Laufbahnende-Zeitkredit – Ablauf der berufsübergreifenden Kollektivverträge

22-05-2025

Die Kollektivverträge, die es Beschäftigten ermöglichen, bereits vor ihrem 60. Geburtstag LfA-Unterbrechungsgeld im Rahmen eines Laufbahnende-Zeitkredits zu erhalten, laufen am 30.06.2025 aus.

Das bedeutet, dass Beschäftigte im Alter von 55 bis 59 Jahren, die einen Laufbahnende-Zeitkredit in der Zeit ab dem 01.07.2025 antreten, keinen Anspruch auf Unterbrechungsgeld (unter Berufung auf 35 Laufbahnjahre oder einen schweren Beruf oder eine Beschäftigung in einem Betrieb für angepasste Arbeit ...) haben werden.

Solange die Sozialpartner keinen neuen berufsübergreifenden Kollektivvertrag vereinbaren, wird der Laufbahnende-Zeitkredit für Beschäftigte von 55 bis 59 Jahren demzufolge nur noch ohne Unterbrechungsgeld bewilligt werden können. Beschäftigte können mit der Zustimmung ihres Arbeitgebers dann beschließen, ihren Laufbahnende-Zeitkredit mangels Unterbrechungsgeld doch nicht anzutreten.

Beschäftigte, die Unterbrechungsgeld vor ihrem 60. Geburtstag erhalten möchten, sollten den Laufbahnende-Zeitkredit noch vor dem 01.07.2025 antreten. Dieser Stichtag ist also weder das Datum, an dem der Zeitkredit bei dem Arbeitgeber beantragt wird (schriftliche Benachrichtigung), noch das Datum, an dem der Antrag über Break@work an das LfA gesandt wird, sondern das Datum, an dem der Laufbahnende-Zeitkredit tatsächlich anfängt.