Meldung eines Sozialbetrugs

Wer eine Meldung erstattet, ist in mehrfacher Hinsicht geschützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Info Sozialbetrug.

Eine Meldung in Zusammenhang mit einem Aufgabenbereich des LfA erstatten

Wenn Ihre Meldung einen LfA-Aufgabenbereich betrifft (Vollarbeitslosigkeit, zeitweilige Arbeitslosigkeit, Laufbahnunterbrechung), können Sie: 

  • entweder das Formular ausfüllen;
  • oder einen Brief an die Adresse „Service central de contôle de l'ONEM, 7-9 Boulevard de l'Empereur, 1000 Bruxelles“ schicken;
  • oder den Zentralen Kontrolldienst von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder von 13:30 bis 16:00 Uhr unter der Nummer 02/ 515.45.45 anrufen.

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet werden kann, raten wir Ihnen, uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen (damit wir Ihnen eine Empfangsbestätigung senden können und/oder Sie bei Bedarf zurückkontaktieren können).

 

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Eine Meldung in Zusammenhang mit einem Aufgabenbereich erstatten, für den das LfA nicht zuständig ist

Falls Ihre Meldung eine Angelegenheit betrifft, für die das LfA nicht zuständig ist, verweisen wir Sie auf die Website der Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz.