Welches sind Ihre Pflichten als zeitweilig arbeitslose Person?

T50

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2025

Welche Pflichten haben Sie in einem Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Kontrollkarte

Sie müssen die elektronische Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats ausfüllen, und zwar vor Ihrem üblichen Arbeitsbeginn.

Seit dem 01.01.2025 müssen Sie die Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch ausfüllen, entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit oder über die eC3.2-App, die im App-Store Ihres Smartphones erhältlich ist.

Sie können deshalb keine papiernen Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden, und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine mehr aushändigen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie in einem Betrieb für angepasste Arbeit (PK 327) beschäftigt sind.

Hinweis: Bis zum 30.06.2025 gilt jedoch eine Übergangsregelung. Während dieses Übergangszeitraums kann das LfA dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Abweichung bewilligen. Dann können Sie vorübergehend weiter die papierne Kontrollkarte verwenden. Nähere Informationen zu dieser Übergangsregelung finden Sie im Infoblatt E2/T2 – Übergangsregelung.

Wenn im Laufe eines Monats zeitweilige Arbeitslosigkeit eintritt, müssen Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2 vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit bis zum Monatsende nach den Anweisungen in der Zeichenerklärung ausfüllen. Im Bausektor müssen Sie die Kontrollkarte immer ausfüllen: jeden Monat von Monatsbeginn bis Monatsende, unabhängig davon, ob zeitweilige Arbeitslosigkeit eintritt oder nicht.

Wichtig: An jedem Tag, an dem Sie arbeiten, tragen Sie „Arbeit“ in Ihre elektronische Kontrollkarte ein, und zwar noch bevor Sie mit der Arbeit beginnen. An Tagen, an denen Sie zeitweilig arbeitslos sind, tragen Sie nichts ein.  

Weitere Informationen zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte eC3.2 finden Sie im Infoblatt T71.

Am Monatsende müssen Sie Ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 an Ihre Zahlstelle senden. Sind Sie im Bausektor beschäftigt, senden Sie Ihre Kontrollkarte bitte nur dann an Ihre Zahlstelle, wenn Sie während des Monats in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden.

Sie müssen ohne Arbeit und ohne Arbeitseinkommen sein

Solange Sie noch Anspruch auf eine Entlohnung haben (z. B. auf eine Kündigungsentschädigung, die ein anderer Arbeitgeber schuldet), erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit für die Tage, an denen:

  • Sie für sich selbst eine Tätigkeit ausüben, die in den Handelsverkehr von Waren und Dienstleistungen integriert werden kann und sich nicht auf die normale Verwaltung des eigenen Besitzes beschränkt, es sei denn, Sie üben diese Tätigkeit im Rahmen des Vorteils „Sprungbrett in die Selbständigkeit“ aus;.
  • Sie für einen Dritten eine Tätigkeit ausüben, für die Sie eine Entlohnung oder einen materiellen Vorteil erhalten, der zu Ihrem Lebensunterhalt oder dem Ihrer Familie beitragen kann.

Auch diese Arbeitsleistungen müssen Sie in Ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 eintragen.

Sie müssen arbeitsfähig sein

Erkranken Sie während Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig, dürfen Sie kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr beziehen. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie nur, wenn Sie im Sinne der Rechtsvorschriften über die Kranken- und Invalidenversicherung arbeitsfähig sind.

Im Grundsatz werden Sie dann von Ihrer Krankenkasse entschädigt (Artikel 56 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge). Hierzu müssen Sie Ihrer Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest zuschicken und Ihrem Arbeitgeber die Krankheitstage mitteilen.

Ihre Krankheitstage müssen Sie in Ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 eintragen.

Sie müssen in Belgien wohnen

Im Grundsatz erhalten Sie Arbeitslosengeld nur, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnort in Belgien haben und sich dort tatsächlich aufhalten.

Die Vorschriften sehen Ausnahmen von diesem Grundsatz vor.

Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger im Ausland wohnen und in Belgien in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, sind Sie von dieser Pflicht befreit.

Sie müssen jünger als 66 Jahre sein

Ab dem Monat nach Ihrem 66. Geburtstag dürfen Sie kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr beziehen.

Davon gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie keine Pension erhalten (vollständige oder unvollständige Pension oder Hinterbliebenenpension), dürfen Sie auch dann weiter Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen, wenn Sie 66 Jahre alt geworden sind. Allerdings erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit auf einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt beruht.

Müssen Sie als arbeitsuchend eingetragen sein?

Wenn Sie wegen höherer Gewalt oder wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, müssen Sie sich nach den ersten 3 Monaten beim zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen lassen.

Diese Pflicht gilt nicht, wenn Sie wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gemeldet wurden.

Wenn Sie die Arbeit für mindestens 2 Wochen in Folge vollständig wieder aufnehmen, endet der Dreimonatszeitraum und ein neuer beginnt.

Bei den anderen Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit (ungünstiger Witterung, technischer Störung) sind Sie von der Pflicht befreit, als arbeitsuchend eingetragen zu sein.