Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Die elektronische Kontrollkarte e-C3.2
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Ab dem 01.01.2025 ist die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte eC3.2 für alle Arbeitnehmenden obligatorisch.
Dieses Infoblatt erklärt Ihnen, wie Sie auf Ihre elektronische Kontrollkarte zugreifen können, wie Sie sie ausfüllen und am Monatsende an Ihre Zahlstelle schicken müssen und welche Schritte Sie unternehmen müssen, wenn Sie Probleme beim Ausfüllen Ihrer Karte haben.
Um Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu erhalten, müssen Sie einer Zahlstelle angeschlossen sein:
- entweder der öffentlichen Einrichtung (HfA);
- oder der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC, FGTB).
Wenn Sie noch keiner Zahlstelle angeschlossen sind, können Sie die elektronische Karte bereits ausfüllen und absenden. Sobald die Eintragung bei der Zahlstelle geschehen ist, wird Ihre Karte automatisch an diese Organisation übermittelt.
Wie greift man auf die elektronische eC3.2-Karte zu?
Die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2) ist eine gesicherte Computeranwendung, die Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird, für den Fall, dass sie Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erhalten möchten.
Diese Anwendung ist über das Portal der Sozialen Sicherheit (https://www.socialsecurity.be/) oder, als mobile Version, über die eC32-App im App Store Ihres Smartphones verfügbar.
Wie können Sie sich identifizieren?
Bevor Sie auf Ihre elektronische Kontrollkarte zugreifen können, müssen Sie sich identifizieren.
Sie können auf Ihr eC3.2 zugreifen, indem Sie sich identifizieren, über:
- Ihre eID (belgischer elektronischer Personalausweis);
- die itsme-App;
- einen einmaligen Sicherheitscode, der per E-Mail an Sie geschickt wird;
- einen Sicherheitscode in einer mobilen Applikation;
- eine europaweit anerkannte elektronische Kennung.
Wenn Sie Grenzgänger/-in sind und eine Erkennungsnummer des Nationalregisters oder eine BIS-Nummer besitzen, können Sie sich möglicherweise mit Ihrem auf europäischer Ebene anerkannten elektronischen Identitätsnachweis (eIDAS) anmelden. Die Situation ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Französische elektronische Personalausweise, zum Beispiel, sind in dieser Hinsicht noch nicht europaweit anerkannt.
Ist es Ihnen nicht möglich, sich mit Ihrem europaweit anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anzumelden, müssen Sie sich einen alternativen digitalen Schlüssel besorgen.
- Den digitalen Schlüssel können Sie bei Sigedis anfordern, und zwar über ein vollständig digitales Verfahren. Alle Informationen dazu finden Sie auf: belgianID.be - Digitalen Schlüssel beantragen.
- Sie können auch einen Termin bei einem Arbeitslosenamt des LfA vereinbaren, um wegen eines digitalen Schlüssels dort persönlich vorzusprechen. Den Termin vereinbaren Sie bitte über unser Kontaktcenter unter der Nummer 02/515.44.44.
- Wenn Sie noch keinen belgischen elektronischen Personalausweis (eID) besitzen, können Sie bei der Gemeinde (dem Einwohnermeldeamt) zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung in das Bevölkerungsregister, oder Ihrer Beantragung einer eID, gleichzeitig einen digitalen Schlüssel beantragen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Authentifizierungsmethoden: https://sma-help.fedict.belgium.be/de.
Diese Website bietet Fragen und Antworten sowie Anleitungsvideos zu den verschiedenen Authentifizierungsmöglichkeiten.
Die erste Anmeldung
Wenn Sie sich zum ersten Mal in die Anwendung einloggen, müssen Sie bestätigen, dass Sie das Handbuch und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der elektronischen Kontrollkarte gelesen haben und diese akzeptieren.
