Zeitweilige Arbeitslosigkeit - technische Störung

E27

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Warum dieses Infoblatt?

Um Sie über de Bedingungen, die erfüllt sein müssen, und über die Formalitäten, die zu erledigen sind, zu informieren, wenn Sie für Ihre Arbeiter eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung einführen möchten.

Die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages wegen technischer Störung ist im Artikel 49 des Gesetzes vom 3. Juli über die Arbeitsverträge vorgesehen. Wenn Sie wegen einer technischen Störung Ihre Arbeiter nicht beschäftigen können, können Sie sie in die 'zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung' versetzen, sofern Sie bestimmte Formalitäten erledigen. Ab dem achten Tag können die Arbeitnehmer eine Leistung des LfA erhalten, wenn sie alle Bewilligungsbedingungen dafür erfüllen.

Welche Arbeitnehmer dürfen Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen?

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter;
  • Zeitarbeiter;
  • eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter unter Lehrvertrag , die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter  mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter "contrat d'alternance" in der Französischen Gemeinschaft und unter "overeenkomst van alternerende opleiding" in der Flämischen Gemeinschaft …).

Und Studierende?

Studierende können nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, solange Sie ein Vollzeitstudium absolvieren (ausgenommen in den Monaten Juli und August nach dem Ende der Schule, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch unter Studentenvertrag stehen).

Was versteht man unter "technischer Störung”?

Es die Rede von einer technischen Störung, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • es muss eine Störung sein, d.h. ein tatsächliches Hindernis zur Fortsetzung der Arbeit oder der Produktion;
  • die Störung muss technischer Art sein, d.h. sie muss Arbeitsinstrumente oder -mittel oder die technische Ausstattung des Unternehmens betreffen;
  • die Störung muss höhere Gewalt sein, d.h. ein unvorhersehbares Ereignis, das sich unabhängig vom Willen (d.h. eines Fehlers) der Beteiligten ereignet hat und die weitere Erfüllung des Arbeitsvertrags völlig unmöglich macht;
  • die Störung muss vorübergehend sein. Wenn durch das Ereignis eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht mehr oder erst nach einer langen Zeit wieder möglich ist, kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung nicht geltend gemacht werden. Sollte der Arbeitsvertrag wegen höherer Gewalt gekündigt werden, können die Arbeiter  Arbeitslosengeld als Vollarbeitslose beantragen.
  • die Ursache der technischen Störung muss mit dem unternehmerischen Risiko verbunden sein;
  • die technische Störung muss sich innerhalb des Unternehmens ereignen.

Als technische Störungen sind beispielsweise annehmbar:

Maschinenbruch, Stromausfall wegen einer Fehlfunktion einer Maschine, Platzen einer Wasserleitung;

Werden nicht als technische Störungen angenommen:

  • ein bei der technischen Kontrolle wegen des Verschleißes nicht zugelassener LKW (dies ist keine höhere Gewalt, denn vorhersehbar);
  • Maschinenbruch wegen mangelhafter Wartung (dies ist keine höhere Gewalt, denn vorhersehbar);
  • ein Stromausfall infolge eines elektrischen Defektes außerhalb des Unternehmens (kann eventuell höhere Gewalt sein),
  • Zerstörungen durch Naturkatastrophen, Sabotagehandlungen (sind nicht mit dem unternehmerischen Risiko verbunden).

Der Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA wird eine Entscheidung treffen, nachdem er Sie eventuell vorgeladen hat oder nachdem eine Kontrolluntersuchung durchgeführt wurde.  Diese Entscheidung ist an keine Frist gebunden, doch das LfA ist immer bemüht, seine Antwort in kürzester Frist zu erteilen.

Ab wann können Sie Arbeiter in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen?

Bei technischer Störung können Arbeiter erst ab dem 8. Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden.

Während der ersten 7 Kalendertagemüssen Sie ihnen den Lohn fortzahlen. Der Zeitraum von 7 Tagen beginnt am Datum, an dem sich die technische Störung ereignet.

Wird die Arbeit infolge der technischen Störung unterbrochen und müssen Sie den garantierten Tageslohn zahlen, so ist dieser Tag der erste Tag des siebentägigen Zeitraums.

