Der Urlaub wegen Pflegebetreuung

T112

Zuletzt aktualisiert am 1.07.2024

Was ist der Urlaub wegen Pflegebetreuung?

Es handelt sich um einen Urlaub, der es Ihnen erlaubt, während einer bestimmten Anzahl Tage der Arbeit fernzubleiben, um der/den Person(en), die in Ihrer Familie untergebracht wurde(n), sogenannte Pflegebetreuung zuteilwerden zu lassen.

Dank diesem Urlaub können Sie die Pflichten und Aufgaben, die mit Unterbringung in Ihrer Familie der Ihnen anvertrauten Person(en) verbunden sind, erfüllen oder damit verbundenen Situationen die Stirn bieten.

Welche ist die geltende Rechtsgrundlage?

  • Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge – BS 22.08.1978 (Artikel 30quater);
  • Programmgesetz vom 27. April 2007 – BS 08.05.2007 (Artikel 59);
  • Königlicher Erlass vom 27.10.2008 über die Abwesenheit von der Arbeit, um Pflegebetreuung zu leisten – BS 13.11.2008.

Wer kommt für einen Urlaub wegen Pflegebetreuung infrage?

Alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten können diesen Urlaub in Anspruch nehmen.

Dabei handelt es sich um alle Arbeitnehmer des Privatsektors und um alle unter Vertrag stehenden Bediensteten des öffentlichen Dienstes und des Unterrichtswesens.

Welches sind die Zulassungsbedingungen des Urlaubs wegen Pflegebetreuung?

Sie müssen durch eine offizielle Entscheidung eines Gerichts, eines von der zuständigen Gemeinschaft anerkannten Pflegefamiliendienstes, eines Jugendhilfedienstes oder des Ausschusses für besondere Jugendhilfe als Pflegeelternteil bezeichnet und ernannt worden sein.

Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen, um einen sogenannten Urlaub wegen Pflegebetreuung zu erhalten?

Wie verläuft das Verfahren bei Ihrem Arbeitgeber?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht, im Rahmen des Urlaubs wegen Pflegebetreuung der Arbeit fernzubleiben, schriftlich benachrichtigen.

Wann?

Mindestens 2 Wochen im Voraus. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, müssen Sie ihn so schnell wie möglich benachrichtigen.

Welche Nachweise müssen Sie beibringen?

  • Sie müssen ihm einen offiziellen Beschluss des Gerichts oder eines von der zuständigen Gemeinschaft, dem Jugendamt oder dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe anerkannten Pflegefamiliendienstes vorlegen, die ihm belegt, dass Sie als Pflegeelternteil bestimmt und ernannt wurden.
  • Wenn Sie in Ihrer Pflegefamilie zusammen mit einem anderen Arbeitnehmer als Pflegeelternteil benannt wurden, muss jeder von Ihnen seinem eigenen Arbeitgeber eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, wie die Anzahl der Abwesenheitstage unter Ihnen aufgeteilt wird.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert, müssen Sie ihm das Ereignis, das Ihre Abwesenheit begründet, mithilfe geeigneter Unterlagen oder andernfalls auf andere Weise nachweisen.
Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Sie müssen die Geldleistung mit dem Formular C 61 Pflegebetreuung beantragen.

Formular C61 Pflegebetreuung

Dieses Formular ist bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung Informationen zum Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA erhältlich.

Sie können es auch von der Website des LfA herunterladen: www.lfa.be.

Wer muss dieses Formular ausfüllen?

Dieses Formular besteht aus 2 Teilen:

  • Sie füllen Teil I des Antragsformulars aus;
  • Ihr Arbeitgeber muss Teil II dieses Dokuments ausfüllen.

Wohin muss das Formular geschickt werden?

Sie müssen dieses Formular an das LfA-Büro senden, das für Ihren Wohnort örtlich zuständig ist.

Die Kontaktdaten der verschiedenen LfA-Büros finden Sie auf der letzten Seite des Formulars C61 Pflegebetreuung und auf der LfA-Website.

Wie muss das Formular geschickt werden?

Das Formular muss per Einschreiben geschickt werden. Das LfA akzeptiert jedoch auch Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Sendung des Antrages bei dem Beschäftigten.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich bei dem zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie bitte nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

In welcher Frist muss das Formular geschickt werden?

