ausnahme des flämischen öffentlichen Sektors, der eine eigene Laufbahnunterbrechungsregelung eingeführt hat, die seit dem 02.09.2016 gilt, bleibt das LfA jedoch zuständig, solange die zuständige Gemeinschaft oder Region keine eigene Regelung für ihre Personalmitglieder erlassen hat.

Regel 

Für alle Erstanträge und Verlängerungsanträge auf eine Laufbahnunterbrechung (allgemeines System sowie Laufbahnendesystem) für die Zeit ab dem 02.09.2016 gilt die von der flämischen Regierung eingeführte Laufbahnunterbrechungsregelung, nämlich der „Zorgkrediet“

Ausnahmen

In den folgenden Fällen bleibt die föderale Regelung anwendbar:

  • Für alle Erstanträge und Verlängerungsanträge auf eine Laufbahnunterbrechung (allgemeines System sowie Laufbahnendesystem) für die Zeit vor dem 02.09.2016;
  • bei einer Verlängerung einer (laufenden) Laufbahnunterbrechung im Laufbahnendesystem aufgrund der Anhebung des Pensionsalters oder einfach zur Aufschiebung des ursprünglichen Enddatums;
  • bei einer Verlängerung einer (laufenden) Laufbahnunterbrechung im Laufbahnendesystem nach der Inanspruchnahme eines Urlaubs für Palliativpflege (der Anspruch auf das Laufbahnendesytem bleibt erhalten).
  • im Falle einer vorübergehenden Aussetzung der (laufenden) Laufbahnunterbrechung aufgrund einer positiven Stellungnahme des Departements für Arbeit und Sozialwirtschaft. Nach der vorübergehenden Aussetzung wird die Laufbahnunterbrechung bis zum vorgesehenen Enddatum fortgesetzt.
  • im Falle eines vorübergehenden Wechsels während der (laufenden) Laufbahnunterbrechung zu einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel nach positiver Stellungnahme des Departements für Arbeit und Sozialwirtschaft. Nach der vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel wird die ursprüngliche Laufbahnunterbrechung bis zum vorgesehenen Enddatum fortgesetzt.

Wenn Sie Personalmitglied einer Verwaltung oder eines öffentlichen Dienstes sind, die oder der der Flämischen Behörde untersteht, finden Sie Informationen über die neuen Bestimmungen auf der Website Vlaams zorgkrediet | Vlaanderen.be.

 

Nein. Anträge auf thematische Urlaube für Personalmitglieder des Unterrichtswesens, der Verwaltungen und der öffentlichen Dienste, die der Flämischen Behörde unterstehen, werden weiterhin von dem LfA entgegengenommen.