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Laufbahnunterbrechung - Zeitkredit
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1. Privatsektor Zeitkredit
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1.1. Allgemeines System
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1.1. Zeitkredit - Allgemeines System
Vollzeit-Zeitkredit
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr (Vollständige Unterbrechung) Bruttobetrag 510,44 EUR 595,52 EUR Nettobetrag 458,74 EUR 535,20 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.Halbzeit-Zeitkredit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 255,21 EUR 255,21 EUR Nettobeträge 178,65 EUR 211,45 EUR Beschäftigte mit 5 Jahren oder mehr Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 297,75 EUR 297,75 EUR Nettobeträge 208,43 EUR 246,69 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 255,21 EUR 255,21 EUR Nettobeträge 165,89 EUR 211,45 EUR Beschäftigte mit 5 Jahren oder mehr Betriebszugehörigkeit Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinwohnende Beschäftigte (2) Bruttobeträge 297,75 EUR 297,75 EUR Nettobeträge 193,54 EUR 246,69 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%, wenn der Beschäftigte ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
- Bruttobetrag: 168,07 EUR
- Nettobetrag: 109,25 EUR
Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Ohne Kind(er) zu Lasten Nur mit einem oder mehreren Kind(ern) zu Lasten Bruttobetrag 216,89 EUR 216,89 EUR Nettobetrag 140,98 EUR (3) 179,70 EUR (4) Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
(3) Berufssteuervorabzug = 35%.
(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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1.2. Laufbahnendesystem
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1.2. Zeitkredit - Laufbahnendesystem
Wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen möchten, gelten die Beträge des "allgemeinen Systems".
Halbzeit-Zeitkredit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte (2) Bruttobetrag 508,36 EUR 508,36 EUR Nettobetrag 330,44 EUR 421,18 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
1/5-Zeitkredit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
- Bruttobetrag: 236,13 EUR
- Nettobetrag: 153,49 EUR
Alleinstehende Beschäftigte (2)
Ohne Kinder zu ihren Lasten Beschäftigte, die ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen Bruttobetrag 284,95 EUR 284,95 EUR Nettobetrag 185,22 EUR (3) 236,09 EUR (4) Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.(2) Alleinstehende = Beschäft.igte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
(3) Berufssteuervorabzug = 35%.
(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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2. Thematische Urlaube
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2.1. Thematische Urlaube - Privatsektor
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2.1. Thematische Urlaube - Privatsektor
Monatliche Leistungen der thematischen Urlaube für die Beschäftigten des Privatsektors (im engeren Sinne)
Index vom 01.09.2018.
Kalendermonatliche Beträge ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.Vollständige Unterbrechung
Unabhängig vom Alter
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 834,90 EUR 750,33 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobetrag Nettobetrag 1.152,16 EUR 1.035,45 EUR Beträge indexiert am 01.09.2018.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Ihr Kind muss entweder unter 12 Jahren alt sein, wenn Sie einen Elternurlaub nehmen, oder unter 18 Jahren alt sein, wenn Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege nehmen. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre erhöht werden, wenn Ihr Kind behindert ist.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung auf Halbzeit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 417,44 EUR 345,85 EUR Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1) Bruttobedrag Nettobetrag 576,07 EUR 477,28 EUR Beträge indexiert am 01.09.2018.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Ihr Kind muss entweder unter 12 Jahren alt sein, wenn Sie einen Elternurlaub nehmen, oder unter 18 Jahren alt sein, wenn Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege nehmen. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre erhöht werden, wenn Ihr Kind behindert ist.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 562,77 EUR 466,26 EUR Beträge indexiert am 01.09.2018.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung - Verkürzung um ein Fünftel
Beschäftigte unter 50 Jahren
Grundbetrag Bruttobetrag Nettobetrag 141,62 EUR 117,34 EUR Erhöhte Beträge für alleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag 190,44 EUR (1) 157,78 EUR (1) 230,43 EUR (2) 190,92 EUR (2) Beträge indexiert am 01.09.2018.
(1) Um diesen erhöhten Betrag beanspruchen zu können, müssen Sie nur mit einem Kind zu Lasten oder nur mit mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen (das Lebensalter Ihres Kindes oder Ihrer Kinder spielt dabei keine Rolle).
(2) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- Ihren Arbeitgeber in der Zeit ab dem 01.06.2017 schriftlich benachrichtigt haben;
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Ihr Kind muss entweder unter 12 Jahren alt sein, wenn Sie einen Elternurlaub nehmen, oder unter 18 Jahren alt sein, wenn Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege nehmen. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre erhöht werden, wenn Ihr Kind behindert ist.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 212,42 EUR 175,99 EUR Beträge indexiert am 01.09.2018.
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2.2. Thematische Urlaube - Öffentlicher Sektor (von ihm abhängige Verwaltungen und Dienste)
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2.2. Thematische Urlaube - Öffentlicher Sektor (davon abhängige Verwaltungen und Dienste)
Monatliche Leistungen im Rahmen der thematischen Urlaube für Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen, der föderalen Verwaltungen, und der regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen sowie der Dienste, die von den genannten Verwaltungen abhängen.
Vollständige Unterbrechung
Unabhängig vom Lebensalter Bruttobetrag Nettobetrag 834,90 EUR 750,33 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Verkürzung auf eine HalbzeitBeschäftigte unter 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 417,44 EUR 345,85 EUR Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobedrag Nettobetrag 562,77 EUR 466,26 EUR Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
(1) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
Verkürzung um ein Fünftel
Beschäftigte unter 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 141,62 EUR 117,34 EUR 190,44 EUR (1) 157,78 EUR (1) Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 212,42 EUR 175,99 EUR Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
(2) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
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2.3. Thematische Urlaube - Unterrichtswesen
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2.3. Thematische Urlaube - Unterrichtswesen
Vollständige Unterbrechung
Leistung (1) Bruttobetrag Nettobetrag 834,90 EUR 750,33 EUR Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
(1) Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung > Betrag der Leistung X Beschäftigungsbruchzahl.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte unter 50 Jahren
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 834,90 X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 691,71 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Beschäftigung von mindestens einer 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 417,44 X Beschäftigungsbruchzahl 345,85 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 1.125,52 X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 932,50 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Beschäftigung von mindestens eine 3/4-Zeit Bruttobetrag Nettobetrag 562,77 X Beschäftigungsbruchzahl 466,26 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Verkürzung um 1/5
Beschäftigte unter 50 Jahren
Nichtalleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag 834,90 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 691,71 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Alleinerziehende Beschäftigte Bruttobetrag Nettobetrag Ohne Kinder zu Lasten 834,90 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
691,71 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend 952,24 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 788,92 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag Nettobetrag 1.125,52 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 932,50 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01/09/2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
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3. Öffentlicher Sektor
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3.1. Vollzeitige Unterbrechung
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3.1. Vollzeitige Unterbrechung
Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind Bruttobetrag 427,22 EUR 467,86 EUR 508,54 EUR Nettobetrag 383,95 EUR 420,47 EUR 457,03 EUR (*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
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3.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
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3.2. Allgemeines System
Verkürzung der Arbeitszeit
Verkürzung um 1/5 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 85,43 EUR 93,58 EUR 101,70 EUR Nettobetrag 70,78 EUR 77,54 EUR 84,26 EUR Verkürzung um 1/4 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 106,81 EUR 116,97 EUR 127,14 EUR Nettobetrag 88,50 EUR 96,91 EUR 105,34 EUR Verkürzung um 1/3 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 142,39 EUR 155,95 EUR 169,52 EUR Nettobetrag 117,98 EUR 129,21 EUR 140,45 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 213,60 EUR 233,95 EUR 254,25 EUR Nettobetrag 176,97 EUR (1) 193,83 EUR (1) 210,65 EUR (1) 149,52 EUR (2) 163,77 EUR (2) 177,98 EUR (2) 138,84 EUR (3) 152,07 EUR (3) 165,27 EUR (3) Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
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3.3. Laufbahnendesystem
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3.3. Laufbahnendesystem
Verkürzung der Arbeitszeit
Verkürzung um 1/5 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 170,88 EUR 179,03 EUR 187,15 EUR Nettobetrag 141,58 EUR 148,33 EUR 155,06 EUR Verkürzung um 1/4 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 213,60 EUR 223,78 EUR 233,95 EUR Nettobetrag 176,97 EUR 185,41 EUR 193,83 EUR Verkürzung um 1/3 Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 284,76 EUR 298,37 EUR 311,91 EUR Nettobetrag 235,93 EUR 247,20 EUR 258,42 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 427,22 EUR 447,52 EUR 467,86 EUR Nettobetrag 353,96 EUR (1) 370,78 EUR (1) 387,63 EUR (1) 277,70 EUR (2) 290,89 EUR (2) 304,11 EUR (2) Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.
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4. Unterrichtswesen
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4.1. Vollzeitige Unterbrechung (Unterrichtswesen)
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4.1. Vollständige Unterbrechung (Unterrichtswesen)
Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder darauffolgendes Kind (*) Bruttobetrag 427,22 EUR 467,86 EUR 508,54 EUR Nettobetrag 383,95 EUR 420,47 EUR 457,03 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Teil dieser Beträge, der folgendermassen ausgerechnet wird:
(Betrag der Zulage X Anzahl wegfallender Stunden) / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
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4.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System (Unterrichtswesen)
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4.2. Die teilweise Unterbrechung - Allgemeines System (Unterrichtswesen)
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) Bruttobetrag 427,22 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 467,86 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 508,54 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag 353,94 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 387,66 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 421,33 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Betreäge um 5 % reduziert.Verkürzung auf 1/2-Zeit
Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) Brutttobetrag 427,22 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 467,86 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 508,54 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) 299,06 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 327,51 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 355,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1) 353,95 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 387,62 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 421,33 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Nichtalleinstehende im Alter von 50 Jahren oder +) (2) 277,70 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 304,11 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 330,56 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Beschäftigung van mindestens 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) Brutttobetrag 213,60 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 233,95 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 254,25 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Montant net (travailleur non isolé) 149,52 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 163,77 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 177,98 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Montant net (travailleur isolé) (1) 176,97 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 193,83 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 210,65 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Montant net ( travailleur non isolé âgé de 50 ans et +) (2) 138,84 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 152,07 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 165,27 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Nichtalleinstehende: Berufssteuervorabzug = 30 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehend ist derjenige, der ganz allein wohnt oder derjenige, der im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(2) Nichtalleinstehende ab 50 Jahren, die kein Laufbahnendesystem in Anspruch genommen haben.
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4.3. Verkürzung der Arbeitszeit - (Unterrichtswesen)
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4.3. Die teilweise Unterbrechung - Laufbahnendesystem (Unterrichtswesen)
1. Mit unwiderruflicher Verpflichtung bis zur Pension
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 854,39 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 935,71 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1.017,08 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag 707,87 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 775,24 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 842,66 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigung von mindestens 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 427,22 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 467,86 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 508,54 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (1) 277,70 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 304,11 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 330,56 EUR X Beschäftigungsbruchzahl Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (2) 353,96 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 387,63 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 421,33 EUR X Beschäftigungsbruchzahl (1) Berufssteuervorabzug: 35 %
(2) Berufssteuervorabzug: 17,15%(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) Bruttobetrag 854,39 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 935,71 (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1017,08 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (4) 555,36 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 608,22 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 661,11 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (5) 707,87 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 775,24 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 842,66 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(1) wobei dieser Betrag 427,22 EUR (Brutto) - 277,70 EUR (Netto) oder 353,96 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(2) wobei dieser Betrag 467,86 EUR (Brutto) - 304,11 EUR (Netto) oder 387,63 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(3) wobei dieser Betrag 508,54 EUR (Brutto) - 330,56 EUR (Netto) oder 421,33 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(4) Berufssteuervorabzug: 35%
(5) Berufssteuervorabzug: 17,15%(*) Wenn SIe jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.2. Ohne widerrufliche Verplichtung bis zur Pension
Siehe die Beträge der "allgemeinen Regelung".
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5. Autonome öffentliche Unternehmen
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5.1. Vollzeitige Unterbrechung
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5.1. Vollzeitige Unterbrechung
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Bruttobetrag 510,44 EUR Nettobetrag 458,74 EUR Beschäftigte mit 5 oder mehr Jahren Dienstalter Vollständige Unterbrechung und Benachrichtigung ab dem 01.06.2017 Bruttobeträge 595,52 EUR Nettobeträge 535,20 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
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5.2. Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
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5.2. Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
Beschäftigte mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Bruttobetrag 255,21 EUR Nettobetrag 178,65 EUR (1) 211,45 EUR (2) 165,89 EUR (3) Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr Bruttobetrag 297,75 EUR Nettobetrag 208,43 EUR (1)
246,69 EUR (2)
193,54 EUR (3)
Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte Alleinstehende Beschäftigte Bruttobetrag 168,07 EUR 216,89 EUR Nettobetrag 109,25 EUR (1) 140,98 EUR (2) 179,70 EUR (3) Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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5.3. Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
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5.3. Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte (2) Bruttobetrag 508,36 EUR 508,36 EUR Nettobetrag 330,44 EUR 421,18 EUR Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte Bruttobetrag 236,13 EUR 284,95 EUR Nettobetrag 153,49 EUR (1) 185,22 EUR (2)
236,09 EUR (3)
Am 01.09.2018 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
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