Verlängerung der Herbstferien in den Schulen - Es kann zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für die Betreuung eines Kindes beantragt werden

28-10-2020

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich, können Arbeitnehmer zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen, wenn sie wegen einer Schließung der Schule normalerweise hätten Urlaub nehmen müssen, um ein Kind zu betreuen.

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich, können Arbeitnehmer zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen, wenn sie wegen einer Schließung der Schule normalerweise hätten Urlaub nehmen müssen, um ein Kind zu betreuen.

Der Grund warum das Kind nicht zur Schule gehen kann, muss mit der "vorübergehenden Schließung aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus" verbunden sein.

Achtung:

Die Entscheidung einer Gemeinschaft, die Schulen vor und nach den Herbstferien vorübergehend zu schließen, kann ebenfalls als eine Schließung der Schule aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus gelten.

Der Arbeitnehmer, der für die Betreuung eines Kindes zuhause bleiben muss kann also für die Tage (vor)verlängerter Herbstferien zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen.

Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber umgehend benachrichtigen. Der Arbeitgeber darf die zeitweilige Arbeitslosigkeit nicht verweigern.

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für die Betreuung eines Kindes ist während des gewöhnlichen Herbstferienzeitraums nicht möglich, da es sich in dem Fall nicht um eine Schließung der Schule infolge einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus handelt.

Hinweis:

Wenn es sich um eine vollkommene oder teilweise Schließung handelt, die im Zuge einer allgemeinen Ordnungsmaßnahme einer Gemeinschaft (*) getroffen wurde, muss die Schule die Bescheinigung nur dann dem Arbeitnehmer ausstellen, wenn der Arbeitnehmer die Schule ausdrücklich darum bittet (weil sein Arbeitgeber die Bescheinigung von ihm verlangt).

Wenn der Arbeitgeber dem LfA eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt  senden muss (weil er weder als besonders hart getroffenes Unternehmen anerkannt ist, noch zu einem besonders hart getroffenen Sektor gehört), reicht es aus, wenn in der elektronischen Meldung als Grund der höheren Gewalt  „Kinderbetreuung wegen Schließung der Schule“ angegeben wird. Der Arbeitgeber braucht dem LfA die Bescheinigung Schließung Corona nicht zu senden.

(*) Dies gilt beispielsweise für die landesweite Schließung der Schulen am 9., 10., 12. und 13. November 2020.

Nötigenfalls muss der Arbeitnehmer einen Arbeitslosengeldantrag bei seiner Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA) einreichen. Dem ist beispielsweise so, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zum ersten Mal beantragt.