Haben Sie Recht auf den Jugendurlaub?

T11

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Was ist ein Jugendurlaub?

Dieses Infoblatt gibt Ihnen Erklärungen über den Jugendurlaub, die Jugendliche zusätzlich zu ihrem unvollständigen Anspruch auf gewöhnlichen bezahlten Urlaub beanspruchen können.

Schulabgänger, die unter 25 Jahren alt sind und während des Jahres, im Laufe dessen sie ihr Studium abgeschlossen haben, mindestens einen Monat als Lohn- oder Gehaltsempfänger gearbeitet haben, können im darauffolgenden Jahr, zur Ergänzung ihres unvollständigen Urlaubsanspruchs, Jugendurlaub nehmen. Für jeden Jugendurlaubstag erhalten sie zu Lasten der Arbeitslosenversicherung eine Leistung, die 65% ihres nach oben begrenzten Arbeitsentgelts ausmacht.

Wie wird der gewöhnliche bezahlte Urlaub berechnet?

Die Anzahl Wochen bezahlten Urlaub hängt von der Dauer der Beschäftigung im Laufe des vorherigen Jahres ab (im Laufe des Urlaubsrechnungsjahres). Derjenige, der das ganze Jahr gearbeitet hat, hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im darauffolgenden Jahr. Derjenige, der 6 Monate gearbeitet hat, hat lediglich Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub.

Für Tage bezahlten Urlaub wird Urlaubsgeld gezahlt. Für einen Angestellten wird die Zahlung vom Arbeitgeber getätigt, für einen Arbeiter wird sie vom Landesamt für Jahresurlaub oder von einer Kasse für Urlaubsgeld vorgenommen.

Beispiel: Ein Jugendlicher, der sein Studium 2015 abgeschlossen hat (Urlaubsrechnungsjahr) und ab dem 1. Oktober als Angestellter arbeitet, ist 2015 also nur 3 Monate berufstätig gewesen. Deshalb kann er 2016 nur eine Woche bezahlten Urlaub (Urlaubsjahr) beanspruchen.

Das System des Jugendurlaubs sieht vor, dass der junge Arbeitnehmer seinen unvollständigen Urlaubsanspruch durch Jugendurlaub ergänzen kann (sodass der gesamte Jahresurlaub auf 4 Wochen aufgestockt wird). Für die Tage Jugendurlaub kann eine Jugendurlaubsleistung zu Lasten der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf Jugendurlaub?

Um Jugendurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss der Jugendliche die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • am 31. Dezember des Urlaubsrechnungsjahres noch keine 25 Jahre alt sein (Urlaubsrechnungsjahr = Kalenderjahr vor dem Jahr, im Laufe dessen der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt);
  • sein Studium (samt Endarbeit) oder seine Ausbildung (duale Ausbildung, im Rahmen der Teilzeitschulpflicht anerkannte Ausbildung, oder vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, bzw. vom Forem, von Actiris oder vom VDAB im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme anerkannte Ausbildung) im Laufe des Urlaubsrechnungsjahres beendet haben;
  • nach dem Ende des Studiums oder der Ausbildung, im Laufe des Urlaubsrechnungsjahres während einer bestimmten Mindestdauer als Lohn- oder Gehaltsempfänger gearbeitet haben: Der junge Arbeitnehmer muss im Laufe des Urlaubsrechnungsjahres mindestens einen Monat in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen gestanden haben und dieses Arbeitsverhältnis muss bzw. diese Arbeitsverhältnisse müssen zumindest 13 Arbeitstage im Sinne der Vorschriften über Arbeitslosigkeit zählen. Beschäftigungen mit einer im "Privatsektor" geltenden Urlaubsregelung oder mit einem zeitversetzten Gehalt (Unterrichtswesen) bleiben dabei allerdings außer Betracht.

Wann können die Tage Jugendurlaub genommen werden?

Der Jugendurlaub kann nur während einer Beschäftigung als Lohn- oder Gehaltsempfänger und nach Erschöpfung des gewöhnlichen bezahlten Urlaubs genommen werden. Im Formular C 103 Jugendurlaub finden Sie  Hinweise zur empfohlenen Methode für die Berechnung des bezahlten Urlaubs bei einer Änderung der Arbeitszeit.

Bei der Festlegung des Jugendurlaubes geht man wie bei der Festlegung der gewöhnlichen Urlaubstage vor. Sie erfolgt also gemäß einem kollektiven Abkommen oder im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Jugendurlaub kann mit halben Tagen oder mit ganzen Tagen und in einem Mal oder in mehreren Malen genommen werden. Der junge Arbeitnehmer ist jedoch nicht dazu verpflichtet, seine Jugendurlaubstage zu nehmen.

Der Jugendurlaub kann nur während einer Beschäftigung genommen werden. Für Jugendliche, die als Zeitarbeitnehmer gearbeitet haben und während der darauffolgenden Vollarbeitslosigkeit Urlaub nehmen, besteht also kein Anspruch auf Jugendurlaub. Jedoch können Sie möglicherweise Berufseingliederungsgeld oder Arbeitslosenunterstützung beanspruchen.

Der Jugendurlaub wird für die anderen Sozialversicherungszweige (Familienzulagen, Krankenversicherung, Pension) und für den Urlaubsanspruch des darauffolgenden Jahres mit einem gewöhnlichen Urlaub gleichgestellt.

Wann hat der Jugendliche Anspruch auf die Jugendurlaubsleistungen?

Jugendliche, die Jugendurlaub nehmen, haben Anspruch auf Jugendurlaubsleistungen, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie haben in einem früheren Kalenderjahr noch nie die Bedingungen für den Jugendurlaub erfüllt; konkret heißt dies zum Beispiel, dass der Jugendliche, der sein Studium 2012 beendet hat und die Arbeit innerhalb von 4 Monaten aufgenommen hat, nach einer Studienwiederaufnahme für den Bezug von Jugendurlaubsleistungen nicht mehr  infrage kommt;
  • der Jugendliche bezieht kein Berufseinkommen oder Ersatzeinkommen für die (halben) Tage Jugendurlaub.

Wie viel beträgt die Jugendurlaubsleistung?

Die Anzahl Urlaubsstunden, für die kein Urlaubsgeld mehr gezahlt werden kann, wird durch die Formel „Anzahl Urlaubsstunden x 6, geteilt durch die normale Vollzeitarbeitszeit“ in eine gewisse Anzahl Leistungen umgerechnet.

Die Jugendurlaubsleistung beträgt für den ersten Monat, im Laufe dessen Jugendurlaub genommen wird, 65% der auf monatlich 2.837,89 Euro nach oben begrenzten Bruttoentlohnung des jungen Arbeitnehmers.

Der Höchstbetrag ist also gleich 70,95 Euro täglich bei 6 Tagen in der Woche. Von diesem Betrag wird ein Berufssteuervorabzug von 10,09% einbehalten.

Der Jugendliche, der eine monatliche Bruttoentlohnung von 2.837,89 Euro verdient, Vollzeit arbeitet und eine Woche Jugendurlaub nimmt, bezieht somit 38 x 6/38 = 6 Tagesleistungen à 70,95 Euro d.h. 425,70 Euro brutto bzw. 382,75 Euro netto.

 

Wie erhält der junge Arbeitnehmer Jugendurlaubsleistungen?

Bei Ablauf des ersten Monats mit Jugendurlaub, reichen Sie bei einer beliebigen Zahlstelle (Gewerkschaft oder Hilfzahlstelle für  Arbeitslosenunterstützung) einen Antrag ein. Zu diesem Zweck  benutzen Sie das C 103-Jugendurlaub-Arbeitnehmer. Unbeschriebene Formulare sind bei diesen Zahlstellen oder bei den Arbeitslosenämtern des LfA erhältlich. Sie finden Sie auch auf www.lfa.be > Dokumentation > Formulare.

Ihr Arbeitgeber macht eine elektronische Meldung (die man die Meldung Szenario 9 nennt). Den Ausdruck dieser Meldung Szenario 9, der Sie vom Arbeitgeber erhalten, muss nicht bei ihrer Zahlstelle eingereicht werden.

Der Antrag auf Jugendurlaubsleistungen wird dem LfA durch Vermittlung der Zahlstelle übermittelt. Der Antrag muss spätestens im Monat Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem Urlaub genommen wird, beim LfA eintreffen.

Für jeden Monat, in dem Sie Jugendurlaub nehmen, muss der Arbeitgeber eine elektronische Meldung der Anzahl Stunden Jugendurlaub (die sogenannte Meldung Szenario 10) vornehmen. Er wird Ihnen dann eine gedruckte Version dieser Meldung abgeben. Diesen Ausdruck brauchen Sie nicht bei Ihrer Zahlstelle einzureichen. Die Zahlstelle legt der Berechnung und Zahlung Ihrer Jugendurlaubsleistungen nämlich die elektronisch übermittelten Daten zugrunde.

Beispiel: Der Jugendliche, der Anspruch auf eine Woche bezahlten Urlaub hat, kann insgesamt drei Wochen Jugendurlaub erhalten. Er nimmt eine Woche bezahlten Urlaub im Januar. Später nimmt er seinen Jugendurlaub im April (2 Tage), im Juli und August (2 Wochen) und im Dezember (den Rest).

Der Jugendliche hat das C103-Jugendurlaub-Arbeitnehmer erst nach dem ersten Monat mit Jugendurlaub, nämlich im April, einzureichen. Der Arbeitgeber macht eine elektronische Meldung Szenario 9 (er wird Ihnen einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung abgeben, den Sie behalten können).

Für die Urlaubszeiten der Monate Juli und August braucht der Jugendliche keine Formulare einzureichen.

Für jeden Monat, in dem Jugendurlaub genommen wird, nämlich für die Monate April, Juli, August und Dezember muss der Arbeitgeber eine elektronische Meldung Szenario 10 vornehmen (er wird Ihnen einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung abgeben, den Sie behalten können). Der Zahlung der Jugendurlaubsleistungen werden diese elektronischen Meldungen zugrunde gelegt.

Können Teilzeitarbeitnehmer auch Jugendurlaub nehmen?

Das System des Jugendurlaubs gilt ebenfalls für Teilzeitarbeitnehmer. Sie können nach Ausschöpfen ihres bezahlten Urlaubs Jugendurlaubstage nehmen. Die Tage werden im Verhältnis zur Teilzeitarbeitszeit entschädigt.

Der Jugendurlaub wirkt sich in keiner Hinsicht auf die Berechnung der Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit aus, die Teilzeitarbeitnehmern mit Aufrechterhaltung der Rechte gewährt werden kann.

Können Arbeitnehmer in einem Aktivierungsprogramm auch Jugendurlaub nehmen?

Das System des Jugendurlaubs gilt auch für Jugendliche in einem Aktivierungsprogramm, die der Urlaubsregelung des Privatsektors unterliegen. Sie können nach Ausschöpfen ihres bezahlten Urlaubs Jugendurlaubstage nehmen.

Der Jugendurlaub wirkt sich in keiner Hinsicht auf die Berechnung der Aktivierungsleistung aus.

Welches ist die Regelung für Jugendliche, die eine duale Ausbildung absolvieren oder den Teilzeitunterricht im Rahmen der Teilzeitschulpflicht besuchen?

Jugendliche, die eine duale Ausbildung absolvieren, haben während dieser Ausbildung Anspruch auf den gewöhnlichen bezahlten Urlaub (der im Verhältnis zu den Ausbildungsmonaten im Laufe des vorangegangenen Jahres steht) ohne jedoch Jugendurlaub beanspruchen zu können. Jugendurlaub kann erst für das Jahr nach dem Ende der Ausbildung gewährt werden, vorausgesetzt, dass der Jugendliche im Laufe des Jahres, wo er seine Ausbildung beendet, mindestens einen Monat als Lohn- oder Gehaltsempfänger arbeitet.

Der Jugendliche, der im Rahmen der Teilzeitschulpflicht  den Teilzeitunterricht besucht oder diesen Unterricht nach vollendetem 18. Lebensjahr weiter besucht und gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, hat während dieses Teilzeitarbeitszeitraums Anspruch auf den gewöhnlichen bezahlten Urlaub (der im Verhältnis zu den Monaten von Beschäftigung als Lohn- oder Gehaltsempfänger im vorangegangenen Jahr steht), ohne jedoch Jugendurlaub beanspruchen zu können. Jugendurlaub kann erst für das Jahr nach dem Ende des Studiums gewährt werden, vorausgesetzt, dass der Jugendliche im Laufe des Jahres, wo er sein Studium beendet, mindestens einen Monat als Lohn- oder Gehaltsempfänger arbeitet. Die Teilzeitarbeit vor dem Ende der Schule wird für die Erfüllung dieser Beschäftigungsbedingung nicht berücksichtigt.