Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten

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Zuletzt aktualisiert am 12.02.2024

Ist Ihr Unterbrechungsgeld vereinbar mit einer Tätigkeit?

Die im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung, eines Zeitkredits oder eines thematischen Urlaubs bezogenen Leistungen sind nur unter bestimmten Bedingungen mit einer anderen Tätigkeit vereinbar.

Je nach dem Sektor, dem Ihr Arbeitgeber angehört, und je nach der beantragten Unterbrechung können die Regeln in puncto Zusammentreffen mit dem Unterbrechungsgeld verschieden sein.

In welchem Sektor sind Sie berufstätig?

Privatsektor

Sie gehören zum Privatsektor, wenn Sie Arbeitnehmer sind und im Auftrag eines Arbeitgebers beschäftigt, der in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fällt.

Beispiele: AG; PGmbH; VoG, gemischte interkommunale der Gas- und Stromversorgung, regionale und lokale öffentliche Verkehrsgesellschaften (STIB, De Lijn, TEC), freie Universitäten (ULB, UCL, VUB, KUB, KULeuven...) ausgenommen das akademische Personal der Flämischen Gemeinschaft; Brussels Airport Company (Flughafen von Brüssel National, Zaventem); Brussels South Airport-Security (Flughafen von Brüssel Süd, Charleroi); Liège Airport-Security, Lüttich-Bierset); Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau;...

Residualsektor

Sie gehören in den folgenden Fällen zum sogenannten Residualsektor:

  • Sie sind ernanntes Personalmitglied oder Personalmitglied mit Arbeitsvertrag einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder einer Dienststelle, die von einer solchen Verwaltung abhängt (ÖSZH);
  • Sie sind Personalmitglied mit Arbeitsvertrag einer anderen öffentlichen Verwaltung oder Personalmitglied mit Arbeitsvertrag des gemeinschaftlichen Unterrichtswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Föderation Wallonie-Brüssel (Hochschulen und Universitäten einbegriffen);
  • Sie sind Personalmitglied mit Arbeitsvertrag von Enabel, des Büros für die Verarbeitung finanzieller Informationen oder des Ombudsdienstes für Energie;
  • Sie sind ein Beschäftigter, für den keine anderweitigen Vorschriften über den Elternurlaub oder über den Urlaub wegen medizinischen Beistands greifen.

Beispiele: ÖSHZ, öffentliche Krankenhäuser, Unterrichtswesen und PMS-Zentren, nachschulische Betreuung der Grundschulen des gemeinschaftlichen Unterrichtswesens, öffentliche Dienste und Einrichtungen, die ihnen unterstehen (Föderalstaat, Regionen, Gemeinschaften, gerichtlicher Stand, Föderalpolizei, Lokalpolizei...).

Aufgrund der Zuständigkeitsübertragungen an die Regionen und Gemeinschaften zum 02.09.2016 gelten die Residualvorschriften für das Personal der flämischen öffentlichen Dienste nur noch im Rahmen der thematischen Urlaube (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Öffentlicher Sektor

  • Sie sind ernanntes Personalmitglied der föderalen Behörde, der lokalen oder föderalen Polizei, des gerichtlichen Standes, einer Region, einer Gemeinschaft oder einer gemeinschaftlichen Universität der Flämischen Gemeinschaft (UA, UHasselt, UGent).
  • Sie sind politischer Mitarbeiter der Abgeordnetenkammer oder des Senats.

Aufgrund der Zuständigkeitsübertragungen an die Regionen und Gemeinschaften zum 02.09.2016 gelten die in der vorliegenden Dokumentation beschriebenen Rechtsvorschriften für das Personal der flämischen öffentlichen Dienste nur noch im Rahmen der thematischen Urlaube (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Autonomes öffentliches Unternehmen

Sie sind Personalmitglied mit Arbeitsvertrag oder ernanntes Personalmitglied von bpost, von Proximus, der SNCB oder von Skeyes.

Unterrichtswesen und PMS-Zentren  

Sie sind ernanntes oder zeitweiliges Personalmitglied des gemeinschaftlichen Unterrichtswesens oder des freien Unterrichtswesens. Für ernannte Personalmitglieder der Universitäten kommen die in dieser Dokumentation beschriebenen Bestimmungen nicht zur Anwendung. Aufgrund der Zuständigkeitsübertragungen an die Regionen und Gemeinschaften zum 02.09.2016 greifen die in dieser Dokumentation beschriebenen Bestimmungen auch nicht für gewöhnliche Laufbahnunterbrechungen der ernannten und zeitweiligen Personalmitglieder des Unterrichtswesens der Flämischen Gemeinschaft.

Gemeinschaftliche Universitäten

Sie sind Mitglied des administrativen Personals, des spezialisierten Personals, des Aufsichtspersonals, des Fachpersonals oder des Dienstpersonals der gemeinschaftlichen Universitäten der Französischen Gemeinschaft, das aus Subventionen bezahlt wird.

Ist das Unterbrechungsgeld mit einer Arbeitnehmertätigkeit vereinbar?

Mit Arbeitnehmertätigkeiten sind Tätigkeiten als Arbeitnehmer gemeint, d.h. Tätigkeiten, die in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber und unter dessen Aufsicht ausgeübt werden und Anlass zur Zahlung einer Entlohnung geben, von welcher Sozialversicherungsbeiträge an das Landesamt für Soziale Sicherheit abgeführt werden.

In bestimmten Sektoren darf der Stundenumfang der Arbeitnehmertätigkeit nicht den Stundenumfang der Tätigkeit überschreiten, die ganz oder teilweise unterbrochen wird.

Unabhängig davon, in welchem Sektor Sie berufstätig sind, und welche Art von Laufbahnunterbrechung Sie in Anspruch nehmen, dürfen Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung weder eine neue Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen, noch den Stundenumfang einer bereits bestehenden Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Sie arbeiten im Privatsektor

Sie beantragen einen Zeitkredit

Sie dürfen das im Rahmen eines Zeitkredits bezogene Unterbrechungsgeld unbefristet mit einer zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit kombinieren, vorausgesetzt, dass Sie diese Arbeitnehmertätigkeit mindestens während der zwölf Monate vor dem Beginn der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben.  Diese Arbeitnehmertätigkeit muss zur gleichen Zeit wie die Tätigkeit ausgeübt worden sein, für welche die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragt wird. 

Die Arbeitnehmertätigkeit braucht kein Nebenberuf zu sein: sie darf mehr Stunden zählen, als die Tätigkeit, für die der Zeitkredit beantragt wird. Allerdings darf die Stundenanzahl nicht während des Zeitkredits erhöht werden.

Sie beantragen einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen)

Sie dürfen das im Rahmen eines thematischen Urlaubs bezogene Unterbrechungsgeld mit einer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit kombinieren, vorausgesetzt, dass Sie diese Arbeitnehmertätigkeit mindestens während der drei Monate vor dem Beginn der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben. Diese Arbeitnehmertätigkeit muss zur gleichen Zeit wie die Tätigkeit ausgeübt worden sein, für welche die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragt wird. 

Die Arbeitnehmertätigkeit muss ein Nebenberuf sein: sie darf nicht mehr Stunden zählen, als die Tätigkeit, für welche der thematische Urlaub beantragt wird. Außerdem darf die Stundenanzahl nicht während des Zeitkredits erhöht werden.

Sie arbeiten in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung / im öffentlichen Sektor / im Unterrichtswesen / in einer gemeinschaftlichen Universität

Sie dürfen das Unterbrechungsgeld unbefristet mit einer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit kombinieren, vorausgesetzt, dass Sie diese Arbeitnehmertätigkeit mindestens während der drei Monate vor dem Beginn der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben. Diese Arbeitnehmertätigkeit muss zur gleichen Zeit wie die Tätigkeit ausgeübt worden sein, für welche die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragt wird. 

Die Arbeitnehmertätigkeit muss ein Nebenberuf sein: sie darf nicht mehr Stunden zählen, als die Tätigkeit, für welche der thematische Urlaub beantragt wird. Außerdem darf die Stundenanzahl nicht während des Zeitkredits erhöht werden. 

Diese Grundsätze gelten sowohl für gewöhnliche Laufbahnunterbrechungen als auch für thematische Urlaube (Elternurlaube, Urlaube wegen medizinischen Beistands, Urlaube für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Sie arbeiten in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (bpost, SNCB, Proximus, Skeyes)

Sie dürfen das Unterbrechungsgeld unbefristet mit einer Arbeitnehmertätigkeit kombinieren, vorausgesetzt, dass Sie diese Arbeitnehmertätigkeit mindestens während der zwölf Monate vor dem Beginn der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben. Diese Arbeitnehmertätigkeit muss zur gleichen Zeit wie die Tätigkeit ausgeübt worden sein, für welche die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragt wird. 

Die Arbeitnehmertätigkeit braucht kein Nebenberuf zu sein: sie darf mehr Stunden zählen, als die Tätigkeit, für die der Zeitkredit beantragt wird. Allerdings darf die Stundenanzahl nicht während des Zeitkredits erhöht werden. 

Diese Grundsätze gelten sowohl für gewöhnliche Laufbahnunterbrechungen als auch für thematische Urlaube (Elternurlaube, Urlaube wegen medizinischen Beistands, Urlaube für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, wenn Sie eine Arbeitnehmertätigkeit ausüben?

Wenn Sie vor Beginn der Unterbrechung bereits eine zusätzliche oder nebenberufliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie diese dem LfA zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags im Antragsformular mitteilen.  Hierfür ist im Antrag eine Frage vorgesehen.

Wenn Sie während der Ihnen bewilligten Unterbrechung irgendeine Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen oder wenn Sie die Anzahl der Arbeitsstunden einer zusätzlichen oder nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit, deren Zusammentreffen mit der Unterbrechung Ihnen zugesagt wurde, erhöhen, sind Sie verpflichtet, das für Sie zuständige Büro des LfA im Voraus schriftlich darüber zu informieren.  Hierzu können Sie die "Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, die Sie von unserer Website herunterladen können.

Was passiert, wenn Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung eine Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen oder den Stundenumfang einer bestehenden Arbeitnehmertätigkeit erhöhen?

Die bereits bezogenen Leistungen werden für die Zeit ab dem Tag, wo die Tätigkeit aufgenommen wurde oder der Stundenumfang erhöht wurde, zurückgefordert.

Ist das Unterbrechungsgeld mit einer selbständigen Tätigkeit vereinbar?

Sie werden als Selbständiger angesehen, wenn Sie obligatorisch bei einer Sozialversicherungskasse für Selbständige eingetragen sein müssen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie als Selbständiger eingetragen sein müssen, wenden Sie sich bitte an das LISVS (Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige) www.rsvz-inasti.fgov.be oder an eine Sozialversicherungskasse für Selbständige, die dem LISVS angeschlossen ist.

Die Regeln, die Sie beachten müssen, sind je nach Ihrem beruflichen Sektor verschieden.

Sie arbeiten im Privatsektor

Achtung, die Regeln sind verschieden, je nachdem ob Sie einen Zeitkredit oder einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) beantragen.

Der Zeitkredit

Im Rahmen eines Zeitkredits bezogenes Unterbrechungsgeld ist für die nachfolgenden Dauern mit einer selbständigen Tätigkeit vereinbar:

  • 12 Monate, wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen UND
  • 24 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen oder 60 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel verkürzen. 

Diese Möglichkeit, während der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Unterbrechungsgeld zu beziehen, besteht nur, wenn Sie die selbständige Tätigkeit während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn Ihres Zeitkredits bereits ausgeübt haben. 

Nach den 12/24/60 Monaten Leistungsbezug bei Zeitkredit parallel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch.

Nach diesen höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens können Sie jedoch, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit fortsetzen, ohne LfA-Unterbrechungsgeld in Zeitkredit in Form einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung beim Arbeitgeber bleiben,.

Die thematischen Urlaube

Sie dürfen das im Rahmen eines thematischen Urlaubs bezogene Unterbrechungsgeld für die nachfolgenden Dauern mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren:

  • 12 Monate, wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen, und zwar auch wenn Sie die selbständige Tätigkeit nie zuvor ausgeübt haben UND;
  • 24 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen oder 60 Monate, wenn sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel (oder ein Zehntel, nur im Rahmen des Elternurlaubs möglich) verkürzen, vorausgesetzt, dass Sie die selbständige Tätigkeit während der 12 Monate vor dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben.

Nach den 12, 24 oder 60 Monaten Leistungsbezug bei thematischem Urlaub parallel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch.

Nach diesen höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit fortsetzen:

  • dürfen Sie, im Falle von Elternurlaub, Ihre Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen;
  • dürfen Sie, im Falle von Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, nicht Ihre Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen.

Sie arbeiten in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung / im öffentlichen Sektor / im Unterrichtswesen / in einer gemeinschaftlichen Universität

Das Unterbrechungsgeld ist für die nachfolgenden Dauern mit einer selbständigen Tätigkeit vereinbar:

  • 12 Monate, wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen, und zwar auch wenn Sie die selbständige Tätigkeit nie zuvor ausgeübt haben UND; 
  •  24 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen oder 60 Monate, wenn sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel (oder ein Zehntel, nur im Rahmen des Elternurlaubs möglich) verkürzen, vorausgesetzt, dass Sie die selbständige Tätigkeit während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben.

Diese Grundsätze gelten sowohl für gewöhnliche Laufbahnunterbrechungen als auch für thematische Urlaube (Elternurlaube, Urlaube wegen medizinischen Beistands, Urlaube für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Außerdem ist im Rahmen der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung bei Arbeitgebern des öffentlichen Sektors, bei denen diese Möglichkeiten ebenfalls vorgesehen sind, das Zusammentreffen von Unterbrechungsgeld mit einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt:

  • für 36 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um 1/3 verkürzen,
  • oder für 48 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um 1/4 verkürzen, , unter der Bedingung, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung bereits ausgeübt haben.

Was passiert nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens mit einer selbstständigen Tätigkeit?

Nach den 12, 24, 36, 48 oder 60 Monaten, in denen Sie das Unterbrechungsgeld für Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung mit einer selbstständigen Tätigkeit kombiniert haben, verlieren Sie Ihren Unterbrechungsgeldanspruch.

Nachdem Sie Ihren Unterbrechungsgeldanspruch verloren haben, ist es in einigen Fällen möglich, die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber fortzusetzen.  In anderen Fällen kann die Unterbrechung dann nicht fortgesetzt werden, was bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit mit Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber wieder aufnehmen müssen oder bei ihm eine andere Form von Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragen müssen. Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Bestimmungen, die je nach dem Sektor, zu dem Ihr Arbeitgeber gehört, gelten.

Im Privatsektor, den Gemeinde- und Provinzialverwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen

Nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit fortsetzen:

  • im Falle einer vollständigen Unterbrechung dürfen Sie Ihre Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen;
  • im Falle einer teilweisen Unterbrechung dürfen Sie nicht Ihre Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen, außer im Falle von Elternurlaub.

In den föderalen Verwaltungen und den von ihnen abhängigen Dienststellen

Nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens dürfen Sie, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit behalten, Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen.

Diese Regel gilt für alle thematischen Urlaube und für die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung.

In den Verwaltungen und öffentlichen Diensten der föderierten Behörden (Regionen und Gemeinschaften)

Nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens:

  • im Falle einer vollständigen Unterbrechung dürfen Sie Ihre Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen;
  • im Falle einer teilweisen Unterbrechung akzeptiert das LfA, dass Sie Ihre teilweise Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen. Achtung: Die Behörde, der Sie unterliegen, hat das Recht, nach ihren eigenen Rechtsvorschriften eventuell eine andere Entscheidung zu treffen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihnen erlaubt, Ihre teilweise Unterbrechung ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortzusetzen.

Diese Regel gilt für alle thematischen Urlaube und für die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung.

Im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren

Nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens dürfen Sie, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit behalten, nicht Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen, außer im Falle von Elternurlaub.

Allerdings könnte die Gemeinschaft, der Ihre Schule oder Ihr PMS-Zentrum untersteht, es Ihnen nach den eigenen Rechtsvorschriften erlauben, Ihre Unterbrechung fortzusetzen, auch wenn Sie den Anspruch auf das LfA-Unterbrechungsgeld verloren haben.  Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrer Schulleitung oder Ihrem Schulträger, ob Sie Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen dürfen.

Sie arbeiten in einem autonomen öffentlichen Unternehmen

Das Unterbrechungsgeld ist für die nachfolgenden Dauern mit einer selbständigen Tätigkeit vereinbar, sofern die selbständige Tätigkeit während der 12 Monate vor der Laufbahnunterbrechung bereits ausgeübt wurde:

  • 12 Monate, wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen und sofern Sie diese Tätigkeit bereits während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung bereits ausgeübt haben UND
  • 24 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen und sofern Sie diese Tätigkeit bereits während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung bereits ausgeübt haben, oder 60 Monate, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel oder um ein Zehntel (Elternurlaub) verkürzen, und sofern Sie diese Tätigkeit bereits während der ganzen 12 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung bereits ausgeübt haben .

Nach 12, 24 oder 60 Monaten Leistungsbezug bei Laufbahnunterbrechung parallel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch

Nach den höchstzulässigen Dauern des Zusammentreffens dürfen Sie jedoch, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit behalten, Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung beim Arbeitgeber ohne LfA-Unterbrechungsgeld fortsetzen. 

Diese Grundsätze gelten sowohl für gewöhnliche Laufbahnunterbrechungen als auch für thematische Urlaube (Elternurlaube, Urlaube wegen medizinischen Beistands, Urlaube für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben?

Wenn Sie bereits vor dem Antritt der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung eine selbständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie sie dem LfA zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags melden. Hierfür ist im Antrag eine Frage vorgesehen.

Wenn Sie sich während der Ihnen bereits gewährten Unterbrechung als Selbständige(r) eintragen lassen, sind Sie verpflichtet, das für Sie zuständige LfA-Büro vorab schriftlich davon zu benachrichtigen.  Hierzu können Sie die "Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, die Sie von unserer Website herunterladen können.

Was passiert, wenn Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung eine selbständige Tätigkeit aufnehmen?

Vollständige Unterbrechung

Bei einem Zeitkredit verlieren Sie den Anspruch sowohl auf das Unterbrechungsgeld als auch auf die Unterbrechung, es sei denn, es handelt sich um einen Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung“ oder „Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört“. Es wird das Unterbrechungsgeld zurückgefordert, das Sie für die Zeit ab dem Tag Ihrer Eintragung als Selbstständige/-r eventuell bereits erhalten haben.

Bei einer vollständigen Unterbrechung in einem autonomen öffentlichen Unternehmen verlieren Sie den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld. Es wird das Unterbrechungsgeld zurückgefordert, das Sie für die Zeit ab dem Tag Ihrer Eintragung als Selbstständige/-r eventuell bereits erhalten haben.

Wenn Sie hingegen einen thematischen Urlaub in gleich welchem Sektor (außer in den autonomen öffentlichen Unternehmen) oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor in Anspruch nehmen, können Sie bis Ablauf der 12-monatigen höchstzulässigen Dauer des Zusammentreffens weiterhin LfA-Unterbrechungsgeld beziehen.


Teilweise Unterbrechung (Arbeitszeitverkürzung)

Im Falle einer teilweisen Unterbrechung, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber und von der Art der teilweisen Unterbrechung (Zeitkredit im Privatsektor, gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor und thematischer Urlaub in allen Sektoren), verlieren Sie den Anspruch auf LfA-Unterbrechungsgeld, und das bereits erhaltene Unterbrechungsgeld wird für die Zeit ab dem Tag, an dem Sie als Selbständige(r) eingetragen wurden, zurückgefordert.

Wichtiger Hinweis: Sie verlieren im Falle eines Zeitkredits mit einer der nachfolgenden Begründungen sowohl Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch Ihren Anspruch auf die Unterbrechung:

  • Betreuung seines unter 8-jährigen Kindes
  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen
  • Betreuung in Form von Palliativpflege
  • Bildung: eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einem politischen Mandat vereinbar?

Sie arbeiten im Privatsektor und beantragen einen Zeitkredit.

Allein politische Mandate als Ratsmitglied einer Gemeine, eines ÖSHZ oder Sonderausschusses für Soziales gemäß dem flämischen Dekret über die lokalen Verwaltungen vom 22.12.2017, eines Distrikts oder einer Provinz sind mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar.

Politische Mandate als Schöffe, Bürgermeister, Präsident eines ÖSHZ, Abgeordneter oder Minister sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug unvereinbar.

Sie arbeiten im Privatsektor und beantragen einen thematischen Urlaub.

Sie dürfen während des Unterbrechungsgeldbezugs ein politisches Mandat ausüben.

Sie arbeiten in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung / im öffentlichen Sektor / im Unterrichtswesen / in einer gemeinschaftlichen Universität

Sie dürfen während des Unterbrechungsgeldbezugs ein politisches Mandat ausüben.

Sie arbeiten in einem autonomen öffentlichen Unternehmen

Allein politische Mandate als Ratsmitglied einer Gemeinde oder eines ÖSHZ oder Sonderausschusses für Soziales gemäß dem flämischen Dekret über die lokalen Verwaltungen vom 22.12.2017 sind mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar.

Politische Mandate als Schöffe, Bürgermeister, Präsident eines ÖSHZ, Abgeordneter oder Minister sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug unvereinbar.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einer Pension bzw. Rente vereinbar?

Prinzip

Das Unterbrechungsgeld ist mit einer Pension bzw. Rente unvereinbar.

Zu den Pensionen bzw. Renten zählen alle Alterspensionen, Ruhestandspensionen, Dienstalterspensionen und alle Leistungen, die als solche gemäß einem belgischen oder ausländischen Gesetz oder von einer belgischen oder ausländischen Sozialversicherungseinrichtung, Behörde oder gemeinnützigen Einrichtung bewilligt werden.

Ausnahme: die Hinterbliebenenpension

Das Unterbrechungsgeld darf 12 Kalendermonate (nicht unbedingt durchgehend) gleichzeitig mit einer Hinterbliebenenpension bezogen werden.

Von diesen 12 Monaten ist die Anzahl Monate abzuziehen, in denen die Hinterbliebenenpension bereits mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld gleichzeitig bezogen wurde.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einer Übergangsleistung des Föderalen Pensionsdienstes vereinbar?

Die Übergangsleistung wird seit dem 01.01.2015 (statt der Hinterbliebenenpension) Personen bewilligt, die nach dem 31.12.2014 Witwe(r) werden und zu Zeitpunkt des Ablebens ihres Ehepartners unter 45 Jahren alt sind. Das Lebensalter von 45 Jahren wird jedes Jahr um 6 Monate erhöht und 2025 zum Schluss 50 Jahre erreichen.

Die Übergangsleistung ist zeitlich befristet. Sie wird 12 oder 24 Monate bewilligt, je nachdem ob Kinder zum Haushalt gehören oder nicht.

Wenn Sie eine Übergangsleistung beziehen, dürfen Sie sie gleichzeitig mit dem Unterbrechungsgeld beziehen und brauchen Sie sie dem LfA nicht zu melden.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit Urheberrechtsgebühren vereinbar?

Urheberrechtsgebühren rühren von der Schaffung eines Werkes her (z.B. von der Verfassung eines literarischen Werkes oder eines Presseartikels, von der Produktion eines musikalischen Werkes).

Wenn Urheberrechtsgebühren als Gegenleistung für Arbeitsleistungen, die in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurden, gezahlt werden, gelten Sie als Vorteil, auf den der Arbeitnehmer aufgrund seiner Anstellung Anspruch hat. In einem solchen Fall gelten die Urheberrechtsgebühren als sozialversicherungsbeitragspflichtige Entlohnung. Die Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens des Unterbrechungsgeldes mit einer zusätzlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit (siehe weiter oben in diesem Infoblatt) müssen dann folglich beachtet werden. Dies bedeutet, dass Sie diese zusätzliche/nebenberufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Leistungsantrages bei dem LfA in der entsprechenden Rubrik des Antrages melden müssen.

Sollte die für die Abtretung von Urheberrechten gezahlte Entlohnung aber die Gegenleistung der späteren Verwertung des geschaffenen Werkes ausmachen, und nicht die Gegenleistung der Arbeitsleistungen, die im für die Schaffung des Werkes eingegangenen Arbeitsverhältnis erbracht wurden, sind keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet, woraus folgt, dass das Unterbrechungsgeld dann ohne Einschränkung mit diesen Urheberrechtsgebühren vereinbar ist.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einer Tätigkeit als Freiwilliger vereinbar?

Die folgenden Regeln gelten in allen Sektoren (privat, öffentlich, Unterrichtswesen, usw.) und für alle Formen (vollständig und teilweise) von Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematischem Urlaub.

Das Unterbrechungsgeld ist mit Tätigkeiten als Freiwillige(r) immer vereinbar, wenn solche Tätigkeiten Ihnen keinerlei Einkommen verschaffen.

Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ausüben, können Sie eine Kostenvergütung nach Maßgabe der Vorschriften über Freiwilligenarbeit erhalten. Diese Kostenvergütung kann pauschal sein, d. h. sie muss nicht direkt mit bestimmten Kosten verbunden sein.  In diesem Fall sind die erhaltenen Beträge mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar, sofern sie die Grenzbeträge der Vorschriften über Freiwilligenarbeit nicht überschreiten.

Für das Jahr 2024 wurden die Grenzbeträge für die Kostenvergütung bei Freiwilligenarbeit auf 41,48 € pro Tag und 1.659,22 € pro Jahr festgelegt. Der jährliche Grenzbetrag wurde für die folgenden Tätigkeiten auf 3.047,43 € erhöht:

  • Nacht- und Tagesbetreuung bei hilfebedürftigen Personen, gemäß den von jeder Gemeinschaft zu erarbeitenden Modalitäten und Qualitätskriterien;
  • Nicht dringende medizinisch begleitete Transporte liegender Patienten von, zu und zwischen Krankenhäusern oder Krankenhausstandorten.
  • Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoach, Jugendsportkoordinator, Sportschiedsrichter, Jurymitglied, Steward, Platz- und Materialwart, Zeichengeber bei Sportveranstaltungen

Solange die Grenzbeträge der Kostenvergütungen für Freiwillige nicht überschritten werden, brauchen Sie die Ausübung Ihrer Tätigkeit und den Erhalt von Kostenvergütungen dem LfA nicht zu melden.

Achtung: Wenn die Kostenvergütung, die in den Vorschriften über Freiwilligenarbeit festgelegten Grenzbeträge überschreitet, müssen die erhaltenen Beträge dem LSS gemeldet werden (sie sind dann nämlich sozialversicherungsbeitragspflichtig).  Die Überschreitung dieser Grenze hat also zur Folge, dass die erhaltenen Summen nicht mehr als einfache Kostenvergütung, sondern als Entlohnung gelten.  In diesem Fall müssen Sie Ihre Tätigkeit schriftlich bei dem für Sie zuständigen LfA-Büro melden, da diese Tätigkeit als Arbeitnehmertätigkeit und nicht mehr als Freiwilligenarbeit angesehen wird.  Wenn die Entlohnung dieser Arbeit während der Laufbahnunterbrechung begonnen hat, verlieren Sie also Ihren Unterbrechungsgeldanspruch.

Ist das Unterbrechungsgeld mit künstlerischen Leistungen als Amateurkünstler vereinbar?

Die folgenden Regeln gelten in allen Sektoren (privat, öffentlich, Unterrichtswesen, usw.) und für alle Formen (vollständig und teilweise) von Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematischem Urlaub.

Unentgeltliche Tätigkeit

Das Unterbrechungsgeld ist mit künstlerischen Tätigkeiten immer vereinbar, wenn solche Tätigkeiten Ihnen keinerlei Einkommen verschaffen.

Tätigkeiten, die der Regelung der Amateurkunstvergütung unterliegen

Wenn Sie Amateurkünstler sind, d. h., wenn Sie künstlerische Leistungen in kleinem Umfang erbringen, ohne im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder als Selbstständiger angestellt zu sein, können Ihnen kleine Vergütungen für künstlerische Arbeiten oder künstlerische Arbeitsleistungen im Auftrag eines Auftraggebers gezahlt werden.

Der Regelung der Amateurkunstvergütung (AKV) zufolge ist die Anzahl der Tage, an denen ein Amateurkünstler Arbeitsleistungen im Rahmen dieser Regelung erbringen darf, auf maximal 30 Tage pro Kalenderjahr und auf maximal 7 aufeinanderfolgende Tage für denselben Auftraggeber begrenzt.

In diesem Fall, solange die erhaltenen Beträge die Grenzbeträge der Regelung der Amateurkunstvergütung nicht überschreiten, sind sie mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar.

Für das Jahr 2024 beläuft sich der Grenzbetrag für die Amateurkunstvergütung 77,22 EUR pro Tag und Auftraggeber. Eine Reisekostenpauschale von bis zu 22,06 EUR wird akzeptiert.

Für das Jahr 2023 belaufen sich die Grenzbeträge der Regelung der kleinen Vergütungen auf 147,67 € pro Tag und 2953,37 € pro Jahr. Wenn Sie Arbeitsleitungen für mehrere Auftraggeber erbringen, kommt der tägliche Grenzbetrag für jeden einzelnen Auftraggeber separat zur Anwendung.  Das jährliche Grenzbetrag bleibt jedoch unverändert und gilt demnach für alle Auftraggeber zusammengerechnet.

Solange die im Rahmen einer künstlerischen Amateurtätigkeit gezahlten Vergütungen die zuvor genannten Höchstgrenzen nicht überschreiten, müssen die Tätigkeit und die Entschädigungen nicht beim LfA gemeldet werden.

Was, wenn die Grenzbeträge der Regelung der Amateurkunstvergütung überschritten werden?

Wenn die von dem/den Auftraggeber(n) gezahlten Beträge die Grenzbeträge der Regelung der Amateurkunstvergütung überschreiten, muss die künstlerische Tätigkeit als Arbeitnehmertätigkeit umqualifiziert werden.  In diesem Fall verlieren Sie das LfA-Unterbrechungsgeld und möglicherweise das Recht auf eine vollständige oder teilweise Unterbrechung Ihrer Arbeitsleistungen. 

Sie sind verpflichtet, das LfA-Büro, das Ihre Akte verwaltet, von der Überschreitung der Grenzbeträge der Regelung der kleinen Vergütungen schriftlich zu benachrichtigen.  Mangels einer vorausgehenden Meldung muss das Unterbrechungsgeld, das seit der Umqualifizierung als Arbeitnehmertätigkeit bereits gezahlt wurde, zurückgefordert werden.

Ist das Unterbrechungsgeld mit einer entgeltlichen Tätigkeit im Rahmen der Sharing Economy vereinbar?

Was versteht man unter Sharing Economy?

Bei den im Rahmen der Sharing Economy ausgeübten Tätigkeiten handelt es sich um Dienstleistungen zwischen Privatpersonen, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.

 Beispiele: Mahlzeiten zubereiten und/oder liefern, Nachhilfeunterricht geben usw. 

Diese Dienstleistungen werden im Rahmen von Vereinbarungen erbracht, die über eine zugelassene Plattform getroffen werden.  Eine Liste der zugelassenen Plattformen der Sharing Economy (z. B. Deliveroo) finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (pdf).

Die Einkommen aus den Tätigkeiten der Sharing Economy werden über die Plattform bezahlt, auf welcher die Vereinbarung getroffen wurde.

Regeln in puncto Zusammentreffen mit dem Unterbrechungsgeld

Die folgenden Regeln gelten in allen Sektoren (privat, öffentlich, Unterrichtswesen, usw.) und für alle Formen (vollständig und teilweise) von Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematischem Urlaub.

Wenn Sie während Ihrer Freizeit eine gelegentliche bezahlte Tätigkeit über eine zugelassene Plattform für Sharing Economy ausüben, ist das Zusammentreffen mit dem Unterbrechungsgeld erlaubt, solange Ihr Bruttoeinkommen jährlich 7.460 € nicht übersteigt.

Für das Jahr 2024 beläuft sich der jährliche Grenzbetrag auf 7.460 €. Dieser Grenzbetrag wird jährlich indexiert.

Solange der Grenzbetrag nicht überschritten wird, brauchen Sie Ihre Tätigkeit nicht dem LfA zu melden. 

Wenn der Grenzbetrag jedoch überschritten wird, sind Sie verpflichtet, sich als Selbstständige(r) eintragen zu lassen und das für Sie zuständige LfA-Büro schriftlich davon zu benachrichtigen.  In diesem Fall kommen die Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens mit einer selbstständigen Tätigkeit zum Tragen.  Die Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens mit einer selbstständigen Tätigkeit sind weiter oben in diesem Infoblatt erläutert.

Ist das Unterbrechungsgeld mit einer entgeltlichen Tätigkeit im sportlichen oder soziokulturellen Sektor vereinbar?

Welche Arbeitgeber und Tätigkeiten sind gemeint?

Seit dem 1. Januar 2022 sind, gemäß Artikel 17 der Sozialversicherungsgesetzgebung, für bestimmte spezifische Arbeitgeber entgeltliche Tätigkeiten im sportlichen oder soziokulturellen Sektor von der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit.  Die Befreiung von der Beitragspflicht führt dazu, dass diese Tätigkeiten für die Vorschriften über Unterbrechungsgeld nicht als Arbeitnehmertätigkeiten gelten.

