Jugend- un Seniorenurlaub - technischer Anhang für den Arbeitgeber
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E31
Zuletzt aktualisiert am 17.07.2018
Dieser technische Anhang erläutert die Berechnungsmethode, die das LfA bei der Gewährung von Jugend- und Seniorenurlaubsleistungen anwendet. Der Arbeitgeber sollte diese Grundsätze bei der Gewährung des Urlaubs beachten und die nötigen Meldungen vornehmen.
Für den ersten Monat, in dem Jugend- oder Seniorenurlaub genommen wird, nimmt der Arbeitgeber eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Außerdem sendet der Arbeitgeber die elektronische Meldung Szenario 10 für den ersten Monat, in dem Jugend- oder Seniorenurlaub genommen wird, und für alle darauffolgenden Monate, in denen Jugend- oder Seniorenurlaub genommen wird.
Meldungen auf Papier werden nicht mehr angenommen.
Mithilfe der Meldung Szenario 10 werden die Stunden Jugend- oder Seniorenurlaub, die der Arbeitnehmer genommen hat, gemeldet. Die Zahlung der Jugend- oder Seniorenurlaubsleistungen erfolgt auf der Grundlage dieser Meldung Szenario 10.
Bei jeder elektronischen Meldung wird dem Arbeitnehmer jeweils eine gedruckte Version abgegeben.
Zusammengefasst
Der Arbeitgeber rechnet zuerst die gewichtete Anzahl bezahlter Urlaubstage "J" aus. Er berechnet dann die Höchstanzahl Urlaubsstunden (einschl. Jugend- oder Seniorenurlaub), auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat. Schließlich überprüft er, welche Stunden das Urlaubsgeld abgedeckt. Für die restlichen Stunden kann eine Jugend- oder Seniorenurlaubsleistung bewilligt werden. Für die Monate, in denen Jugend- oder Seniorenurlaub genommen wird, nimmt der Arbeitgeber eine elektronische Meldung Szenario 10 vor.
Verwendete Begriffe
(Minuten in Dezimalen ausdrücken - z.B. 38 Stunden 40 Minuten = 38,66)
Q/S = gegenwärtige Beschäftigungsbruchzahl im Urlaubsjahr, einschl. bezahlter Ausgleichsruhe
V-Stunden = Stunden bezahlten Urlaubs und /oder Jugend- oder Seniorenurlaubs
J = die gewichtete Zahl der Tage bezahlten Urlaubs bei sechs Tagen in der Woche, gerundet auf die nächste halbe oder volle Einheit.
Die gewichtete Zahl der Tage bezahlten Urlaubs “J”
Der Jugend- oder Seniorenurlaub soll den unvollständigen Anspruch auf gewöhnlichen bezahlten Urlaub ergänzen. Es muss also zuerst der unvollständige Anspruch auf den gewöhnlichen bezahlten Urlaub ausgerechnet werden.
Damit Veränderungen in der Arbeitszeit (z.B. Übergang von einer Vollzeit zu einer Teilzeit) nicht außer Betracht bleiben, wird eine gewichtete Anzahl Tage bezahlten Urlaubs in Vollzeit bei 6 Tagen in der Woche ausgerechnet. Diese arithmetische Zahl Tage, die das Urlaubsgeld abdeckt, stimmt nicht unbedingt mit der Zahl Urlaubstage gemäß der gesetzlichen Tabelle (Arbeiter) oder dem für Angestellte geltenden Grundsatz (zwei Urlaubstage pro vollen Monat) überein.
Berechnung der gewichteten Anzahl Tage bezahlten Urlaubs “J”
Es wird ein einziger Urlaubstag je Zeitraum von 15 Kalendertagen Beschäftigung oder je gleichgestellten Zeitraum während des Urlaubsrechnungsjahres, multipliziert mit der damaligen Beschäftigungsbruchzahl, berücksichtigt
Das Endergebnis wird auf die nächste Einheit oder Hälfte gerundet; z.B. 4,25 bis 4,74 wird 4,5
Beispiel:
Vollzeitbeschäftigung an 68 Kalendertagen und Halbzeitbeschäftigung an 20 Tagen im Urlaubsrechnungsjahr.
Die Berechnung der Höchstanzahl Urlaubsstunden
Berechnung der Höchstanzahl Urlaubsstunden (V-Stunden) (einschl. Jugend- oder Seniorenurlaub) bei Beginn des Urlaubsjahres
Diese Anzahl ist gleich das Sechstel der gegenwärtigen wöchentlichen Arbeitszeit, multipliziert mit 24:
Berechnung der Höchstanzahl restlicher V-Stunden (einschl. Jugend- oder Seniorenurlaub) bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit, wenn es im Urlaubsjahr einen anderen Arbeitgeber gegeben hat, oder wenn die Beschäftigungsbruchzahl sich beim gegenwärtigen Arbeitgeber geändert hat
Diese Anzahl ist gleich das Sechstel der gegenwärtigen wöchentlichen Arbeitszeit, multipliziert mit der Anzahl restlicher Urlaubstage. Diese Anzahl restlicher Tage ist gleich 24 abzüglich der bereits genommenen Urlaubsstunden, die zunächst in Urlaubstage bei 6 Tagen in der Woche umgerechnet wurden.
Es wird bis zu 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerechnet.
Die Berechnung der Höchstanzahl bezahlter Urlaubsstunden
Berechnung der Anzahl bezahlter V-Stunden (ausschl. Jugend- oder Seniorenurlaub) bei Beginn des Urlaubsjahres.
Diese Anzahl ist gleich die gewichtete Anzahl Tage bezahlten Urlaubs, multipliziert mit der theoretischen Zahl der Arbeitsstunden eines vollen Tages bei 6 Tagen in der Woche.
Berechnung der Anzahl restlicher bezahlter V-Stunden (ausschl. des Jugend- oder Seniorenurlaubs) bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit.
Diese Anzahl ist gleich die gewichtete Anzahl Tage bezahlten Urlaubs, multipliziert mit der theoretischen Zahl der Arbeitsstunden eines vollen Tages und vermindert um die bereits genommenen Urlaubsstunden, die zunächst der gegenwärtigen Arbeitszeit entsprechend umgerechnet wurden.
Achtung:
Das LfA rundet den genommenen bezahlten Urlaub auf die nächste halbe oder volle Einheit. Diese Rundung kann zur Folge haben, dass die Zahl der restlichen bezahlten V-Stunden vom Ergebnis der vorgenannten Formel abweicht.
Es wird bis zu 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerechnet.
Die Berechnung der Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden
Berechnung der Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden bei Beginn des Urlaubsjahres
HÖCHSTANZAHL JUGEND- ODER SENIORENURLAUBSSTUNDEN
= Höchstanzahl V-Stunden – Höchstanzahl bezahlter V-Stunden
Berechnung der Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit:
HÖCHSTANZAHL RESTLICHER JUGEND- ODER SENIORENURLAUBSSTUNDEN
= Höchstanzahl restlicher V-Stunden – Höchstanzahl restlicher bezahlter V-Stunden
Ab dem Monat, in dem der Arbeitnehmer zum ersten Mal Jugend- oder Seniorenurlaub nimmt, müssen Sie eine Meldung Szenario 9 vornehmen. Sie müssen auch eine Meldung Szenario 10 vornehmen.
Beispiele
Verwendete Begriffe
(Minuten in Dezimalen ausdrücken - z.B. 38 Stunden 40 Minuten = 38,66)
Q1/S1 = gegenwärtige Beschäftigungsbruchzahl im Urlaubsjahr, einschließlich der bezahlten Ausgleichsruhe (Q ist die normale durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers, S ist die normale durchschnittliche Arbeitszeit der Referenzperson)
Q2/S2 = vorherige Beschäftigungsbruchzahl im Urlaubsjahr beim gleichen Arbeitgeber
Q3/S3 = vorherige Beschäftigungsbruchzahl im Urlaubsjahr bei einem anderen Arbeitgeber
V-Stunden = Stunden bezahlten Urlaubs und /oder Jugend- oder Seniorenurlaubs
J = die gewichtete Zahl der bezahlten Urlaubstage bei sechs Tagen in der Woche, gerundet auf die nächste halbe oder volle Einheit.
Beispiel 1
- J = 6,0
- Höchstanzahl V-Stunden = Q1/6 x [24 – (V-Stunden x 6/Q)] = 19/6 x [24 – 0] = 76 St.
- Anzahl bezahlter V-Stunden = (J x S1/6)– (V-Stunden x S1/S) = [(6 x 38/6)– 0] = 38 St.
- Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 76 – 38 = 38 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 2
- J = 12,0
- Höchstanzahl V-Stunden = Q1/6 x [24 – (V-Stunden x 6/Q)] = 38/6 x [24 – 0] = 152 St.
- Anzahl bezahlter V-Stunden = (J x S1/6)– (V-Stunden x S1/S) = [(12 x 38/6)– 0] = 76 St.
- Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 152 – 76 = 76 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 3
- J = 12,0
- Höchstanzahl V-Stunden = Q1/6 x [24 – (V-Stunden x 6/Q)] = 19/6 x [24 – 0] = 76 St.
- Anzahl bezahlter V-Stunden = (J x S1/6)– (V-Stunden x S1/S) = [(12 x 38/6)– 0] = 76 St.
- Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 76 – 76 = 0 St.
Es braucht keine elektronische Meldung vorgenommen zu werden.
