Zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronapandemie und des Ukraine-Krieges – Auslaufen des vereinfachten Verfahrens

11-07-2022

(Ersetzt die Fassung vom 14.06.2022) Bis zum 30. Juni 2022 können Arbeitgeber jede zeitweilige Arbeitslosigkeit, die auf die Coronapandemie oder den Ukraine-Krieg zurückzuführen ist, als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt anmelden, und gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit...

Vorwort 

Bis zum 30. Juni 2022 können Arbeitgeber jede zeitweilige Arbeitslosigkeit, die auf die Coronapandemie oder den Ukraine-Krieg zurückzuführen ist, als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt anmelden, und gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit. So müssen Arbeitgeber dem LfA keine Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit schicken. Es reicht aus, wenn sie am Ende des Monats eine Meldung eines Sozialrisikos (MSR-Szenario 5) vornehmen, in der sie die Anzahl der Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit angeben.

Das vereinfachte Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt kann auch dann angewandt werden, wenn an einigen Tagen in der Woche noch gearbeitet werden kann. Der Begriff der höheren Gewalt wird somit weit ausgelegt (da höhere Gewalt grundsätzlich voraussetzt, dass die Erfüllung des Arbeitsvertrags vollkommen unmöglich ist). 

Ab dem 1. Juli 2022 gelten wieder die klassischen Verfahren zur Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Das flexiblere Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das seit März 2020 galt, kann ab diesem Stichtag also nicht mehr angewandt werden. 

Dies bedeutet unter anderem, dass die normalen Formalitäten für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (Mitteilung über die zeitweilige Arbeitslosigkeit an das LfA usw.) eingehalten werden müssen, und dass für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt wieder die strenge Definition der höheren Gewalt erfüllt sein muss (was unter anderem bedeutet, dass die Erfüllung des Arbeitsvertrags vollkommen unmöglich sein muss). 

Was bleibt anwendbar?

Bestimmte Lockerungen, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt eingeführt wurden, bleiben (vorübergehend) anwendbar:

  • So können Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos sind, Arbeitslosengeld beanspruchen, ohne eine bestimmte Anzahl Arbeitstage innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Antrag nachweisen zu müssen (es gilt also weiterhin eine Befreiung von der Anwartschaftszeit, wie für die anderen Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit);
  • Bis zum 31.12.2022 ist der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Führung der Kontrollkarte C3.2A befreit, sodass der Arbeitgeber sie dem zeitweilig arbeitslosen Arbeitnehmer nicht aushändigen muss, und zwar unabhängig vom Grund der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Da keine Kontrollkarten ausgestellt werden müssen, brauchen diese auch nicht in das (elektronische oder papierne) Validationsbuch eingetragen zu werden;
  • Bis zum 31.12.2022 braucht der Arbeitgeber keine MSR-Szenario 2 anzufertigen, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen muss. Der Arbeitgeber muss lediglich am Ende des Monats eine MSR-Szenario 5 anfertigen (Meldung der Anzahl der Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit in dem betroffenen Monat). Beruft sich der Arbeitgeber auf die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, so ist als Code "Art des Tages" der Code 5.1 (zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen) einzutragen. Der Code 5.4 (zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) kann ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr angegeben werden, wenn es sich um zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen handelt.

Welche Verfahren gelten nach Ablauf des vereinfachten Verfahrens für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt?

Es gelten bis zum 31.12.2022 eine Reihe von Übergangsbestimmungen. Hierunter werden die Verfahren kurz zusammengefasst. Die Übergangsbestimmungen sind fett gedruckt.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen – Arbeiter

  • Der Arbeitgeber muss dem LfA zunächst eine elektronische Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit (vollständige Aussetzung, große Aussetzung oder kleine Aussetzung) senden. Diese Mitteilung muss 7 Tage im Voraus gesandt werden. Die gesetzliche Mitteilungsfrist* wird vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 von 7 auf 3 Kalendertage verkürzt.

    Beispiel: Wenn der Arbeitgeber am Freitag eine Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit an das LfA schickt, kann die Regelung bereits am Dienstag der folgenden Woche einsetzen.

*Wenn per Königlichen Erlass für einen Sektor eine abweichende Regelung gilt, die eine kürzere Mitteilungsfrist vorsieht, dann ist diese kürzere Mitteilungsfrist anzuwenden.

  • Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer außerdem mindestens drei Tage im Voraus von der voraussichtlichen wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit benachrichtigen und die wirtschaftlichen Gründe, welche die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit rechtfertigen, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaftsvertretung mitteilen.
  • Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer, den er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt, dem LfA monatlich eine elektronische Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit im Monat senden.
    Wenn die gesetzliche Höchstdauer der Aussetzung* erreicht ist (4 Wochen vollständige Aussetzung oder 3 Monate kleine Aussetzung oder große Aussetzung), muss der Arbeitgeber eine obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche einführen, bevor eine neue Aussetzungsregelung einsetzen kann.*Wenn per Königlichen Erlass für einen Sektor eine abweichende Regelung gilt, die eine längere Aussetzungsdauer vorsieht, dann ist diese längere Dauer anzuwenden. 

 Bis zum 31.12.2022 gilt für die vollständige Aussetzung ein flexible Lage der obligatorischen Arbeitswoche. Der Arbeitgeber kann:

  • nach 4 Wochen von vollständiger Aussetzung eine Arbeitswiederaufnahmewoche einführen
  • nach 8 Wochen von vollständiger Aussetzung zwei Arbeitswiederaufnahmewochen einführen
  • nach 12 Wochen von vollständiger Aussetzung drei Arbeitswiederaufnahmewochen einführen.

Die in der vorausgehenden Mitteilung an das LfA beantragte Aussetzungsdauer darf keine 4 Wochen überschreiten. Der Arbeitgeber darf nach dem Auslaufen der Aussetzungsregelung jedoch direkt daran anschließend eine neue Aussetzungsregelung beantragen. 

Beispiel: Der Arbeitgeber beantragt eine Regelung von vollständiger Aussetzung für 4 Wochen. Unmittelbar danach beantragt er eine neue Regelung von vollständiger Aussetzung für 4 Wochen. Nach Ablauf jener Aussetzungsregelung wird die Arbeit zwei Wochen wieder aufgenommen.

  • Der Arbeitgeber muss, zusätzlich zum Arbeitslosengeld* des LfA, für jeden Tag, an dem der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos ist, einen Zuschlag zahlen. Für diesen Zuschlag kann auch ein Fonds für Existenzsicherheit aufkommen.
    *Ab dem 01.07.2022 beträgt das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder 65% des Durchschnittslohns (und nicht länger 70%). 

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen – Angestellte 

  • Der Arbeitgeber muss zunächst eine Erklärung einreichen, in dem er nachweist, dass er die Vorbedingungen für die Einführung einer Regelung von Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel erfüllt (d. h. dass er einem kollektiven Arbeitsabkommen oder einem Unternehmensplan untersteht und als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt ist).

    Für diesen Antrag kann bis zum 31.12.2022 das Formular C106A-ÜBERGANGSREGELUNG verwendet werden, da für den Nachweis der Eigenschaft als Unternehmen in Schwierigkeiten bis zum 31.12.2022 eine Reihe von Übergangsbestimmungen gelten (siehe weiter).

    Das Formular C106A oder C106A-ÜBERGANGSREGELUNG muss nicht eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit nachgewiesen hat, dass er die Vorbedingungen erfüllt, und wenn das kollektive Arbeitsabkommen oder der Unternehmensplan, auf das oder den er sich beruft, noch gültig ist.

    Das Formular C106A ÜBERGANGSREGELUNG ist per Einschreiben oder E-Mail mindestens 14 Tage ** vor dem Versand der ersten Mitteilung über die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel (siehe weiter) an die folgende Dienststelle zu senden:
  • entweder den Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA, falls sich das Unternehmen auf ein kollektives Arbeitsabkommen (das ergänzende kollektive Arbeitsabkommen Nr. 159, ein auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene vereinbartes kollektives Arbeitsabkommen) beruft;
  • oder die Generaldirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (rue Ernest Blerot 1, 1070 Bruxelles), falls sich das Unternehmen auf einen Unternehmensplan beruft.

** Das LfA gewährt eine Lockerung der Einreichungsfrist: der Arbeitgeber kann die vorausgehende Mitteilung über die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel versenden, sobald das LfA ihn darüber informiert hat, dass die Erklärung über die Vorbedingungen angenommen wurde. 

  • Für den Nachweis der Eigenschaft als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gelten bis zum 31. Dezember 2022 die folgenden Übergangsbestimmungen:
    • Beruft sich der Arbeitgeber auf einen Rückgang um mindestens 10% des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge, so kann er den Umsatz, die Produktion oder die Aufträge in einem der vier Quartale vor der Beantragung der wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit für Angestellte mit dem Umsatz, der Produktion oder den Aufträgen im entsprechenden Quartal des Jahres 2019 – und somit nicht nur im entsprechenden Quartal der letzten beiden Kalenderjahre – vergleichen);
    • Beruft sich der Arbeitgeber auf die Tatsache, dass es im LSS-Quartal vor der Absendung des Formulars C106A mindestens 10% Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat, so kann er auch die Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Coronapandemie oder des Ukraine-Krieges (DmfA-Tage Code 77) und somit nicht nur die Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (DMFA-Tage-Code 71) geltend machen. 
  • Der Arbeitgeber muss dem LfA zuvor eine elektronische Mitteilung über die voraussichtliche Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel senden. Diese Mitteilung muss 7 Tage im Voraus gesandt werden. Die gesetzliche Meldefrist wird vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 von 7 auf 3 Kalendertage verkürzt.
  • Der Arbeitgeber muss seine Angestellten außerdem mindestens drei Tage im Voraus von der voraussichtlichen wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit benachrichtigen und die wirtschaftlichen Gründe, welche die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit rechtfertigen, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaftsvertretung mitteilen.
  • Die maximale jährliche Aussetzungsdauer beträgt 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit. Die Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt vor dem 1. Juli 2022 werden auf diesen Kredit nicht angerechnet. 
  • Der Arbeitgeber muss für jeden Angestellten, den er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt, dem LfA monatlich eine elektronische Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit im Monat senden. 
  • Der Arbeitgeber muss, zusätzlich zum Arbeitslosengeld* des LfA, für jeden Tag, an dem der Angestellte aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos ist, einen im kollektiven Arbeitsabkommen oder Unternehmensplan vorgesehenen Zuschlag zahlen. Für diesen Zuschlag kann auch ein Fonds für Existenzsicherheit aufkommen.
    *Ab dem 01.07.2022 beträgt das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder 65% des Durchschnittslohns (und nicht länger 70%). 

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt

Es gilt wieder das normale Verfahren für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dem LfA eine elektronische Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit senden muss, die er mit den erforderlichen Belegen zum Nachweis der höheren Gewalt zu versehen hat. 

Auch die Definition der höheren Gewalt wird wieder streng ausgelegt. Daraus folgt u. a., dass die Erfüllung des Arbeitsvertrags während des Zeitraums von höherer Gewalt vollkommen unmöglich sein muss. 

So kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund höherer Gewalt in den folgenden Situationen weiterhin beantragt werden:

  • Der Arbeitnehmer ist nicht arbeitsunfähig, muss aber zum Zwecke der Eindämmung des Coronavirus unter Quarantäne gestellt oder isoliert werden, und er kann nicht aus dem Homeoffice arbeiten;
  • Bis zum 31.12.2022 hat der Arbeitnehmer das Recht, der Arbeit fernzubleiben, wenn er sich um ein mit ihm zusammenwohnendes Kind kümmern muss, das nicht zur Kinderkrippe, Schule oder Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung gehen kann, weil:
    • die Kinderkrippe, Schule oder Tagesstätte für Personen mit Behinderung aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus (teilweise oder vollständig) geschlossen ist;
    • das Kind selbst zum Zwecke der Eindämmung des Coronavirus unter Quarantäne gestellt oder isoliert werden muss.

In diesen Situationen kann für die Dauer der Schließung oder der auferlegten Quarantäne oder Isolierung Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beantragt werden. 

Der Arbeitsminister hat entschieden, dass die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt auch für die Betreuung eines Kindes angenommen werden kann, das für ein Ferienlager oder für eine während der Sommerferien organisierte Kinderbetreuung angemeldet war, aber nicht daran teilnehmen kann, weil das Ferienlager oder die organisierte Kinderbetreuung coronabedingt abgesagt oder vorzeitig beendet wurde oder weil das Kind selbst aufgrund des Coronavirus unter Quarantäne gestellt werden muss. 

Der Arbeitgeber muss die elektronische Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt mit den erforderlichen Belegen (je nach der Situation : Quarantänebescheinigung, Bescheinigung Betreuung Kind Schließung Corona, Bescheinigung Betreuung Kind Quarantäne Corona, Bescheinigung Betreuung Kind Sommerferien Annullierung Corona oder Bescheinigung Betreuung Kind Sommerferien Quarantäne Corona) dem LfA senden.

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zahlt das LfA ab dem 01.07.2022 keinen Zuschlag zum Arbeitslosengeld mehr . Das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beträgt wieder 65% des Durchschnittslohns (und nicht länger 70%). 

Nähere Informationen zu den verschiedenen Verfahren, finden Sie im:

Infoblatt E22 - Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter

Infoblatt E54 - Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Vorbedingungen

Infoblatt E55 - Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel für Unternehmen in Schwierigkeiten – Erläuterungen zur Aussetzungsregelung

Infoblatt E24 - Zeitweilige Arbeitslosigkeit - höhere Gewalt.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für Arbeitnehmer, wenn es Ihrem Kind aufgrund einer Corona-Maßnahme unmöglich ist, zur Kinderkrippe, Schule oder Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung zu gehen