Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Streik und Aussperrung (Arbeitskampf)

E25

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Warum dieses Infoblatt?

Um Sie über die Bedingungen und Formalitäten zu informieren, die Sie zu erfüllen haben, wenn Arbeitnehmer infolge eines Streiks oder einer Aussperrung (d.h. im Zuge eines Arbeitskampfs) Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beantragen.

Was versteht man unter "Streik" und "Aussperrung"?

Es handelt sich um Arbeitskampfmaßnahmen im weiteren Sinne.

Streik:

Kollektive und planmäßige Arbeitsniederlegung einer Gruppe von Arbeitnehmern. Ziel: Druck auf den Arbeitgeber oder einen Dritten ausüben.

In der Praxis kann der Arbeitskampf verschiedene Formen annehmen, unter anderem:

  • eine vollständige Niederlegung der Arbeit (für eine kurze oder einer längere Dauer);
  • eine abwechselnde Niederlegung der Arbeit in verschiedenen Abteilungen;
  • eine kurze punktuelle Niederlegung der Arbeit;
  • eine vorübergehende Schließung des Betriebs während der Verhandlungen;
  • einen Eiferstreik;
  • eine Demonstration;
  • eine gegen Arbeitnehmer externer Unternehmen gerichtete Arbeitsverhinderung;
  • die unterbliebene Ausstellung einer Arbeitserlaubnis an Arbeitnehmer externer Unternehmen;
  • die Arbeit in Sonntagsdiensten;
  • die Sperrung einer Straße oder des Zugangs zu einem Betriebsstandort.

Eine Arbeitskampfmaßnahme kann begrenzt sein (auf einen Dienst, einen Teil des Unternehmens) oder breiter angelegt sein (mehrere Unternehmen, einen oder mehrere Sektoren oder alle Sektoren). Wenn der Arbeitskampf von Arbeitnehmern mehrerer Sektoren geführt wird, spricht man von einer "überberuflichen Aktion".

Für einen im Ausland geführten Arbeitskampf, der in Belgien zeitweilige Arbeitslosigkeit verursacht, gelten die in vorliegendem Infoblatt erläuterten Bestimmungen ebenfalls.

Aussperrung:

Die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung. Ziel: Druck auf diese Arbeitnehmer oder auf Dritte ausüben.

Wie kann eine Arbeitskampfmaßnahme Arbeitslosigkeit verursachen?

Ein Arbeitnehmer kann im Zuge eines Arbeitskampfes auf verschiedene Weisen arbeitslos werden.

Beispiel:

  • Es gab Streikposten oder der Betrieb ist geschlossen geblieben.
  • Es gab keine Aktivität im streikenden Unternehmen und somit auch keine Arbeit für die arbeitswilligen Arbeitnehmer des Unternehmens oder externer Unternehmen.
  • Es gab keine Produktion und somit keine zu verarbeitenden oder zu transportierenden Erzeugnisse für die arbeitswilligen Arbeitnehmer des Unternehmens oder externer Unternehmen.
  • Es gab keine Produktion und somit keine Belieferung an Dienste externer Unternehmen oder an Dienste des streikenden Unternehmens;
  • Es konnten in einem nichtstreikenden Dienst keine Erzeugnisse mehr hergestellt werden, weil der streikende Dienst sie nicht mehr abholen kam;
  • Es gab Blockaden auf dem Weg zum Betrieb und die Arbeitnehmer konnten somit ihren Arbeitsort nicht mehr erreichen;
  • Es fuhren keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr. So konnten die Arbeitnehmer ihren Arbeitsort nicht mehr erreichen.
  • Das Gesetz über die Zeitarbeit verbietet es Zeitarbeitnehmern, während eines Sozialkonflikts zu arbeiten.
  • Der Arbeitgeber lässt es den Arbeitnehmern nicht zu, zu arbeiten und sperrt sie aus.