Ihr vollständig ausgefülltes Formular muss spätestens innerhalb von zwei Monaten bei dem LfA-Büro eingehen. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dem/den Tag(en), der/die auf dem Antrag angegeben ist/sind. Diese Frist muss für jeden beantragten Urlaubstag gewahrt werden.

Wenn Sie mehrere Urlaubstage wegen Pflegebetreuung, nacheinander oder nicht nacheinander, beantragen, beginnt die zweimonatige Frist für die Sendung des Formulars immer mit dem Tag nach dem ersten beantragten Urlaubstag, sofern alle beantragten Urlaubstage innerhalb dieser zweimonatigen Frist liegen. Sollten nicht alle beantragten Urlaubstage innerhalb der zweimonatigen Frist nach dem Datum liegen, auf welches der erste beantragte Urlaubstag fällt, müssen Sie ein weiteres Formular oder mehrere weitere Formulare verwenden, sodass für jeden beantragten Urlaubstag die zweimonatige Frist gewahrt wird.

Beispiel

Sie möchten 6 Tage Urlaub wegen Pflegebetreuung zu den folgenden Zeitpunkten nehmen:

  • am 2. und 3. März 2020;
  • am 29. April 2020;
  • am 12. Mai 2020;
  • am 1. und 2. September 2020.

In diesem Fall müssen Sie:

  • spätestens am 1. Mai 2020 ein erstes Formular für die Tage vom 2. und 3. März schicken.
  • spätestens am 28. Juni 2020 für den Tag vom 29. April 2020 ein zweites Formular schicken;
  • spätestens am 11. Juli 2020 für den Tag vom 12. Mai 2020 ein drittes Formular schicken.
  • spätestens am 30. Oktober 2020 für die Tage vom 1. und 2. September 2020 ein viertes Formular schicken.

Sie können auch spätestens am 1. Mai 2020 ein erstes Formular für die Tage vom 2. und 3. März und vom 29. April 2020 schicken.

Was ist die Folge einer Zusendung des Formulars außerhalb der Frist?

Als Beschäftigte(r) sind Sie dafür verantwortlich, das Formular bei dem LfA einzureichen.

Wenn bei einem Antrag auf Unterbrechungsgeld das Formular nach der Frist von zwei Monaten bei dem LfA eingeht, geht der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld verloren.

Beispiel 1:
Sie beantragen eine Zulage für den 15.06.2015. Ihr Formular muss bis spätestens 16.08.2015 bei dem LfA-Büro eingehen. Wenn das Formular am 17.08.2015 bei dem LfA eingeht, wird das Unterbrechungsgeld nicht ausgezahlt.

Beispiel 2
Wenn ein Urlaub wegen Pflegebetreuung für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis zum 04.04.2015 beantragt wird, muss das Formular in Bezug auf das Unterbrechungsgeld für den 01.04.2015 spätestens am 02.06.2015 bei dem LfA eintreffen.

Wenn das Formular am 03.06.2015 beim LfA eintrifft, wird das Unterbrechungsgeld für den 01.04.2015 nicht ausgezahlt. Das Unterbrechungsgeld für Zeitraum vom 02.04.2015 bis 04.04.2015 wird dagegen sehr wohl ausgezahlt.

Von welcher Art von Unterbringung ist die Rede?

Es kann sich um jede Form von Unterbringung in der Familie handeln, die von den zuständigen Einrichtungen im Rahmen von Unterbringungsmaßnahmen entschieden werden kann.

Die Unterbringung kann Minderjährige oder Personen mit einer Behinderung betreffen.

Aus welchen Gründen dürfen Sie Ihrer Arbeit fernbleiben?

Wenn Ihr Einsatz absolut erforderlich ist, um Aufgaben oder Pflichten in Bezug auf eines oder mehrere der in der untenstehenden Liste aufgezählten Ereignisse, die mit der Unterbringung einer Person in Ihrer Familie verbunden sind, zu erfüllen.

Damit Sie abwesend sein dürfen, ist ebenfalls erforderlich, dass die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrags Ihren Einsatz unmöglich macht.

Nur die in dieser Liste aufgezählten Ereignisse erlauben es Ihnen, im Rahmen des Urlaubs wegen Pflegebetreuung abwesend zu sein.

  • Alle Arten von Vernehmungen bei den Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die für Pflegefamilien befugt sind;
  • Die Kontakte der Pflegeeltern oder der Pflegefamilie mit den Eltern des Kindes oder der untergebrachten Person oder mit für sie wichtigen Drittpersonen;
  • Die Kontakte mit dem Pflegefamiliendienst.

