Wohnsitz des Arbeitnehmers in Laufbahnunterbrechung / Zeitkredit

T111

Zuletzt aktualisiert am 1.10.2008

Als Arbeitnehmer in Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit oder bald in Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit, haben Sie sich bestimmt schon einige Fragen gestellt, bezüglich der von der Regelung über die Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit geforderten Wohnsitzbedingung.

Dieses Dokument wird Ihnen erlauben bestimmte Fragen zu beantworten, wie zum Beispiel:

Wo muss ich wohnhaft sein? Muss ich meinen Wohnsitzwechsel mitteilen? Wem muss ich dies mitteilen? Was sind die Folgen meines Wohnsitzwechsels für meine Laufbahnunterbrechung/meinen Zeitkredit?

Achtung: Vergessen Sie nicht, dass selbst wenn der Wohnsitz seine Wichtigkeit hat, dies nicht die einzig zu respektierende Bedingung ist. Je nach dem Tätigkeitsbereich und der Art von Laufbahnunterbrechung / von Zeitkredit, den Sie gewählt haben, müssen Sie unbedingt einer Reihe von anderen Bedingungen genügen, wenn Sie in den Genuss einer Laufbahnunterbrechung/eines Zeitkredit kommen möchten. Es handelt sich zum Beispiel um Beschäftigungsbedingungen oder Dienstaltersbedingungen. Weitere Einzelheiten über diese Zulassungsbedingungen finden Sie in den Infoblättern, die beim Arbeitslosenamt des LfA oder auf der Website des LfA (www.onem.be) verfügbar sind.  

Sie sind in Belgien wohnhaft

Sie haben Recht auf Laufbahnunterbrechungs-/Zeitkreditunterstützungen.

Das Büro des LfA, das Ihre Akte führt, ist jenes, das für ihren Wohnsitz zuständig ist.

Wenn Sie in Belgien umziehen, müssen Sie Ihren Adressenwechsel dem Büro des LfA, das Ihre Akte führt, mitteilen.

Falls Sie infolge Ihres Umzugs von einem anderen Büro des LfA abhängen, wird Ihre Akte automatisch diesem Büro übermittelt. Diese Übermittlung wird Ihnen mitgeteilt und für jeden Briefwechsel oder jede Frage bezüglich Ihrer Akte, müssen Sie sich an dieses neue Büro wenden.

Sie sind in der Schweiz oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft

Sie haben Recht auf Laufbahnunterbrechungs-/Zeitkreditunterstützungen.

Das Büro des LfA, das Ihre Akte führt, ist jenes, von dem Ihr Arbeitgeber abhängt.

Wenn Sie umziehen und einen Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums behalten, müssen Sie Ihren Adressenwechsel dem Büro des LfA, das Ihre Akte führt, mitteilen.

Sie sind außerhalb der Schweiz oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft

Regel

Sie haben kein Recht auf Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit.

Wenn Sie bei einem Büro des LfA einen Antrag einreichen, werden Sie eine C62-Verweigerungsentscheidung des Büros des LfA erhalten, mit der Begründung, dass Ihr Wohnsitz weder in der Schweiz noch in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen ist.

Ausnahmen

Sie beantragen eine Laufbahnunterbrechung / einen Zeitkredit um Ihrer Ehegattin/Ihrem Ehegatten oder Ihrer gesetzlichen Mitbewohnerin/Ihrem gesetzlichen Mitbewohner zu folgen, die/der sich für Rechnung ihres/seines Arbeitgebers ins Ausland begibt

Sie haben Recht auf die Laufbahnunterbrechung/ den Zeitkredit während Sie außerhalb der Schweiz oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft sind, wenn Sie uns eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten / Ihrer gesetzlichen Mitbewohnerin/Ihres gesetzlichen Mitbewohners übermitteln, die bestätigt, dass ihr/sein beruflicher Auftrag nur vorübergehend ist und keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland erfordert.

Dies gilt nur während der Dauer des beruflichen Aufenthalts Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten / Ihrer gesetzlichen Mitbewohnerin /Ihres gesetzlichen Mitbewohners.

Wenn Sie im Laufe Ihrer Laufbahnunterbrechung / Ihres Zeitkredits umziehen, müssen Sie dem Büro, das Ihre Akte führt, Ihren Adressenwechsel mitteilen.

Sie arbeiten im Privatsektor und beantragen einen Zeitkredit ohne Unterstützungen

Dies betrifft nur die Arbeitnehmer des Privatsektors, ausgenommen alle anderen Sektoren (öffentlich , lokal, regional, gemeinschaftlich,...-, das Unterichtswesen, autonome öffentliche Unternehmen, Universitäten,...).

Seit 2007 haben die Arbeitnehmer des Privatsektors die Möglichkeit ihre Leistungen auszusetzen oder zu verkürzen, ohne Unterstützungen zu beantragen. In diesem Fall, gibt es keine Wohnsitzbedingung.

Wenn Sie einer dieser Arbeitnehmer sind, müssen Sie trotzdem einen Zeitkreditantrag einreichen, damit das LfA die Zeiträume von Aussetzung und Verkürzung der Leistungen die Sie bereits erhalten haben, verbuchen kann. Gleichgültig welches ihr Wohnsitz ist, müssen Sie ihn auf Ihrem Zeitkreditantragsformular angeben und jede Änderung dem Büro des LfA, von dem Ihr Arbeitgeber abhängt, mitteilen.