LfA - Eine Beschwerde einreichen

Sie finden, dass eine Reaktion unserer Dienste zu lange auf sich warten lässt, dass einer unserer Mitarbeiter sich Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten hat, dass die erteilte Information zu ungenau ist...?

Dann können Sie eine Beschwerde einreichen, um Ihre Unzufriedenheit mit unseren Dienstleistungen zu äußern.

Anmerkung

Beschwerden über Schwarzarbeit oder Sozialbetrug können auf der Webseite Meldung eines Sozialbetrugs | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) erstattet werden.

Bedingungen

Jede Person, die mit dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung in Kontakt tritt, kann eine Beschwerde einreichen. Allein Beschwerden über die Dienstleistungserbringung des LfA werden als zulässig betrachtet. Sie müssen Ihre Beschwerde mit Gründen versehen und den Beweis Ihres persönlichen Interesses führen. Damit das Verfahren wirksam abgewickelt werden kann, müssen Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse und Erkennungsnummer des Nationalregisters mitteilen. Telefonisch erstattete Beschwerden werden nicht entgegengenommen.

Welche Beschwerden können Sie einreichen?

Sie können eine Beschwerde einreichen, über

  • einen materiellen Irrtum oder einen offensichtlichen Rechtsfehler des LfA
  • eine Informationsverweigerung oder ein Informationsmanko
  • eine qualitativ schlechte Information
  • den Einsatz eines Mitarbeiters
  • die Organisations des Dienstes (Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, kein Dienst / fehlender Dienst). Unzulässig sind Beschwerden, die lediglich in einer Empfehlung, einer Petition oder einer Überlegung über die Vorschriften oder die allgemeine Politik in diesem Rahmen bestehen.

Welche Beschwerden werden NICHT angenommen?

  • Anonyme Beschwerden
  • Beschwerden über Begebenheiten, die länger als ein Jahr zurückliegen
  • Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des LfA fallen
  • Beschwerden, die lediglich in einer Empfehlung, einer Petition oder einer Überlegung über die Vorschriften oder die allgemeine Politik in diesem Rahmen bestehen.
  • Beschwerden über Beschlüsse des LfA, gegen welche ein gerichtlicher Einspruch eingelegt werden kann.

Sie möchten sich einfach über ein bestimmtes Sachgebiet erkundigen oder eine Frage zu Ihrer Akte stellen?
Benutzen Sie dann bitte das Kontaktformular.

Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?

Über unsere Website

Online-Beschwerdenformular.

Per Post

Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus. Schicken Sie es dann dem Büro des LfA, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, zu Händen des Beschwerdenkoordinators.

Das Formular ist ebenfalls auf einfache telefonische Bitte oder an den Schaltern unserer Arbeitslosenämter erhältlich.

Bearbeitung Ihrer Beschwerde

Das LfA verpflichtet sich, binnen 20 Kalendertagen nach dem Datum des Eingangs Ihrer Beschwerde zu antworten, es sei denn, diese Frist wird durch eine Zwischennachricht unterbrochen. Wir legen viel Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen. Neben der zielgerichteten Bearbeitung Ihrer Beschwerde benutzen wir die Informationen, die Sie uns übermitteln, also auch, um unseren Service für Sie kontinuierlich zu verbessern.

Privatleben

Wir bearbeiten Beschwerden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Sind Sie mit der Antwort unseres internen Beschwerdemanagements nicht zufrieden?

Dann können Sie sich an den föderalen Ombudsmann wenden:  www.mediateurfederal.be

Nützliche Links

Charta "Beschwerdenbearbeitung"

Charta des LfA für einen kundenorientierten öffentlichen Dienst