Für welche Arbeitnehmer können Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge Arbeitskampfes einführen?

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge von Streik oder Aussperrung kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter ;
  • Angestellte ;
  • Zeitarbeitskräfte ;
  • eine duale Ausbildung absolvierende Beschäftigte unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter "contrat d'alternance" in der Französischen Gemeinschaft und unter "overeenkomst van alternerende opleiding" in der Flämischen Gemeinschaft);

Studierende dürfen Sie nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, solange Sie ein Vollzeitstudium absolvieren (ausgenommen in den Monaten Juli, August und September nach dem Ende der Schule, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch unter Studentenvertrag sein).

Wer entscheidet, für wen die Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge Arbeitskampfes eingesetzt werden kann?

Der Geschäftsführende Ausschuss des LfA trifft diese Entscheidung.

Unter welchen Bedingungen kommt man für die Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge Arbeitskampfes infrage?

Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Arbeitskampfes arbeitslos war, kann nur dann von der Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Gebrauch machen, wenn er

  • nicht zu einer Arbeitseinheit gehörte, in der sich streikende Arbeitnehmer befanden und
  • er kein Interesse an der Befriedigung der Forderungen der Streikenden haben konnte. 

Die streikende Arbeitseinheit

Es handelt sich um die Gruppe von Personen, die für den Arbeitskampf mobilisiert wurden, und deren gewisse oder alle Mitglieder am Arbeitskampf teilgenommen haben.

Unter Arbeitseinheit versteht man: einen oder verschiedene Dienste, eine Berufsgruppe (zum Beispiel: Arbeiter, Angestellte, Krankenpfleger, Gefängniswärter...), eine gesamtes Unternehmen, einige Unternehmen, einen oder mehrere Sektoren, alle Sektoren.

Ein Arbeitnehmer, der persönlich nicht am Arbeitskampf teilnimmt, kann auch zur streikenden Arbeitseinheit gehören. Zum Beispiel: ein arbeitswilliger Arbeiter gehört zur streikenden Arbeitseinheit, wenn alle Arbeiter aller Abteilungen des Unternehmens für den Arbeitskampf mobilisiert wurden und wenn alle Abteilungen gestreikt haben.

Interesse an der Befriedigung der Forderungen

Es kommt nicht darauf an, was man nach einem Streik tatsächlich erhält. Entscheidend ist, was gefordert wird, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber letztendlich auf die Forderungen eingeht oder nicht.

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer die Forderungen nicht unterstützt ist ebenso wenig auschlaggebend. Entscheidend ist nur, ob die geforderten Vorteile ihm zugutekommen könnten.

Während einer überberuflichen Aktion werden im Grunde Forderungen gestellt, die für die Arbeitnehmer aller mobilisierten Sektoren von Belang sind. Es handelt sich dabei nämlich meistens um Forderungen, die sich auf die Löhne, die Kaufkraft, die soziale Absicherung, die Beschäftigung, den Erhalt der Beschäftigungssicherheit usw. beziehen. 

Wer erledigt die Formalitäten bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Sie selbst oder Ihr Sozialsekretariat als Stellvertreter.

Wenn Sie Zeitarbeiter beschäftigen, können gewisse Formalitäten je nach Wahl von Ihnen (bzw. von Ihrem Sozialsekretariat) oder von der Zeitarbeitsfirma erledigt werden, während andere Formalitäten obligatorisch von der Zeitarbeitsfirma zu erledigen sind (siehe weiter, unter den betroffenen Formalitäten).

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?

Für den Monat, in dem der Arbeitskampf stattfindet, müssen Sie:

  • jedem Arbeitnehmer, der Sie darum bittet, ein Kontrollformular C3.2A ausstellen;
  • dem LfA mitteilen, dass die zeitweilige Arbeitslosigkeit die direkte oder indirekte Konsequenz eines Arbeitskampfes ist;
  • auf Bitte des Arbeitnehmers hin eine elektronische Meldung (MSR Szenario 2) vornehmen, wenn dieser einen Leistungsantrag stellen muss;
  • nach dem Ende des Monats und auf Bitte des Arbeitnehmers eine elektronische Meldung (MSR Szenario 5) vornehmen.