Diese Arbeitgeber und Tätigkeiten sind hiernach aufgezählt:

  • der Föderalstaat, die Gemeinschaften, die Regionen und die provinzialen und lokalen Verwaltungen für Personen, die einer Beschäftigung nachgehen mit Arbeitsleistungen:
    • als verantwortlicher Leiter, Verwalter, Ökonomatverantwortlicher, Verwaltungsmitarbeiter, Übungsleiter oder stellvertretender Übungsleiter bei Sportferien während der Schulferien und an im Unterrichtswesen freien Tagen oder Teilen solcher Tage;
    • als Betreuer für soziokulturelle und sportliche Aktivitäten an im Unterrichtswesen freien Tagen oder Teilen solcher Tage;
    • im Rahmen einer Einführung, Vorführung oder einem Vortrag nach 16:30 Uhr oder an im Unterrichtswesen freien Tagen oder Teilen solcher Tage;
  • der öffentliche Rundfunk (RTBF, VRT und BRF), und zwar für Personen, die zum Stellenplan des Rundfunks gehören und außerdem als Künstler beschäftigt sind;
  • der Föderalstaat, die Gemeinschaften, die Regionen, die provinzialen und lokalen Verwaltungen sowie Arbeitgeber, die als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht oder als Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung organisiert sind, deren Satzung vorsieht, dass Gesellschafter keinen Vermögensvorteil anstreben, und die Ferienlager, Spielplätze und Sportcamps organisieren, sowie die Personen, die sie ausschließlich während der Schulferien als Verwalter, Ökonomatverantwortlicher, Übungsleiter oder Aufsichtsperson beschäftigen;
  • Organisationen, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind, oder Organisationen, die einer anerkannten Dachorganisation angehören und deren Aufgabe es ist, soziokulturelle Bildung und/oder sportliche Einführung und/oder sportliche Aktivitäten anzubieten, und Personen, die diese Organisationen als Betreuer, Leiter, Übungsleiter, Koordinator, Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoach, Jugendsportkoordinator, Verantwortlicher für das Gelände oder die Ausrüstung, Ausbilder, Coach oder Prozessverantwortlicher außerhalb ihrer Arbeits- oder Schulzeit oder während der Schulferien beschäftigen;
  • Organisationen im Bereich der Amateurkunst, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind, oder Organisationen, die einer anerkannten Dachorganisation angeschlossen sind und Personen als Lehrkräfte, Ausbilder, Coaches und Verantwortliche von künstlerischen oder technischen (künstlerischen) Prozessen beschäftigen und deren Arbeitsleistungen keine künstlerischen Arbeitsleistungen sind, die bereits durch pauschale Kostenvergütungen abgedeckt oder abdeckbar sind;
  • Schulträger von Schulen, die von einer Gemeinschaft subventioniert werden, für Personen, die an im Unterrichtswesen freien Tagen oder Teilen solcher Tage als Betreuer soziokultureller und sportlicher Aktivitäten beschäftigt werden;
  • Organisatoren von Sportveranstaltungen und die Personen, die sie ausschließlich am Tag dieser Veranstaltungen beschäftigen, mit Ausnahme von bezahlten Sportlern;
  • Organisatoren soziokultureller Veranstaltungen und die von ihnen beschäftigten Personen für maximal 32 Stunden, die je nach Bedarf über den Tag der Veranstaltung und die drei Tage vor oder nach der Veranstaltung aufzuteilen sind, mit Ausnahme von künstlerischen Arbeitsleistungen, die bereits durch pauschale Kostenvergütungen abgedeckt oder abdeckbar sind.

Diese Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Befreiung der Sozialversicherungsbeitragspflicht beschäftigen, sofern die oben genannten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Grenze nicht überschreiten:

  • 450 Stunden pro Jahr für Tätigkeiten im Sportsektor (mit einer Obergrenze von 150 Stunden pro Quartal, außer im 3. Quartal, wo 285 Stunden erlaubt sind);
  • maximal 25 Tage/Jahr für Tätigkeiten im Fernsehen: RTBF, VRT und BRF; 
  • 300 Stunden/Jahr für andere Sektoren als Sport und Fernsehen (mit einer Obergrenze von 100 Stunden pro Quartal, außer für das 3. Quartal, wo 190 Stunden erlaubt sind).

Es ist möglich, Aktivitäten im Sportsektor und in anderen Sektoren zu kombinieren.  In diesem Fall ist die Obergrenze für alle Tätigkeiten zusammen auf 450 Stunden/Jahr begrenzt.

Für weitere Informationen zu den erlaubten Tätigkeitsvolumen, gehen Sie auf die Website des LSS: Freiwilligenarbeit (socialsecurity.be)

Welches sind die Regeln in puncto Zusammentreffen mit dem Unterbrechungsgeld?

Die folgenden Regeln gelten in allen Sektoren (privat, öffentlich, Unterrichtswesen, usw.) und für alle Formen (vollständig und teilweise) von Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematischem Urlaub.

Tätigkeiten, die von der LSS-Beitragspflicht befreit sind, d.h. die sozialversicherungsbeitragsfrei sind (sogenannte „Tätigkeiten nach Artikel 17“), die im Sportsektor und/oder im soziokulturellen Sektor ausgeübt werden, sind mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar.  In diesem Fall muss braucht die Tätigkeit dem LfA nicht gemeldet zu werden.

Wenn das erlaubte Volumen oder der Grenzbetrag während der laufenden Unterbrechung überschritten wird, sind wiederum Sozialversicherungsbeiträge fällig.  Wenn dem so ist, sind Sie verpflichtet, das LfA-Büro, das Ihre Akte verwaltet, schriftlich davon zu benachrichtigen.  Die Einzahlung von LSS-Beiträgen bedeutet, dass Ihre Tätigkeit im sportlichen oder soziokulturellen Sektor in dem Fall als nebenberufliche oder zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit angesehen wird, die neben der oder zusätzlich zu der Tätigkeit ausgeübt wird, für die die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Arbeitsleistungen beantragt wurde. Infolgedessen verlieren Sie das LfA-Unterbrechungsgeld und möglicherweise das Recht auf eine vollständige oder teilweise Unterbrechung Ihrer Arbeitsleistungen.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld vereinbar mit einem anerkannten Projekt für die Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag einer anerkannten nichtstaatlichen Organisation für Entwicklungszusammenarbeit?

Wenn Sie im Privatsektor arbeiten, ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einem solchen Projekt unvereinbar.

Wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen arbeiten, ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einem solchen Projekt zwar unvereinbar, aber dürfen Sie eine unbezahlte Laufbahnunterbrechung beantragen.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einer Tätigkeit als Ausbilder, Begleiter oder Mentor vereinbar?

Wenn Sie im Privatsektor arbeiten und Sie einen halbzeitigen Laufbahnendezeitkredit beantragen, ist Ihre Tätigkeit als Ausbilder, Begleiter oder Mentor eines jungen Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen oder in einem anderen aber zur gleichen Branche gehörenden Unternehmen, oder in einem Aus- und Weiterbildungszentrum der gleichen Branche, mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar.

In diesem Zusammenhang gelten Arbeitnehmer, die weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben, als junge Arbeitnehmer.  Die Vergütung, die für diese Tätigkeit gezahlt wird, darf nicht höher sein, als das Bruttoarbeitsentgelt in Halbzeit ABZÜGLICH der Bruttoleistung im Rahmen des Halbzeit-Zeitkredits.

Wenn Sie vorhaben, eine Tätigkeit als Ausbilder, Begleiter oder Mentor eines jungen Arbeitnehmers auszuüben, müssen Sie das Büro des LfA schriftlich und 15 Tage vor dem Beginn der Tätigkeit davon unterrichten.  Wenn Sie diese Regeln nicht beachten, kann das LfA die Erstattung der ganzen oder eines Teils der Zeitkreditleistung fordern, die Sie für den Zeitraum, in dem die Unterlassung begangen wurde, bezogen haben.  Außerdem kann das LfA den Arbeitgeber oder das Ausbildungszentrum, der/das es dem Arbeitnehmer ermöglicht hat, Ausbildungs-, Begleit- , oder Mentorschaftsaktivitäten unter Verstoß gegen die vorerwähnten Regeln nachzugehen, vom Genuss dieses Vorteils ausschließen.

Ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einem Flexijob vereinbar?

Was versteht man unter Flexijob?

Das System der Flexijobs ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der bereits im Auftrag eines anderen Arbeitgebers oder mehrerer anderer Arbeitgeber beschäftigt ist, unter vorteilhaften Bedingungen (keine gewöhnliche Sozialversicherungspflicht und trotzdem gleiche Rechte wie übliche Arbeitnehmer) einer zusätzlichen Beschäftigung bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern nachzugehen, der oder die einer der nachfolgenden paritätischen Kommissionen untersteht oder unterstehen (oder der paritätischen Kommission für Zeitarbeit untersteht oder unterstehen, wenn der Nutzer einer der nachfolgenden paritätischen Kommissionen untersteht):

  • Hotelgewerbe (PK 302);
  • Nahrungsmittelhandel (PK 119);
  • Einzelhandel als Selbständiger (PK 201);
  • Nahrungsmitteleinzelhandel (Angestellte - PK 202);
  • mittlere Nahrungsmittelunternehmen (PK 202.01);
  • große Einzelhandelunternehmen (PK 311);
  • Warenhäuser (PK 312);
  • Frisöre und Schönheitspfleger (PK 314);
  • Sozial- und Garantiefonds für Bäckereien, Konditoreien und Kaffeehäuser, der in der paritätischen Kommission für die Nahrungsmittelindustrie (PK 118) errichtet wurde, Untersektor der Backwarenindustrie.
  • Sport (PK 223);
  • Kinobetreiber (PK 303.03);
  •  Aufführungen (PK 304) mit Ausnahme von künstlerischen, künstlerisch-technischen und unterstützenden künstlerischen Funktionen, die Tätigkeiten umfassen, die unter das Gesetz vom 16. Dezember 2022 zur Einsetzung der Kommission für Kunstarbeit und zur Verbesserung des Sozialschutzes für Kunstarbeiter fallen;
  • Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens (PK 330) oder öffentliche Einrichtungen oder Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens mit NACE-Code 86101, 86102, 86103, 86104, 86109, 86210, 86901, 86903, 86905, 86906, 86909, 87101, 87109, 87301 und 87302, mit Ausnahme von Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Berufe des Gesundheitswesens fallen.

Unter welchen Bedingungen ist Ihr Unterbrechungsgeld mit einer Tätigkeit in Rahmen eines Flexijobs vereinbar?

Das Unterbrechungsgeld ist mit einer Tätigkeit in Rahmen eines Flexijobs vereinbar, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (siehe hier unten).

Sie haben einen Zeitkredit (im Privatsektor) oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung / einen thematischen Urlaub in einem autonomen öffentlichen Unternehmen erhalten:

Um mit dem Bezug von Unterbrechungsgeld vereinbar zu sein, muss Ihr Flexijob mindestens während der 12 Monate davor ausgeübt worden sein und eine zusätzliche Tätigkeit sein.

Die Bedingung der mindestens zwölfmonatigen vorherigen Ausübung setzt Folgendes voraus:

  • es wurden innerhalb der 12 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung vierteljährlich mindestens 3 Arbeitsleistungen im Rahmen eines Flexijobs bei einem oder mehreren Arbeitgebern erbracht;
  • UND die erste Flexijobarbeitsleistung wurde spätestens am ersten Tag des zwölfmonatigen Referenzzeitraums, der dem Antritt der Unterbrechung vorangeht, erbracht.

Achtung! Während des zwölfmonatigen Referenzzeitraums müssen vierteljährlich mindestens 3 Flexijobarbeitsleistungen erbracht worden sein, wobei es nicht darauf ankommt, ob jeden Monat eine solche Arbeitsleistung erbracht wurde.

Beispiel: Beginn der LBU am 01.01.2020

Innerhalb der 12 Monate davor (01.01.2019 – 31.12.2019) hat der Laufbahnunterbrecher Flexijobarbeitsleistungen erbracht:

  • Zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.03.2019: 3 Arbeitsleistungen, von denen die erste am 01.01.2019 erbracht wurde;
  • Zwischen dem 01.04.2019 und dem 30.06.2019: 4 Arbeitsleistungen;
  • Zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019: 4 Arbeitsleistungen;                                           
  • Zwischen dem 01.10.2019 und dem 31.12.2019: 3 Arbeitsleistungen.

=> in Ordnung, denn es wurden innerhalb der 12 Monate vor der Unterbrechung vierteljährlich mindestens 3 Flexijobarbeitsleistungen erbracht und die erste Flexijobarbeitsleistung wurde am ersten Tag des zwölfmonatigen Referenzzeitraums erbracht.

Um als zusätzliche Tätigkeit zu gelten, muss die Flexijobtätigkeit zur gleichen Zeit, wie die Tätigkeit, für welche die Unterbrechung beantragt wird, ausgeübt werden und darf ihr Stundenumfang während der Unterbrechung nicht erhöht werden.

Wie erfahren Sie, wie viel Stunden Sie allerhöchstens während Ihrer Laufbahnunterbrechung im Rahmen eines Flexijobs arbeiten werden dürfen?

Dafür müssen Sie ausrechnen, wie viel Stunden Sie im Durchschnitt während des zwölfmonatigen Referenzzeitraums vor Ihrer Unterbrechung im Rahmen eines Flexijobs gearbeitet haben. Dieser Durchschnitt errechnet sich durch Addieren der während der 12 Monate vor der Unterbrechung im Rahmen eines Flexijobs gearbeiteten Stunden und durch Dividieren des Ergebnisses durch vier.

Hinweis: Wenn das Ergebnis eine Dezimale zwischen 01 und 50 ist oder eine Zahl ist, die eine halbe Stunde unterschreitet, müssen Sie es auf die nächsthöhere halbe Stunde aufrunden (Beispiel: 19,45 bzw. 19 Stunden und 27 Minuten = 19 Stunden und 30 Minuten). Wenn das Ergebnis eine Dezimale zwischen 51 und 99 ist oder eine Zahl ist, die eine halbe Stunde überschreitet, müssen Sie es auf die nächsthöhere Stunde aufrunden (Beispiel: 19,75 oder 19 Stunden und 45 Minuten = 20 Stunden und 00 Minuten).

Beispiel: Beginn der LBU am 01.01.2020

Innerhalb der 12 Monate vor der Laufbahnunterbrechung (01.01.2019 - 31.12.2019), haben Sie die nachfolgenden Arbeitsleistungen im Rahmen eines Flexijobs erbracht: 

  • Zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.03.2019 => 14 Stunden und 30 Minuten;  
  • Zwischen dem 01.04.2019 und dem 30.06.2019 => 5 Stunden und 00 Minuten;
  • Zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.09.2019 => 12 Stunden und 00 Minuten;
  • Zwischen dem 01.10.2019 und dem 31.12.2019 => 10 Stunden und 15 Minuten;

Die Gesamtzahl der während des zwölfmonatigen Referenzzeitraums gearbeiteten Stunden = 41 Stunden und 45 Minuten, d.h. im Dezimalsystem ausgedrückt 41,75 Stunden. Zur Errechnung des vierteljährlichen Durchschnitts muss diese Gesamtzahl durch vier geteilt werden => 41,75/4 = 10,43, d.h. 10 Stunden und 26 Minuten, welche auf 10 Stunden und 30 Minuten aufgerundet werden. Ab dem 01.01.2020 werden Sie also vierteljährlich allerhöchstens 10 Stunden und 30 Minuten im Rahmen von Flexijobs arbeiten dürfen. Auch hier spielt die Zahl der Flexijobaufträge oder -arbeitsleistungen pro Vierteljahr keine Rolle.

Sie haben einen thematischen Urlaub unabhängig davon, welchem Sektor Sie unterliegen (mit Ausnahme autonomen öffentlichen Unternehmen) oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor (im Residualsektor, im föderalen öffentlichen Dienst, im gerichtlichen Stand, in den föderierten Teilgebieten) oder im Unterrichtswesen erhalten:

Um mit dem Bezug von Unterbrechungsgeld vereinbar zu sein, muss Ihr Flexijob mindestens während der 3 Monate davor ausgeübt worden sein und eine nebenberufliche Tätigkeit sein.

Die Bedingung der mindestens dreimonatigen vorherigen Ausübung setzt Folgendes voraus:

  • es wurden innerhalb der 3 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung mindestens 3 Arbeitsleistungen im Rahmen eines Flexijobs bei einem oder mehreren Arbeitgebern erbracht;
  • UND die erste Flexijobarbeitsleistung wurde spätestens am ersten Tag dieses dreimonatigen Referenzzeitraums erbracht.

Achtung! Es braucht nicht jeden Monat im Laufe des vorangegangenen Vierteljahres eine Flexijobarbeitsleistung stattgefunden zu haben.

Beispiel: Beginn der LBU am 01.01.2020

Im Laufe des vorangegangenen Vierteljahres (01.10.2019 - 31.12.2019) haben Sie am 01.10.2019, am 31.10.20198 und am 03.12.2019 Flexijobarbeitsleistungen erbracht.

 => in Ordnung, denn es wurden 3 Flexijobarbeitsleistungen innerhalb der 3 Monate vor der Unterbrechung erbracht und die erste dieser Arbeitsleistungen wurde am ersten Tag des Referenzzeitraums erbracht.

Um als nebenberufliche Tätigkeit zu gelten, muss die Flexijobtätigkeit zur gleichen Zeit, wie die hauptberufliche Tätigkeit, für welche die Unterbrechung beantragt wird, ausgeübt werden und darf ihr Stundenumfang den der hauptberuflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Außerdem darf der Stundenumfang der Flexijobtätigkeit während der Laufbahnunterbrechung nicht erhöht werden.

Wie erfahren Sie, wie viel Stunden Sie allerhöchstens während Ihrer Laufbahnunterbrechung im Rahmen eines Flexijobs arbeiten werden dürfen?

Dafür müssen Sie ausrechnen, wie viel Stunden Sie im Durchschnitt während der drei Monate vor Ihrer Unterbrechung im Rahmen eines Flexijobs gearbeitet haben. Dieser Durchschnitt errechnet sich durch Addieren der während der 3 Monate vor der Unterbrechung im Rahmen eines Flexijobs gearbeiteten Stunden.

Hinweis: Wenn das Ergebnis eine Dezimale zwischen 01 und 50 ist oder eine Zahl ist, die eine halbe Stunde unterschreitet, müssen Sie es auf die nächsthöhere halbe Stunde aufrunden (Beispiel: 19,45 bzw. 19 Stunden und 27 Minuten = 19 Stunden und 30 Minuten). Wenn das Ergebnis eine Dezimale zwischen 51 und 99 ist oder eine Zahl ist, die eine halbe Stunde überschreitet, müssen Sie es auf die nächsthöhere Stunde aufrunden (Beispiel: 19,75 bzw. 19 Stunden und 45 Minuten = 20 Stunden und 0 Minuten).

Beispiel: Beginn der Laufbahnunterbrechung am 01.01.2020

Im Laufe des vorangegangenen Vierteljahres (01.10.2019 - 31.12.2019), haben Sie die nachfolgenden Arbeitsleistungen im Rahmen eines Flexijobs erbracht: 

  • 01.10.2019 => 4 Stunden und 0 Minuten;
  • 31.10.2019 => 2 Stunden und 30 Minuten;
  • 03.12.2019 => 3 Stunden und 45 Minuten.

Die Summe der im Laufe des Referenzvierteljahres gearbeiteten Stunden = 10 Stunden und 15 Minuten, d.h. im Dezimalsystem ausgedrückt 10,25 Stunden => es wird auf 10 Stunden und 30 Minuten aufgerundet. Ab dem 01.01.2019, dem Zeitpunkt zu dem Ihre Laufbahnunterbrechung beginnt, werden Sie also vierteljährlich allerhöchstens 10 Stunden und 30 Minuten in Rahmen von Flexijobs arbeiten dürfen, wobei die Zahl der Flexijobaufträge oder-arbeitsleistungen keine Rolle spielt.