An welche Einrichtungen müssen Sie sich wenden?

T26

Zuletzt aktualisiert am 8.09.2010

Welche Einrichtung ist für die Vorschriften über Arbeitslosigkeit zuständig?

Für die Ausführung der Vorschriften über Arbeitslosigkeit ist das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) zuständig. Die anderen Aufgabenbereiche des LfA sind die Frührente (Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag), die Leistungsbewilligung im Rahmen von vorübergehenden Arbeitszeitverkürzungen oder Auszeiten von der Arbeit (Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit, Elternurlaub usw.) und bestimmte Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Das LfA besteht aus: 

einer Zentralverwaltung;

dreißig Arbeitslosenämtern, die über das ganze Land verteilt sind und jeweils von einem Direktor geleitet werden.

Was sind die Aufgaben der Arbeitslosenämter?

Sie müssen

  • den Leistungsanspruch feststellen;
  • die Zahlungserlaubnis oder Zahlungsverweigerung der Zahlstelle übermitteln;
  • bei Verstößen gegen die Vorschriften Sanktionen verhängen;
  • die von der Zahlstelle überwiesenen Zahlungen überprüfen;

Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei mutmaßlicher freiwilliger, d.h. selbstverschuldeter, Arbeitslosigkeit) treten Sie in Kontakt mit dem Arbeitslosenamt. Die meisten administrativen Formalitäten bei Arbeitslosigkeit müssen bei Ihrer Zahlstelle erledigt werden.

Welche Einrichtungen sind für die Arbeitsvermittlung und die Berufsausbildung zuständig?

Das FOREM ist für die Arbeitsvermittlung und die Berufsausbildung im französischen Sprachgebiet der Wallonischen Region zuständig.  

ACTIRIS ist für die Arbeitsvermittlung in den neunzehn Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt zuständig. Berufsausbildungen auf Französisch werden in Brüssel von Bruxelles Formation organisiert.

Der VDAB ist für die Arbeitsvermittlung in der Flämischen Region und für die Berufsausbildung in der Flämischen Gemeinschaft zuständig. Berufsausbildungen auf Niederländisch werden in Brüssel also von dem VDAB organisiert.

Das Arbeitsamt der DG ist für die Arbeitsvermittlung und die Berufsausbildung in den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig.

Um sich als arbeitsuchend eintragen zu lassen, müssen Sie auf der regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt der DG, FOREM, ACTIRIS, VDAB) vorsprechen. Diese Verwaltung wird Sie zu Beratungsgesprächen einladen, bei der Arbeitsuche begleiten und zu Vorstellungsgesprächen bei potenziellen Arbeitgebern bitten.

Wer zahlt die Leistungen bei Arbeitslosigkeit? 

Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden von den Zahlstellen gezahlt. Es besteht eine öffentliche Zahlstelle, die HfA. Die anderen Zahlstellen hängen von einer Gewerkschaft ab: von der CSC, FGTB und CGSLB.

Die Aufgabe der Zahlstellen besteht auch darin:

  • Ihre Akte anzulegen und bei dem Arbeitslosenamt einzureichen (Sie müssen sich persönlich bei einer dieser Zahlstellen melden, um einen Leistungsantrag zu stellen, wenn Sie arbeitslos werden).
  • Ihnen die Unterlagen abzugeben, die Sie brauchen, um Ihre Akte anzulegen, oder die elektronischen Meldungen abzurufen, die Ihr Arbeitgeber für Sie vorgenommen hat.
  • Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren.