Die Finanzverwaltung des LfA
Der Jahreshaushalt des LfA
Der Gesamthaushalt des LfA setzt sich aus einem Budget für Missionen, einem Verwaltungsbudget und einem Budget für regionale Missionen zusammen.
Auftragshaushalt
Der Auftragshaushaltumfasst die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den gesetzlichen und außergesetzlichen Aufgaben der Institution. Dabei handelt es sich um Mittel mit Deckungsverpflichtung, d. h. sie stehen in der notwendigen Höhe zur Verfügung. Der Auftragshaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld mit Betriebszuschlag, Unterbrechungsgeld bei Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit ...), Outplacement, sonstige Ausgaben, Gelder an die Zahlstellen ...
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt umfasst die Mittel, die mit dem Betrieb der Institution verbunden sind. Der Verwaltungshaushalt wird in Personalausgaben, Sachausgaben (reguläre Ausgaben und IT-Ausgaben) und Investitionsausgaben (reguläre Ausgaben, Immobilien- und IT-Ausgaben) unterteilt. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich ausschließlich um Mittel ohne Deckungsverpflichtung., d. h. sie stehen in begrenzter Höhe zur Verfügung.
Regionaler Auftragshaushalt
Seit dem Jahr 2015 wird zwischen dem föderalen Auftragshaushalt und dem regionalen Auftragshaushalt unterschieden. Das regionale Auftragsbudget umfasst die Aufträge, die im Zuge der Sechsten Staatsreform auf die Regionen übertragen wurden und die das LfA weiterhin im Auftrag der Regionen durchführt (Aktivierungsgeld und Prämien).Um diese Beträge auszahlen zu können, muss das LfA zuvor über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Der finanzielle Ausgleich dieser Beträge erfolgt über den FÖD Finanzen (die Staatskasse), der die praktischen Modalitäten in diesem Bereich übernommen hat.
Die Zahlen
Die aktuellen Zahlen finden Sie in der neuesten Ausgabe des Jahresberichts des LfA - Band 1: Tätigkeitsbericht - Kapitel 1.4 Die Verwaltung des LfA