Mit dem Abgeben dieser ehrenwörtlichen Erklärung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Zukunft nur noch elektronisch vorgehen. 1
Diese Zustimmung wird automatisch an Ihre Zahlstelle und das LfA weitergeleitet, sodass das LfA weiß, dass Sie ab dem angegebenen Monat nur noch die elektronische Anwendung verwenden werden.
Die Wahl für die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte ist ab dem laufenden oder dem darauffolgenden Monat möglich und wird ab Februar 2025 auch für den Monat vor dem laufenden Monat möglich sein.
1 Die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit (eC3) ist von der Verwendung der elektronischen Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2) getrennt.
Die eC3.2-Karte ausfüllen: Ablauf
- Wählen Sie den Arbeitgeber, für den Sie Ihre Karte ausfüllen möchten;
- Wählen Sie den Monat, für den Sie den Kalender ausfüllen möchten;
- Wählen Sie einen Tag oder einen Zeitraum im Kalender;
- Wählen Sie die passende Situation und speichern Sie Ihre Änderungen;
!!! Tragen Sie in Ihre Kontrollkarte bitte immer „Arbeit“ ein, bevor Sie sich an die Arbeit machen
- Wenn Sie Korrekturen vornehmen, müssen Sie diese erläutern und Ihren Kommentar abschließend speichern;
- Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, bei denen Sie zeitweilig arbeitslos sind, füllen Sie die Karten auch für diese Arbeitgeber aus;
- Senden Sie am Monatsende Ihre Kontrollkarte(n) an Ihre Zahlstelle und bestätigen Sie den Versand.
Den oder die Arbeitgeber auswählen
Wenn Sie auf Ihre Karte zugreifen, wird standardmäßig der Bildschirm „Meine Arbeitgeber“ angezeigt.
Er enthält eine Liste der Arbeitgeber, bei denen Sie zu dem Zeitpunkt beschäftigt sind.
Sie müssen aus der Liste Ihrer Arbeitgeber, bei denen Sie beschäftigt sind, den Arbeitgeber auswählen, für den Sie Ihre elektronische Kontrollkarte ausfüllen möchten.
Ihre Kontrollkarten
Wenn Sie den Arbeitgeber ausgewählt haben, bei dem Sie zeitweilig arbeitslos sind, gelangen Sie zur Liste der möglichen Kontrollkarten, d. h.:
- die Karte des laufenden Monats, des Vormonats oder des Folgemonats;
- die Karten aus Vormonaten, die noch nicht gesandt wurden;
- nicht genutzte/nicht ausgefüllte Karten;
- für den Bausektor: die ausgefüllten Karten der Monate, in denen Sie nicht zeitweilig arbeitslos gewesen sind (nicht gesandte Karten).
Ihre Kontrollkarten
Wenn Sie den Arbeitgeber ausgewählt haben, bei dem Sie zeitweilig arbeitslos sind, gelangen Sie zur Liste der möglichen Kontrollkarten, d. h.:
- die Karte des laufenden Monats, des Vormonats oder des Folgemonats;
- die Karten aus Vormonaten, die noch nicht gesandt wurden;
- nicht genutzte/nicht ausgefüllte Karten;
- für den Bausektor: die ausgefüllten Karten der Monate, in denen Sie nicht zeitweilig arbeitslos gewesen sind (nicht gesandte Karten).
Wie viele Karten müssen Sie monatlich ausfüllen?
Wenn Sie im Bausektor arbeiten, müssen Sie Ihre Karte für den Arbeitgeber, der Sie beschäftigt, ab dem ersten Tag des Monatsdurchgehend ausfüllen, und zwar auch dann, wenn Sie im Monat nicht zeitweilig arbeitslos gewesen sind (in diesem Fall müssen Sie Ihre Kontrollkarte nicht bei Ihrer Zahlstelle einreichen).
Wenn Sie während des Monats zeitweilig arbeitslos gewesen sind, schicken Sie am Monatsende Ihre elektronische Kontrollkarte an Ihre Zahlstelle.
Wenn Sie üblicherweise bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt sind und bei diesem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, füllen Sie eine elektronische Kontrollkarte aus.
- Wenn Sie üblicherweise bei zwei Arbeitgebern beschäftigt sind (wenn Sie z. B. zwei Halbtagsjobs kombinieren) und nur bei einem Arbeitgeber zeitweilig arbeitslos sind, müssen Sie nur eine einzige elektronische Karte ausfüllen (die Karte für den Arbeitgeber, der Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt hat).
- Wenn Sie üblicherweise bei zwei Arbeitgebern arbeiten (wenn Sie z. B. zwei Halbtagsjobs kombinieren) und bei beiden Arbeitgebern zeitweilig arbeitslos sind, müssen Sie zwei elektronische Karten ausfüllen (eine für jeden Arbeitgeber).
- Wenn Sie üblicherweise bei drei Arbeitgebern arbeiten (wenn Sie z. B. drei Teilzeitjobs kombinieren) und zeitweilig arbeitslos sind:
- bei 2 Arbeitgebern, müssen Sie 2 elektronische Kontrollkarten ausfüllen (die Karten für die Arbeitgeber, bei denen Sie zeitweilig arbeitslos sind).
- bei 3 Arbeitgebern, müssen Sie 3 elektronische Kontrollkarten ausfüllen (eine für jeden Arbeitgeber).
Wann füllen Sie Ihre Karte aus?
Sie müssen den Kalender in Ihrer elektronischen Kontrollkarte ab dem ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit eines jeden Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos sind, ausfüllen, und zwar anhand der Anweisungen in der Zeichenerklärung und in diesem Infoblatt.
Es ist wichtig, dass Sie in Ihre Kontrollkarte immer „Arbeit“ eintragen, bevor Sie sich an die Arbeit machen. Tun Sie es nicht oder tun Sie es zu spät, droht Ihnen eine Strafe.
Um Probleme bei der Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Kontrollkarte ab dem ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit im Monat korrekt ausfüllen.
Wenn Sie im Bausektor arbeiten, gilt diese Pflicht ab dem ersten Tag des Monats, auch wenn Sie während des Monats nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden.
Wie füllen Sie Ihre Karte aus?
Standardmäßig wird der Kalender Ihrer Karte für den gewählten Monat angezeigt. In diesem Kalender sehen Sie den Monat und das Jahr, die Sie ausgewählt haben, sowie den Namen Ihres Arbeitgebers und dessen Unternehmensnummer.
Standardmäßig sind alle Felder Ihrer Kontrollkarte unausgefüllt.
Auswahl eines Tages/eines Zeitraums und Auswahl der passenden Situation
Sie können in Ihrer elektronischen Kontrollkarte einen Tag oder einen Zeitraum auswählen.
Wählen Sie dann eine Situation (oder eine Untersituation) für den ausgewählten Tag oder Zeitraum, indem Sie auf die Schaltfläche „Ausgewählte Tage anpassen“ klicken.
Die gewählte Situation wird sofort dem ausgewählten Tag oder Zeitraum zugewiesen.
Erklärungen zu Situationen, die zutreffen können
Tag, an dem Sie zeitweilig arbeitslos sind
Wenn Sie zeitweilig arbeitslos sind, lassen Sie das Feld leer (auch für die Tage, an denen Sie aufgrund eines Zeitkredits oder einer Laufbahnunterbrechung nicht arbeiten).
Tag, an dem Sie für den Arbeitgeber arbeiten, für den Sie die Kontrollkarte ausfüllen
!!! Sie müssen dieses Feld ausfüllen, noch bevor Sie sich an die Arbeit machen.
Wählen Sie das Feld „Arbeit“, wenn Sie sich bei dem Arbeitgeber, für den Sie die Kontrollkarte ausfüllen, an die Arbeit machen (auch wenn Sie ausnahmsweise am Wochenende oder an einem anderen gewöhnlichen Inaktivitätstag arbeiten).
Anmerkungen:
- Wenn Sie für einen Arbeitgeber Nachtarbeit ausüben, wählen Sie das Feld „Arbeit“ des Tages, an dem Sie sich an die Arbeit machen. Nachtarbeit ist Arbeit, die zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet wird.
Sie müssen nur das Feld für den Beginn der Tätigkeit schwärzen.
- Wenn für Sie die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende gelten (Kapitel XII), tragen Sie in Ihre Kontrollkarte bitte NICHT die Tätigkeit ein, die Sie entweder für eigene Rechnung ausüben, oder die Sie nebenberuflich ausüben, oder die Sie nicht als Arbeitnehmer/-in gelegentlich ausüben.
Arbeitsunfähig
Wählen Sie das Feld Z „Arbeitsunfähig“ bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder Arbeitsunfall (auch samstags, sonntags und an Feiertagen, wenn diese Tage in den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit fallen.
Urlaub
Wählen Sie das Feld V „Urlaub“ bei individuell genommenen Jahresurlaubstagen sowie bei kollektiv genommenen Urlaubstagen aufgrund einer Schließung des Betriebes wegen Jahresurlaub (unabhängig davon, ob für diese Tage Urlaubsgeld gezahlt wird oder nicht).
Wenn Sie bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt mit der Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse die Arbeit schrittweise in Teilzeit wieder aufnehmen und Sie während dieser schrittweisen Arbeitswiederaufnahme Urlaubstage nehmen möchten, geben Sie für diese Tage ebenfalls den Buchstaben V an.
Achtung:
Wenn Sie über außergesetzliche Urlaubstage verfügen (beispielsweise altersbedingter Urlaub, zusätzliche Urlaubstage gemäß Cafeteria-Modell), müssen Sie diese nicht unbedingt während der kollektiven Schließung wegen Jahresurlaub verbrauchen. Wenn Sie dennoch beschließen, diese außergesetzlichen Urlaubstage zu dem Zeitpunkt zu verbrauchen, müssen Sie für diese Tage den Buchstaben A in den Kalender eintragen.
Andere Situation
Wählen Sie das Feld A „Andere Situation“ für Tage ohne jegliche bezahlte Arbeitsleistung, Feiertage, Ausgleichsruhetage, bezahlte Weiterbildungstage, Tage mit Kündigungsentschädigung, unbezahlte Urlaubstage, Tage unentschuldigter Abwesenheit, Freiheitsentzug, Vaterschaftsurlaubstage, außergesetzliche Urlaubstage …
Arbeit nicht bei dem Arbeitgeber, für den, Sie die Kontrollkarte ausfüllen
!!! Auch hier ist es wichtig, dass Sie das passende Feld ausfüllen, bevor Sie sich an die Arbeit machen.
Diese Auswahl ermöglicht den Zugriff auf 3 verschiedene Untersituationen, wenn Sie anderswo als bei dem Arbeitgeber, für den Sie die Karte ausfüllen, arbeiten, nämlich:
Wählen Sie diese Situation, wenn Sie bei einem anderen, üblichen Arbeitgeber arbeiten.
!!! Sie müssen auch Ihre Zahlstelle über diese andere, übliche Beschäftigung informieren.
Wählen Sie diese Situation an einem Tag, an dem Sie normalerweise für den Arbeitgeber, für den Sie die Kontrollkarte ausfüllen, arbeiten, bevor Sie sich an die Arbeit machen:
- bei einem anderen Arbeitgeber (sei es ein Flexi-Job);
- für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten (sei es eine gelegentliche Arbeit);
- im Rahmen einer vom LfA akzeptierten Nebentätigkeit, wenn Sie diese Tätigkeit ausnahmsweise zwischen 7:00 Uhr und 18.00 Uhr ausüben.
Hinweise:
- Falls Sie eine Nebentätigkeit im Rahmen des Vorteils „Sprungbrett zur Selbständigkeit“ ausüben, tragen Sie diese Tätigkeit bitte NICHT in Ihre Kontrollkarte ein.
- Falls für Sie die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende gelten (Kapitel XII), tragen Sie in Ihre Kontrollkarte bitte NICHT die Tätigkeit ein, die Sie entweder für eigene Rechnung ausüben, oder die Sie nebenberuflich ausüben, oder die Sie nicht als Arbeitnehmer/-in gelegentlich ausüben.
Wählen Sie diese Situation an einem Tag, an dem Sie normalerweise NICHT für den Arbeitgeber, für den Sie die Kontrollkarte ausfüllen, arbeiten (z. B. an einem Wochenende), bevor Sie sich an die Arbeit machen:
- bei einem anderen Arbeitgeber (sei es ein Flexi-Job);
- für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten (sei es eine gelegentliche Arbeit);
- im Rahmen einer vom LfA akzeptierten Nebentätigkeit, und zwar ganz gleich wann Sie sie ausüben.
Hinweise:
- Falls Sie eine Nebentätigkeit im Rahmen des Vorteils „Sprungbrett zur Selbständigkeit“ ausüben, tragen Sie diese Tätigkeit bitte NICHT in Ihre Kontrollkarte ein.
- Falls für Sie die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende gelten (Kapitel XII), tragen Sie in Ihre Kontrollkarte bitte NICHT die Tätigkeit ein, die Sie entweder für eigene Rechnung ausüben, oder die Sie nebenberuflich ausüben, oder die Sie nicht als Arbeitnehmer/-in gelegentlich ausüben.
Nicht zutreffend
Diese grauen Felder, die sich im Kalender Ihrer Karte befinden können, sind Tage, an denen Sie mit dem ausgewählten Arbeitgeber nicht unter Vertrag sind (z. B., wenn Ihr Arbeitsvertrag im Monat begonnen oder geendet hat).
Erster Tag effektiver Arbeitslosigkeit
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Es handelt sich um den ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit im ausgewählten Monat und bei dem ausgewählten Arbeitgeber, laut Angaben dieses Arbeitgebers bei dem LfA.
Dieser Tag ist im Kalender angezeigt, bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, wegen ungünstiger Witterung oder wegen technischer Störung.
Bei anderen Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit ist kein Symbol im Kalender angezeigt. Sie müssen Ihre Karte jedoch auch dann ab dem ersten Tag ausfüllen, an dem Ihr Arbeitgeber Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt.
Frühestmögliches Versanddatum
Es handelt sich um das Datum, ab dem Ihre elektronische Kontrollkarte versendet werden kann.
Wie passt man die Situation eines Tages/Zeitraums an?
Nur Karten, die nicht gesandt wurden, können noch angepasst werden. Die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, ist für den Fall vorgesehen, dass Sie beim Ausfüllen der Karte ausnahmsweise einen Fehler gemacht haben.
Wählen Sie den Tag oder den Zeitraum, den Sie ändern möchten, wählen Sie die neue Situation, die gelten soll, und speichern Sie Ihre Änderungen.
Wenn Sie Änderungen an Ihrer Kontrollkarte vornehmen, müssen Sie diese Änderungen erläutern und speichern, damit die Änderungen angewandt werden.
Das LfA wird über die vorgenommenen Änderungen informiert. Das LfA kann diesbezüglich eine Kontrolle durchführen.
Die Kontrollkarte eC3.2 an Ihre Zahlstelle senden
Sie können Ihre Kontrollkarte frühestens am Tag versenden, der mit dem Symbol „Frühestmögliches Versanddatum“ gekennzeichnet ist.
Bevor Sie Ihre Karte versenden, haben Sie die Möglichkeit, ein PDF-Dokument Ihrer eC3.2-Kontrollkarte zu erzeugen.
Um Ihre Kontrollkarte an Ihre Zahlstelle zu senden, müssen Sie „Kontrollkarte senden“ wählen.
Nachdem Ihre Karte versandt wurde, können Sie sie nicht mehr ändern!
Nach der Bestätigung wird Ihre Karte an Ihre Zahlstelle gesandt.
Gesendete Karten ansehen
Sie haben die Möglichkeit, über das Plus-Symbol im Banner Ihrer Kontrollkarte die Kontrollkarten, die Sie bereits an Ihre Zahlstelle gesendet haben, in Listenform einzusehen.
Nichtgesendete Karten ansehen
Um nichtgesendete Kontrollkarten anzusehen, müssen Sie zum Startbildschirm mit Ihren Arbeitgebern zurückkehren, bzw. über den Zurück-Pfeil zu diesem Startbildschirm zurückkehren.
Wählen Sie den Arbeitgeber, für den Sie Ihre nichtgesendete Karte einsehen möchten, und dann den gewünschten Monat.
Was, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre eC3.2-Karte auszufüllen?
Es könnte passieren, dass Sie aufgrund eines Problems mit Ihrem Smartphone, Ihrem PC, der eC3.2-Anwendung oder Ihrer Benutzerkennung nicht mehr in der Lage sind, Ihre elektronische Kontrollkarte rechtzeitig auszufüllen.
Sie haben dann die Möglichkeit, die Nutzung der Kontrollkarte vorübergehend zu widerrufen oder das LfA über das aufgetretene Hindernis zu informieren.
Vorübergehende Widerrufung der Nutzung der elektronischen Kontrollkarte eC3.2
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Karte auszufüllen (z. B., wenn Sie Ihr Smartphone verloren haben, Ihr itsme-Konto gesperrt wurde usw.). können Sie einen vorübergehenden Widerruf beantragen, um vorübergehend zum Papierverfahren zurückzukehren.
Dazu müssen Sie über Ihre Zahlstelle ein Formular C3E-Widerruf bei dem Arbeitslosenamt des LfA einreichen und den Grund angeben, warum Sie vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, die elektronische Kontrollkarte zu verwenden.
Wenn das Arbeitslosenamt des LfA Ihren Antrag annimmt, werden Sie darüber informiert. Das Arbeitslosenamt des LfA stellt Ihnen dann für den laufenden und den darauf folgenden Monat eine Kontrollkarte C3.2A in Papierform aus.
Meldung eines Hindernisses
Wenn Sie aufgrund technischer Probleme nicht mehr in der Lage sind, Ihre Kontrollkarte im Laufe des Monats rechtzeitig (bevor Sie sich an die Arbeit machen) auszufüllen, müssen Sie das LfA sofort davon benachrichtigen. Zum Beispiel telefonisch, durch persönliches Erscheinen bei dem für Sie zuständigen Arbeitslosenamt des LfA Ihres Wohnorts oder durch das Senden einer E-Mail (möglich über das Kontaktformular auf der LfA-Website).
Dieses Verfahren befolgen Sie bitte auch, wenn für den letzten Werktag des Monats voraussichtlich zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen herrschen sollte, Ihr Arbeitgeber Sie aber unerwartet zur Arbeit zurückruft, nachdem Sie Ihre Kontrollkarte bereits bestätigt und an Ihre Zahlstelle gesandt haben.
Sie erhalten vom Arbeitslosenamt des LfA eine Empfangsbestätigung Formular C3-Hindernis –Arbeitnehmer. Ein Doppel dieses Formulars wird an Ihre Zahlstelle übermittelt.
Mit diesem Formular können Sie bei einer Kontrolle nachweisen, dass Sie das LfA rechtzeitig benachrichtigt haben.
Wenn Sie eine solche Meldung vornehmen, droht Ihnen keine Verwaltungssanktion wegen Pflichtversäumnis.