In den Situationen, die nicht in dieser Liste stehen, dürfen Sie nur unter zwei Bedingungen Ihrer Arbeit fernbleiben, um Betreuung zu leisten:

  • Sie müssen über eine Bescheinigung des zuständigen Pflegefamiliendienstes verfügen, der entnommen werden kann, warum das Recht auf Arbeitsabwesenheit unbedingt wahrgenommen werden muss;
  • Die Situation, die Sie als Grund der Abwesenheit von der Arbeit anführen, darf nicht bereits durch das bei zwingenden Gründen gewährte Recht gedeckt sein. Mit zwingenden Gründen sind unvorhersehbare Ereignisse gemeint, die von der Arbeit unabhängig sind und für welche ein dringender und unvermeidbarer Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich ist, sofern die Erfüllung des Arbeitsvertrages diesen Einsatz unmöglich macht.

Die nachfolgenden Ereignisse können also keinen Pflegebetreuungsurlaub veranlassen: Krankheit, Unfall oder Krankenhauseinweisung einer Person, die mit Ihnen unter einem Dach wohnt oder eines Verwandten/Verschwägerten ersten Grades, der nicht mit Ihnen unter einem Dach wohnt; Ihrem Besitz zugefügte schwere materielle Schäden (z.B.: durch Brand in Ihrer Wohnung verursachte Schäden); eine Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einer Gerichtssitzung, wenn Sie Prozesspartei sind, sowie alle anderen im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Ereignisse, die als zwingende Gründe anzusehen sind.

Auf wie viel Tage Urlaub wegen Pflegebetreuung haben Sie Anspruch?

Ab dem 1. Januar 2008 haben Sie Anspruch auf 6 Abwesenheitstage pro Kalenderjahr.

Falls die Pflegefamilie aus zwei Arbeitnehmern besteht, die alle beide als Pflegeeltern bezeichnet wurden, müssen die 6 Tage unter beiden aufgeteilt werden.

Es handelt sich um einen Kredit pro Pflegefamilie und nicht pro Arbeitnehmer.

Beispiel:

Sie haben den Urlaub wegen Pflegebetreuung am 01.02.2008 und am 08.02.2008 erhalten.  Ihr Partner hat diesen Urlaub ebenfalls, und zwar für die gleichen Tage wie Sie erhalten.

Sie beantragen noch einen Tag für den 28.02.2008.

Für 2008 bleibt noch ein Urlaubstag wegen Pflegebetreuung, der entweder von Ihnen selbst oder von Ihrem Partner genommen werden kann.

Haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Ihren/Ihre Abwesenheitstag(e)?

Ja, das LfA gewährt Ihnen eine Leistung von 147,23€ pro Abwesenheitstag. (Indexierung ab dem 01.05.2024).

Es handelt sich um einen Pauschalbetrag. Er ist für alle Arbeitnehmer identisch und vom Verdienst unabhängig.

Die Leistung wird einmal im Monat nachträglich gezahlt.

Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen, um einen sogenannten Urlaub wegen Pflegebetreuung zu erhalten?

Wie verläuft das Verfahren bei Ihrem Arbeitgeber? 

Sie müssen Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht, im Rahmen des Urlaubs wegen Pflegebetreuung der Arbeit fernzubleiben, schriftlich benachrichtigen.

Wann?

Mindestens 2 Wochen im Voraus. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, müssen Sie ihn so schnell wie möglich benachrichtigen.

Welche Nachweise müssen Sie beibringen?
  • Sie müssen ihm einen offiziellen Beschluss des Gerichts oder eines von der zuständigen Gemeinschaft, dem Jugendamt oder dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe anerkannten Pflegefamiliendienstes vorlegen, die ihm belegt, dass Sie als Pflegeelternteil bestimmt und ernannt wurden.
  • Wenn Sie in Ihrer Pflegefamilie zusammen mit einem anderen Arbeitnehmer als Pflegeelternteil benannt wurden, muss jeder von Ihnen seinem eigenen Arbeitgeber eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, wie die Anzahl der Abwesenheitstage unter Ihnen aufgeteilt wird.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert, müssen Sie ihm das Ereignis, das Ihre Abwesenheit begründet, mithilfe geeigneter Unterlagen oder andernfalls auf andere Weise nachweisen.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Sie müssen die Geldleistung mit dem Formular C 61 Pflegebetreuung beantragen.

Formular C61 Pflegebetreuung

Dieses Formular ist bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung Informationen zum Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA erhältlich.

Sie können es auch von der Website des LfA herunterladen: www.lfa.be.

Wer muss dieses Formular ausfüllen?

Dieses Formular besteht aus 2 Teilen:

  • Sie füllen Teil I des Antragsformulars aus;
  • Ihr Arbeitgeber muss Teil II dieses Dokuments ausfüllen.

Wohin muss das Formular geschickt werden?

Sie müssen dieses Formular an das LfA-Büro senden, das für Ihren Wohnort örtlich zuständig ist.

Die Kontaktdaten der verschiedenen LfA-Büros finden Sie auf der letzten Seite des Formulars C61 Pflegebetreuung und auf der LfA-Website.

Wie muss das Formular geschickt werden?

Das Formular muss per Einschreiben geschickt werden. Das LfA akzeptiert jedoch auch Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Sendung des Antrages bei dem Beschäftigten.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich bei dem zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie bitte nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

In welcher Frist muss das Formular geschickt werden?

Ihr vollständig ausgefülltes Formular muss spätestens innerhalb von zwei Monaten bei dem LfA-Büro eingehen. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach dem/den Tag(en), der/die auf dem Antrag angegeben ist/sind. Diese Frist muss für jeden beantragten Urlaubstag gewahrt werden.

Wenn Sie mehrere Urlaubstage wegen Pflegebetreuung, nacheinander oder nicht nacheinander, beantragen, beginnt die zweimonatige Frist für die Sendung des Formulars immer mit dem Tag nach dem ersten beantragten Urlaubstag, sofern alle beantragten Urlaubstage innerhalb dieser zweimonatigen Frist liegen. Sollten nicht alle beantragten Urlaubstage innerhalb der zweimonatigen Frist nach dem Datum liegen, auf welches der erste beantragte Urlaubstag fällt, müssen Sie ein weiteres Formular oder mehrere weitere Formulare verwenden, sodass für jeden beantragten Urlaubstag die zweimonatige Frist gewahrt wird.

Beispiel

Sie möchten 6 Tage Urlaub wegen Pflegebetreuung zu den folgenden Zeitpunkten nehmen:

  • am 2. und 3. März 2020;
  • am 29. April 2020;
  • am 12. Mai 2020;
  • am 1. und 2. September 2020.

In diesem Fall müssen Sie:

  • spätestens am 1. Mai 2020 ein erstes Formular für die Tage vom 2. und 3. März schicken.
  • spätestens am 28. Juni 2020 für den Tag vom 29. April 2020 ein zweites Formular schicken;
  • spätestens am 11. Juli 2020 für den Tag vom 12. Mai 2020 ein drittes Formular schicken.
  • spätestens am 30. Oktober 2020 für die Tage vom 1. und 2. September 2020 ein viertes Formular schicken.

Sie können auch spätestens am 1. Mai 2020 ein erstes Formular für die Tage vom 2. und 3. März und vom 29. April 2020 schicken.

Was ist die Folge einer Zusendung des Formulars außerhalb der Frist?

Als Beschäftigte(r) sind Sie dafür verantwortlich, das Formular bei dem LfA einzureichen.

Wenn bei einem Antrag auf Unterbrechungsgeld das Formular nach der Frist von zwei Monaten bei dem LfA eingeht, geht der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld verloren.

Beispiel 1:
Sie beantragen eine Zulage für den 15.06.2015. Ihr Formular muss bis spätestens 16.08.2015 bei dem LfA-Büro eingehen. Wenn das Formular am 17.08.2015 bei dem LfA eingeht, wird das Unterbrechungsgeld nicht ausgezahlt.

Beispiel 2:
Wenn ein Urlaub wegen Pflegebetreuung für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis zum 04.04.2015 beantragt wird, muss das Formular in Bezug auf das Unterbrechungsgeld für den 01.04.2015 spätestens am 02.06.2015 bei dem LfA eintreffen.

Wenn das Formular am 03.06.2015 beim LfA eintrifft, wird das Unterbrechungsgeld für den 01.04.2015 nicht ausgezahlt. Das Unterbrechungsgeld für Zeitraum vom 02.04.2015 bis 04.04.2015 wird dagegen sehr wohl ausgezahlt.

 

Wie wird Ihr Leistungsantrag beim LfA bearbeitet?

Wenn das LfA Ihr Formular erhält, wird es dort bearbeitet. Anschließend erhalten Sie einen bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62.

Das LfA:

  • gewährt Ihnen die Leistung(en)

In diesem Fall enthält der bewilligende Bescheid C62 Ihre Personalien, die Art des beantragten Urlaubs (Urlaub wegen Pflegebetreuung), den/die betroffenen Tag(e) oder Zeitraum/Zeiträume und den Leistungsbetrag.

Das LfA zahlt Ihnen Ihre Leistung(en) nachträglich. 

  • oder verweigert Ihnen die Leistung(en)

In diesem Fall werden Sie in das Büro des LfA zu einer Anhörung eingeladen. Anschließend wird Ihnen per Einschreiben einen ablehnenden Bescheid C62 zugeschickt und Ihrem Arbeitgeber eine Kopie davon übermittelt.

Wo kann das Unterbrechungsgeld gezahlt werden?

Die Auszahlung des Unterbrechungsgeldes erfolgt per Banküberweisung. Das Unterbrechungsgeld kann überwiesen werden, auf ein Bankkonto:

  • in Belgien;
  • oder in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Diese Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern. 

Wenn Sie kein Bankkonto haben, können Sie das zuständige LfA-Büro darum bitten, per Zirkularscheck bezahlt zu werden.

Achtung: Die Vorschriften ändern sich ab dem 01.10.2024: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr möglich. 

Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich. Diese Zahlungsmethode ist für Sie vorteilhafter, da sie einfach und schnell ist und mehr Sicherheit bietet als ein Scheck, der verloren gehen oder gestohlen werden kann und Sie zwingt, zur Bank zu gehen.

Wenn Ihr Unterbrechungsgeld Ihnen derzeit per Zirkularscheck gezahlt wird, warten Sie bitte nicht bis zum 01.10.2024, um uns die Nummer des Bankkontos mitzuteilen, auf das die Überweisung erfolgen soll.

Wie kann man diese Kontonummer mitteilen?

Indem man das Formular Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub | Landesamt für Arbeitsbeschaffung herunterlädt und ausfüllt.

Diese Meldung muss dem Kontaktformular beigefügt werden: Kontakt | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) In diesem Kontaktformular müssen Sie zunächst das Profil „Bürger“, dann das Thema „Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ und zum Schluss „Ich möchte eine Änderungsmitteilung einreichen, da bestimmte bereits gemeldete Angaben sich geändert haben“ auswählen. Anschließend können Sie die Änderungsmeldung hochladen und das Ganze mit einem Klick auf „Senden“ an das LfA schicken.

Sobald Ihre Bankkontonummer registriert ist, wird das Unterbrechungsgeld Ihnen per Überweisung ausgezahlt und Sie erhalten keine weiteren Zirkularschecks mehr.

 

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können gegen die Entscheidung des LfA bei dem zuständigen Arbeitsgericht einen Einspruch einreichen, und zwar innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab der Bekanntgabe der Entscheidung, die Sie bestreiten möchten.

Weitere Auskünfte über das Verfahren finden Sie im Infoblatt T110 "Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits" auf www.lfa.be.

Wann werden Ihre Leistungen zurückgefordert?

Alle zu Unrecht bezogenen Leistungen werden zurückgefordert.

Wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass Sie mehr Leistungen erhalten haben als Ihnen zustand.

In diesem Fall stellt Ihnen das LfA eine C62-Rückforderungsentscheidung zu. In dieser Entscheidung stehen der Rückforderungsgrund, der Zeitraum, auf den sich die Rückforderung bezieht, und der zurückzuzahlende Betrag.

Weitere Auskünfte

Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber

Urlaubs wegen Pflegebetreuung wenden Sie sich bitte an den Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung : www.beschaeftigung.belgien.be – E-Mail:spf@emploi.belgique.be.

Zusammentreffen des Unterbrechungsgeldes bei Urlaub wegen Pflegebetreuung mit den von Ihrer Krankenkasse gewährten Entschädigungen

Gemäß der Regelung des LIKIV sind die von den Krankenkassen gewährten Entschädigungen nicht vereinbar mit dem vom LfA gezahlten Urlaubsgeld bei Urlaub wegen Pflegebetreuung.

Wenn Sie weitere Informationen über diese Unvereinbarkeit und deren möglichen Folgen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an das LIKIV.

LIKIV: www.inami.fgov.be  / E-Mail:communication@inami.fgov.be.