Haben Sie Informationen über einen tatsächlichen oder vermutlichen Sozialbetrug?
Sie können uns diese Informationen melden:
- entweder, wenn der Sachverhalt, von dem Sie Kenntnis erlangt haben, einen Aufgabenbereich betrifft, für den unser Inspektionsdienst zuständig ist (Arbeitslosigkeit, Laufbahnunterbrechung, Schwarzarbeit ...). Falls nicht, gehen Sie auf den folgenden Link: Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz;
- oder wenn der Sachverhalt sich in einem Unternehmen ereignet hat und Sie in einem beruflichen Umfeld von ihm Kenntnis erlangt haben.
Das Gesetz vom 28. November 2022 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht melden, die in einer juristischen Einheit und im Privatsektor festgestellt wurden (Nur auf Französisch und auf Niederländisch). (die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) soll ein hohes Schutzniveau für Personen gewährleisten, die Verstöße melden, die die Bekämpfung von Sozialbetrug in einer juristischen Einheit des Privatsektors betreffen. Gemäß Artikel 1, 20 ° des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2023 zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Durchführung des Gesetzes vom 28. November 2022 (Nur auf Französisch und auf Niederländisch). wurde das LfA als zuständige Behörde für Meldungen ernannt, die in einem beruflichen Umfeld im Bereich der Bekämpfung von Sozialbetrug erstattet werden.
Jede erstattete Meldung, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des LfA fällt, wird an die entsprechenden Einrichtungen weitergeleitet.
Wie kann ich Ihnen einen möglichen Sozialbetrug melden?
Sie können uns einen Sachverhalt melden, von dem Sie Kenntnis erlangt haben und der Ihrer Meinung nach einen Sozialbetrug darstellt:
- mithilfe des Online-Formulars auf der LfA-Website;
- per Post an die Adresse „Service central de contrôle de l'ONEM, 7-9 Boulevard de l'Empereur, 1000 Bruxelles“;
- per E-Mail an die Adresse fraudesociale@onem.be;
- per Telefon unter der Nummer 02 515.45.45 von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Telefongespräche werden nicht aufgezeichnet);
- indem Sie um einen Termin mit einem Sozialinspektor des LfA bitten. Der Termin kann per E-Mail an fraudesociale@onem.be oder telefonisch unter der Nummer 02 515.45.45 vereinbart werden.
Bin ich geschützt, wenn ich Ihnen einen möglichen Sozialbetrug melde?
Ja, die meldende Person ist in mehrfacher Hinsicht geschützt.
Wir werden Ihre Meldung streng vertraulich behandeln und dabei das Berufsgeheimnis sowie die Vertraulichkeit personenbezogener Daten wahren. Die geltenden Gesetze, einschließlich der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016, werden in jeder Hinsicht eingehalten.
Ihre Identität ist geschützt, da sie – ohne Ihre Zustimmung – nicht an die Person, die Gegenstand der Meldung ist, weitergegeben werden kann. Ebenso ist es uns nicht gestattet, einem Arbeitgeber mitzuteilen, dass im Zuge Ihrer Meldung eine Untersuchung eingeleitet wurde.
Wenn Ihre Meldung einen Sachverhalt betrifft, von dem Sie in einem beruflichen Umfeld Kenntnis erlangt haben, genießen Sie – und die Personen, die Sie bei der Meldung unterstützt haben – außerdem Rechtsschutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass das Unternehmen, welches Gegenstand Ihrer Meldung ist, aufgrund Ihrer Meldung keine nachteiligen Maßnahmen gegen Sie ergreifen kann: Entlassung, Disziplinarmaßnahmen, ungünstige Beurteilung, Verweigerung einer Beförderung, Versetzung... Wenn Sie glauben, dass Sie wegen Ihrer Meldung Repressalien ausgesetzt sind, können Sie sich an den föderalen Ombudsmann wenden.
Kann ich über den weiteren Verlauf meiner Meldung auf dem Laufenden gehalten werden?
Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Empfangsbestätigung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben. Wenn Sie keine Empfangsbestätigung erhalten möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Meldung.
Es könnte auch sein, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen müssen, um zusätzliche Informationen zum gemeldeten Sachverhalt bei Ihnen einzuholen.
Aus Gründen der Vertraulichkeit werden wir Ihnen nicht mitteilen, welche Maßnahmen auf Ihre Meldung hin ergriffen wurden, es sei denn, der gemeldete Sachverhalt hat sich in einem Unternehmen ereignet und Sie haben in einem beruflichen Umfeld von ihm Kenntnis erlangt. In diesem Fall senden wir Ihnen, unter Wahrung der beruflichen Geheimhaltung, innerhalb von drei oder sechs Monaten nach Eingang Ihrer Meldung eine Rückmeldung mit den Maßnahmen, die wir im Zuge Ihrer Meldung ergriffen haben, und dem Endergebnis.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Auskunft über die Erstattung einer Meldung und über ihre Bearbeitung durch das LfA erteilt der Zentrale Kontrolldienst per E-Mail (fraudesociale@onem.be) oder telefonisch (02 515.45.45).
Wenn Sie hingegen mehr zu den Meldungen von Whistleblowern über Verstöße gegen die Sozialgesetzgebung in einem beruflichen Umfeld innerhalb von Unternehmen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an die beiden folgenden Stellen:
Der föderale Ombudsmann wurde zum föderalen Koordinator für Meldungen über Verstöße gegen die Sozialgesetzgebung in einem beruflichen Umfeld innerhalb eines Unternehmens ernannt. Außerdem gewährleistet er den Schutz der betroffenen Personen.
- das Föderale Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte (Nur auf Französisch und auf Niederländisch).
Das Föderale Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die Informationen über die Regelung für Whistleblower suchen.
Samenwerkingsprotocol inzake de behandeling van externe meldingen van inbreuken en van dossiers inzake bescherming in toepassing van de wet van 28 november 2022. (Nur auf Französisch und auf Niederländisch)