Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Verfahren

E28

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2024

Wenn Sie eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit einführen, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten erledigen, gegenüber

  • dem LfA: Die vorausgehende Anzeige über die voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit;
  • den Arbeitnehmern: Die Ausstellung von Formularen und die Sendung bestimmter Meldungen von Sozialrisiken (MSR).

Dieses Infoblatt bietet Ihnen eine Übersicht dieser Formalitäten.

Ausführlichere Erläuterungen  finden Sie in den anderen Infoblättern für Arbeitgeber zum Thema zeitweilige Arbeitslosigkeit. Diese Infoblätter sind beim Arbeitslosenamt des LfA oder auf der Website www.lfa.be (Arbeitgeber > zeitweilige Arbeitslosigkeit) erhältlich.

Welche Formalitäten müssen Sie als Arbeitgeber gegenüber dem LfA erledigen?

Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages für Angestellte

Sie müssen dem Arbeitslosenamt des LfA im Vorfeld ein Formular C106A zuschicken, in dem Sie nachweisen, dass Sie die Vorbedingungen erfüllen, um die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages der Angestellten zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt Nr. E54  "Aussetzung des Angestelltenvertrageswegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Vorbedingungen".

Anzeigen und Mitteilungen an das Arbeitslosenamt des LfA

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, dem LfA die folgenden Anzeigen und Mitteilungen zu senden:

  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter und Angestellte: vorausgehende Anzeige über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit;
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung: Mitteilung des Tages und der Art der technischen Störung;
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter und Angestellte, wegen technischer Störung und wegen Schlechtwetter: monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats;
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks oder einer Aussperrung: Mitteilung über das Datum des Beginns der zeitweiligen Arbeitslosigkeit und über die näheren Umstände des Streiks oder der Aussperrung.

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt müssen Sie ebenfalls eine Anzeige vornehmen, damit das LfA Kontrollieren kann, ob die Bedingungen für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt erfüllt sind. Eine solche Anzeige erübrigt sich bei höherer Gewalt aus medizinischen Gründen (infolge einer Verringerung der körperlichen Tauglichkeit des Arbeitnehmers).

Unter bestimmten Bedingungen können auch Leiharbeitskräfte aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos gemeldet werden.

  • Für Arbeiter können die Mitteilungen sowohl von der Leiharbeitsfirma als auch vom Entleiher gesendet werden. Wenn dieser die Mitteilung versendet, vermerkt er darin den Status des Leiharbeitnehmers und die ZDU-Nummer der Leiharbeitsfirma.
  • Für Angestellte müssen die Mitteilungen von der Leiharbeitsfirma gesendet werden und die Leiharbeitsfirma muss die ZDU-Nummer des Entleihers in die MSR Szenario 5 'Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte' angeben. 

Wie müssen die Anzeigen und Mitteilungen an das LfA geschehen?

Die vorausgehende Anzeige und die Mitteilungen müssen Sie (oder Ihr Stellvertreter, beispielsweise Ihr Sozialsekretariat) auf elektronischem Wege, über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) > Unternehmen > MSR – Meldung Sozialrisiken) oder per Batch (strukturierte elektronische Nachrichten), vornehmen. 

Allein in den drei nachfolgenden Fällen dürfen Sie die elektronische Anzeige bzw. Mitteilung durch eine per Einschreiben oder per Fax an das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA geschickte Nachricht ersetzen:

  • Sie nehmen zum ersten Mal eine Anzeige bzw. Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor oder Sie nehmen nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von 24 Monaten wieder eine Anzeige bzw. Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor;
  • Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Anzeige auf elektronischem Wege und Sie haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Anzeige bzw. Mitteilung vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.
  • Sie können die Anzeige bzw. Mitteilung auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne...).

Näheres über die elektronische Mitteilung und die vorerwähnten Ausnahmen erfahren Sie im Infoblatt „Zeitweilige Arbeitslosigkeit - elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA“ Nr. E53. Dieses ist beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder kann von der Website des LfA (www.lfa.be)) heruntergeladen werden.

