Die Entlassungsausgleichsentschädigung

T145

Zuletzt aktualisiert am 29.04.2019

Vorbemerkung – Frühzeitige Eintragung als arbeitsuchend

Achtung! Wenn Sie eine Entlassungsausgleichsentschädigung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten ab dem ersten Tag des Zeitraums, den Ihre Entlassungsentschädigung oder Ihre Entlassungsausgleichsentschädigung abdeckt, als arbeitsuchend eintragen lassen.

Lesen Sie das Infoblatt T74 "Wie müssen Sie nach einer Beschäftigung einen Leistungsantrag stellen?".

In welchen Fällen ist dieses Infoblatt für Sie bestimmt?

Sie haben vor dem 1. Januar 2014 angefangen, für Ihren jetzigen Arbeitgeber als Arbeiter zu arbeiten.

und

Sie werden entlassen.

Kontext : ein neues Statut für Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014

Was mit den Kündigungsfristen ab 2014?

Ab dem 1 Januar 2014 sind die Statuten der Arbeiter und Angestellten zum Teil zu einem einzigen Arbeitnehmerstatut zusammengefügt worden. Daraus folgt, dass ab dem 1. Januar 2014 neue Regeln zur Festlegung der Kündigungsfrist bei einer Entlassung gelten.

Wenn Sie Arbeiter sind, bedeutet dies, dass Sie grundsätzlich Anrecht auf eine längere Kündigungsfrist haben werden.

Für welche Arbeitnehmer gelten diese neuen Kündigungsfristen?

Die neuen Kündigungsfristen sind nur dann ganz anwendbar, wenn Ihr Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2013 begonnen hat.

Was geschieht, wenn Ihr Arbeitsvertrag vor dem 1. Januar 2014 begonnen hat?

Ihre Unternehmenszugehörigkeit wird in zwei Teile unterteilt:
  • die Unternehmenszugehörigkeit, die vor 2014 zurückgelegt wurde, gibt Anrecht auf eine Kündigungsfrist, die nach dem alten (ungünstigeren) System berechnet wird;
  • die Unternehmenszugehörigkeit, die ab 2014 zurückgelegt wurde, gibt Anrecht auf eine Kündigungsfrist, die nach dem neuen (günstigeren) System berechnet wird;
  • beide Kündigungsfristen werden addiert.

Beispiel:

Sie haben ab dem 1. April 1998 gearbeitet. Sie werden entlassen und Ihre Kündigungsfrist setzt am 1. Juni 2015 ein. Ihre Unternehmenszugehörigkeit bis zum 1. Juni 2015 beträgt also 17 Jahre und 2 Monate, wovon:

  • 15 Jahre und 9 Monate vor 2014;
  • 17 Monate ab 2014.

Angenommen, Sie haben gemäß der Kündigungsfristregelung, die vor 2014 galt, Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 84 Tagen, wenn Sie mindestens 15 aber weniger als 20 Jahre Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Gemäß der ab 2014 geltenden Kündigungsfristregelung, haben Sie Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 9 Wochen, wenn Sie mindestens 15 aber weniger als 18 Monate Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Der Arbeitgeber wird eine Kündigungsfrist anwenden, die den nachfolgenden Zeitraum abdeckt (Anwendung einer Kombination aus dem alten und dem neuen System):

 

Zeitraum

beträgt

gibt Anrecht auf eine Kündigungsfrist von

01.04.1998 - 31.12.2013

>= 15 Jahre, jedoch < 20 Jahre

84 Tagen
(= 12 Wochen)

01.01.2014 - 31.05.2015

>= 15 Monate, jedoch < 18 Monate

9 Wochen

Insgesamt

 

12 + 9 = 21 Wochen

Wünschen Sie nähere Informationen zur neuen Kündigungsfristregelung ab 2014?

Gehen Sie online auf die Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung: http://www.emploi.belgique.be.

Wie werden die Nachteile der Kündigungsfristen für den Zeitraum vor 2014 ausgeglichen?

Die Entlassungsausgleichsentschädigung

Sie sind Arbeiter und haben einen Teil Ihrer Unternehmenszugehörigkeit vor 2014 erworben?

Gelten für Sie aus diesem Grund ungünstigere Kündigungsfristen?

Diese ungünstigeren Kündigungsfristen werden unter bestimmten Bedingungen teilweise ausgeglichen.

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird Ihre Unternehmenszugehörigkeit so herangezogen werden, als hätten Sie sie ganz im neuen System (mit günstigeren Kündigungsfristen) erworben, selbst wenn sie teilweise vor 2014 zurückgelegt wurde.

Das LfA wird die Ihnen zustehende Kündigungsfirst bzw. Entlassungsentschädigung (bei sofortiger Auflösung des Arbeitsvertrages) ergänzen, damit die Kündigungsfrist oder die Entlassungsentschädigung erreicht wird, auf die Anrecht gehabt hätten, wenn Ihre Unternehmenszugehörigkeit im günstigeren, ab 2014 geltenden, System zurückgelegt worden wäre.

Diese Zulage nennt man die Entlassungsausgleichsentschädigung.

Wie wird die Entlassungsausgleichsentschädigung berechnet?

Prinzip

Die Entlassungsausgleichsentschädigung wird ermittelt durch Multiplizieren eines Nettobetrages mit einer bestimmten Anzahl Kalendertage.

Welche Anzahl Kalendertage?

Wie wird diese Anzahl Kalendertage ermittelt?

Diese Anzahl Kalendertage wird wie folgt ermittelt:

Man nimmt die Gesamtanzahl Kalendertage der Kündigungsfrist, die bemessen wird, als hätten Sie Ihre gesamte Unternehmenszugehörigkeit nach 2013 zurückgelegt,

WENIGER

die Anzahl Tage der Kündigungsfrist oder der Entlassungsentschädigung (bei sofortiger Auflösung des Arbeitsvertrages), die Ihr Arbeitgeber Ihnen bezahlen musste.

Bemerkung: Sie haben keinen Anspruch auf die Entlassungsausgleichentschädigung, wenn es keinen Unterschied gibt, zwischen dem, was Sie tatsächlich von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, und dem, was Ihnen zustand. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie wegen eines schwerwiegenden Fehlers entlassen werden, oder wenn der Arbeitgeber eine verkürzte Kündigungsfrist anwenden darf, wie zum Beispiel bei einer Entlassung wegen Antritt der Ruhestandspension (höchstens 26 Wochen) oder wegen SAB (Frühpension) im Rahmen einer Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung (mindestens 26 Wochen und vorbehaltlich Ihres Einverständnisses).

Beispiel:

Sie haben ab dem 1. April 1998 gearbeitet. Sie werden entlassen und Ihre Kündigungsfrist setzt am 1. Juni 2015 ein. Ihre Unternehmenszugehörigkeit zum 1. Juni 2015 beträgt also 17 Jahre und 2 Monate, wovon :

  • 15 Jahre und 9 Monate vor 2014 ;
  • 17 Monate ab 2014.

Angenommen, Sie haben gemäß der Kündigungsfristregelung, die vor 2014 galt, Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 84 Tagen, wenn Sie mindestens 15 aber weniger als 20 Jahre Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Gemäß der ab 2014 geltenden Kündigungsfristregelung, haben Sie Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 9 Wochen, wenn Sie mindestens 15 aber weniger als 18 Monate Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Der Arbeitgeber wird eine Kündigungsfrist anwenden, die den nachfolgenden Zeitraum abdeckt (Anwendung einer Kombination aus dem alten und dem neuen System): 

 

Zeitraum

beträgt

gibt Anrecht auf eine Kündigungsfrist von

01.04.1998 - 31.12.2013

>= 15 Jahre, jedoch < 20 Jahre

84 Tagen
(= 12 Wochen)

01.01.2014 - 31.05.2015

>= 15 Monate, jedoch < 18 Monate

9 Wochen
(= 63 Tage)

Insgesamt

 

84 + 63 = 147 Tagen

Eine gesamte Unternehmenszugehörigkeit von 17 Jahren würde im neuen System Anrecht geben, auf eine Kündigungsfrist von 54 Wochen, nämlich 378 Tage.