Beispiel 4
- J = 6,0
- Höchstanzahl V-Stunden = Q1/6 x [24 – (V-Stunden x 6/Q)] = 38/6 x [24 – 0] = 152 St.
- Anzahl bezahlter V-Stunden = (J x S1/6)– (V-Stunden x S1/S) = [(6 x 38/6)– 0] = 38 St.
- Höchstanzahl Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 152 – 38 = 114 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 5
- J = 12,0
- Höchstanzahl restlicher V1-Stunden. (beim letzten Arbeitgeber) = Q1/6 x [24 – (V3-Stunden x 6/Q3)] = 38/6 x [24 – (36 x 6/36)] = 114 St.
- Anzahl restlicher bezahlter V1-Stunden = (J x S1/6)– (V3-Stunden x S1/S3) = [(12 x 38/6) – (36 x 38/36)] = 38 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit =114 – 38 = 76 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 6
- J = 6,0
- Höchstanzahl restlicher V1-Stunden. (beim letzten Arbeitgeber) = Q1/6 x [24 – (V3 -Stunden x 6/Q3 )] = 38/6 x [24 – (18 x 6/18)] = 114 St.
- Anzahl restlicher bezahlter V1-Stunden = (J x S1/6) – (V3-Stunden x S1/S3) = [(6 x 38/6) – (18 x 38/36)] = 19 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit =114 – 19 = 95 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 7
- J = 12,0
- Höchstanzahl restlicher V1-Stunden (beim letzten Arbeitgeber) = Q1/6 x [24 – (V3 -Stunden x 6/Q3 )] = 19/6 x [24 – (36 x 6/36)] = 57 St.
- Anzahl restlicher bezahlter V1-Stunden = (J x S1/6) – (V3-Stunden x S1/S3) = [(12 x 38/6) – (36 x 38/36)] = 38 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden bei Beginn der gegenwärtigen Arbeitszeit =57 – 38 = 19 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 8
- J = 12,0
- Höchstanzahl restlicher V1-Stunden (beim letzten Arbeitgeber) = Q1/6 x [24 – (V3 -Stunden x 6/Q3 )] = 38/6 x [24 – (18 x 6/18)] = 114 St.
- Anzahl restlicher bezahlter V1-Stunden = (J x S1/6) – (V3-Stunden x S1/S3) = [(12 x 38/6) – (18 x 38/36)] = 57 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 114 – 57 = 57 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.
Beispiel 9
- J = 6,0
- Höchstanzahl restlicher V1-Stunden (beim letzten Arbeitgeber) = Q1/6 x [24 – (V3-Stunden x 6/Q3)] = 19/6 x [24 – (36 x 6/36)] = 57 St.
- Höchstanzahl restlicher bezahlter V1-Stunden = (J x S1/6) – (V3-Stunden x S1/S3) [(6 x 38/6) – (36 x 38/36)] = 0 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 57 – 0 = 57 St.
Für Monate mit Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 10 vor. Für den ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub, nehmen Sie ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 9 vor.)
Beispiel 10
Ein Arbeitnehmerr hat Anspruch auf 10 gewichtete bezahlte Urlaubstage (=J). Er ist während des Urlaubsjahres zunächst Vollzeit, zu 35/35 (Q2/S2) beschäftigt. Er hat dann im Juni 43 Urlaubsstunden (V2-Stunden) genommen.
Er ist nun Halbzeit, 19/38 (Q1/S1) beschäftigt und nimmt seinen Resturlaub im September.
- J = 10,0 Tage
- Höchstanzahl restlicher V-Stunden = Q1/6 x [24 – (V2-Stunden x 6/Q2)] = 19/6 x [24 – (43 x 6/35)] = 52,65 St.
- Höchstanzahl restlicher bezahlter V-Stunden = (J x S1/6) – (V2-Stunden x S1/S2) = [(10 x 38/6) – (43 x 38/35)] = 16,65 St.
- Höchstanzahl restlicher Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden = 52,65 – 16,64 = 36,00 St.
Für den Monat Juni brauchen Sie keine Meldung vorzunehmen. Für den Monat September nehmen Sie eine elektronische Meldung Szenario 9 vor. Sie schicken ebenfalls eine elektronische Meldung Szenario 10.
Darf die Jugend- oder Seniorenurlaubsleistung mit anderen Leistungen kumuliert werden?
Die Jugend- oder Seniorenurlaubsleistungen sind mit Ersatzeinkommen (z.B. Krankengeld, ...) nicht vereinbar. Der Arbeitgeber darf die Jugend- oder Seniorenurlaubsleistung jedoch aufstocken.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Nähere Auskunft erteilt das Arbeitslosenamt des LfA. Dort können Sie sich Infoblätter besorgen, in denen die verschiedenen Aspekte der Arbeitslosenversicherung erläutert werden. Sie finden auch Informationen auf der Website des LfA