eC3.2 Arbeitgeber

Die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Wenn Sie als Arbeitgeber vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihre Arbeitnehmenden zu beschäftigen, können Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in den Infoblättern zum Thema zeitweilige Arbeitslosigkeit | Arbeitgeber | LfA.

Um für die Tage des Arbeitsausfalls Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Arbeitnehmende am Ende des Monats, in dem sie zeitweilig arbeitslos waren, eine Kontrollkarte (C3.2) bei ihrer Zahlstelle einreichen. Arbeitnehmende können dies online, über eine App oder über das Portal der Sozialen Sicherheit, tun.

Wie funktioniert die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit e-C3.2?

Die elektronische Kontrollkarte ist einfach zu benutzen:

  • Arbeitnehmende melden sich online über itsme (oder die eID) an.
  • Ab dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit tragen sie in ihre Kontrollkarte die Tage ein, an denen sie für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, sowie alle anderen Tage, für die kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (z. B. Krankheit oder Urlaub). Im Bausektor muss dies ab dem ersten Tag eines jeden Monats geschehen.
  • Am Monatsende reichen sie die Karte elektronisch bei ihrer Zahlstelle ein.