Wie werden die Leistungen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag berechnet?

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Zuletzt aktualisiert am 01.11.2023

Wie wird die Arbeitslosenunterstützung berechnet?

Als Arbeitsloser mit Betriebszuschlag erhalten Sie zum einen für jeden Tag der Woche, außer den Sonntagen, vom LfA eine Arbeitslosenunterstützung und zum anderen von Ihrem Arbeitgeber einen Betriebszuschlag. Für diese Leistungen im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag werden Sozialversicherungsbeiträge und ein Berufssteuervorabzug abgeführt.

Die Arbeitslosenunterstützung entspricht 60% Ihrer letzten Bruttoentlohnung.

Der Prozentsatz von 60% gilt unabhängig von Ihrer familiären Situation und bleibt während der ganzen Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag konstant.

Die vom LfA berücksichtigte Entlohnung ist die Bruttoentlohnung, die Sie während Ihrer letzten Beschäftigung erhalten haben. Ihre Bruttontlohnung wird dabei auf 106,3745Euro pro Tag bzw. 2 765,74Euro pro Monat nach oben begrenzt. Eine höhere Entlohnung wird also nicht berücksichtigt.

Als Arbeitsloser mit Betriebszuschlag haben Sie keinen Anspruch auf den Alterszuschlag als älterer Arbeitsloser.

Wie wird der Betriebszuschlag berechnet?

Der gesetzliche Mindestbetrag des Betriebszuschlags entspricht der Hälfte der Differenz aus der Referenz-Nettoentlohnung und der Arbeitslosenunterstützung.

Die Referenz-Nettoentlohnung ist gleich der Bruttoentlohnung des Referenzmonats (im Prinzip der letzte Beschäftigungsmonat), abzüglich des persönlichen Sozialversicherungsbeitrages und des Berufssteuervorabzuges. Das Ergebnis wird auf den nächsten Euro aufgerundet. Die Bruttoentlohnung ist nach oben begrenzt. Sie finden den aktuellen Grenzbetrag auf der Website des Nationalen Arbeitsrates: http://www.cnt-nar.behttp://www.cnt-nar.be >> Documents >>Montants des CCT >> Tableaux >> Prépension.

Der Betriebszuschlag wird vom Arbeitgeber, von einem bei der paritätischen Kommission eingerichteten Fonds oder gegebenenfalls vom Unternehmensschließungsfonds ausgerechnet und gezahlt. Für jede Auskunft zur Höhe dieser Leistung, wenden Sie sich an ihren Schuldner.

Gibt es einen Abzug für die soziale Sicherheit?

Der Gesamtleistungsbetrag im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (Arbeitslosenunterstützung + Betriebszuschlag) unterliegt einem Sozialversicherungsabzug.

Außerdem behält der Schuldner des Betriebszuschlags vom Betriebszuschlag 6,5% dieses Gesamtleistungsbetrages ein. Anschließend entrichtet er das Ergebnis dieser Einbehaltung an das Landesamt für Soziale Sicherheit.

Die Einbehaltung darf nicht zur Folge haben, dass der Gesamtleistungsbetrag einen bestimmten Betrag unterschreitet. Dieser Mindestbetrag ist verschieden, je nachdem ob der Arbeitnehmer zusammenwohnend, alleinstehend oder mit Familie zu Lasten ist. Näheres über diese Beträge erfahren Sie auf dem Portal (www.socialsecurity.be).

Wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten?

Der Schuldner des Betriebszuschlags behält vom Betriebszuschlag einen Berufssteuervorabzug ein.

Für jede Auskunft über diesen Vorabzug wenden Sie sich an Ihre Steuerverwaltung.

Werden die Leistungen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag indexiert?

Die Arbeitslosenunterstützung und der Betriebszuschlag sind an der Entwicklung des Verbrauchspreisindexes gebunden (Gesetz vom 02.08.1971).

Wann wird der Betriebszuschlagneu festgelegt?

Die Höhe des Betriebszuschlages kann jedes Jahr zum 1. Januar vom Nationalen Arbeitsrat je nach der vertraglichen Lohnentwicklung neu festgelegt werden.