Wie kann man sich belgische Arbeitszeiträume für die Arbeitslosenversicherung des Wohnsitzlandes bescheinigen lassen? – Dokument PDU1

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Zuletzt aktualisiert am 18.10.2023

Sie haben in Belgien gearbeitet, wohnen aber im Ausland und möchten, dass Ihre belgischen Zeiträume für die Arbeitslosenversicherung in Ihrem Wohnsitzland berücksichtigt werden.

Für wen ist dieses Infoblatt bestimmt?

Wenn Sie in Belgien gearbeitet haben und in einem Land der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wohnen, können Sie sich Ihre belgischen Arbeitszeiträume für Ihren Arbeitslosengeldantrag in Ihrem Wohnsitzland mit dem Dokument PDU1 (vormals E301) bescheinigen lassen.

Wenn Sie in einem anderen Land als den oben genannten Ländern wohnen, sollten Sie sich bei Ihrer nationalen Arbeitsverwaltung danach erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen, damit Ihre eventuellen belgischen Arbeitszeiträume dort für die Begründung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden können.

Das Dokument PDU1 bescheinigt alle Versicherungszeiten, die Sie in Belgien zurückgelegt haben. Eine Versicherungszeit umfasst die Tage, die in Belgien für die Begründung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zählen, wie Beschäftigungs- oder Krankheitszeiträume.

Bitte beachten Sie, dass kein Formular PDU1 ausgestellt werden kann, wenn Sie in Belgien nicht der belgischen Sozialversicherungspflicht unterlagen, wie es bei Studierenden oder Beamten der Europäischen Union der Fall ist.

Wo bekommen Sie das Dokument PDU1?          

Für ein Dokument PDU1, wenden Sie sich bitte an:

a)      die nationale Verwaltung, die für die Bemessung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Ihrem Wohnsitzland zuständig ist (siehe: Ausländische Träger).

Diese Verwaltung wird dann das PDU1-Dokument direkt bei dem LfA anfordern;

b)      entweder über das Online-Kontaktformular(Kontaktformular) oder per Post an das zuständige Arbeitslosenamt des LfA (LfA-Büros). Damit ist das für Ihren letzten Hauptwohnsitz in Belgien örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA gemeint.

Wenn Sie nie in Belgien gewohnt haben, aber als Grenzgänger in Belgien gearbeitet haben, während Sie in Frankreich, den Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland oder dem Großherzogtum Luxemburg wohnten, ist jeweils das Arbeitslosenamt des LfA in Mouscron, Turnhout, Verviers bzw. Arlon zuständig.
In anderen Fällen ist das Arbeitslosenamt des LfA zu kontaktieren, in dessen Amtsbezirk sich der Hauptsitz Ihres letzten Arbeitgebers befindet.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

  • das Formular C4 oder einen Beschäftigungsnachweis;
  • eine beiderseitige Kopie Ihres Personalausweises;
  • Ihre Erkennungsnummer des Nationalregisters;
  • die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes im Ausland.

Das Formular PDU1 wird Ihnen dann per Post an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt oder in Ihre e-Box (behördliches elektronisches Postfach) abgelegt, sofern Sie diese aktiviert haben.

Wenn der Antrag von der zuständigen nationalen Arbeitsverwaltung Ihres Wohnsitzlandes direkt an das LfA gerichtet wurde, ist es auch möglich, dass das LfA das Formular PDU1 über einen elektronischen Datenstrom (EESSI) direkt an diese Behörde übermittelt. Allerdings hat noch nicht jeder Mitgliedstaat diesen Datenstrom aktiviert.