Schematische Übersicht der Formalitäten nach Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

E22

Zuletzt aktualisiert am 20.06.2023

 

 

ursprüngliche / 
vorausgehende Anzeige

Mitteilung des 1. Tages effektiver
ZA des Monats (*)

Ausstellung C3.2A

MSR 5

(Stunden
Arbeitslosigkeit)

MSR 2
(Leistungsantrag)

ZA technische Störung (siehe Infoblatt E27)

Ja, am 1. Werktag nach der technischen Störung

Ja, zwischen dem Werktag davor

und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA Arbeiter (siehe Infoblatt E22)

Ja, 7 Kalendertage davor (Sonderregelungen ausgenommen)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor

und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA Angestellte (siehe Infoblatt E55)

Ja, 7 Kalendertage davor + Vorbedingungen mindestens 14 Tage davor

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor

und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

wirtschaftliche ZA - Bausektor (siehe Infoblatt E21)

Ja, besondere Frist (siehe Infoblatt E21)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und

dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor
dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA Schließung Jahresurlaub (siehe Infoblatt E23)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA Schlechtwetter (siehe Infoblatt E26)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und

dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats + eintragung im validierungsbuch

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA Schlechtwetter - Bausektor (siehe Infoblatt E29)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor

und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor
dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Ja (Verwaltungspraxis)

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Unternehmen (***)

ZA medizinische höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver
Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei jedem Antrag auf medizinische HG

ZA Streik oder Aussperrung (siehe Infoblatt E25)

Nein

Ja, keine Fristvorgesehen, eine einzige Mitteilung pro Streik des Beginns der Arbeitslosigkeit

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, bei jedem Streik auf Bitte des Arbeitnehmers hin, bei der ersten ZA im Unternehmen (***)

(*) Eine einzige Mitteilung pro Monat und pro Arbeitnehmer

(**) Unter 'Tag davor und Tag danach' versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, den Feiertagen, den Ersatztagen für Feiertage und den Brückentagen.

(***) entweder Änderung des Faktors Q/S oder Unterbrechung des Leistungsbezugs bei ZA ≥ 36 Monate