Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit

Die Vorschriften über Arbeitslosigkeit werden grundlegend reformiert. Die Regierung hat am 31. Januar 2025 ein Abkommen geschlossen, das wesentliche Änderungen beinhaltet.

Letzte Aktualisierung am 03.06.2025

Die verordnungsrechtlichen Änderungen sind noch nicht definitiv. Die Gesetzestexte müssen noch vom Parlament verabschiedet werden. Die neuen Regeln gelten erst nach der Veröffentlichung der Texte im belgischen Staatsblatt und dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften.

Wie wird das Regierungsabkommen in Gesetze umgesetzt?

Die Abbildung zeigt den Weg, den die einzelnen Entwürfe bis zur Verankerung im Gesetz nehmen. Die dunkel gefärbten Phasen sind bereits abgeschlossen.

Initiative für einen Gesetzesentwurf

Ausarbeitung des Textes und Diskussion zwischen Kabinetten und Partnern

Übereinkunft des Ministerrates

Stellungnahme des Staatsrates

Zweite Lesung im Ministerrat

Einreichung bei der Kammer

Prüfung im Ausschuss

Prüfung im Plenum

Ratifizierung und Verkündung

Veröffentlichung

Inkrafttreten und Ausführung des Gesetzes

 

Derzeit können wir keine konkreten Informationen zum Inhalt der neuen Vorschriften oder zu deren Auswirkungen auf Ihre Akte geben. Eine Kontaktaufnahme mit unseren Diensten wegen Informationen zu Ihrer persönlichen Akte ist also nicht zielführend. Sobald die geplanten Neuregelungen tatsächlich in Kraft treten, werden wir Sie über die für Sie geltenden Vorschriften informieren. 

Besuchen Sie diese Seite regelmäßig, um auf dem Laufenden zu bleiben. Die Informationen auf dieser Seite werden je nach Entwicklung der Lage aktualisiert.

Wie bereitet sich das LfA vor?

Wir setzen alles daran, dass diese wichtige Reform rechtzeitig umgesetzt werden kann und dass die Sozialversicherten und Partner gut informiert sind. 

  1. Analyse und Vorbereitung
    Wir analysieren bestehende Akten und Systeme und bereiten die Anpassung von EDV-Anwendungen und Rechenregeln vor.

  2. Rechtliche und administrative Genehmigung
    Die Verordnungsentwürfe werden mit den zuständigen Stellen und Partnern erörtert.

  3. Ausarbeitung von Übergangsmaßnahmen
    Es werden klare Übergangsregeln festgelegt, damit die anhängigen Fälle korrekt behandelt werden und die Umstellung reibungslos verläuft.

  4. Anpassung von Systemen und Verfahren
    Wir passen Software, Verfahren und Kommunikationsmittel an, um die neuen Vorschriften korrekt anzuwenden.

  5. Ausbildung und Unterstützung
    Wir bieten den Mitarbeitern die notwendige Schulung und Unterstützung, damit sie die neuen Vorschriften problemlos anwenden und erklären können.

  6. Kommunikation und Beratung
    Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit den ÖSHZ und den Zahlstellen aufgebaut, um ihre Mitglieder ordnungsgemäß zu informieren und die entsprechenden Akten korrekt zu bearbeiten.
    Wir bereiten auch gezielte Mitteilungen an unsere Partner vor, um Sozialversicherte und andere Beteiligte über die bevorstehenden Änderungen zu informieren. 
    Personen, deren Leistungsanspruch sich ändert oder erlischt, werden rechtzeitig und schriftlich benachrichtigt.

Neues zur Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit