Wann müssen die Unterstützungen zurückgezahlt werden?

T82

Zuletzt aktualisiert am 1.11.2023

Wann müssen die Arbeitslosenunterstützungen zurückgezahlt werden?

Prinzip

Jede zu Unrecht erhaltene Summe muss zurückgezahlt werden.

Ausnahmen

Irrtum des Arbeitslosenamtes

Wenn Ihnen Arbeitslosenunterstützungen zu Unrecht gewährt worden sind, und dies ausschließlich auf einen Irrtum des Arbeitslosenamtes des LfA zurückzuführen ist, müssen Sie die nicht geschuldeten Unterstützungen, die Sie vor der Entscheidung des Direktors, Ihnen diese Unterstützungen zukünftig nicht mehr zu gewähren, erhalten haben, nicht zurückzahlen,

  • außer wenn Sie die zu Unrecht gezahlten Unterstützungen bösgläubig behalten haben;
  • außer wenn die Revisionsentscheidung des Direktors binnen drei Monaten ab dem Erhalt durch Ihre Zahlstelle der fehlerhaften Entscheidung des Arbeitslosenamtes getroffen wird.
Gutgläubigkeit

Die Rückforderung wird auf die letzten 150 Tage begrenzt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Unterstützungen, auf die Sie keinen Anspruch hatten, gutgläubig erhalten haben.

Die Unkenntnis oder unzureichende Kenntnis der Regelung ist im Prinzip kein hinreichender Grund, um diese Rückforderungsbegrenzung zu erhalten. Außerdem kann die Begrenzung der Rückforderung auf die letzten 150 Tage der zu Unrecht erhaltenen Unterstützungen Ihnen nicht gewährt werden, wenn Sie Arbeitslosenunterstützungen mit Zulagen kumuliert haben, die gemäß einer anderen Regelung der sozialen Sicherheit gewährt wurden (zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosenunterstützungen mit Krankengeld kumuliert haben).

Der Direktor kann die Rückforderung auf den Betrag der nichtkumulierbaren Bezüge begrenzen, die der Arbeitslose erhalten hat, wenn der Arbeitslose gutgläubig ist oder wenn der Verstoß lediglich Anlass zu einer Verwarnung gegeben hat.

Verjährung

Das LfA verfügt über eine Frist von 3 Jahren, um eine Verwaltungsentscheidung zu treffen, durch welche die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Unterstützungen angeordnet wird.

Diese Frist von 3 Jahren wird auf 5 Jahre verlängert, wenn die zu Unrecht getätigte Zahlung von einem Betrug des Arbeitslosen herrührt.

Die Frist von 3 Jahren beginnt am 1. Tag des Kalenderquartals nach dem, im Laufe dessen die nicht geschuldeten Unterstützungen gezahlt worden sind.

Beispiel: Die Rückforderung der in April 2017 gezahlten nicht geschuldeten Unterstützungen ist am 1. Juli 2020 verjährt.

Die Frist von 5 Jahren beginnt mit dem Tag, an dem das LfA den Betrug entdeckt.

Wenn die Entscheidung einmal getroffen und dem Arbeitslosen mitgeteilt wurde, verfügt das LfA über eine Frist von 10 Jahren ab der Verwaltungsentscheidung, durch welche die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Summen angeordnet wird, um diesen zu Unrecht gezahlten Betrag tatsächlich einzutreiben.

Prozedur

Wenn Sie dem LfA Summen zurückzahlen müssen, werden Sie eine Zahlungsaufforderung, in welcher der genaue Betrag der zurückzuzahlenden Summe angegeben ist, sowie ein Überweisungsformular zur Begleichung der Forderung in einer Summe erhalten.

Zahlungserleichterungen

Wenn es Ihnen angesichts Ihrer finanziellen Situation absolut unmöglich ist, die Forderung in einer Summe zu begleichen, können Sie beim Direktor des Arbeitslosenamtes eine Ratenzahlung beantragen. Dazu füllen Sie das Formular "Antrag auf eine Ratenzahlung" aus, das der Zahlungsaufforderung beigefügt ist, und lassen es dem Arbeitslosenamt zukommen.

Je nach Fall:

  • wird das Arbeitslosenamt die Zahlungserleichterungen ohne Weiteres annehmen;
  • oder das Arbeitslosenamt wird unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation untersuchen, ob Ihnen Zahlungserleichterungen bewilligt werden können. Ist dies der Fall, so wird es die Höhe der Raten mit Ihnen festlegen.

Befreiung durch den Geschäftsführenden Ausschuss

Der Geschäftsführende Ausschuss des LfA kann von der Rückforderung des ganzen oder eines Teils der zurückzuzahlenden Summen absehen, insbesondere in den folgenden Fällen:

  • wenn der gesamte Jahresbetrag der Existenzmittel egal welcher Art oder welchen Ursprungs, keine 12 898,17 EUR übersteigt. Es handelt sich um Ihre Mittel und die Ihres Ehepartners oder Lebenspartners. Die Mittel der anderen Personen, die Mitglied Ihres Haushalts sind, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn diese tatsächlich für die Haushaltsbedürfnisse gebraucht werden.
  • wenn Ihre Zahlungsunfähigkeit erwiesen ist;
  • wenn Sie provisorische Arbeitslosenunterstützungen bezogen haben und Sie aufgrund der Situation Ihres Arbeitgebers das Urteil, das ihn zur Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung verurteilt, nicht vollstrecken lassen können;
  • im Todesfall und im Falle eines Nachlasses, der einen Verlust aufweist.

Die Befreiung muss beim Arbeitslosenamt beantragt werden (per Schreiben, per Telefon oder indem Sie sich vor Ort persönlich melden). Sie werden ein Formular C 57 erhalten, das Sie ausfüllen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten zurückschicken müssen.