Haben Sie Recht auf Seniorenurlaub ?

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Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Was ist der Seniorenurlaub?

Dieses Infoblatt bietet Erklärungen zum Seniorenurlaub, den Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und eine Beschäftigung im Privatsektor aufnehmen, beanspruchen können. Der Seniorenurlaub soll ihren unvollständigen Anspruch auf den gewöhnlichen bezahlten Urlaub ergänzen.

Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die eine Beschäftigung als Lohn- oder Gehaltsempfänger aufnehmen und, als Folge einer Vollarbeitslosigkeit oder Invalidität im Laufe des vorangegangenen Jahres, keinen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub haben, können ihren unvollständigen Urlaubsanspruch durch Seniorenurlaub ergänzen. Für jeden Seniorenurlaubstag erhalten sie zu Lasten der Arbeitslosenversicherung eine Leistung, die 65% ihres nach oben begrenzten Arbeitsentgelts ausmacht.

Wie wird der gewöhnliche bezahlte Urlaub berechnet?

Die Anzahl Wochen bezahlten Urlaub, die im Laufe eines Jahres zu nehmen ist (Urlaubsjahr), hängt von der Dauer der Beschäftigung im Laufe des vorangegangenen Jahres (Urlaubsrechnungsjahr) ab. Derjenige, der das ganze Jahr gearbeitet hat, hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im darauffolgenden Jahr. Derjenige, der 6 Monate gearbeitet hat, hat lediglich Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub.

Für Tage bezahlten Urlaub wird Urlaubsgeld gezahlt. Für einen Angestellten wird die Zahlung vom Arbeitgeber getätigt, für einen Arbeiter wird sie vom Landesamt für Jahresurlaub oder von einer Kasse für Urlaubsgeld vorgenommen.

Beispiel:
Ein Arbeitsloser, der bis zum 30. September 2015 arbeitslos ist und ab dem 1. Oktober 2015 (Urlaubsrechnungsjahr) wieder arbeiten geht, arbeitet nur 3 Monate in 2015 und hat daraufhin nur Anspruch auf eine einzige Woche bezahlten Urlaub in 2016 (Urlaubsjahr).

Das System des Seniorenurlaubs sieht vor, dass der Arbeitnehmer, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, seinen unvollständigen Urlaubsanspruch durch Seniorenurlaub ergänzen kann (sodass der gesamte Jahresurlaub auf 4 Wochen aufgestockt wird). Für die Tage Seniorenurlaub kann eine Seniorenurlaubsleistung zu Lasten der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

Haben Sie Recht auf Seniorenurlaub?

Um Seniorenurlaub beanspruchen zu können, müssen Sie:

  • am 31. Dezember des Urlaubsrechnungsjahres mindestens 50 Jahre alt sein (Urlaubsrechnungsjahr = Kalenderjahr vor dem Jahr, im Laufe dessen der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt);
  • als Folge einer Vollarbeitslosigkeit oder Invalidität (nach einem Jahr Krankheit) im Laufe des Urlaubsrechnungsjahres, während des Urlaubsjahres keinen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub haben.

Das System des Seniorenurlaubs kommt nicht zum Tragen, wenn der Urlaubsanspruch als Folge anderer Ereignisse (zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt, unbezahlten Urlaubs, Laufbahnunterbrechung usw.) unvollständig ist.

Wann dürfen Sie Tage Seniorenurlaub nehmen?

Sie dürfen Seniorenurlaubstage nur während einer Beschäftigung als Lohn- oder Gehaltsempfänger und nach Ausschöpfen des gewöhnlichen bezahlten Urlaubs nehmen.

Bei der Festlegung des Seniorenurlaubs geht man wie bei der Festlegung der gewöhnlichen Urlaubstage vor. Sie erfolgt also gemäß einem kollektiven Abkommen oder im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Seniorenurlaub kann mit halben Tagen oder mit ganzen Tagen und in einem Mal oder in mehreren Malen genommen werden. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese Tage Seniorenurlaub zu nehmen.

Der Seniorenurlaub wird für die anderen Sozialversicherungszweige (Familienzulagen, Krankenversicherung, Pension) und für den Urlaubsanspruch des darauffolgenden Jahres mit einem gewöhnlichen Urlaub gleichgestellt.

Wann haben Sie Anspruch auf Seniorenurlaub?

Wenn Sie Seniorenurlaub nehmen, stehen Ihnen Seniorenurlaubsleistungen zu, wenn Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie beantragen die Seniorenurlaubsleistung während einer Beschäftigung als Lohn- oder Gehaltsempfänger, für die Sie weder der besonderen Urlaubsregelung des öffentlichen Dienstes unterliegen, noch ein zeitversetztes Gehalt als Beschäftigter des Unterrichtswesens beziehen;
  • Sie beziehen kein Berufseinkommen oder Ersatzeinkommen für die (halben) Tage Seniorenurlaub.

Wie viel beträgt die Seniorenurlaubsleistung?

Die Anzahl Urlaubsstunden, für die kein Urlaubsgeld mehr gezahlt werden kann, wird durch die Formel „Anzahl Urlaubsstunden x 6, geteilt durch die normale wöchentliche Vollzeitarbeitszeit“ in eine bestimmte Anzahl Leistungen umgerechnet.

Die Seniorenurlaubsleistung beträgt für den ersten Monat, im Laufe dessen Sie Seniorenurlaub nehmen, 65% der auf monatlich 2.837,89 Euro nach oben begrenzten Bruttoentlohnung (indexierter Betrag).

Der Höchstbetrag ist also gleich 70,95 Euro pro Tag bei 6 Tagen in der Woche. Von diesem Betrag wird ein Berufssteuervorabzug von 10,09% einbehalten.

Wenn Ihr Bruttoarbeitsentgelt 2.837,89 Eurobeträgt, Sie Vollzeit arbeiten und eine Woche Seniorenurlaub nehmen, werden Sie also 38 x 6/38 = 6 tägliche Leistungen à 70,95 Euro d.h.  425,70 Euro brutto bzw. 382,75 Euro netto erhalten.

Wie erhalten Sie die Seniorenurlaubsleistungen?

Jedes Jahr, wo für Sie ein Anspruch auf Seniorenurlaub besteht, reichen Sie nach dem ersten Monat mit Seniorenurlaub bei einer beliebigen Zahlstelle (Gewerkschaft oder Hilfzahlstelle für  Arbeitslosenunterstützung) einen Antrag ein. Zu diesem Zweck  benutzen Sie  das C103-Seniorenurlaub-Arbeitnehmer. Unbeschriebene Formulare sind bei diesen Zahlstellen oder bei den Arbeitslosenämtern des LfA erhältlich. Sie finden Sie auch auf www.lfa.be > Dokumentation > Formulare.

Ihr Arbeitgeber nimmt eine elektronische Meldung vor (die man die Meldung Szenario 9 nennt). Der Ausdruck dieser Meldung Szenario 9, den Sie vom Arbeitgeber erhalten, muss nicht bei ihrer Zahlstelle eingereicht werden.

Der Antrag auf Seniorenurlaubsleistungen wird dem LfA durch Vermittlung der Zahlstelle übermittelt. Der Antrag muss spätestens im Monat Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Urlaub genommen wird, beim LfA eintreffen.

Für jeden Monat, in dem Sie Seniorenurlaub nehmen, muss der Arbeitgeber eine elektronische Meldung der Anzahl Stunden Seniorenurlaub (die sogenannte Meldung Szenario 10) vornehmen. Er wird Ihnen dann eine gedruckte Version dieser Meldung abgeben. Diesen Ausdruck brauchen Sie nicht bei Ihrer Zahlstelle einzureichen. Die Zahlstelle legt der Berechnung und Zahlung Ihrer Seniorenurlaubsleistung nämlich die elektronisch übermittelten Daten zugrunde.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer, der Anspruch auf eine Woche bezahlten Urlaub hat, kann insgesamt drei Wochen Seniorenurlaub erhalten. Er nimmt eine Woche bezahlten Urlaub im Januar. Später nimmt er seinen Seniorenurlaub im April (2 Tage), im Juli und August (2 Wochen) und im Dezember (den Rest).

Der Arbeitnehmer hat das C103-Seniorenurlaub-Arbeitnehmer erst nach dem ersten Monat mit Seniorenurlaub, nämlich im April, einzureichen. Der Arbeitgeber nimmt eine elektronische Meldung Szenario 9 vor (er wird Ihnen einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung abgeben, den Sie behalten können).

Für die Urlaubszeiten der Monate Juli und August braucht der Arbeitnehmer keine Formulare einzureichen.

Für jeden Monat, in dem Seniorenurlaub genommen wird, nämlich für die Monate April, Juli, August und Dezember muss der Arbeitgeber eine elektronische Meldung Szenario 10 vornehmen (er wird Ihnen einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung abgeben, den Sie behalten können). Der Zahlung der Seniorenurlaubsleistungen werden diese elektronischen Meldungen zugrunde gelegt.

Wenn Sie während Ihrer Seniorenurlaubstage ein Berufseinkommen (z.B. aus Zeitarbeit) oder ein Ersatzeinkommen (z.B. Krankengeld) beziehen, müssen Sie Ihre Zahlstelle schriftlich davon benachrichtigen.

Können Teilzeitarbeitnehmer auch Seniorenurlaub nehmen?

Das System des Seniorenurlaubs gilt ebenfalls für Teilzeitarbeitnehmer. Sie können nach Ausschöpfen ihres bezahlten Urlaubs Seniorenurlaubstage nehmen. Die Tage werden im Verhältnis zur Teilzeitarbeitszeit entschädigt.

Der Seniorenurlaub wirkt sich in keiner Hinsicht auf die Berechnung der Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit aus, die Teilzeitarbeitnehmern mit Aufrechterhaltung der Rechte bewilligt werden kann.

Können Arbeitnehmer in einem Aktivierungsprogramm auch Seniorenurlaub nehmen?

Das System des Seniorenurlaubs gilt auch für Arbeitnehmer in einem Aktivierungsprogramm, die der Urlaubsregelung des Privatsektors unterliegen. Sie können nach Ausschöpfen ihres bezahlten Urlaubs Seniorenurlaubstage nehmen.

Der Seniorenurlaub wirkt sich in keiner Hinsicht auf die Berechnung der Aktivierungsleistung aus.