Das Kontrollformular C3.2A

Dem Arbeitnehmer, der Sie darum bittet, müssen Sie ein Kontrollformular C3.2A ausstellen. Kostenlose unausgefüllte Exemplare des Kontrollformulars C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Wenn es sich um Zeitarbeitnehmer handelt, kann das Kontrollformular C3.2A entweder von Ihnen (bzw. Ihrem Sozialsekretariat) oder von der Zeitarbeitsfirma ausgestellt werden.

Pro Monat und pro Arbeitnehmer dürfen Sie nur ein einziges Kontrollformular C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe eines selben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit auftreten.

Der Arbeitnehmer muss das Kontrollformular immer mit sich führen und es dem Sozialinspektor auf dessen Aufforderung sofort vorzeigen können.

Am Ende des Monats muss der Arbeitnehmer sein Kontrollformular bei seiner Zahlstelle einreichen (CGSLB, CSC, FGTB oder Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung).

Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem elektronischen Kontrollformular (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn sich der Arbeitnehmer für ein elektronisches Kontrollformular entschieden hat, brauchen Sie ihm keine Kontrollformulare in Papierform mehr auszuhändigen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").

Die Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit an das LfA

Wann muss die Anzeige geschehen?

Die Vorschriften sehen keine Anzeigefrist vor.

Allerdings ist der Zeitpunkt der Anzeige für den Zeitpunkt bestimmend, zu dem nach der Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA gegebenenfalls eine Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit gezahlt werden kann.

Deswegen müssen Sie die Anzeige vornehmen, sobald die Umstände des Arbeitskampfes bekannt sind, und in der Anzeige die Arbeitnehmer aufzählen, die einen Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge von Streik oder Aussperrung erheben möchten.

Wer muss die Anzeige für Zeitarbeitnehmer vornehmen?

Sie (bzw. Ihr Sozialsekretariat) oder die Zeitarbeitsfirma. Wenn Sie die Anzeige selbst schicken, geben Sie in der Anzeige das Statut des Zeitarbeitnehmers und die ZDU-Nummer der Zeitarbeitsfirma an.

Wie muss die Anzeige vorgenommen werden?

Die Anzeige muss obligatorisch über das Web oder per Batch (strukturierte elektronische Nachricht) geschickt werden.

Über das Web?

Gehen Sie online auf das Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > Vorübergehende Arbeitslosigkeit).

Um eine elektronische Meldung vornehmen zu können, müssen Sie Zugriff zu den gesicherten Onlinediensten der sozialen Sicherheit haben.

  • Wenn Sie bereits über einen Zugriff für Unternehmen verfügen, können Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Anmelden);
  • Wenn Sie noch nicht über einen Zugriff für Ihr Unternehmen verfügen, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen Registrierungsantrag stellen (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > registrieren) und:
    • diesen Antrag entweder mit dem elektronischen Personalausweis unterzeichnen und online abschicken;
    • oder ihn ausdrucken, unterzeichnen und per Post abschicken.

Sollten Sie bei diesem Vorgang auf Probleme stoßen, können Sie sich an die Eranova-Kontaktstelle wenden (Tel: 02. 511.51.51 oder mithilfe des Kontaktformulars auf dem Portal der sozialen Sicherheit).

Per Batch?

Alle nötigen Informationen zur Sendung einer strukturierten Nachricht finden Sie auf dem Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > vorübergehende Arbeitslosigkeit > Hilfe > Hilfezentrum).

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Sendung der Anzeige auf elektronischem Wege?

Sie dürfen die elektronische Anzeige ersetzen, durch:

  • eine per Einschreiben;
  • oder per Fax an das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständig ist, gesandte Anzeige.

Dies ist nur in den drei nachfolgenden Fällen möglich:

Erste Anzeige:

Sie nehmen zum ersten Mal eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor oder Sie nehmen wieder eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von 24 Monaten vor.

Beim Erhalt Ihrer Anzeige per Einschreiben oder per Fax wird das Arbeitslosenamt des LfA Ihnen ein Informationsschreiben über Ihre Verpflichtung, die Anzeige auf elektronischem Wege zu tätigen, und über die Abweichungen von diesem Grundsatz zukommen lassen, damit Sie dieser Verpflichtung bei einer späteren Anzeige nachkommen können.

Es fehlen die notwendigen Datenverarbeitungsmittel:

Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Anzeige auf elektronischem Wege und Sie haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Anzeige vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.

Die Befreiung kann per gewöhnliches Schreiben beim Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des Arbeitslosenamtes des LfA, das für den Betriebssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist, beantragt werden.

Das Befreiungsantragsschreiben enthält die nachfolgende ehrenwörtliche Erklärung: "Ich erkläre auf Ehre, dass ich nicht über die Datenverarbeitungsmittel verfüge, die für eine Sendung einer elektronischen Mitteilung nötig sind, denn ... (Sie geben die Gründe an, beispielsweise 'ich verfüge über keinen Internetanschluss '). Ich bitte also, ab dem TT/MM/JJ von der Pflicht, meine Anzeigen über zeitweilige Arbeitslosigkeit auf elektronischem Wege vorzunehmen, befreit zu werden, und zwar für einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten".

Die Befreiung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt und kann mittels Einreichung eines neuen Antrags verlängert werden.

Technische Probleme:

Sie können die Anzeige auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne o.Ä.).

In diesem Fall geben Sie das technische Problem, mit dem Sie konfrontiert sind, in dem Einschreiben oder Fax an, das die Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit enthält.

Welche Angaben muss die Anzeige enthalten?

Die Anzeige an das LfA muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • den Namen, die Adresse und Unternehmensnummer des Unternehmens;
  • den Nachnamen, Vornamen und die Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, die wegen des Streiks oder der Aussperrung arbeitslos sind und nicht entlohnt werden und Sie um die Ausstellung eines Kontrollformulars C3.2A gebeten haben;
  • den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrages der betroffenen Arbeitnehmer wegen des Streiks oder der Aussperrung ausgesetzt ist;
  • die vollständige Adresse des Orts, wo die Arbeitnehmer normalerweise an dem Tag gearbeitet hätten;
  • eine Beschreibung der Art von Streik oder Aussperrung;
  • die Tatsache, dass die Arbeitnehmer zur streikenden Einheit gehören und Sie in der streikenden Einheit beschäftigt sind;
  • die Umstände, die die Erfüllung des Arbeitsvertrages der Arbeitnehmer unmöglich machen.
Was passiert nach der Absendung der Anzeige?

Sie erhalten für jede elektronische Anzeige eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Anzeigen aufzurufen (je nach dem Mitteilungskanal, auf dem Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch). Nötigenfalls können Sie bis zum Tag der Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses die Anzeige noch ändern oder ergänzen.

Anhand der Anzeige und der zusätzlichen Auskünfte, die das Arbeitslosenamt gegebenenfalls bei Ihnen eingeholt hat, wird der Geschäftsführende Ausschuss des LfA über die Leistungsbewilligung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge von Streik oder Aussperrung entscheiden.

Diese Entscheidung wird in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) bereitsteht. Die Zahlstellen sehen diese Daten ein, um zu bestimmen, ob sie den betroffenen Arbeitnehmern eine Leistung zahlen müssen oder nicht.

Die elektronische Meldung – MSR Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte"

Sie müssen auf Bitte des Arbeitnehmers hin per Batch oder auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Unternehmen > Sozialrisiken > MSR > Arbeitslosigkeit > Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte") eine MSR Szenario 2 vornehmen. Auf dieser Grundlage kann das LfA die Höhe der täglichen Leistung berechnen, die dem Arbeitnehmer zusteht. Sie übergeben dem Arbeitnehmer zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Wenn es sich um Zeitarbeitnehmer handelt, muss die MSR immer von der Zeitarbeitsfirma vorgenommen werden.

Eine MSR Szenario 2 braucht nur dann zu geschehen, wenn der Arbeitnehmer einen Leistungsantrag stellen muss. Dem ist so:

  • bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit des Arbeiters in Ihrem Unternehmen;
  • wenn der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung von mindestens 36 Monaten des Leistungsbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird;
  • wenn der Arbeitnehmer nach einer Änderung seiner vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S) wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird. Beispielsweise bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach der Aufnahme eines teilzeitigen Zeitkredits oder einer teilzeitigen Laufbahnunterbrechung;
  • bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (je nach dem, ob eine jährliche Anpassung des Leistungsbetrags vorzunehmen ist).

In einem solchen Fall sucht der Arbeitnehmer schnellstens seine Zahlstelle auf (CGSLB, CSC, FGTB, HfA), um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Die Zahlstelle ruft die MSR Szenario 2 selbst auf.

Eine MSR Szenario 2 mit Streik oder Aussperrung als Grund der zeitweiligen Arbeitslosigkeit muss vom Arbeitnehmer, der einen Leistungsantrag stellen muss, spätestens am letzten Tag des sechsten Monats nach dem Monat, für den die Leistung beantragt wird, beim Arbeitslosenamt eingereicht werden.

Beispiele:

  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 16. Februar in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 31. August beim Arbeitslosenamt eintreffen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 1. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 31. Oktober beim Arbeitslosenamt eintreffen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 30. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss ebenfalls spätestens am 31. Oktober beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Die monatliche elektronische Meldung – MSR Szenario 5 "Monatliche Meldung der Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte" 

Nach Monatsende nehmen Sie auf Bitte des Arbeitnehmers hin per Batch oder auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Unternehmen > Sozialrisiken > MSR > Arbeitslosigkeit > Szenario 5 "Monatliche Meldung der Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte") eine elektronische Meldung vor. Diese MSR enthält die Anzahl Stunden, an denen der Arbeitnehmer zeitweilig arbeitslos war. Sie übergeben dem Arbeitnehmer zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Wenn es sich um Zeitarbeitnehmer handelt, muss die MSR immer von der Zeitarbeitsfirma vorgenommen werden.

Anhand der Kontrollkarte C3.2.A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen dem Arbeitnehmer zustehen.

Welche Tage können nicht als zeitweilige Arbeitslosigkeit angezeigt werden?

  • Die Tage, für die ein garantierter Tageslohn zu zahlen ist.
  • Die unvollständigen Arbeitstage.
    Die Arbeitnehmer dürfen nur für volle Arbeitstage im Sinne der Arbeitsordnung zeitweilig arbeitslos gemeldet werden. Es ist also nicht möglich, Arbeitnehmer für einen halben Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit zu versetzen, wenn sie gewöhnlich den ganzen Tag arbeiten.

  • Die Feiertage innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem Beginn der Aussetzung. Für diese Tage haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entlohnung.

  • Die Tage, an denen die Arbeitnehmer gewöhnlich nicht arbeiten (z.B. samstags, wenn es der gewöhnliche Ruhetag ist, oder an bezahlten oder unbezahlten Ausgleichsruhetagen, die im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung gewährt werden).

Was geschieht, wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit in Ihrem Unternehmen mit einer anderen Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit zusammenfällt?

Es lag vor der Streikankündigung bereits zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen vor.

Die Arbeitslosigkeit, die am Tag des Streiks vorhanden ist, gilt in einem solchen Fall als wirtschaftliche Arbeitslosigkeit.

Die Anzeige, die der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen vorausgeht, geschah vor der Streikankündigung.

Die Arbeitslosigkeit, die am Tag des Streiks vorhanden ist, gilt in einem solchen Fall auch als wirtschaftliche Arbeitslosigkeit.

Die Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen geschah nach der Streikankündigung.

Die Arbeitslosigkeit, die am Tag des Streiks vorhanden ist, gilt in einem solchen Fall als Konsequenz des Streiks (auch wenn Sie diesen Tag als Tag wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit angegeben haben).

Die Arbeitslosigkeitstage, die den vorgenannten Grundsätzen entsprechend entschädigt werden können, sind nicht entschädigbar, wenn das System missbraucht wird.

Dem ist unter anderem in den nachfolgenden Situationen so:

  • Eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen wird nur für die Streiktage verwendet.
  • Die gewöhnlichen Arbeitslosigkeitstage wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen werden auf Streiktage verlegt. 

Die vorgenannten Bestimmungen kommen nur zum Tragen, wenn verschiedene Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit tatsächlich zusammenfallen. 

Bei der Beurteilung, ob ein Zusammenfall mit Streikmaßnahmen vorliegt, wird von der tatsächlichen Situation ausgegangen.

Für solche Beurteilungen ist allein das Arbeitslosenamt des LfA, in dessen Amtsbereich sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet, zuständig.

Sollte sich herausstellen, dass ein Unternehmen offenbar nicht mit dem Streik konfrontiert gewesen ist (es gab keinen Streik im Unternehmen und im Sektor und der Zugang zum Industriegebiet war nicht gesperrt), kann eine eventuelle Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufgrund ihrer Absendung nach der Streikankündigung verweigert werden.

Wenn es nicht nachweislich keinen Zusammenfall gab und die Anzeige nach der Streikankündigung ergangen ist, kann der Arbeitnehmer nicht entschädigt werden.

Besondere Situation des witterungsbedingt zeitweilig Arbeitslosen

Außer in den zwei nachfolgenden Fällen kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Schlechtwetter grundsätzlich nicht entschädigt werden:

  • entweder lag bereits Arbeitslosigkeit wegen Schlechtwetter am Arbeitstag davor vor;
  • oder Sie weisen nach und der Direktor akzeptiert, dass das Unternehmen mit dem Streik nicht konfrontiert gewesen ist und es somit keinen Zusammenfall gab.

Was geschieht, wenn Ihre Arbeitnehmer an einem Arbeitskampfstag an einer programmierten Winterweiterbildung im Bausektor teilnehmen?

Für Arbeitnehmer, die an einem Arbeitskampftag an einer programmierten Winterweiterbildung im Bausektor teilnehmen, gilt dieser Tag nach wie vor als Weiterbildungstag.

Die Regeln in puncto Zusammenfall mit einem anderen Aussetzungsgrund, z.B. Streik, kommen deshalb nicht zum Tragen. Dieser Tag kann als Tag witterungsbedingter zeitweiliger Arbeitslosigkeit angegeben bleiben.

Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer tatsächlich an der Weiterbildung teilgenommen hat, muss einer Angabe in der MSR Szenario 5 zu entnehmen sein.

Im Zweifelsfall kann im Rahmen einer Kontrolle die Anwesenheitsliste der Arbeitnehmer, die an diesem Tag an der Weiterbildung teilgenommen haben, herangezogen werden.

Was passiert, wenn Ihre Arbeitnehmer an Arbeitskampfstagen an einer Berufsausbildung teilnehmen?

Die Streiktage können entschädigt werden

  • vorausgesetzt, dass die Bildungsanstalt bescheinigt, dass sie an diesem Tag oder diesen Tagen geschlossen war;
  • wenn die Bildungsanstalt nicht geschlossen war: vorausgesetzt, dass die betreffende Person auf Ehre erklärt, dass sie an diesem Tag oder diesen Tagen am Arbeitskampf nicht teilgenommen hat und aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, die Bildungsanstalt nicht hat erreichen können.