Beispiel:
Am 1. Dezember wird ein Unternehmen durch einen Brand aufgrund eines Maschinenkurzschlusses zerstört. Für diesen Tag muss der Arbeitgeber den Arbeitern, die ihre Arbeit unterbrechen mussten, den garantierten Tageslohn zahlen. Ab dem 8. Dezember kann er sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzen, außer wenn er sie weiterbeschäftigt, z.B. für Räumungsarbeiten.

Ihre Pflicht zur Lohnfortzahlung entfällt, wenn Sie dem Arbeitnehmer eine zumutbare Ersatzarbeit angeboten haben (die seinen körperlichen und geistigen Eignungen entspricht und mit seiner beruflichen Qualifikation vereinbar ist) und der Arbeiter sich weigert, sie auszuführen.

Wer erledigt die Formalitäten bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie Zeitarbeitnehmer beschäftigen, werden gewisse Formalitäten von der Zeitarbeitsfirma erledigt werden.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, wenn Sie Ihre Arbeiter in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen möchten?

  • Benachrichtigen Sie das LfA und den Betriebsrat;
  • Teilen Sie dem LfA jeden Monat den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit mit, und zwar für jeden Arbeiter, den Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen;
  • Stellen Sie jedem in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiter monatlich eine Kontrollkarte C3.2A aus (es sei denn, der Arbeiter benutzt eine elektronische Kontrollkarte e-C3.2);

  • Nehmen Sie eine elektronische Meldung - MSR Szenario 2 vor, wenn der Arbeiter einen Leistungsantrag stellen muss;
  • Nehmen Sie jeden Monat, nach Ablauf des Monats, eine elektronische Meldung (MSR Szenario 5) für die zeitweilig arbeitslosen Arbeiter vor;

Diese Formalitäten werden hiernach eingehender erläutert.

Anzeige an das Arbeitslosenamt des LfA über den Tag und die Art der technischen Störung und monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit

Anzeige über den Tag und die Art der technischen Störung an das LfA
Wann müssen Sie die Anzeige schicken und welche Angaben muss sie enthalten?

Spätestens am ersten Werktag nach der technischen Störung müssen Sie dem LfA nachfolgende Angaben mitteilen:

  • das Datum der technischen Störung;
  • die Art der technischen Störung;
  • das Beginndatum der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags (diese wird frühestens am 8. Tag nach dem Tag des Eintritts der technischen Störung beginnen) und das voraussichtliche Enddatum (höchstens 3 Monate später).

Da die Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erst ab dem achten Tag gezahlt werden, ist die Absendung einer Anzeige nur dann sinnvoll, wenn Sie wissen, dass die Unterbrechung der Arbeit länger als 7 Tage dauern wird.

Wenn der Direktor die geltend gemachte technische Störung nicht annimmt, bleibt die Entlohnung für die ganze Dauer der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages von Ihnen zu zahlen.

Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA

Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, dem LfA für jeden Arbeiterden ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit infolge von technischer Störung mitzuteilen.

Wann müssen Sie die Mitteilung schicken?

Die Mitteilung muss jeden Monat am ersten Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages oder (*)am darauffolgenden Werktag geschehen. Wenn Sie aber mit Sicherheit bereits wissen, dass der Arbeiter zeitweilig arbeitslos sein wird, dann können Sie die Mitteilung auch am Werktag (*) vor dem ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit tätigen.

(*) Unter "Werktag" versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.

Hinweis: Ist der vorangehende oder der folgende Werktag ein Samstag, akzeptiert das LfA, dass die Mitteilung am vorangehenden Freitag oder am folgenden Montag versandt wird.

Daraus folgt unter anderem, dass

  • für einen Teilzeitarbeitnehmer, der gewöhnlich montags bis mittwochs arbeitet, die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit:
    • der auf einen Montag fällt, ebenfalls am vorangegangenen Freitag oder darauffolgenden Dienstag geschickt werden kann;
    • der auf einen Mittwoch fällt, ebenfalls am vorangegangenen Dienstag oder darauffolgenden Donnerstag geschickt werden kann.
  • für einen Arbeitnehmer, der in Wochenendüberbrückungsschichten beschäftigt ist und dessen erster Arbeitslosigkeitstag auf einen Samstag fällt, die Mitteilung auch am vorangegangenen Freitag oder darauffolgenden Montag geschickt werden kann.

Im Falle von Nachtarbeit wird als erster Tag effektiver Arbeitslosigkeit der Tag mitgeteilt, an dem die Arbeit gewöhnlich aufgenommen wird. Daraus folgt im Besonderen für den Arbeitnehmer, der gewöhnlich montagabends um 22:00 Uhr in der Nachtschicht zu arbeiten beginnt, dass die Mitteilung des ersten Tages Arbeitslosigkeit ebenfalls am vorangegangenen Freitag oder am darauffolgenden Dienstag geschickt werden kann.

Von der Pflicht zur Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit sind Sie befreit, wenn Sie für die Arbeiter im Laufe des betroffenen Kalendermonats bereits eine Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit wegen Schlechtwetter oder wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen gesendet haben.

Für den ersten Monat, in dem der Arbeiter infolge einer technischen Störung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird, kann die Mitteilung frühestens am 8. Tag nach dem Tag der technischen Störung geschickt werden (oder am darauffolgenden oder vorangegangenen Werktag), da die Entlohnung die ersten 7 Tage fortzuzahlen ist.

Die monatliche Mitteilung an das LfA muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Arbeitgebers oder des Unternehmens;
  • den Namen und Vornamen und die Erkennungsnummer des Nationalregisters des in der zeitweiligen Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiters (es dürfen mehrere Arbeiter in eine und dieselbe Mitteilung aufgenommen werden);
  • den ersten Tag, ab dem die Erfüllung des Arbeitsvertrages im Laufe des betroffenen Monats wegen technischer Störung ausgesetzt wird (für den Monat, in dem sich die technische Störung ereignet, handelt es sich um den Tag nach den ersten sieben Tagen, die durch die garantierte Entlohnung abgedeckt sind);
  • die Art der technischen Störung.

Für die Zeitarbeitnehmer sorgt die Zeitarbeitsfirma für die Mitteilungen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Die Zeitarbeitsfirma gibt in diesem Fall an, dass die Mitteilungen die Zeitarbeitnehmer betreffen und gibt ebenfalls den Namen und die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens an.

Die Anzeige und die Mitteilung müssen dem Arbeitslosenamt geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist. .Unter "Betrieb" versteht man den Betriebssitz Ihres Unternehmens im Gegensatz zum Gesellschaftssitz. Wichtig ist dass die Anzeige über die Art und den Tag der technischen Störung und die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit von derselben Einheit geschickt werden (es muss die gleiche ZDU-Nummer und die gleiche Postleitzahl angegeben werden).  Es können nur Leistungen gezahlt werden, wenn für jeden Arbeiter die Anzeige und die Mitteilung in Ordnung sind und übereinstimmen.

Die Anzeige und die Mitteilung müssen obligatorisch über das Web oder per Batch (strukturierte elektronische Nachricht) vorgenommen werden.

Über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Soziale Risiken > Vorübergehende Arbeitslosigkeit).

Um eine elektronische Meldung vornehmen zu können, müssen Sie Zugang zu den gesicherten Onlinediensten der sozialen Sicherheit haben.

  • Wenn Sie bereits über einen Zugang für Unternehmen verfügen, können Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Anmelden) ;
  • Wenn Sie noch nicht über einen Zugang für Ihr Unternehmen verfügen, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen Registrierungsantrag stellen (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > registrieren) und:
    • diesen Antrag entweder mit dem elektronischen Personalausweis unterzeichnen und online abschicken;
    • oder ihn ausdrucken, unterzeichnen und per Post abschicken.

Wenn mit dem Zugang auf Probleme stoßen, können Sie sich an die Eranova-Kontaktstelle wenden (Tel: 02.511.51.51 oder mit dem Kontaktformular auf dem Portal der sozialen Sicherheit).

Sie dürfen die elektronische Anzeige und die elektronische Mitteilung ersetzen, durch:

  • eine per Einschreiben;
  • oder per Fax an das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständig ist, gesandte Anzeige bzw. Mitteilung.

Dies ist nur in den drei nachfolgenden Fällen möglich:

Erste Anzeige:

Sie nehmen zum ersten Mal eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor oder Sie nehmen wieder eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von 24 Monaten vor.

Beim Erhalt Ihrer Anzeige per Einschreiben oder per Fax wird das Arbeitslosenamt des LfA Ihnen ein Informationsschreiben über Ihre Verpflichtung, die Anzeige auf elektronischem Wege zu tätigen, und über die Abweichungen von diesem Grundsatz zukommen lassen, damit Sie dieser Verpflichtung bei einer späteren Anzeige nachkommen können.

Es fehlen die notwendigen Datenverarbeitungsmittel:

Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Anzeige auf elektronischem Wege und Sie haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Anzeige vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.

Die Befreiung kann per gewöhnliches Schreiben beim Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des Arbeitslosenamtes des LfA, das für den Betriebssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist, beantragt werden.

Das Befreiungsantragsschreiben enthält die nachfolgende ehrenwörtliche Erklärung: "Ich erkläre auf Ehre, dass ich nicht über die Datenverarbeitungsmittel verfüge, die für eine Sendung einer elektronischen Anzeige nötig sind, da ... (Sie geben die Gründe an, beispielsweise 'ich über keinen Internetanschluss verfüge’’).). Ich bitte also, ab dem TT/MM/JJ von der Pflicht, meine Anzeigen über zeitweilige Arbeitslosigkeit auf elektronischem Wege vorzunehmen, befreit zu werden, dies für einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten".

Die Befreiung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt und kann mittels Einreichung eines neuen Antrags verlängert werden.

Technische Probleme:

Sie können die Anzeige auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne...).

In diesem Fall geben Sie das technische Problem, mit dem Sie konfrontiert sind, in dem Einschreiben oder Fax an, das die Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit enthält.

Wenn sie per Einschreiben vorgenommen wird, muss die Anzeige außerdem den Namen des Arbeitgebers, seine Adresse und seine Unternehmensnummer enthalten.

Alle Informationen über die Sendung einer strukturierten Nachricht finden Sie auf dem Portal der sozialen Sicherheit > Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > vorübergehende Arbeitslosigkeit > Hilfe > Hilfezentrum.

Sie erhalten für jede elektronische Anzeige und Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Mitteilungen aufzurufen (je nach der Art von Mitteilung, auf dem Portal der sozialen Sicherheit oder über Batch). Nötigenfalls können Sie eine elektronische Anzeige oder Mitteilung annullieren oder ändern.

Das zuständige Arbeitslosenamt prüft nach, ob die Mitteilung den Vorschriften genügt.

  • Wenn die Mitteilung vorschriftsmäßig in Ordnung ist, wird der Inhalt in eine Datenbank eingegeben, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB, und HfA/CAPAC) bereitgestellt wird. Diese können dann, zur korrekten Auszahlung der Leistung an die zeitweilig Arbeitslosen, diese Daten aufrufen.
  • Sollte die Mitteilung vorschriftsmäßig nicht in Ordnung sein, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA schriftlich davon benachrichtigt. So können Sie die Situation umgehend in Ordnung bringen, indem sie entweder eine neue Mitteilung schicken oder die fehlenden Angaben nachreichen. Für den Fall, dass die Mitteilung nicht in Ordnung ist, sieht die Gesetzgebung als Sanktion eine Pflicht zur Weiterfortzahlung der Entlohnung vor (siehe weiter "Was passiert, wenn Sie die Anzeigen und Mitteilungen dem LfA zu spät, zu früh, oder gar nicht geschickt haben?").

Sowohl die Anzeige über den Tag und die Art der technischen Störung als auch die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit müssen dem Arbeitslosenamt des LfA rechtzeitig gesendet werden. Die Gesetzgebung sieht als Sanktion eine Pflicht zur Fortzahlung der Entlohnung vor, wenn eine dieser Mitteilungen oder wenn beide Mitteilungen zu spät oder gar nicht geschickt werden.

Unterbliebene oder verspätete Anzeige über den Tag und die Art der technischen Störung (wenn der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit rechtzeitig mitgeteilt wurde)

Wenn Sie den Tag und die Art der technischen Störung dem LfA nicht oder verspätet anzeigen (diese Anzeige muss spätestens am ersten Werktag nach der technischen Störung vorgenommen werden), müssen Sie ab dem ersten Tag der effektiven Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit, d.h. ab dem ersten Tag nach der systematischen siebentägigen Lohnfortzahlung, 6 Tage den normalen Lohn weiterfortzahlen. Diese Pflicht zur weiteren Lohnfortzahlung ist nicht auf den laufenden Monat begrenzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Arbeiter erst ab dem 14. Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden können.

Beispiel: Am 1. Dezember fällt eine technische Störung im Betrieb vor. Prinzipiell können die Arbeiter ab dem 8. Dezember in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Der Arbeitgeber zeigt dem LfA die Art der technischen Störung aber erst am 3. Dezember an. Folglich muss er den Lohn vom 8. bis zum 13. Dezember weiter fortzahlen, sodass die Arbeitslosigkeit erst am 14. Dezember beginnen kann.

Unterbliebene, vorzeitige oder verspätete Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit (wenn der Tag und die Art der technischen Störung rechtzeitig angezeigt wurden)
Verspätete Mitteilung

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit zu spät schicken, dann akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag, der dem Tag der Absendung der verspäteten Mitteilung vorangeht.

In diesem Fall müssen Sie ab dem ersten Tag der Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit (d.h. ab dem ersten Tag, der auf die systematische siebentägige Lohnfortzahlung folgt) während des Aussetzungszeitraums bis zum Tag vor dem Anfang der vom LfA akzeptierten zeitweiligen Arbeitslosigkeit die Entlohnung weiter fortzahlen, wobei dieser Weiterfortzahlungszeitraum auf den laufenden Monat begrenzt ist.

Unterbliebene Mitteilung oder vorzeitige Mitteilung

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit (für den Monat, in dem die technische Störung vorfällt, ist das der 8. Tag nach Eintritt der technischen Störung) nicht schicken, dann müssen Sie ab dem ersten Tag der Versetzung in die Arbeitslosigkeit (d.h. ab dem ersten Tag nach der systematischen siebentägigen Lohnfortzahlung) während des ganzen Aussetzungszeitraums bis zum Ende des laufenden Monats die Entlohnung weiter fortzahlen.

Achtung

Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt. Wenn Sie irrtümlicherweise eine Mitteilung vorzeitig geschickt haben, müssen Sie sie annullieren. Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie früher als einen Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.

Unterbliebene Anzeige über den Tag und die Art der technischen Störung und unterbliebene Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit

Wenn Sie weder den Tag und die Art der technischen Störung anzeigen noch den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit mitteilen, müssen Sie für die ganze Aussetzungszeit den normalen Lohn weiter fortzahlen.

Mitteilung an den Betriebsrat

Spätestens am vierten Tag nach der technischen Störung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder in Ermangelung dessen der Gewerkschaftsvertretung die Art der technischen Störung mitteilen.

Monatliche Ausstellung eines Kontrollformulars C3.2A an die Arbeiter

Sie müssen allen Arbeitern, die Sie infolge einer technischen Störung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, ein Kontrollformular C3.2A aushändigen. Dies muss spätestens am ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit geschehen (also am achten Tag nach der technischen Störung).

Das Kontrollformular müssen Sie für jeden Monat, in dem die Arbeiter zeitweilig arbeitslos sind, ausstellen. Wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit bis in den folgenden Monat reicht, müssen Sie vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit dieses Monats ein neues Formular C3.2A ausstellen.

Bevor Sie das Formular ausstellen, müssen Sie die Angaben zur Identität des Arbeitnehmers ausfüllen.

Sie oder die Zeitarbeitsfirma.

Pro Monat und pro Arbeiter dürfen Sie nur ein einziges Kontrollformular C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe eines selben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit auftreten.

Der Arbeiter muss das Kontrollformular ab dem ersten effektiven Arbeitslosigkeitstag bis zum Ende des Monats immer mit sich führen und es dem Sozialinspektor vorzeigen können, wenn er dazu aufgefordert wird.

Ab dem 1. Arbeitslosigkeitstag des Monats bis zum Ende des Monats muss der Arbeiter dieses Formular laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. So muss er unter anderem alle Arbeitsleistungen, die er für sich selbst oder für Dritte erbringt, eventuelle Krankheitstage, Urlaubstage oder durch eine Entlohnung abgedeckte nichtgearbeitete Tage in das Kontrollformular eintragen.

Am Ende des Monats muss er sein Kontrollformular C3.2A bei seiner Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen.

Wenn der Arbeitnehmer das Kontrollformular C3.2A verliert, dürfen Sie ihm kein neues Formular ausstellen.

Im Falle von Verlust muss er möglichst schnell ein unausgefülltes Formular beim zuständigen Arbeitslosenamt des LfA anfordern, auf welches das Arbeitslosenamt des LfA seinen Stempelabdruck und den Vermerk "Duplikat" anbringt. Diesen Schritt kann der Arbeiter unternehmen, indem er persönlich auf dem Arbeitslosenamt des LfA oder auf seiner Zahlstelle vorspricht. Dieses Duplikat kann eine Zahlung veranlassen, für den Zeitraum, der am Tag, an dem das Amt aufgesucht wurde, beginnt. Für den Zeitraum davor wird der Direktor des Arbeitslosenamtes beurteilen, ob das Duplikat eine Zahlung veranlassen kann oder nicht. Es darf nur ein Mal alle 12 Monate ein Duplikat beantragt werden.

Wenn der Arbeiter Streichungen im Kontrollformular C3.2A vorgenommen hat, dürfen Sie ihm kein neues Formular abgeben.

Wenn der Arbeiter sich beim Ausfüllen seines Kontrollformulars geirrt hat, muss er sich an das zuständige Arbeitslosenamt des LfA wenden. Dazu kann er seine Zahlstelle aufsuchen oder direkt auf dem Arbeitslosenamt des LfA vorsprechen.  Durchstrichene, überschriebene, mit Tipp-Ex gelöschte oder nicht eindeutig ausgefüllte Angaben werden keine Zahlung veranlassen können. Der Direktor des Arbeitslosenamtes kann die Bezahlung aber freigeben, wenn der gute Glaube des Arbeiters erwiesen ist, angenommen, es handelt sich lediglich um einen materiellen Irrtum.  Der Arbeiter muss allerdings beweisen, dass ein materieller Irrtum vorliegt. 

Zu diesem Zweck kann er seinem Kontrollformular eine ehrenwörtliche Erklärung beifügen. In seine Beurteilung wird der Direktor des Arbeitslosenamtes beispielsweise den Wiederholungscharakter einbeziehen. Unter Wiederholung meint man die Tatsache, dass innerhalb der letzten 12 Monate eine Sondergenehmigung bereits erteilt wurde.

Die Kontrollformulare C3.2 A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden. Kostenlose unbeschriebene Exemplare des Formulars C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Das Sozialsekretariat kann unter Umständen auch selbst das Kontrollformular C3.2A auf Wasserzeichenpapier mit dem Logo des LfA ausdrucken. In diesem Fall heißt das Formular ein "C3.2A-S". Das Sozialsekretariat vermerkt auf dem Formular C3.2A-S eine laufende Nummer und eine Zulassungsnummer, die es von der Direktion Regelung des Hauptsitzes des LfA erhalten hat.

Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem elektronischen Kontrollformular (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn sich der Arbeitnehmer für ein elektronisches Kontrollformular entschieden hat, brauchen Sie ihm keine Kontrollformulare in Papierform mehr auszuhändigen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").

 

Elektronische Meldung - MSR Szenario 2 „Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte“

Wenn der Arbeiter einen Leistungsantrag einreichen muss, nämlich:

  • im Moment der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit des Arbeiters in Ihrem Unternehmen;
  • wenn der Arbeiter nach einer Unterbrechung von mindestens 36 Monaten des Leistungsbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird;
  • wenn der Arbeiter nach einer Änderung seiner vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S), wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird. Beispielsweise bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach der Aufnahme eines teilzeitigen Zeitkredits oder einer teilzeitigen Laufbahnunterbrechung.
  • bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (je nach dem, ob eine jährliche Anpassung des Leistungsbetrags vorzunehmen ist)

Sie müssen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit unaufgefordert eine MSR Szenario 2 (die das Formular C3.2-ARBEITGEBER ersetzt) per Batch oder über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Unternehmen > Soziale Risiken > MSR > Arbeitslosigkeit > Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung -Angestellte) vornehmen. Sie übergeben dem Arbeiter zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Nähere Ausfüllhinweise zu den Faktoren Q und S, der Tabelle T und dem theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber Nr. E14 "Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung".

Auf der Grundlage der MSR Szenario 2 berechnet das LfA die Höhe der Leistung, die dem Arbeiter zusteht.

Wenn es sich um Zeitarbeiter handelt, ist es in jedem Fall die Aufgabe der Zeitarbeitsfirma, unter Angabe Ihrer ZDU-Nummer die MSR vorzunehmen.

Der Arbeiter behält informationshalber einer Kopie der MSR, die Sie ihm abgegeben haben und sucht schnellstens seine Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) auf, um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Die Zahlstelle wird Ihre elektronische Meldung MSR 2 selbst aufrufen.

Der Leistungsantrag muss spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der Arbeiter in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird, beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Beispiele:

  • Der Arbeiter wird zum ersten Mal am 16. Juni in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 31. August beim Arbeitslosenamt eintreffen.
  • Der Arbeiter wird zum ersten Mal am 1. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Der Arbeiter wird zum ersten Mal am 31. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Leistungsantrag muss ebenfalls spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Monatliche elektronische Meldung - MSR Szenario 5 "Monatliche Meldung der Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte"

Die MSR Szenario 5 schicken Sie unaufgefordert nach dem Ende des Monats.

Für Zeitarbeitnehmer muss die MSR immer von der Zeitarbeitsfirma unter Angabe Ihrer ZDU-Nummer vorgenommen werden.

Sie nehmen die elektronische Meldung per Batch oder über das Portal der sozialen Sicherheit vor (www.socialsecurity.be > Unternehmen > Soziale Risiken > MSR > Arbeitslosigkeit > Szenario 5 "Monatliche Meldung der Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder der Stunden Aussetzung-Angestellte) und übergeben dem Arbeitnehmer zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Nähere Informationen über das Ausfüllen der Faktoren Q und S und über das theoretische durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber "Das Formular C4 - ARBEITSLOSIGKEITSBESCHEINIGUNG", Nr. E14 und in den Anweisungen für Arbeitgeber in der MSR - Szenario 5.

Sie tragen die Anzahl Stunden ein, an denen der Arbeiter zeitweilig arbeitslos war, und vermerken vor der Zahl den Code, der für die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gilt. Für technische Störungen, tragen Sie in die Tabelle den Code 5.3 ein.

Anhand der Kontrollkarte C3.2.A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen dem Arbeiter zustehen.

  • die Tage, für die eine Entlohnung zu zahlen ist (beispielsweise die ersten sieben Tage nach der technischen Störung oder die Tage, für die wegen der unterbliebenen Zusendung oder der verspäteten Zusendung der Anzeige an das LfA eine Entlohnung zu zahlen ist );

  • die gesetzlichen Feiertage (oder Ersatztage für Feiertage) innerhalb eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge einer technischen Störung.  Für diese Tage besteht ein Lohnanspruch.  Sie können jedoch für eine bestimmte Zahl von Feiertagen eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten (je nach der Anzahl Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die im Laufe des Jahres bereits gemeldet wurden).
  • die Tage, an denen die Arbeitnehmer gewöhnlich nicht arbeiten (z.B. die Samstage, wenn an diesem Tag gewöhnlich nicht gearbeitet wird).
  • die Ausgleichsruhetage, die der Arbeitnehmer gänzlich erworben hat, nachdem er an einem Sonntag oder Feiertag gearbeitet oder Überstunden angesammelt hat. Der Arbeitnehmer muss zunächst diese Ausgleichsruhetage ausschöpfen, bevor er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzt werden kann (Artikel 51bis des Gesetzes über die Arbeitsverträge). Dieser Grundsatz gilt ebenfalls für vollständige Ausgleichsruhetage infolge der Überschreitungen der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen.

Nachfolgende Ausgleichsruhetage müssen jedoch nicht vorher erschöpft werden:

  • Ausgleichsruhezeiten, die nicht wenigstens einen vollständigen Tag erreichen,
  • Ausgleichsruhezeiten – welche kollektiv festgelegt wurden oder nicht -, die im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung gewährt werden.

Im Prinzip brauchen Sie nur eine einzige MSR pro Monat und pro Arbeiter vorzunehmen, selbst wenn im Laufe eines Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit auftreten.

Der Arbeiter behält zur Information die Kopie der MSR, die Sie ihm abgegeben haben.

Der Arbeiter braucht nach Ablauf des Monats bei seiner Zahlstelle nur seine Kontrollkarte C3.2A einzureichen. Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle des Arbeiters automatisch bereitgestellt.

Besteht für die Arbeiter ein Leistungsanspruch?

Arbeiter, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzt werden, brauchen keine Wartezeit zu erfüllen, mit anderen Worten haben Sie sofort Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, ohne zunächst eine bestimmte Zahl Arbeitstage als Arbeitnehmer (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen. Es gelten für sie die gewöhnlichen Leistungsbezugsbedingungen (u.a. die Bedingung, arbeitsfähig zu sein, die Bedingungen für die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit,...).

Während der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung braucht der Arbeiter nicht am Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

Was geschieht, wenn Sie Arbeitnehmende zeitweilig arbeitslos melden, obwohl von keiner gültigen Aussetzung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen die Rede sein kann?

In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihre normale Entlohnung zu zahlen.

Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.

Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettolohn abziehen, den Sie den Arbeitnehmenden zahlen müssen.

Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.

Wie hoch ist die Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen Arbeiter einen Betrag von 60% ihrer durchschnittlichen auf 3.299,11 Euro brutto pro Monat begrenzten Entlohnung.

Während der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung braucht der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

Es wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75% von den Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einbehalten.

Für Lehrlinge, die im Artikel 1bis des vorgenannten KE vom 28. November 1969 genannt sind, wird die Leistung pauschal festgelegt. 

Haben Ihre Arbeiter Anspruch auf einen Aufschlag zu ihrem Arbeitslosengeld?

Das Gesetz sieht zwei Aufschläge vor:

  • Einen Aufschlag, der im Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge vorgesehen ist.
    Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung haben Ihre Arbeiter für jeden Tag, an dem sie zeitweilig arbeitslos sind, Anspruch auf einen Aufschlag zu ihrem Arbeitslosengeld. Zumindest beträgt der Aufschlag 2 € pro Tag der Arbeitslosigkeit.
    Diesen Aufschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.
  • Darüber hinaus haben Ihre Arbeiter ab dem 1. Januar 2024 möglicherweise (*) für jeden Tag mit Arbeitslosengeld Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5 EUR (Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023):
    • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 € nicht übersteigt, bekommen Ihre Arbeiter diesen Zuschlag  ab dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für jeden Tag mit Arbeitslosengeld
    • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 Euro übersteigt, bekommen sie diesen Zuschlag ab dem 27 Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber. Bei der Zählung der Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) ab dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des durchschnittlichen täglichen Entgelts beträgt.

Der Zuschlag ist an den am 1. Januar 2024 geltenden Pivot-Index gebunden.
Diesen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

(*) Ausnahme: Sie zahlen den Zuschlag aber nicht, wenn ein Kollektivvertrag den Arbeitern bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit die Fortzahlung eines Teils des Entgelts sichert, der mindestens dem Zuschlag entspricht.

Schematische Übersicht der Formalitäten nach Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

 

 

ursprüngliche / vorausgehende Anzeige

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats (*)

Ausstellung C3.2A (****)

MSR 5 (Stunden Arbeitslosigkeit)

MSR 2 (Leistungsantrag)

ZA Arbeitsmangel Arbeiter (siehe Infoblatt E22)

Ja, 7 Kalendertage davor (Sonderregelungen ausgenommen)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Arbeitsmangel Angestellte (siehe Infoblatt E55)

Ja, 7 Kalendertage davor + Vorbedingungen mindestens 14 Tage davor

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Arbeitsmangel – Bausektor (siehe Infoblatt E21)

Ja, besondere Frist (siehe Infoblatt E21)

Ja, zwischen dem 5. Werktag  davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA technische Störung (siehe Infoblatt E27)

Ja, am 1. Werktag nach der technischen Störung

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA ungünstige Witterung (siehe Infoblatt E26)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA ungünstige Witterung – Bausektor (siehe Infoblatt E29)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Ja (Verwaltungspraxis)

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA medizinisch bedingte höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei jedem Antrag wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt

ZA Schließung Jahresurlaub (siehe Infoblatt E23)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Streik oder Aussperrung (siehe Infoblatt E25)

Nein

Ja, keine Frist vorgesehen, einmalige Anzeige des Beginns der Arbeitslosigkeit pro Streik

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

(*) Eine einzige Mitteilung pro Monat und pro Arbeitnehmer.

(**) Unter 'Werktag davor und Werktag danach' versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, den Feiertagen, den Ersatztagen für Feiertage und den Brückentagen.

(***) entweder Änderung des Faktors Q/S oder Unterbrechung des Leistungsbezugs bei ZA ≥ 36 Monate oder im Falle von ZA wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die Zulässigkeit zum Leistungsbezug nicht bereits zum Zeitpunkt eines früheren Antrages auf ZA festgestellt wurde.

(****) außer wenn der Arbeitnehmer eine elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwendet.