Möchten Sie als nahestehende Hilfsperson freigestellt werden?
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T154
Zuletzt aktualisiert am 01.03.2026
Worum geht es in diesem Infoblatt?
Dieses Infoblatt erläutert, unter welchen Bedingungen Sie eine Freistellung als nahestehende Hilfsperson erhalten können.
Diese Freistellung können Sie erhalten, wenn Sie vollarbeitslos sind.
Was versteht man unter einer Situation als nahestehende Hilfsperson?
Unter „Betreuung als nahestehende Hilfsperson“ versteht man 4 mögliche Formen:
- Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen (verwandt oder verschwägert) bis 2. Grades;
- Betreuung eines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Betreuung einer Person als von der Krankenkasse anerkannte nahestehende Hilfsperson.
Die Betreuung als nahestehende Hilfsperson muss fortlaufend und regelmäßig sein.
Achtung: Dieselbe Betreuungssituation kann nicht mehreren arbeitslosen Personen zugleich eine Freistellung verschaffen.
Palliativpflege
Unter Palliativpflege versteht man jede Form von Beistand (medizinisch, sozial, administrativ und psychologisch) und Pflege für Personen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und sich im Endstadium befinden.
Palliativpflege kann jeder beliebigen Person geleistet werden.
Der Bedarf an Palliativpflege muss aus einer Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes der pflegebedürftigen Person hervorgehen.
Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Verwandten bzw. Verschwägerten bis 2. Grades
Unter schwerer Krankheit versteht man jede Krankheit oder jeden medizinischen Eingriff, den der Fach- oder Hausarzt des Patienten als schwerwiegend einstuft und bei dem er jede Form von medizinischem, sozialem, administrativem und psychologischem Beistand für die Genesung für notwendig hält.
Dies muss aus einer Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes der schwerkranken Person hervorgehen.
Ein Haushaltsmitglied ist eine Person, mit der Sie unter einem Dach zusammenwohnen und mit der Sie die Haushaltsangelegenheiten vorwiegend gemeinsam regeln. Es ist nicht erforderlich, dass Sie alles gemeinsam regeln.
Als Zusammenwohnende gelten auch:
- Personen, die aus beruflichen Gründen vorübergehend einen anderen Wohnsitz haben;
- Personen, die inhaftiert, interniert oder in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, allerdings nur während der ersten 12 Monate.
Ob ein Zusammenwohnen vorliegt oder nicht, ist eine Tatsachenfrage. Die Direktion des örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA entscheidet darüber und prüft insbesondere, ob die gemeinsame Kostenteilung eine Ersparnis ermöglicht und somit ein wirtschaftlicher Vorteil besteht.
Es kann anhand der tatsächlichen Lage entschieden werden, dass ein Zusammenwohnen vorliegt, selbst wenn die betreffenden Personen laut Bevölkerungsregister getrennt wohnen.
Ein Verwandter oder Verschwägerter bis 2. Grades ist eine der folgenden Personen:
- die mit Ihnen verheiratete oder gesetzlich zusammenwohnende Person;
- Ihr Kind und dessen Ehepartner/-in;
- das Kind der mit Ihnen verheirateten Person und dessen Ehepartner/-in;
- Ihr Enkelkind und dessen Ehepartner/-in;
- das Enkelkind der mit Ihnen verheirateten Person und dessen Ehepartner/-in;
- Ihr Vater und Ihre Mutter und dessen oder deren Ehepartner/-in;
- der Vater und die Mutter der mit Ihnen verheirateten Person und dessen oder deren Ehepartner/-in;
- Ihr Großvater und Ihre Großmutter und dessen oder deren Ehepartner/-in;
- der Großvater und die Großmutter der mit Ihnen verheirateten Person und dessen oder deren Ehepartner/-in;
- Ihr Bruder oder Ihre Schwester und dessen oder deren Ehepartner/-in;
- der Bruder oder die Schwester der mit Ihnen verheirateten Person und dessen oder deren Ehepartner/-in.
Betreuung eines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
Ein Kind mit Beeinträchtigung ist ein Kind, das an einer Erkrankung leidet, die die Anerkennung von mindestens 4 Punkten in der 1. Säule oder von zusammengerechnet mindestens 6 Punkten in den 3 Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.
Dies muss aus einer Bescheinigung des FÖD Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Beeinträchtigung, hervorgehen.
Das Kind darf zu Beginn der Freistellung bzw. der Freistellungsverlängerung noch keine 21 Jahre alt sein.
Betreuung einer Person als von der Krankenkasse anerkannte nahestehende Hilfsperson
Eine anerkannte nahestehende Hilfsperson ist eine Person, die der betreuten Person fortlaufend oder regelmäßig Hilfe und Unterstützung leistet, beispielsweise im Alltag, bei der gesundheitlichen Begleitung oder bei administrativen Schritten.
Dies muss aus einer Bescheinigung der Krankenkasse über die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte hervorgehen.
Hat die Freistellung einen Einfluss auf die Dauer Ihres Leistungsanspruchs?
Falls Sie Berufseingliederungsgeld beziehen, hat die Freistellung keinerlei Einfluss auf Ihre Anspruchsdauer.
Falls Sie Arbeitslosengeld beziehen und die Übergangsmaßnahmen der Reform der Arbeitslosenversicherung auf Sie zutreffen, wird Ihre Anspruchsdauer um die Dauer Ihrer Freistellung verlängert, sofern diese mindestens 6 Monate in Folge gedauert hat. Die Verlängerung beträgt höchstens 12 Monate.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Infoblatt T33, das bei Ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA) oder auf der Website des LfA erhältlich ist.
Für welche Dauer können Sie die Freistellung erhalten?
Palliativpflege
Die Freistellung kann für mindestens 1 Monat und höchstens 2 Monate pro pflegebedürftige Person gewährt werden. Sie kann mehrmals um jeweils 1 Monat erneuert werden.
Falls die Situation, die zur Gewährung der Freistellung geführt hat, aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht mehr besteht, können Sie:
- die Freistellung bis zum Ende des beantragten Zeitraums beibehalten;
oder
- die Freistellung vorzeitig abbrechen, auch vor Ablauf der Mindestdauer von 1 Monat.
In allen anderen Fällen können Sie die Freistellung jederzeit beenden, sofern die Mindestdauer von 1 Monat erreicht ist.
Achtung: Falls Sie Arbeitslosengeld beziehen und die Übergangsmaßnahmen der Reform der Arbeitslosenversicherung auf Sie zutreffen, wird Ihre Anspruchsdauer nicht verlängert, wenn Sie die Freistellung in den ersten 6 Monaten beenden. Bei einem vorzeitigen Abbruch (also vor Ablauf von 1 Monat) der Freistellung muss das Arbeitslosengeld in bestimmten Fällen teilweise zurückgezahlt werden.
Falls Sie die Freistellung beenden möchten, kontaktieren Sie bitte unbedingt Ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA).
Beispiel
Sie sind für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis einschließlich 30.06.2025 freigestellt. Am 15.06.2025 verstirbt die Person, die Sie als nahestehende Hilfsperson betreut haben. Sie können die Beendigung Ihrer Freistellung zum 15.06.2025 beantragen, aber Sie können die Freistellung auch bis zum 30.06.2025 weiterlaufen lassen.
Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Verwandten/Verschwägerten bis 2. Grades, Betreuung eines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung und Betreuung einer Person als von der Krankenkasse anerkannte nahestehende Hilfsperson
Diese Freistellung kann für mindestens 3 Monate und höchstens 12 Monate gewährt werden. Anschließend kann sie um mindestens 3 Monate und höchstens 12 Monate verlängert werden. Eine solche Verlängerung kann erneuert werden.
Die zusammengerechnete Dauer der Freistellung zur Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Verwandten/Verschwägerten bis 2. Grades und zur Betreuung eines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung ist auf höchstens 48 Monate über Ihre gesamte Berufslaufbahn begrenzt.
Beispiel
Sie waren vom 01.06.2021 bis einschließlich 28.02.2025 freigestellt, um einem Kind mit Beeinträchtigung beizustehen. Anschließend beantragen Sie eine Freistellung vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2026 zur Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds. Da Sie bereits 45 Monate Freistellung verbraucht haben, können Sie nur noch 3 Monate zusätzlich beantragen.
Falls die Situation, die zur Gewährung der Freistellung geführt hat, aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht mehr besteht, können Sie:
- die Freistellung bis zum Ende des beantragten Zeitraums beibehalten;
oder
- die Freistellung vorzeitig abbrechen, auch vor Ablauf der Mindestdauer von 3 Monaten.
In allen anderen Fällen können Sie die Freistellung jederzeit beenden, sofern die Mindestdauer von 3 Monaten erreicht wurde.
Achtung: Falls Sie Arbeitslosengeld beziehen und die Übergangsmaßnahmen der Reform der Arbeitslosenversicherung auf Sie zutreffen, wird Ihre Anspruchsdauer nicht verlängert, wenn Sie die Freistellung in den ersten 6 Monaten beenden. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Freistellung (also vor Ablauf von 3 Monaten) muss das Arbeitslosengeld in bestimmten Fällen teilweise zurückgezahlt werden.
Falls Sie die Freistellung beenden möchten, kontaktieren Sie bitte unbedingt Ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA).
Beispiel
Sie sind für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 30.11.2025 freigestellt, um einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen beizustehen. Diese Person wird jedoch schneller gesund und benötigt bereits ab dem 01.09.2025 keine Betreuung mehr. Sie können die Beendigung Ihrer Freistellung zum 01.09.2025 beantragen, aber Sie können die Freistellung auch bis zum 30.11.2025 weiterlaufen lassen.
Welchen Tagessatz erhalten Sie während der Freistellung?
Während der Freistellung erhalten Sie einen niedrigeren Tagessatz.
Falls Sie Berufseingliederungsgeld in voller Höhe beziehen, erhalten Sie 24,88 Euro pro Tag (zum Index vom 01.03.2026).
Falls Sie Arbeitslosengeld in voller Höhe beziehen, erhalten Sie 29,27 Euro pro Tag (zum Index vom 01.03.2026).
