Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits
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T110
Zuletzt aktualisiert am 28.05.2024
Grundsatz
Auf Ihren Antrag auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit hin trifft der Direktor des für Sie zuständigen LfA-Büros eine Entscheidung, die Ihnen zugesandt wird.
(…)
Außerdem kann das LfA im Laufe der Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits, wenn einer der Umstände, den Sie uns zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags mitgeteilt haben, sich ändert, je nach Fall:
- Ihren Fall revidieren, d. h.:
- den Unterbrechungsgeldbetrag ändern;
- die Zahlung Ihres Unterbrechungsgeldes einstellen;
- Unterbrechungsgeld, das Ihnen zu Unrecht ausgezahlt wurde, zurückfordern.
Unabhängig von der Hypothese teilt Ihnen das LfA seine Entscheidung mithilfe des bewilligenden oder ablehnenden Bescheids C62 mit.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen.
In welcher Frist müssen Sie den Einspruch einreichen?
Die Klage muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der des Bescheids C62 eingelegt werden.
Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Erhalt der Entscheidung, d. h. in der Regel innerhalb von drei Tagen nach dem Versand des Bescheids C62.
Hinweis
Wenn Sie die Dreimonatsfrist verstreichen lassen, kann die Entscheidung des Bescheids C62 nicht mehr vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Sie wird somit endgültig.
Welches Arbeitsgericht ist für die Einlegung des Klage zuständig?
Sie müssen die Klage bei dem auf dem Bescheid C62 genannten Arbeitsgericht einreichen.
Diese Kontaktdaten finden Sie auch auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz: Liste der territorialen Zuständigkeiten (fgov.be)
Wie können Sie die Klage einreichen?
Sie können die Klage einreichen:
- entweder durch Ladung (Gerichtsvollzieher);
- oder durch einen kontradiktorischen Antrag bei der Kanzlei des zuständigen Arbeitsgerichts (per Einschreiben versandter oder hinterlegter Brief).
Was muss ein kontradiktorischer Antrag enthalten?
Bei Strafe der Nichtigkeit muss Ihr kontradiktorischer Antrag folgende Angaben enthalten:
- das Datum Ihrer Klage (Tag, Monat, Jahr);
- Ihren Namen, Vornamen, Beruf, Wohnort und ggf. Ihre Eigenschaften und Erkennungsnummer des Nationalregisters oder Unternehmensnummer;
- die Kontaktangaben der zu ladenden Person, d. h. die Kontaktangaben des LfA, dessen Zentralverwaltung ihren Sitz am Boulevard de l'Empereur, 7, 1000 Brüssel hat;
- den Gegenstand und die Kurzdarstellung Ihrer Klage; insbesondere sind das Datum und das Zeichen der Entscheidung des LfA anzugeben;
- die Angabe des angerufenen Richters, das heißt, des Richters des für Sie örtlich zuständigen Arbeitsgerichts;
- Ihre Unterschrift oder die Unterschrift der Person, die Sie vertritt (siehe die Frage „Können Sie sich vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen?“).
Können Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten werden?
Vor Gericht müssen Sie persönlich erscheinen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Sie können sich auch von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin, von einem Verwandten oder Verschwägerten oder von einem Vertreter einer anerkannten Gewerkschaft vertreten lassen, wenn Sie der Person, die Sie vertreten soll, schriftlich Vollmacht erteilt haben.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Das LfA trägt immer die Verfahrenskosten, auch wenn Ihre Klage für unbegründet erklärt wird.
Ausnahme
Wenn Sie den Prozess verlieren und der Richter Ihre Klage für „leichtfertig und schikanös“ erklärt, müssen Sie die Verfahrenskosten selbst tragen.
Eine Klage kann als „leichtfertig und schikanös“ erklärt werden, wenn sie bösgläubig eingelegt wird oder darauf abzielt, dem LfA zu schaden.
Beispiel: Sie wissen, dass die Entscheidung des LfA gerechtfertigt ist, aber Sie wollen die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Beträge verzögern.
Kosten und Honorare eines Anwalts
Wenn Sie einen Anwalt einschalten, müssen Sie die Kosten und Honorare selbst tragen, und zwar in jedem Fall, d. h. unabhängig davon, ob Sie den Prozess gewinnen oder nicht.