Erklärungen zum Formular C220B

E10

Zuletzt aktualisiert am 13.07.2010

Worum handelt es sich?

Das vorliegende Infoblatt erklärt wie das Formular C220B (Bescheinigung von monatlicher Arbeitslosigkeit einer Tagesmutter) vom Begleitdienst der Tagesmütter ausgefüllt werden muss. Die Anzahl Ausfallentschädigungen wird auf Basis dieses Dokuments - welches danach eventuell von der Tagesmutter ausgefüllt wird - festgelegt.

Die Erklärungen, die für die Tagesmutter von Interesse sind, finden Sie im Infoblatt „'Haben Sie Anrecht auf die der Tagesmutter gewährten Ausfallentschädigung?“'.

Wo kann der Begleitdienst der Tagesmütter das Formular C220B erhalten?

Die neueste Version dieses Formulars befindet sich auf der Website www.lfa.be. Der Begleitdienst kann dieses Modell kopieren.

Wenn der Dienst das Layout dieses Formulars zu ändern wünscht (um es einfacher zu drucken), muss eine Erlaubnisnummer bei der hiernach vermerkten Direktion beantragt werden. Ein Vorschlag von Formular mit angepasstem Layout muss dann übermittelt werden an

das Landesamt für Arbeitsbeschaffung, Direktion Regelung

Boulevard de l'Empereur 7, 1000 Brüssel

Fax 02/515.43.15 e-mail dirregl@onem.be

Diese Direktion kontrolliert, ob alle erforderlichen Angaben in dem Formular aufgenommen sind und gewährt die Erlaubnisnummer. Die Nummer wird dann vom Begleitdienst oben rechts auf dem Formular angegeben.

An wen und wann muss das Formular C220B ausgehändigt werden?

Dieses Formular muss nur an die Tagesmütter ausgehändigt werden, die die Ausfallentschädigungen zu beziehen wünschen. Die Tagesmütter, die eine Pension erhalten, dürfen keine Ausfallentschädigungen beziehen und sind daher von einem solchen Formular nicht betroffen.

Auch für die Monate, wo die Anzahl Stunden entschädigbarer Arbeitslosigkeit (Kode WU auf dem LSS-/LSSPLV-Rechenblatt) gleich Null ist, ist die Aushändigung eines Formulars nicht erforderlich. Der Dienst kann jedoch auch für diese Monate der Tagesmutter zur Information ein Formular aushändigen. In diesem Fall reicht die Tagesmutter dieses Formular nicht bei ihrer Zahlstelle ein.

Das Formular wird vom Dienst nach Ablauf des betroffenen Monats der Tagesmutter übergeben. In der Gesetzgebung ist keine Aushändigungsfrist vorgesehen. Der Dienst händigt das Formular erst dann aus, wenn er sich der Angaben, die ausgefüllt werden müssen, sicher ist. Die Aushändigung muss so schnell wie möglich getätigt werden, damit die Auszahlung der Entschädigung in einer vernünftigen Frist erfolgen kann.

Die Tagesmutter füllt die Rubrik III des Formulars aus. Im Falle von Schließung wegen Krankheit, Unfalls, Mutterschaft, Urlaubs oder Feiertags überprüft die Tagesmutter, ob der Begleitdienst dies vermerkt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, schickt die Tagesmutter das Formular dem Dienst zurück und beantragt, dass ihr ein neues korrekt ausgefülltes Formular ausgestellt wird.

Die Tagesmutter reicht das Formular (in einer Frist von 3 Jahren) bei der Zahlstelle ein, welche die Höhe der Entschädigung berechnet und den Betrag an die Tagesmutter überweist.

Was geschieht, wenn das Formular C220B später verbessert werden muss?

Der Dienst darf das Formular nur aushändigen, wenn er sich der betroffenen Angaben sicher ist. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das bereits bei der Zahlstelle eingereichte Formular trotzdem unrichtige Angaben enthält, stellt der Dienst ein neues korrekt ausgefülltes Formular aus, dies mit dem Vermerk „annulliert und ersetzt das am ##.##.####. ausgestellte Formular“. Das Formular wird der Tagesmutter mit der Bitte abgegeben, letzteres bei der Zahlstelle zwecks Regularisierung einzureichen.

Wenn in dem neuen Formular eine höhere Anzahl Arbeitslosigkeitsstunden (Kode WU) angegeben ist, wird die Zahlstelle für den betroffenen Monat einen Zuschlag bezahlen.

Wenn in dem neuen Formular eine niedrigere Anzahl Arbeitslosigkeitsstunden (Kode WU) angegeben ist, wird die Zahlstelle das Formular dem Arbeitslosenamt zuleiten, mit der Bitte den zu viel erhaltenen Betrag zurückzufordern. Bevor die Rückforderungsentscheidung getroffen wird, wird die Tagesmutter zum Arbeitslosenamt vorgeladen. Die Tagesmutter ist nicht verpflichtet dieser Vorladung Folge zu leisten und sie kann auch, wenn sie es wünscht, schriftlich reagieren. Diesbezüglich kann sie sich mit ihrer Zahlstelle einigen.

Der zu viel bezahlte Betrag wird zurückgefordert, ohne das von irgendeiner Strafe die Rede ist. Strafrechtliche Sanktionen sind gegenüber dem Dienst oder der Tagesmutter nur im Falle von unberechtigter Zahlung infolge Betrugs oder wissentlicher Informationsunterlassung möglich.

Was ist die Bedeutung der auf dem LSS- oder LSS-APL-Rechenblatt und auf dem Formular C220B angegebenen Kodes?

Kinderbetreuungstag

Ein Betreuungstag entspricht der Betreuung eines Kindes während eines ganzen Tages. Die Kinderbetreuung während eines halben Tages oder eines Drittels eines Tages wird als 0,5 oder 0,33 Betreuungstag gezählt.

Der Referenzplan

Die (teilweise) Abwesenheit eines Kindes im Laufe eines im Referenzplan vorgesehenen Betreuungstags kann die Gewährung der Ausfallentschädigung zur Folge haben.

Der Referenzplan ist eine Voraussage für den betroffenen Monat, in dem die Anzahl der vorgesehenen Kinderbetreuungstage festgehalten ist.

Die Angabe der Kinderbetreuungstage im Referenzplan hängt vom zwischen den betroffenen Parteien (Eltern / Dienst / Tagesmutter) abgeschlossenen Betreuungsvertrag ab, der Referenzplan wird jedoch in folgender Weise angepasst:

  • im Prinzip läuft der Referenzplan noch während 4 Wochen nach dem Ende des Betreuungsvertrags (Þ eventuelles Recht auf Entschädigungen infolge Weggangs des Kindes);
  • der Referenzplan berücksichtigt nicht die Einschreibungsperioden unterhalb von 4 Wochen (Þ kein Recht auf Entschädigungen wegen Abwesenheiten dieses Kindes);
  • der Referenzplan berücksichtigt nicht die Änderungen (Erhöhung oder Verminderung der Anzahl Betreuungstage, Unterbrechungen) unterhalb von 4 Wochen (Þ Recht auf Entschädigungen infolge Abwesenheit des Kindes gemäß dem nicht abgeänderten Referenzplan).

Erklärungen bezüglich des Referenzplans sind in der im Anhang beigefügten ÜBERSICHT gegeben.

IC (Einschreibungskapazität)

IC ist die Anzahl Betreuungstage, die laut Referenzplan für den betroffenen Monat gelten, erhöht um die Anzahl effektiv geleisteter gelegentlicher Betreuungstage.

Der Dienst kann IC erhalten, insbesondere indem er pro Tagesmutter in den Spalten „eintragen Einschreibungskapazität“ des LSS(PLV)-Rechenblatts die normale Anzahl Betreuungstage pro Tag (gemäß der wöchentlichen Basistabelle) ausfüllt. Wenn die Situation der Betreuungstage nicht im Voraus bekannt ist (z.B. drei Tage pro Woche, vorher nicht bekannt gegeben), werden diese Tage ab dem Montag berechnet. Das Resultat der Basistabelle muss wenn nötig verbessert werden, indem eine gewisse Anzahl Einheiten in der Spalte "einmalige Anpassung" "regelmäßige Betreuung" hinzugefügt oder abgezogen werden, sodass es mit dem Referenzplan übereinstimmt (siehe nachfolgend). Im Falle einer gelegentlichen Betreuung muss die Anzahl effektiv gearbeiteter Tage in der Spalte "einmalige Anpassung" "gelegentliche Betreuung" hinzugefügt werden.

Kalender des Monats

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

 

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Beispiele 1

Betreuung von 2 Kindern während 5 vollständiger Tage pro Woche und von 2 Kindern einen halben Tag jeden Freitag

Basistabelle: mo 2 - di 2 - mi 2 - do 2 - fr 3

IC = (2 x 18 Tage) + (3 x 4 Tage) = 48

Beispiele 2

Betreuung von 2 Kindern montags bis freitags und eines Kindes montags bis donnerstags während vollständiger Tage. Der Betreuungsvertrag eines der Kinder, das montags bis freitags kommt, endet am 4. des Monats.

Basistabelle: mo 3 -– di 3 -– mi 3 - do 3 -– fr 2

IC = (3 x 18 Tage) + (2 x 4 Tage) = 62

Basistabelle des darauf folgenden Monats: mo 2 -– di 2 -– mi 2 - do 2 -– fr 1

Spalte "einmalige Anpassung" "regelmäßige Betreuung" des folgenden Monats: 2 (da der Referenzplan des Kindes, das seit dem 4. des vorangegangenen Monats nicht mehr kommt, am Freitag, dem 2. endet).

IC des folgenden Monats = (2 x 17 Tage) + (1 x 5 Tage) + 2 = 41

Beispiele 3

Betreuung von drei Kindern während eines vollständigen Tages montags bis donnerstags und Betreuung eines Kindes halbtags montags bis freitags ab dem 7. des Monats.

Basistabelle: mo 3,5 - di 3,5 - mi 3,5 - do 3,5 - fr 0,5

Spalte "einmalige Anpassung" "regelmäßige Betreuung" des Monats: weniger 2 (0,5 x 4 da die Einschreibung des Kindes, das halbtags kommt, nicht an den 4 ersten Tagen des Monats galt)

IC = (3,5 x 18 Tage) + (0,5 x 4) -– 2 = 63

Beispiele 4

Betreuung eines Kindes, das 3 Tage pro Woche kommt aber die Tage variieren von einer Woche zur anderen und von 2 Kindern montags bis freitags.

Basistabelle: mo 3 - di 3 - mi 3 - do 2 - fr 2

Beispiele 5

Betreuung eines Kindes montags bis freitags und eines Kindes, das jeden Monat 10 Tage kommt aber die Tage variieren von einem Monat zum anderen.

Basistabelle: mo 1 - di 1 - mi 1 - do 1 - fr 1

Spalte "feste Anpassung": 10

IC = (1 x 22) + 10 = 32

IC ist über die Kontrollfunktionen in dem LSS-Rechenblatt auf die Anzahl Tage des betroffenen Monats (in der 5-Tagen-Woche) x die Anzahl Kinder, für die die Tagesmutter ihre Zulassung erhalten hat, beschränkt.

K (durchschnittliche Betreuung)

K ist gleich der theoretischen durchschnittlichen Anzahl Betreuungstage pro Tag, erhalten durch Teilung von IC abzüglich der Tage geleisteter gelegentlicher Betreuung durch die Anzahl Tage, an denen die Tagesmutter laut Referenzplan in dem betroffenen Monat tätig wäre.

Die Ab/aufrundung wird wie folgt vorgenommen:

  • 0,001 bis 0,004 = 0,00
  • 0,005 bis 0,009 = 0,01

Beispiel:

IC in dem betroffenen Monat beträgt 88; laut Referenzplan würde die Tagesmutter die Kinder während 21 Tagen in dem betroffenen Monat betreuuen; K = 88/21 = 4,19

AU (effektive Betreuung)

AU wird erhalten indem pro vollständig geleisteten Betreuungstag 1,9 fiktive Stunden gezählt werden. Ein halber Betreuungstag zählt für 0,95 Stunden. Ein Drittel eines Tages zählt für 0,63 Stunden.

FU (Feiertag oder Urlaub mit Sozialrechten)

Es handelt sich um die zehn gesetzlichen Feiertage und höchstens 20 Urlaubstage, insofern die Tagesmutter während diesen Feiertagen oder diesen Urlaubstagen die Betreuung nicht zu gewährleisten wünscht. Für diese Tage wird keine Entschädigung bezahlt. Diese zählen jedoch als gleichgestellte Tage (für die Pension, die Krankenversicherung und die Familienzulagen). Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag verrechnet. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

VU (Schließung ohne Sozialrechte)

Es handelt sich um Schließungstage, die dem Kode FU nicht entsprechen und die auch nicht als wegen höherer Gewalt entschädigbare Schließungstage betrachtet werden. Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag verrechnet. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

ZU (Krankheit der Tagesmutter)

Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag berücksichtigt. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

MU (Mutterschaftsperiode der Tagesmutter)

Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag berücksichtigt. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

OU (Arbeitsunfähigkeit der Tagesmutter infolge eines Arbeitsunfalls)

Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag berücksichtigt. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

BU (Arbeitsunfähigkeit der Tagesmutter infolge einer Berufskrankheit)

Diese Schließungstage werden im Verhältnis von (1,9 Stunden x K) pro Tag berücksichtigt. Nur die Tage, im Laufe deren laut Referenzplan, eine Betreuung normalerweise gewährleistet würde, werden berücksichtigt.

WU (fiktive entschädigbare Arbeitslosigkeitsstunden)

Es handelt sich um fiktive Stunden infolge von Abwesenheit der im Referenzplan vorgesehenen Kinder; diese Anzahl wird durch folgende Berechnung ermittelt:

(IC x 1,9 Stunden) - (AU + FU + VU + ZU + MU + OU + BU)

Die Anzahl entschädigbarer fiktiver Arbeitslosigkeitsstunden ist über Kontrollfunktionen des LSS-Rechenblatts pro Quartal beschränkt, damit vermieden wird, dass Ausfallentschädigungen gezahlt werden, wenn die Tagesmutter für das Quartal die Höchstanzahl bezahlter Leistungen und/oder gleichgestellter Tage erreicht hat.

Die Höchstanzahl Leistungen für das Quartal entspricht der Anzahl Tage in der 5-Tagen-Woche im Laufe des Quartals x die Anzahl Kinder, für die die Tagesmutter ihre Zulassung erhalten hat.

Die Beschränkung wird vorgenommen unter Anwendung der folgenden Formel: WU letzter Monat £ (Anzahl Tage in der 5-Tagen-Woche im Laufe des Quartals x die Anzahl Kinder für die die Tagesmutter ihre Zulassung erhalten hat x 1,9) - (AU Monat 1+2+3) -— (ZU, OU, BU, MU Monat 1+2+3) - (WU Monat 1+2).

Welche Angaben muss der Tagesmutterdienst auf dem Formular C 220 B vermerken?

Der Dienst wird auf dem Formular die Angaben ausfüllen, die den betroffenen Kodes des LSS- oder LSS-APL-Rechenblatts entsprechen.

Das Rechenblatt gibt erst ein korrektes Resultat, nachdem die Rubriken über die „eingeschriebenen Kapazitäten“ ausgefüllt worden sind. So werden die Abwesenheitstage der Kinder berücksichtigt, die mit den Tagen übereinstimmen, an denen laut REFERENZPLAN das Kind normalerweise anwesend gewesen wäre.

Wenn die Tagesmutter die Kinder wegen höherer Gewalt nicht betreuen kann, gibt der Dienst dies auf dem Formular an (siehe nachfolgend).

Was ist der Einfluss einer gelegentlichen Betreuung?

Eine Betreuung, die für weniger als 4 Wochen vorgesehen ist, wird als eine gelegentliche Betreuung angesehen.

Eine gelegentliche Betreuung wird in der „Einschreibungskapazität“ IC nur zu dem Zeitpunkt im REFERENZPLAN angegeben, wo das Kind anwesend ist. Dies geschieht unter Beifügung am Ende des Monats in der Spalte „einmalige Anpassung“ "gelegentliche Betreuung" des LSS-Rechenblattes einer bestimmten Anzahl Einheiten, die gleich der Anzahl effektiver Betreuungstage ist:

  • ein vollständiger Betreuungstag für ein Kind = 1 Betreuungstag
  • ein halber Betreuungstag für ein Kind = 0,5 Betreuungstag
  • ein Drittel eines Betreuungstag für ein Kind = 0,33 Betreuungstag

Gleichzeitig werden die Tage gelegentlicher Betreuung in der Spalte „tatsächliche Betreuung“ angegeben.

Eine gelegentliche Betreuung hat daher für den betroffenen Monat eine Erhöhung der Einschreibungskapazität IC und eine Erhöhung der Anzahl effektiver Betreuungstage, die abgezogen werden müssen, zur Folge.

Beispiel:

Eine Tagesmutter kann 4 Kinder betreuen. 3 Kinder sind eingeschrieben, von denen eins während einer Woche in dem betroffenen Monat wegen Krankheit abwesend ist. Außerdem hat es während einer Woche eine gelegentliche Betreuung eines anderen Kindes gegeben.

  • IC in einem Monat von 22 Werktagen ist gleich (3 x 22) + (1 x 5) = 71;
  • die Anzahl abzuziehender effektiver Betreuungstage ist gleich (3 x 22) + (1 x 5) -– (1 x 5) = 66;
  • die Anzahl Betreuungstage, welche die Gewährung der Ausfallentschädigung zur Folge hat, = 5.

Eine gelegentliche Betreuung hat also nicht eine Verminderung der Anzahl Ausfallentschädigungen zur Folge, auf die die Tagesmutter für die normalerweise eingeschriebenen Kindern, die abwesend sind, Anrecht hat (so lange die maximal erlaubte Kapazität nicht erreicht ist).

Die Tagesmutter, die gelegentliche Betreuungen ausführt, wird jedoch keine Ausfallentschädigungen bei Ausfall von gelegentlicher Betreuung erhalten.

Was geschieht, wenn die Tagesmutter die Kinder wegen höherer Gewalt nicht betreuen kann?

Überprüfen Sie zuerst, ob das Ereignis eine Form von höherer Gewalt, die vom LfA entschädigbar ist, ausmacht. Diesbezüglich beachten Sie folgendes:

  • die positive Liste der Schließungssituationen wegen höherer Gewalt, welche die Gewährung von Entschädigungen zu Lasten des LfA (während höchstens 4 Wochen) zur Folge hat; vor jeder Situation steht ein Kode, der auf dem Formular C 220 B angegeben werden kann.
  • die negative Liste der Schließungssituationen, die keine Gewährung von Entschädigungen zur Folge hat.

Wenn ein Ereignis nicht auf der positiven oder negativen Liste steht, kann der Dienst oder die Tagesmutter schriftlich den Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA, das für den Wohnsitz der Tagesmutter zuständig ist, fragen, ob dieses Ereignis eine entshädigbare Form von höherer Gewalt ausmacht. Zwischenzeitlich stellt der Dienst noch kein Formular C 220 B aus.

Prozedur im Falle von entschädigbarer Schließung (das Ereignis steht auf der positiven Liste oder es gibt eine positive Entscheidung des LfA)

  • die betroffenen Tage (begrenzt auf höchstens 4 Wochen) werden nicht als Schließungstage auf dem LSS(PLV)-Rechenblatt vermerkt (außer wenn es ebenfalls einen anderen Schließungsgrund gibt, z.B. Krankheit der Tagesmutter)
  • in der Rubrik II des Formulars C 220 B
  • wird entweder der positive Kode (im folgenden Punkt erklärt, z.B. PA1) des Ereignisses, das die höhere Gewalt ausmacht + die Periode vermerkt (der Dienst bescheinigt so die Wirklichkeit des Ereignisses und legt, wenn nötig, Beweise bei, z.B. ärztliches Attest);
  • oder es wird auf eine im Anhang beigefügte LfA-Bescheinigung verwiesen, aus der hervorgeht, dass die höhere Gewalt anerkannt ist.

Prozedur im Falle von nicht entschädigbarer Schließung (das Ereignis steht auf der negativen Liste oder es gibt eine negative Entscheidung des LfA)

  • gemäß dem, was mit der Tagesmutter vereinbart wurde, werden die betroffenen Tage in dem LSS-Rechenblatt als Schließungstage in der Spalte „Schließung mit Sozialrechten“ (auf 20 Tage pro Jahr begrenzt) oder „Schließung ohne Sozialrechte“ vermerkt;
  • in der Rubrik II des Formulars C 220 B wird das Ereignis nicht vermerkt.

Welches sind die Schließungssituationen, die als höhere Gewalt angesehen werden und daher vom LfA entschädigbar sind?Positive Liste

Äußere Unmöglichkeit

PA1.

Brand, Überschwemmung, auf höchstens 4 Wochen begrenzt

 

Unmöglichkeit aus familiären Faktoren:

PB1.

Verbot von Kinderbetreuung infolge ansteckender Krankheit eines Familienmitglieds der Tagesmutter: die betroffene Periode, auf höchstens 4 Wochen begrenzt

PB2.

  • Tod des Lebenspartners, eines Kindes: 10 Tage
  • Tod der (Schwieger)-Eltern: 3 Tage

PB3.

Tod der nachfolgend vermerkten Person, die bei der Tagesmutter wohnt: Bruder, Schwager, Schwester, Schwägerin, (Ur-) Großeltern, (Ur)- Enkel, Schwiegersohn, Schwiegertochter: 2 Tage

PB4.

Tod der nachfolgend vermerkten Person, die nicht bei der Tagesmutter wohnt: Bruder, Schwager, Schwester, Schwägerin, (Ur)-Großeltern, (Ur)-Enkel, Schwiegersohn, Schwiegertochter: 1 Tag

PB5.

Vaterschaftsurlaub oder Adoptionsurlaub: 3 Tage

 

Unmöglichkeit aus sozialen Faktoren:

PC1.

Teilnahme an einem Familienrat, vorgeladen durch den Friedensrichter

PC2.

Teilnahme an einer Jury

PC3.

Vorladung als Zeuge vor Gericht

 

Unmöglichkeit wegen Betreuung durch zwei Tagesmütter

PD1.

Betreuung unmöglich wegen Krankheit (gemäß ärztlichem Attest) oder Hospitalisierung der Tagesmutter, an deren Wohnsitz die Betreuung stattfindet, während der ersten 4 Wochen

 
Unmöglichkeit aus verschiedenen Gründen

PE1.

die Betreuung wird zeitweilig infolge einer vorbeugenden Unterbrechung des Dienstes nicht erlaubt, insofern die Untersuchung bewiesen hat, dass die Tagesmutter nicht verantwortlich ist: während den ersten 4 Wochen.

Welches sind die Schließungssituationen, die nicht als höhere Gewalt angesehen werden und die daher vom LfA nicht entschädigbar sind?Negative Liste

Äußere Unmöglichkeit

  • Brand, Überschwemmung, nach den ersten 4 Wochen

Inaktivität verbunden mit der Tagesmutter

  • Krankheit der Tagesmutter, nicht entschädigbar, weil die Wartezeit von 6 Monaten nicht beendet ist
  • Mutterschaftsurlaub der Tagesmutter, nicht entschädigbar, weil die Wartezeit von 6 Monaten nicht beendet ist
  • die Tagesmutter weist laut ärztlichem Attest eine reduzierte Arbeitsfähigkeit auf, so dass die Betreuung von bestimmten Kindern verweigert wird (z.B. Rückenprobleme)
  • Schließung wegen Ferien, Feiertagen oder Urlaubstagen
  • Pflichtausbildung für Tagesmütter
  • Arztbesuch der Tagesmutter

Inaktivität aus familiären Faktoren

  • Verbot der Kinderbetreuung infolge einer ansteckenden Krankheit eines Familienmitglieds der Tagesmutter, nach den ersten 4 Wochen
  • Krankheit eines Familienmitglieds der Tagesmutter, ohne Verbot der Ausübung der Tätigkeit
  • Heirat der Tagesmutter oder eines Familienmitglieds
  • Kommunion eines Kindes, Familienfest

Inaktivität wegen einer Betreuung durch zwei Tagesmütter

  • Betreuung unmöglich, da die Tagesmutter, an deren Wohnsitz die Betreuung stattfindet, Urlaub nimmt
  • Betreuung unmöglich, wegen Mutterschaftsurlaub der Tagesmutter, an deren Wohnsitz die Betreuung stattfindet

Inaktivität aus verschiedenen Faktoren

  • die Betreuung wird zeitweilig nicht erlaubt, dies infolge einer vorbeugenden Unterbrechung durch den Dienst, insofern die Untersuchung bewiesen hat, dass die Tagesmutter nicht verantwortlich ist, nach den ersten 4 Wochen.
  • die Betreuung ist zeitweilig nicht erlaubt, dies infolge einer vorbeugenden Unterbrechung durch den Dienst, wenn die Untersuchung (noch) nicht bewiesen hat, dass die Tagesmutter nicht verantwortlich ist.

Schema bezüglich des Referenzplans

Der Referenzplan basiert auf dem Betreuungsvertrag, der zwischen den Eltern, dem Dienst und der Tagesmutter abgeschlossen wurde, dieser Referenzplan wird jedoch folgendermaßen angepasst:

  • Der Referenzplan läuft im Prinzip noch 4 Wochen nach dem Ende des Betreuungsvertrags;
  • Im Referenzplan werden die Eintragungszeiten von weniger als 4 Wochen nicht berücksichtigt;
  • Im Referenzplan werden Abänderungen (Erhöhung oder Verringerung der Anzahl Betreuungstage, Unterbrechungen), die keine 4 Wochen dauern, nicht berücksichtigt.

Neue Eintragung

Für mindestens 4 Wochen vorgesehene Betreuung

  • Erstellung des Referenzplans
  • Die Eintragung gilt ab dem Datum des ersten vorgesehenen Betreuungstages

Gelegentliche Betreuung (für weniger als 4 Wochen vorgesehene Betreuung)

  • Kein Referenzplan
  • Der gearbeitete Tag von gelegentlicher Betreuung wird im betroffenen Monat in den LSS-Spalten "gelegentliche Betreuung" und "tatsächliche Betreuung" und nötigenfalls in der Spalte "Anpassung D1, D2 oder D3" hinzugefügt

Erhöhung der Anzahl Betreuungstage

Dauerhafte Erhöhung oder Erhöhung für mindestens 4 Wochen

  • Sofortige Anpassung des Referenzplans
  • Die Erhöhte Zahl gilt ab dem Datum des ersten vorgesehenen Tages von zusätzlicher Betreuung

Erhöhung für weniger als 4 Wochen

  • Keine Anpassung des Referenzplans
  • Der gearbeitete zusätzliche gelegentliche Betreuungstag wird im betroffenen Monat in den LSS-Spalten "gelegentliche Betreuung" und "tatsächliche Betreuung" und nötigenfalls in der Spalte "Anpassung D1, D2 oder D3" hinzugefügt

Verringerung der Anzahl Betreuungstage

Die Verminderung kann die Folge einer vorausgehenden Ankündigung der Eltern oder einer Feststellung der Tatsache durch den Dienst sein.

Dauerhafte Verringerung oder Verringerung für mindestens 4 Wochen

  • Aufgeschobene Anpassung des Referenzplans
  • Die Verringerung gilt ab dem 29. Tag ab der Verringerung
  • Im Falle von vorübergehender Verringerung für mindestens 4 Wochen gilt die Verringerung ab dem 29. Tag ab der Verringerung bis zum Datum der Wiederaufnahme des ursprünglichen Arbeitsplans

Verringerung für weniger als 4 Wochen

  • Keine Anpassung des Referenzplans
  • Es wird angenommen, dass die ursprüngliche Eintragung weiterläuft

Unterbrechung der Betreuung

Die Unterbrechung kann die Folge einer vorausgehenden Ankündigung der Eltern oder einer Feststellung der Tatsache durch den Dienst sein.

Unterbrechung von mindestens 4 Wochen

  • Aufgeschobene Anpassung des Referenzplans
  • Die Eintragung zählt nicht mehr ab dem 29. Tag ab der Unterbrechung bis zum 1 effektiven Betreuungstag nach der Unterbrechung
  • Im Falle von Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes bleibt der Referenzplan 3 Monate von Datum zu Datum anwendbar

Unterbrechung von weniger als 4 Wochen

  • Keine Anpassung des Referenzplans
  • Es wird angenommen, dass die ursprüngliche Eintragung weiterläuft

Ende der Betreuung

Das Ende der Betreuung kann die Folge einer vorausgehenden Ankündigung der Eltern oder einer Feststellung der Tatsache durch den Dienst sein.

  • Aufgeschobene Anpassung des Referenzplans
  • Die Eintragung zählt nicht mehr ab dem 29. Tag nach dem letzten effektiven Betreuungstag
  • Im Falle von Krankheit des Kindes zählt die Eintragung nicht mehr:
    • ab dem 29. Tag nach dem Ende des Betreuungsvertrages oder des Todes des Kindes
    • ab dem Ende des dreimonatigen Zeitraums von Datum zu Datum, wenn dieses Datum vor dem 29. Tag liegt

Übersicht zum Referenzplan – Beispiele

Die Daten liegen im Jahre 2003 und die Betreuungstage sind vollständige Betreuungstage. Die Betreuung geschieht nicht am Wochenende. Die Wechseltage werden für die Berechnung von IC ab Montag gezählt.

Neue Eintragung

Beschreibung

Resultat

Einschreibung für 5 Tage pro Woche ab Montag, dem 12. Mai

IC Mai = 15

egal ob das Kind effektiv am 12. Mai kommt; wenn das Kind erst 6 Wochen später kommt, zählt die vorgesehene Einschreibung nicht mehr nach den ersten 4 Wochen bis zum ersten effektiven Betreuungstag

Einschreibung für 5 Tage pro Woche, aber nur eine Woche auf zwei, ab Montag, dem 12. Mai

IC Mai = 10

egal ob das Kind effektiv am 12. Mai kommt

 

Erhöhung der Anzahl Betreuungstage

Beschreibung

Resultat

Einschreibung für 3 Tage/Woche (von montags bis mittwochs); dauerhafte Erhöhung auf 5 Tage/Woche ab Donnerstag, dem 15. Mai

IC Mai = 18

egal ob das Kind effektiv am Donnerstag, dem 15. Mai kommt, die dauerhafte Erhöhung hat eine Anpassung des Referenzplans ab dem 15. Mai zur Folge

Einschreibung für 1 Tag/Woche (Freitag); Erhöhung auf 3 Tage/Woche (Wechseltage) für eine Periode von 6 Wochen, ab Montag, dem 16. Juni

IC Juni = 9

vorgesehene Erhöhung erreicht 4 Wochen und hat also eine Anpassung des Referenzplans ab dem 16. Juni (bis Mittwoch, dem 20. August, gelegen in der 10. Woche) zur Folge; die 3 Wechseltage pro Woche werden von montags bis mittwochs verrechnet

Einschreibung für 3 Tage/Woche (von montags bis mittwochs); am 19. Mai wird eine gelegentliche zusätzliche Betreuung für Freitag, den 23. Mai beantragt

IC Mai = 13

wenn die gelegentliche Betreuung effektiv stattgefunden hat. Wenn das Kind am 23. Mai krank ist, IC = 12

Einschreibung für 3 Tage/Woche (von montags bis mittwochs); Ende Juni geht hervor, dass das Kind jede Woche einen zusätzlichen Tag gekommen ist

IC Mai = 17

die zusätzlich nicht im Voraus geplante Betreuung hat keine Anpassung des Referenzplans zur Folge, selbst wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Dauer 4 Wochen erreicht. Da eine gelegentliche Betreuung stattgefunden hat, hat diese eine Erhöhung von IC zur Folge

 

Verringerung der Anzahl Betreuungstage

Beschreibung

Resultat

Einschreibung für 5 Tage/Woche; dauerhafte Verminderung auf 3 Tage/Woche (von montags bis mittwochs) ab Donnerstag, dem 15. Mai

IC Mai = 22
IC Juni = 15

die dauerhafte Verminderung hat eine Anpassung des Referenzplans ab Donnerstag, dem 12. Juni zur Folge; die 1. Woche von Juni zählt noch für 5 Tage

Einschreibung für 5 Tage/Woche; das Kind ist während der Ferien oft aber in unregelmäßiger Weise abwesend (nicht immer die selben Tage)

IC Juli = 23
IC August = 21

die unregelmäßigen Abwesenheiten haben keine Anpassung des Referenzplans zur Folge

Einschreibung für 5 Tage/Woche; das Kind kommt nur 3 Tage anstatt von 5 in der Woche vom 16. Juni

IC = 5

Tage für diese Woche, eine Verminderung, die für weniger als 4 Wochen vorgesehen ist, hat keine Anpassung des Referenzplans zur Folge

Einschreibung für 5 Tage/Woche; während den großen Ferien, die am Montag, dem 30. Juni beginnen, bleibt das Kind montags und dienstags zu Hause

IC Juli = 21
IC August = 13

die Verminderung für eine vorgesehene Dauer von mindestens 4 Wochen, hat eine Anpassung des Referenzplans ab Montag, dem 28. Juli zur Folge

Einschreibung für 5 Tage/Woche; das Kind wird 2 Tage/Woche (donnerstags und freitags) ab Donnerstag, dem 3. Juli während eines Zeitkredits auf 1/2-Zeit zu Hause bleiben

IC Juli = 22
IC August = 12

die Verminderung für eine vorgesehene Dauer von mindestens 4 Wochen hat eine Anpassung des Referenzplans ab Donnerstag, dem 31. Juli zur Folge

 

Unterbrechung der Betreuung

Beschreibung

Resultat

Einschreibung von 5 Tagen/Woche; das Kind kommt in der Woche vom 2. Juni nicht

IC Juni = 21

die Unterbrechung für eine Dauer von weniger als 4 Wochen hat keine Anpassung des Referenzplans zur Folge

Einschreibung für 5 Tage/Woche; das Kind bleibt während den großen Ferien, die am Montag, dem 30. Juni beginnen, zu Hause

IC Juni = 21
IC Juli = 19

die Unterbrechung für eine Dauer von mindestens 4 Wochen hat eine Anpassung des Referenzplans ab Montag, dem 28. Juli zur Folge

Einschreibung für 3 Tage/Woche (Mittwoch, Donnerstag, Freitag); das Kind bleibt während 6 Monaten von Zeitkredit ab Dienstag, dem 1. Juli zu Hause

IC Juli = 12

die Unterbrechung für eine Dauer von mindestens 4 Wochen hat eine Anpassung des Referenzplans ab Dienstag, dem 29. Juli zur Folge

Einschreibung für 5 Tage/Woche; das Kind bleibt wegen Krankheit ab Freitag, dem 16. Mai während einer Zeit von 6 Wochen zu Hause

IC Mai = 22
IC Juni = 21

die Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes hat keine Anpassung des Referenzplans zur Folge, denn < 3 Monate

 

Ende der Betreuung

Beschreibung

Resultat

Einschreibung für 5 Tage/Woche; die Einschreibung endet Montag, den 1. September

IC September = 20

der Referenzplan wird ab Montag, dem 29. September angepasst