ÖSHZ@LfA: Die Online-Anwendung für „Artikel 60“-Anträge

Mit der Anwendung ÖSHZ@LfA können Sie das LfA bitten, zu berechnen, wie lange eine Person arbeiten muss, um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können. Diese Hilfe ist in Artikel 60, § 7 des Grundlagengesetzes über die öffentlichen Sozialhilfezentren – kurz Artikel 60 – vorgesehen. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Hebel, um die Personen zu reaktivieren und ihnen zu helfen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.

Wie kann ich auf die Anwendung zugreifen?

ÖSHZ@LfA ist ein Online-Dienst für Angestellte der ÖSHZ. Die Initiative und die Entscheidung über eine Einstellung nach Artikel 60 fällt dem ÖSHZ zu. Den Antrag auf Berechnung reichen ÖSHZ-Angestellte bei dem LfA ein.

Sie arbeiten für ein ÖSHZ und möchten die Anwendung benutzen? Wenden Sie sich an Ihren lokalen ÖSHZ-Zugangsmanager für LSS-Onlinedienste.

ÖSHZ@LfA

Wie verläuft das „Artikel 60“-Verfahren?

Erstens gibt es die Entscheidung des ÖSHZ-Agenten, einen Vertrag gemäß Artikel 60 vorzuschlagen. Mit dem ÖSHZ@LfA-App können sie bei der LfA eine Anfrage stellen, um zu erfahren, wie lange dieser Vertrag laufen muss, bevor die Person Arbeitslosengeld erhalten kann .

Wenn während der Laufzeit des ÖSHZ-Vertrags unvorhergesehene Umstände eintreten (z. B. Krankheit, höhere Gewalt usw.), kann der ÖSHZ-Mitarbeiter über den Antrag einen neuen Antrag stellen, um zu erfahren, wie das neue Vertragsende aussehen soll.

Das folgende Schema zeigt den typischen Ablauf eines „Artikel 60“-Antrags.

 

Bild vergrößern

  1. Ein hilfebedürftiger Bürger wendet sich an das ÖSHZ.
  2. Das ÖSHZ beurteilt die Situation und bietet eine „Artikel 60“-Beschäftigung an.
  3. Das ÖSHZ stellt einen Antrag auf Berechnung. Es teilt die erforderlichen Angaben zur Identität und Laufbahn des Bürgers mit.
  4. Das LfA antwortet innerhalb von sieben Tagen.
  5. Das ÖSHZ organisiert die Beschäftigung.
  6. Der Bürger geht der Beschäftigung nach und erwirbt auf diesem Wege einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie eine Frage zu den Zugängen? Wenden Sie sich an Ihren ÖSHZ-Zugangsmanager. Bei weiteren Problemen wenden Sie sich bitte an den OCMW-CPAS-Helpdesk bei Smals: telefonisch unter 02 787 58 28 oder per E-Mail an OCMW-CPAS@smals.be.

Fragen Sie sich, wie die Anwendung funktioniert? Lesen Sie zuerst bitte unsere FAQ.

Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich dann bitte an das örtliche Arbeitslosenamt des LfA.