Das LfA wird die vom Arbeitgeber bezahlte Kündigungsfrist bzw. Entlassungsentschädigung (bei sofortiger Vertragsauflösung) ergänzen, um an 378 Tage zu kommen. Es wird mit anderen Worten 378 - 147 Tage = 231 Kalendertage Entlassungsausgleichsentschädigung zahlen.

Welcher Tagesbetrag?

Wie wird der Tagesbetrag errechnet?

Man nimmt die monatliche Bruttoentlohnung, d.h. den Bruttostundenlohn multipliziert mit der normalen wöchentlichen Arbeitszeit und mit 4,3333; und dann rechnet man diesen Betrag wie folgt um:

  • man zieht den LSS-Beitrag ab (13,07%).
  • man rechnet den Arbeitsbonus dazu. Dabei handelt es sich um eine Ermäßigung der LSS-Beiträge, wenn die Entlohnung einen bestimmten Grenzbetrag unterschreitet.
  • man zieht den Berufssteuervorabzug auf der Grundlage der geltenden Tabelle ab. Es gibt eine Tabelle für Haushaltsvorstände und eine Tabelle für Nichthaushaltsvorstände.
  • und zum Schluss teilt man durch 30.

Beispiel:

Nehmen wir an, dass Sie als Nichthaushaltsvorstand einen Bruttostundenlohn von 9,4000 verdienten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19/38 arbeiteten.

Ihre monatliche Bruttoentlohnung ist gleich 9,4000 x 4,3333 x 19 = 773,93.

Berechnung:

  • LSS-Beitrag = 773,93 x 13,07 % = 101,15
  • Arbeitsbonus auf 773,93 (es wird eine bestimmte Formel herangezogen) = 94,19
  • steuerpflichtiger Betrag = 773,93 - 101,15 + 94,19 = 766,97
  • Berufssteuervorabzug als Nichthaushaltsvorstand auf 766,97 = 37,98.
  • Nettomonatsbetrag = 766,97 - 37,98 = 738,99
  • Nettotagesbetrag = 738,99 / 30 = 24,63

Welches ist das Ergebnis der Berechnung?

In den vorigen Beispielen beläuft sich die Entlassungsausgleichsentschädigung auf :

231 (Kalendertage) x 24,63 (Tagesbetrag) = 5.689,53 EUR.

Sonderfall: Sie sind in einer Beschäftigungszelle eingetragen.

Wenn Sie im Rahmen der Umstrukturierung Ihres Unternehmens in einer Beschäftigungszelle eingetragen sind, zahlt der Arbeitgeber Ihnen in den meisten Fällen eine Wiederbeschäftigungsentschädigung.

Dabei handelt es sich um eine Entschädigung, die 3 oder 6 Monaten Entlohnung entspricht.

Die Wiederbeschäftigungsentschädigung übersteigt in den meisten Fällen die gewöhnliche Entlassungsentschädigung (auch Vertragsbruchentschädigung genannt), auf die Sie im Rahmen einer gewöhnlichen Entlassung ( = nicht im Rahmen einer Umstrukturierung) Anrecht hätten.

Gegebenenfalls wird der Teil, den Sie über die gewöhnliche Entlassungsentschädigung hinaus bezogen haben, von der Entlassungsausgleichentschädigung abgezogen. Sie bekommen dann also eine kleinere Entlassungsausgleichsentschädigung.

Welches ist das Statut der Entlassungsausgleichentschädigung?

Die Entschädigung wird mit einer Entlassungsentschädigung gleichgestellt

 deswegen ist sie anspruchsbegründend

Die Entschädigung wird mit einer Entlassungsentschädigung gleichgestellt.

Dies ist der Grund, warum der Zeitraum, der durch die Entschädigung abgedeckt ist, in sämtlichen Zweigen der sozialen Sicherheit (mit Ausnahme des Jahresurlaubs) Ansprüche entstehen lässt.

Dies bedeutet, dass dieser Zeitraum berücksichtigt wird, zum Beispiel bei der Bemessung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld oder Pension.

ist jedoch nicht kumulierbar mit der Arbeitslosenunterstützung

Die Entschädigung wird mit einer Entlassungsentschädigung gleichgestellt.

Dies ist der Grund, warum Sie während des Zeitraums, den diese Entschädigung abdeckt, keine Arbeitslosenunterstützung beziehen dürfen. Die Entschädigung ist nämlich mit einer Art von Entlohnung gleichzusetzen.

Bemerkung:

Was geschieht, wenn Sie Teilzeit gearbeitet haben und wenn der Berechnung der Entlassungsausgleichsentschädigung Ihre Teilzeitentlohnung zugrunde gelegt wird ?

Der Zeitraum, in dem Sie keine Arbeitslosenunterstützung beziehen dürfen, wird in einen kürzeren Zeitraum - in Vollzeit - umgerechnet.

Beispiel: 

Angenommen, die Entschädigung deckt einen Zeitraum von 231 Kalendertagen ab. Dieser Zeitraum entspricht einer Entschädigung, der eine Teilzeitentlohnung zugrunde liegt. Sie haben nämlich 19/38 Stunden pro Woche gearbeitet.

Der Zeitraum, in dem keine Arbeitslosenunterstützung gezahlt werden kann, beträgt 231 x 19/38 = 116 Tage.

Die Entschädigung ist eine Nettoentschädigung

Keine LSS-Beiträge und kein Berufssteuervorabzug sind von Ihrer Entschädigung abzuziehen.

Die Entschädigung ist kein genauer, sondern ein annähernder Ausgleich

Sie erhalten nicht genau genommen eine Zulage bis zur Kündigungsfrist oder zur Entlassungsentschädigung, die Sie Ihnen zugesprochen worden wäre, wenn Sie Ihre Unternehmenszugehörigkeit nach 2013 zurückgelegt hätten.

Die Entschädigung ist das Ergebnis einer Formel und nicht einer genauen Berechnung der Entlohnung. Gewisse Bestandteile der Entlohnung (wie zum Beispiel der 13. Monatslohn) werden nicht in die Berechnung einbezogen. Zudem werden gewisse Steuerbefreiungen nicht vorgenommen.

Wie beantragen Sie eine Entlassungsausgleichsentschädigung?

Wo?

Der Antrag auf die Entlassungsausgleichsentschädigung wird durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle (Gewerkschaft oder Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung) eingereicht.

Welches Formular muss verwendet werden ?

Auf dem Formular C4, das Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, teilen Sie durch Ankreuzen eines Kästchens mit, dass Sie die Entlassungsausgleichsentschädigung beantragen.

In welcher Frist?

Ihr Antrag muss fristgerecht beim lokalen Büro (Arbeitslosenamt) des LfA eintreffen :

  • entweder spätestens am letzten Tag des sechsmonatigen Zeitraums nach dem letzten Tag, der durch Ihre Kündigungsfrist oder Ihre Entlassungsentschädigung abgedeckt ist.
  • oder spätestens am letzten Tag des zweimonatigen Zeitraums nach dem Tag Ihres Erstantrages auf Arbeitslosenunterstützung als Vollarbeitsloser, wenn dieser Tag nach dem im vorigen Abschnitt genannten - letzten Tag - liegt.

Beispiel:

Angenommen der 5. Februar ist der letzte Tag, der durch Ihre Kündigungsfrist bzw. Entlassungsentschädigung abgedeckt ist.

Ihr Antrag muss spätestens am 5. August 2014 beim LfA eingehen.

Nehmen wir nun an, dass Sie vor dem Ende des Zeitraums, der durch Ihre Entlassungsentschädigung abgedeckt ist, die Arbeit wieder aufgenommen haben, und dass diese neue Beschäftigung am 21. November 2014 beendet wurde. Sie beantragen dann Arbeitslosenunterstützung als Vollarbeitsloser ab dem 24. November 2014.

Ihr Antrag muss in dem Fall spätestens am 23. Januar 2015 beim lokalen Büro (Arbeitslosenamt) des LfA eingehen.