Besteht für die Arbeitnehmer sofort ein Leistungsanspruch?

Arbeiter, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung versetzt werden, brauchen keine Wartezeit zu erfüllen, mit anderen Worten haben Sie sofort Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, ohne zunächst eine bestimmte Zahl Arbeitstage als Arbeitnehmer (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen.

Wie hoch ist die Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen Arbeiternehmer einen Betrag in Höhe von 60%  ihrer durchschnittlichen Entlohnung (nach oben begrenzt auf monatlich 3.299,11 Euro brutto).

Es wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75% von den Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einbehalten.

Für Lehrlinge, die im Artikel 1bis des vorgenannten KE vom 28. November 1969 genannt sind, wird die Leistung pauschal festgelegt.

Haben Ihre Arbeitnehmer Anspruch auf einen Aufschlag zu ihrem Arbeitslosengeld?

Ihre Arbeitnehmer haben ab dem 1. Januar 2024 möglicherweise (*) für jeden Tag mit Arbeitslosengeld Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5 EUR (Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023):

  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 € nicht übersteigt, bekommen Ihre Arbeitnehmer diesen Zuschlag  ab dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für jeden Tag mit Arbeitslosengeld
  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 Euro übersteigt, bekommen sie diesen Zuschlag ab dem 27 Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber. Bei der Zählung der Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) ab dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des durchschnittlichen täglichen Entgelts beträgt.

Der Zuschlag ist an den am 1. Januar 2024 geltenden Pivot-Index gebunden.
Diesen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

(*) Ausnahme: Sie zahlen den Zuschlag aber nicht, wenn ein Kollektivvertrag den Arbeitnehmern bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit die Fortzahlung eines Teils des Entgelts sichert, der mindestens dem Zuschlag entspricht.

Muss der zeitweilig arbeitslose Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verfügbar sein?

Während der Zeit der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge von Streik oder Aussperrung braucht der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt nicht verfügbar zu sein. 

Schematische Übersicht der Formalitäten nach Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

 

 

ursprüngliche / vorausgehende Anzeige

Mitteilung des 1. Tages effektiver ZA des Monats (*)

Ausstellung C3.2A (****)

MSR 5 (Stunden Arbeitslosigkeit)

MSR 2 (Leistungsantrag)

ZA Streik oder Aussperrung (siehe Infoblatt E25)

Nein

Ja, keine Frist vorgesehen, einmalige Anzeige je Streik über den Beginn der Arbeitslosigkeit

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin bei der ersten ZA im Unternehmen(***)

ZA Schlechtwetter (siehe Infoblatt E26)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA Schlechtwetter - Bausektor (siehe Infoblatt E29)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA Arbeiter (siehe Infoblatt E22)

Ja, 7 Kalendertage davor (Sonderregelungen ausgenommen)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA Angestellte (siehe Infoblatt E55)

Ja, 7 Kalendertage davor + Vorbedingungen mindestens 14 Tage davor

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA - Bausektor (siehe Infoblatt E21)

Ja, besondere Frist

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA technische Störung (siehe Infoblatt E27)

Ja, am 1. Werktag nach der technischen Störung

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Ja (Verwaltungspraxis)

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA medizinisch bedingte höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei jedem Antrag auf medizinisch bedingte HG

ZA Schließung Jahresurlaub (siehe Infoblatt E23)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

(*) Eine einzige Mitteilung pro Monat und pro Arbeitnehmer.

(**) Unter 'Tag davor und Tag danach' versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, den Feiertagen, den Ersatztagen für Feiertage und den Brückentagen.

(***) entweder Änderung des Faktors Q/S oder Unterbrechung des Leistungsbezugs bei ZA ≥ 36 Monate. 

(****) außer wenn der Arbeitnehmer eine elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwendet.