Webinar Arbeitgeber: elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2)

31-01-2024

Seit dem 1. September 2023 können alle zeitweilig arbeitslosen Personen die elektronische Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit benutzen, sofern ihr Arbeitgeber dem zustimmt.

Diese Entwicklung bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende Vorteile und Vereinfachungen mit sich. Informationen zur elektronischen Kontrollkarte „zeitweilige Arbeitslosigkeit“ finden Sie in unserem Infoblatt.

In diesem Zusammenhang organisiert das LfA am 7. (NL) und 8. (FR) Februar auch Webinare, die sich an Personalleiter von Unternehmen richten, um sie über die Vorteile dieser elektronischen Kontrollkarte zu informieren. Für das französischsprachige Webinar am 8. Februar um 14:00 Uhr gibt es noch freie Plätze.

Registrieren Sie sich über das Anmeldeformular, das Sie unter dem obigen Link finden. Das LfA verwendet Ihre Daten nur im Rahmen dieser Informationsveranstaltung.

Die Online-Informationssitzung wird über Microsoft Teams abgehalten. Auch wenn Sie nicht über Microsoft Teams verfügen, können Sie über die Online-Webseite teilnehmen. Die nötigen Informationen, um sich einzuloggen, erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail.

Sie können an jenem Tag nicht teilnehmen? Keine Sorge, eine Aufzeichnung des Webinars wird anschließend auf der LfA-Website unter der Rubrik „Webinare“  veröffentlicht werden.