Geänderte Regeln für Zeitkredit
10-09-2024Zum 1. September haben sich die Regeln für Personen, die ihren Zeitkredit oder ihren thematischen Urlaub vorzeitig beenden wollen, geändert. Die Änderungen beziehen sich auf das bereits gezahlte Unterbrechungsgeld und auf die restliche Anspruchsdauer.
Was hat sich am 1. September geändert?
Sie können Ihren Zeitkredit, Ihre Laufbahnunterbrechung oder Ihren thematischen Urlaub mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen. Sie müssen dann auch das LfA schriftlich benachrichtigen.
Entscheiden Sie sich, Ihren Zeitkredit, Ihre Laufbahnunterbrechung oder Ihren thematischen Urlaub abzubrechen, bevor die Mindestdauer erreicht ist:
- dann wird trotzdem die ganze Mindestdauer von Ihrer Anspruchsdauer abgezogen;
- brauchen Sie das bereits gezahlte Unterbrechungsgeld nicht mehr an das LfA zurückzahlen, außer bei einem Laufbahnende-Zeitkredit. Das war bisher nicht der Fall.
Beispiel:
- Wenn Sie eine vollständige Unterbrechung wegen medizinischen Beistands für einen Monat (dies ist die Mindestdauer) beantragen und diese nach zwei Wochen abbrechen, behalten Sie das Unterbrechungsgeld für diese zwei Wochen, verlieren aber zusätzlich die zwei Wochen, die fehlen, um die Mindestdauer von einem Monat zu erreichen. Mit anderen Worten wird die ganze Mindestdauer von Ihrer Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
- Wenn Sie eine vollständige Unterbrechung wegen medizinischen Beistands für zwei Monate beantragen und diese nach anderthalb Monaten beenden möchten, verlieren Sie die restlichen zwei Wochen nicht (da die einmonatige Mindestdauer erreicht ist). Sie behalten auch das Unterbrechungsgeld, das sie bereits erhalten haben.