Sie erhalten für jede elektronische Anzeige bzw. Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Nachricht. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Anzeigen bzw. Mitteilungen einzusehen.  Nötigenfalls können Sie eine elektronische Anzeige bzw. Mitteilung annullieren oder ändern.

Das zuständige Arbeitslosenamt prüft, ob die Anzeigen und Mitteilungen den Vorschriften genügen  (z.B. ob die höchstzulässige Dauer und die Mitteilungsfrist eingehalten wurden).

  • Wenn die Anzeige bzw. Mitteilung vorschriftsmäßig in Ordnung ist, wird der Inhalt in eine Datenbank eingegeben, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB oder Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung) bereitgestellt wird.  Diese können dann zur korrekten Auszahlung der Leistungen an die zeitweilig Arbeitslosen diese Daten aufrufen.
  • Sollte die Anzeige bzw. Mitteilung vorschriftsmäßig nicht in Ordnung sein, werden Sie schriftlich davon benachrichtigt. So können Sie die Situation umgehend in Ordnung bringen, indem Sie eine neue Mitteilung senden oder die fehlenden Angaben nachreichen.

Welche Formalitäten müssen Sie dem Arbeitnehmer gegenüber erledigen?

Monatliche Ausstellung eines Kontrollformulars

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge von:

  • höherer Gewalt;
  • höherer Gewalt aus medizinischen Gründen;
  • Unternehmensschließung wegen Jahresurlaubes;
  • Unternehmensschließung wegen Ausgleichsruhe im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung;
  • technischer Störung;
  • ungünstiger Witterung (Schlechtwetter);
  • Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter oder für Angestellte;
  • Streik oder Aussperrung;
  • Entlassung eines geschützten Arbeitnehmers

stellen Sie als Arbeitgeber dem in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeitnehmer ein Kontrollformular zeitweilige ArbeitslosigkeitC3.2.A aus.

Im Bausektor wird ein besonderes Kontrollformular benutzt: die Kontrollkarte C3.2.A‑Bausektor.

Die Kontrollformulare C3.2 A sind nummeriert. Sie können sie also nicht selbst ausdrucken.  Kostenlose Exemplare sind bei der Verwaltung des Arbeitslosenamtes des LfA erhältlich.

Sie müssen das Dokument spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats aus eigener Initiative aushändigen.  Bei Streik oder Aussperrung stellen Sie das Formular auf Bitte des Arbeitnehmers aus.

Bevor Sie das Formular ausstellen, füllen Sie darin die Personendaten aus und tragen die Nummer des Formulars in das Validationsbuch ein. Diese Pflicht gilt nur bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen und wegen Schlechtwetter (im Bausektor verfahren Arbeitgeber anders).

Sie haben die Wahl zwischen der Führung entweder eines Validationsbuches in Papierform oder eines elektronischen Validationsbuches auf dem Portal der sozialen Sicherheit (http://www.socialsecurity.be)) (Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > Validierungsbuch).  In diesem Fall müssen Sie über einen Benutzernamen und ein Kennwort verfügen.  Näheres über das Zugriffsverfahren erfahren Sie auf dem vorgenannten Portal.

Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem elektronischen Kontrollformular (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn sich der Arbeitnehmer für ein elektronisches Kontrollformular entschieden hat, brauchen Sie ihm keine Kontrollformulare in Papierform mehr auszuhändigen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").

Wenn Sie Arbeitgeber eines Betriebes für angepasste Arbeit sind und Arbeitnehmende mit Beeinträchtigung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, können Sie für diese Arbeitnehmer eine Ausnahme vom Regelverfahren bezüglich des Führens der Papierkontrollkarte C3.2A-zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen. Hierzu können Sie den Antrag auf Abweichung C3.2A Betrieb für angepasste Arbeit verwenden

Elektronische Meldung - MSR Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte"

In den folgenden Fällen muss der Arbeitnehmer einen Leistungsantrag stellen:

  • bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber, oder im Falle eines Arbeitsantritts bei einem neuen Arbeitgeber, bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit bei diesem neuen Arbeitgeber;
  • wenn er nach einer zusammenhängenden Unterbrechung des Leistungsbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit  von mindestens 36 Monaten wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird;
  • wenn er nach einer Änderung seiner vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S) wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird, beispielsweise bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach der Aufnahme eines teilzeitigen Zeitkredits oder einer teilzeitigen Laufbahnunterbrechung.

Was müssen Sie unternehmen?

In den vorgenannten Situationen nehmen Sie möglichst schnell und unaufgefordert per Batch oder über das Portal der Sozialen Sicherheit eine elektronische Meldung vor (http://www.socialsecurity.be), MSR Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit") und gibt dem Arbeitnehmer zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.

Nähere Ausfüllhinweise zu den Faktoren Q und S und dem theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber Nr. E14 "Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung".

Auf der Grundlage der MSR Szenario 2 berechnet das LfA die Höhe der Leistung, die dem Arbeitnehmer zusteht.

Im Falle von Streik oder Aussperrung nehmen Sie die MSR auf Bitte des Arbeitnehmers vor.

Was muss der Arbeitnehmer unternehmen?

Der Arbeitnehmer sucht schnellstens seine Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) auf, um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Die Zahlstelle wird die elektronische Meldung MSR Szenario 2 selbst aufrufen

Der Leistungsantrag  muss dem Arbeitslosenamt des LfA spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der Arbeitnehmer zeitweilig arbeitslos gewesen ist, zukommen.

Zum Beispiel:

  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 16. Juni in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 31. August beim Arbeitslosenamt eintreffen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 1. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt eintreffen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 31. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Bei Streik oder Aussperrung muss der Leistungsantrag spätestens am Ende des 6. Monats nach dem Monat, in dem der Arbeitnehmer in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird, beim Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Zum Beispiel:

  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 16. Februar in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss dem Arbeitslosenamt spätestens am 31. August zukommen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 1. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss dem Arbeitslosenamt spätestens am 31. Oktober zukommen.
  • Der Arbeitnehmer wird zum ersten Mal am 30. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss dem Arbeitslosenamt spätestens am 31. Oktober zukommen. 

Elektronische Meldung – MSR Szenario 5 am Ende eines jeden Monats

Nach dem Ende des Monats nehmen Sie unaufgefordert auf dem Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) > Unternehmen >Sozialrisiken > Meldung Sozialrisiken > Arbeitslosigkeit > Szenario 5 „Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“) oder per Batch eine elektronische Meldung vor und geben dem Arbeitnehmer einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung ab. Der Arbeitnehmer behält den Ausdruck dieser MSR zur Information.

Bei Streik oder Aussperrung senden Sie diese MSR auf Bitte des Arbeitnehmers.

Ausfüllhinweise zum Faktor Q und S und zum theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber Nr. E14 „Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung“.

Sie tragen die Anzahl Stunden, an denen der Arbeitnehmer zeitweilig arbeitslos war, ein und vermerken vor der Zahl den Code, der für die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gilt.

Es müssen keine Daten in Bezug auf die Anzeigen an das LfA mehr ausgefüllt werden, da diese Daten dem LfA bereits vorliegen.

Ausnahme: Wenn Sie in der vorausgehenden Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen nur die Abteilung, in der die zeitweilige Arbeitslosigkeit eingeführt wurde, angegeben haben (und nicht die Personendaten der einzelnen Arbeitnehmer), dann müssen Sie in die MSR Szenario 5 ebenfalls den Namen der Abteilung und die einheitliche Nummer der Empfangsbestätigung eintragen. Diese Ticketnummer erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine elektronische Anzeige vornehmen, und per Post, wenn Sie die Anzeige per Fax oder Einschreiben senden.

An Ende des Monats reicht der Arbeitnehmer seine Kontrollkarte C3.2A bei seiner Zahlstelle ein. Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle des Arbeitnehmers automatisch bereitgestellt.

Mithilfe der Kontrollkarte C3.2A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viel Tagesleistungen dem Arbeitnehmer zustehen.