Privatsektor Zeitkredit

Allgemeines System

  • Bruttobetrag : 610,04 EUR
  • Nettobetrag : 548,25 EUR

Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende mit einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren oder mehr gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben

Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr (Vollständige Unterbrechung)

  • Bruttobetrag : 711,71 EUR
  • Nettobetrag : 639,62 EUR

Am 01/11/2023 indexierte Beträge. 

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug =  10,13%. 

Beschäftigte unter 50 Jahren

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Bruttobeträge305,01 EUR305,01 EUR
Nettobeträge213,51 EUR252,71 EUR

Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende mit einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren oder mehr gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben

Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr
 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinwohnende Beschäftigte  (2)
Bruttobeträge355,85 EUR355,85 EUR
Nettobeträge249,10 EUR294,83 EUR

Am 01/11/2023 indexierte Beträge. 

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%. 

(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Beschäftigte ab 50 Jahren

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Bruttobeträge305,01 EUR305,01 EUR
Nettobeträge198,26 EUR252,71 EUR

Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende mit einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren oder mehr gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben

Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr
 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Bruttobeträge355,85 EUR355,85 EUR
Nettobeträge231,31 EUR294,83 EUR

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%, wenn der Beschäftigte ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.

Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
  • Bruttobetrag: 200,86 EUR
  • Nettobetrag: 130,56 EUR
Alleinwohnende Beschäftigte (2)
Alleinwohnende Beschäftigte
 Ohne Kind(er) zu LastenNur mit einem oder mehreren Kind(ern) zu Lasten
Bruttobetrag259,21 EUR268,61 EUR
Nettobetrag168,49 EUR (3)222,55 EUR (4)

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%. 

(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. 

(3) Berufssteuervorabzug = 35%. 

(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Laufbahnendesystem

Halbzeit-Zeitkredit

 

Zusammenwohnende Beschäftigte  (1)

Alleinstehende Beschäftigte (2)

Bruttobetrag

607,54 EUR

607,54 EUR

Nettobetrag

394,90 EUR

503,35 EUR

Am 01.11.2022 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

Zusammenwohnende Beschäftigte (1)
  • Bruttobetrag: 282,20 EUR
  • Nettobetrag: 183,43 EUR
Alleinstehende Beschäftigte (2)
Alleinstehende Beschäftigte

 

Ohne Kinder zu ihren Lasten

Beschäftigte, die ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen

Bruttobetrag

340,55 EUR

340,55 EUR

Nettobetrag

221,36 EUR (3)

282,15 EUR (4)

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende = Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende = Beschäft.igte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

(3) Berufssteuervorabzug = 35%.  

(4) Berufssteuervorabzug = 17,15%.