Welches sind Ihre Pflichten als zeitweilig arbeitslose Person?

T50

Zuletzt aktualisiert am 20.02.2024

Welches sind Ihre Pflichten während des Monats, in dem zeitweilige Arbeitslosigkeit auftritt?

Kontrollkarte

Sie müssen spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats und vor der normalen Uhrzeit des Arbeitsbeginns im Besitz einer Kontrollkarte C 3.2  A sein.

Ab dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit müssen Sie diese Kontrollkarte C 3.2 A laut den darin stehenden Anweisungen ausfüllen.

  • Im Falle von Arbeit schwärzen Sie das entsprechende Feld der Kontrollkarte mit unauslöschlicher Tinte. Alle Arbeitsleistungen im Auftrag Ihres Arbeitgebers müssen vor Arbeitsbeginn in die Tabelle 1 eingetragen werden. Alle Arbeitsleistungen für eigene Rechnung oder im Auftrag eines Dritten (siehe den folgenden Punkt) müssen in die Tabelle 2 eingetragen werden, es sei denn, es handelt sich um Arbeitsleistungen im Rahmen des Vorteils „ Sprungbrett zur Selbständigkeit“. Wenn Sie Näheres zu diesem Vorteil erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt „Dürfen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit im Rahmen des Vorteils „Sprungbrett zur Selbständigkeit ausüben?“ Nr.T158. Dieses Infoblatt ist bei Ihrer Zahlstelle oder bei dem Arbeitslosenamt de LfA erhältlich oder kann von der Website www.lfa.be heruntergeladen werden.
  • Im Falle von Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaftsurlaub), auch an Wochenendtagen und Feiertagen, tragen Sie den Buchstaben M ein;
  • Im Falle von (bezahltem oder unbezahltem) Urlaub, tragen Sie den Buchstaben V ein;
  • Im Falle von nichtgearbeiteten Tagen, für die eine Entlohnung gezahlt wird (Feiertagen, Ausgleichsruhe, bezahlter Aus- oder Weiterbildung, Kündigungsentschädigung), von unbezahltem Fernbleiben von der Arbeit, ungerechtfertigter Abwesenheit oder Haft, tragen Sie den Buchstaben A ein;

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit, Zeitkredit oder Laufbahnunterbrechung, lassen Sie das Feld unausgefüllt.

Sie müssen diese Kontrollkarte bis zum Monatsende mit sich führen und sie jedem Sozialkontrolleur, der Sie dazu auffordert, vorzeigen.

Am Ende des Monats müssen Sie die Karte unterschreiben und sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen.

Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, droht Ihnen eine mehrwöchige Sperrzeit und eine Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes. Sie könnten sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Falls der Arbeitgeber Ihnen die Kontrollkarte nicht abgibt, müssen das Arbeitslosenamt des LfA kontaktieren, um eine Ersatzkontrollkarte zu beantragen.

Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmenden die Möglichkeit, von einer elektronischen Kontrollkarte (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn Sie sich für eine elektronische Kontrollkarte entschieden haben, braucht Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Kontrollkarte in Papierform mehr auszuhändigen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").

Sie müssen ohne Arbeit und ohne Arbeitseinkommen sein

Während der Zeit, in der Sie noch Anspruch auf eine Entlohnung haben (z.B. auf die von einem anderen Arbeitgeber geschuldete Kündigungsentschädigung), können Sie nicht entschädigt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosengeld für die Tage, an denen:

  • Sie für sich selbst eine Tätigkeit ausüben, die in den Handelsverkehr von Waren und Dienstleistungen integriert werden kann, und die sich nicht auf die normale Verwaltung des eigenen Besitzes beschränkt, es sei denn diese Tätigkeit wird im Rahmen des Vorteils „Sprungbrett zur Selbständigkeit“ ausgeübt.
  • Sie für einen Dritten eine Tätigkeit ausüben, für die Sie eine Entlohnung oder eine Sachleistung erhalten, die zu Ihrem Lebensunterhalt oder dem Ihrer Familie beitragen kann.

Diese Arbeitsleistungen müssen grundsätzlich in die Tabelle 2 Ihrer Kontrollkarte C3.2 A eingetragen werden.

Sie müssen arbeitsfähig sein

Falls Sie während Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig erkranken, dürfen Sie kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr beziehen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie im Sinne der Krankheits- und Invaliditätsgesetzgebung arbeitsfähig sein.

Sie werden dann grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse entschädigt werden (Artikel 56 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge). Hierzu müssen Sie Ihrer Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest zuschicken und die Krankheitstage Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Krankheitstage müssen Sie melden, indem Sie in Ihre Kontrollkarte C3.2A den Buchstaben M eintragen (siehe weiter oben).

Sie müssen in Belgien wohnen

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie grundsätzlich Ihren gewöhnlichen Wohnort in Belgien haben und sich tatsächlich in Belgien aufhalten.

Die Vorschriften sehen Ausnahmen von diesem Grundsatz vor.

Grenzgänger, die im Ausland wohnhaft sind und in Belgien in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, sind von der Pflicht, in Belgien wohnhaft zu sein, befreit.

Sie müssen unter 65 Jahren alt sein

Sie dürfen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Sie 65 Jahre alt werden, kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr beziehen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel. Wenn Sie keine Pension beziehen (vollständige Pension, unvollständige Pension oder Hinterbliebenenpension), dürfen Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres weiter Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen. Allerdings besteht dann kein Arbeitslosengeldanspruch, wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit die Folge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt ist.

Müssen Sie als arbeitsuchend eingetragen sein und bleiben?

Wenn Sie wegen höherer Gewalt oder Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, müssen Sie sich nach den ersten drei Monaten bei dem zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitssuchend eintragen lassen.

Diese Pflicht kommt nicht zum Tragen, wenn Sie aufgrund von medizinisch bedingter höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gemeldet wurden.

Im Falle einer vollständigen Arbeitswiederaufnahme von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen endet der Dreimonatszeitraum und beginnt ein neuer Dreimonatszeitraum.

Bei den anderen Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit (ungünstiger Witterung, technischer Störung) sind Sie von der Pflicht befreit, als arbeitsuchend eingetragen zu sein.