Falls Sie halbe Leistungen beziehen, werden die oben genannten Beträge halbiert.
Die Tage, für die Sie eine Leistung erhalten, gelten für die anderen Sozialversicherungszweige (Kindergeld, Krankenversicherung, Pensionen) als entschädigte Arbeitslosigkeitstage.
Von welchen Pflichten sind Sie während der Freistellung befreit?
Während der Freistellung gilt Folgendes:
- Sie dürfen Arbeitsangebote ablehnen;
- Sie müssen nicht mehr am Arbeitsmarkt verfügbar sein;
- Sie müssen sich nicht mehr als arbeitsuchend eintragen lassen.
Die Kontrolle Ihrer Bemühungen um Arbeit durch das regionale Arbeitsamt (Arbeitsamt Ostbelgien, Actiris, Forem, VDAB) wird während der Freistellung ausgesetzt.
Haben Sie diese Pflichten vor der Freistellung nicht erfüllt, kann auch während der Freistellung eine Sanktion gegen Sie verhängt werden.
Was müssen Sie tun, um die Freistellung zu erhalten?
Ihren Antrag stellen Sie mithilfe des Formulars C90, das Sie bei Ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA) einreichen. Dieses Formular muss dem Arbeitslosenamt des LfA vor Beginn der Freistellung zukommen. Bei verspäteter Antragstellung wird die Freistellung im Grundsatz erst ab dem Eingangsdatum beim Arbeitslosenamt gewährt.
Ausnahme: Sie haben bis zum 31.03.2026 Zeit, um Anträge einzureichen, für die der Beginn der Freistellung zwischen dem 31.12.2025 und einschließlich dem 31.03.2026 liegt.
Wenn es sich um Palliativpflege oder um die Betreuung einer schwerkranken Person handelt, muss der Fach- oder Hausarzt des Patienten auf dem Formular C90 bestätigen, dass die betreffende Person eine nahestehende Hilfsperson benötigt. Diese Erklärung kann von einem zugelassenen Arzt des LfA überprüft werden, der hierfür den Fach- oder Hausarzt des Patienten kontaktieren kann.
Wenn es sich um die Betreuung eines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung handelt, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des FÖD Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Beeinträchtigung, beifügen.
Wenn es sich um die Betreuung einer Person als von der Krankenkasse anerkannte nahestehende Hilfsperson handelt, müssen Sie Ihrem Antrag die Bescheinigung der Krankenkasse über Ihre Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte beifügen.
Die Zahlstelle übermittelt Ihren Antrag an das LfA.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Freistellung im Grundsatz erst ab dem Eingangsdatum beim Arbeitslosenamt gewährt.
Welche Pflichten sind während der Freistellung einzuhalten?
Sie müssen ohne Arbeit und ohne Erwerbseinkommen sein
Sie sind nicht entschädigbar, solange Sie noch Anspruch auf eine Vergütung haben (z. B. Kündigungsentschädigung, Urlaubsgeld ...).
Sie können ebenfalls kein Arbeitslosengeld erhalten:
- für die Tage, an denen Sie auf eigene Rechnung eine Tätigkeit ausüben, die üblicherweise gegen Bezahlung ausgeübt wird;
- für die Tage, an denen Sie für Dritte eine Tätigkeit ausüben, die Ihnen einen finanziellen oder materiellen Vorteil einbringt.
Leistungen bei Arbeitslosigkeit können Sie jedoch erhalten, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die beim LfA angemeldet und genehmigt wurde.
Sie müssen im Besitz einer papiernen Kontrollkarte C 3C oder einer elektronischen Kontrollkarte sein
Die papierne Kontrollkarte C 3C ist bei Ihrer Zahlstelle erhältlich (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA). Die elektronische Kontrollkarte ist auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Bürger) verfügbar, das auch über die Websites der Zahlstellen zugänglich ist.
Bitte lesen Sie die Anweisungen auf der Kontrollkarte sorgfältig durch. Insbesondere müssen Sie das entsprechende Feld auf Ihrer Kontrollkarte schwärzen, bevor Sie sich an einem bestimmten Tag an die Arbeit machen (auch an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag). Halten Sie diese Pflichten nicht ein, droht Ihnen eine Sanktion.
Sie müssen arbeitsfähig sein
Sind Sie zu 66 % oder mehr arbeitsunfähig, gibt es kein Arbeitslosengeld.
Im Krankheitsfall werden Sie von Ihrer Krankenkasse entschädigt. Dafür müssen Sie Ihrer Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest zusenden.
Sie müssen in Belgien wohnhaft sein
Um Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben und sich tatsächlich in Belgien aufhalten.
Was müssen Sie nach Ablauf der Freistellung tun?
Nach Ablauf der Freistellung müssen Sie:
- bei Ihrer Zahlstelle vorsprechen (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA);
Ihre Zahlstelle wird mit Ihnen eine Akte für das LfA anlegen und Ihnen eine neue Kontrollkarte aushändigen, falls Sie eine papierne Kontrollkarte führen.
- sich innerhalb von 8 Tagen beim regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt Ostbelgien, Actiris, Forem oder VDAB) als arbeitsuchend eintragen lassen.
