Disclaimer Break@Work
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Haftungsausschluss, Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen der Website
Die Nutzung der BreakatWork-Anwendung unterliegt den unten aufgeführten Bedingungen. Sie müssen sie zur Kenntnis nehmen und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen ohne Vorbehalt akzeptieren.
Deutung des Ergebnisses
Die Berechnungen und Ergebnisse, die mit der BreakatWork-Anwendung erzielt wurden, gelten:
- zum Zeitpunkt der Abfrage,
- unter Berücksichtigung der Daten, die dem LfA zu jenem Zeitpunkt bekannt waren,
und erfordern, dass die schriftliche Benachrichtigung an den Arbeitgeber am selben Tag vorgenommen wird, sofern nicht anders angegeben.
Wenn der Nutzer selbst Informationen zur Durchführung der Berechnung bereitstellt, ist das Ergebnis nur in dem Maße zuverlässig, wie die bereitgestellten Daten zuverlässig sind.
Wenn sich Daten oder die geltenden Vorschriften und Gesetze ändern, ist eine erneute Abfrage und Berechnung erforderlich, soll ein korrektes Ergebnis erhalten werden.
Das LfA verpflichtet sich, jede verordnungsrechtliche Neuerung so schnell wie möglich in der Anwendung umzusetzen. Dennoch ist es möglich, dass kürzlich eingetretene Neuerungen noch nicht umgesetzt wurden.
Zweck dieser Anwendung
BreakatWork gibt Ihnen Informationen zu Ihrer Laufbahnunterbrechungsakte und zu Ihren Ansprüchen. Es bietet einen einfachen, schnellen und verbesserten Zugang zu Ihrer Akte und hilft Ihnen dabei, festzustellen, welche Rechte Sie ausüben können. Natürlich haben die Vorschriften in allen Fällen Vorrang.
Bei Ihrer Abfrage werden Sie auf andere Websites von Regierungen, Behörden oder Organisationen weitergeleitet und auf die von diesen zur Verfügung gestellten Informationen verwiesen. Diese Regierungen, Behörden und Organisationen sind persönlich für die Informationen verantwortlich, die sie über diese Anwendung bereitstellen.
Der Inhalt der Anwendung (einschließlich Hyperlinks) kann stets ohne vorherige Ankündigung oder Benachrichtigung geändert, ergänzt oder entfernt werden.
Verwendung der Anwendung
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) schenkt der BreakatWork-Anwendung Aufmerksamkeit und bemüht sich, sicherzustellen, dass alle Informationen so vollständig, genau, verständlich und aktuell wie möglich sind. Trotz ständiger Bemühungen kann das LfA nicht garantieren, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, genau oder aktuell sind. Wenn die auf (oder über) das Portal bereitgestellten Informationen Lücken aufweisen, wird das LfA alles daran setzen, dies so schnell wie möglich zu korrigieren. Wenn Sie Fehler feststellen, können Sie sich an Ihr LfA-Büro wenden, indem Sie im Menü auf „Eine E-Mail an das LfA senden“ klicken. Das LfA bemüht sich, Unterbrechungen aus technischen Gründen so weit wie möglich zu verhindern. Das LfA kann jedoch nicht garantieren, dass die BreakatWork-Anwendung ohne Unterbrechung funktioniert und nicht durch technische Probleme beeinträchtigt wird. Das LfA haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung des Portals oder der auf oder über das Portal bereitgestellten Informationen ergeben, einschließlich, ohne Einschränkung, aller Verluste, Arbeitsunterbrechungen, Schäden an Ihren Programmen oder anderen Daten auf dem Computersystem oder an Ihren Geräten oder Programmen.
Schutz personenbezogener Daten
Das LfA legt großen Wert auf die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 verarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Datenschutz auf dieser Website.
Rechte des geistigen Eigentums – Bedingungen für die Weiterverwendung (Creative Commons-0-Lizenz)
Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen sind, sofern nicht anders angegeben, frei von Rechten Dritter. Sie können bedingungslos für private, assoziative, wissenschaftliche und kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden. Die föderalen Behörden empfehlen jedoch, die Quelle und das Datum der weiterverwendeten Informationen zu nennen.
Wenn eine vorherige Genehmigung erforderlich ist oder besondere Bedingungen erfüllt werden müssen, sind die Grenzen der Weiterverwendung ausdrücklich genannt. Die Wiederverwendung von Multimedia-Material (Fotos, Bilder, Töne, Videos ...), einschließlich des Materials, das sich in herunterladbaren Dokumenten (Broschüren ...) befindet, bedarf immer einer vorherigen Genehmigung.
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